Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.10.2014
Nr.
581 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
17.12.2014
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.02.2015
Rat
05.02.2015
Betreff
Auflösung der Comeniusschule, Förderschule Schwerpunkt Lernen, Mariannenstraße 97/107, 47799
Krefeld am 01.08.2015
Beschlussentwurf:
1. Die Comeniusschule, Förderschule Schwerpunkt Lernen, Mariannenstraße 97/107, 47799 Krefeld, wird
am 1. August 2015 sofort aufgelöst.
2. Die Auflösung der Comeniusschule erfolgt in der Weise, dass die noch verbleibenden Schülerinnen und
Schüler im Schuljahr 2015/2016 nach Beratung und im jeweiligen Einvernehmen der Erziehungsberechtigten möglichst ihre Schulzeit an der Schule am Uerdinger Rundweg oder der Erich-Kästner-Schule fortsetzen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 581 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Am 04.02.2014 wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung damit
beauftragt (siehe Vorlage 5636/14):
1. die sofortige Auflösung der Comeniusschule, Förderschule Schwerpunkt Lernen Mariannenstraße 97/107 in Krefeld zum 1.8.2015 zur Beschlussfassung vorzubereiten,
2. zu prüfen und ggf. mit der oberen Schulaufsicht abzustimmen, ob statt einer sofortigen Auflösung zum 1.8.2015 auch ein sukzessives Auslaufenlassen der Schule ab dem 1.8.2015 möglich ist,
3. sofern die sofortige Auflösung der Schule schulrechtlich unabweisbar sei, sollte das Gebäude
der Comeniusschule als Teilstandort einer anderen Schule genutzt werden, um der bisherigen
Comenius-Schülerschaft den Verbleib im gewohnten Umfeld zu ermöglichen,
4. das weitere Verfahren eng mit der Schule sowie den betroffenen Eltern abzustimmen.
In der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 26.03.2014 wurde ein erster
Sachstandsbericht zum Verfahren der Auflösung der Comeniusschule, Förderschule Schwerpunkt
Lernen Mariannenstraße 97/107 in Krefeld vorgelegt (siehe Vorlage 5937/14). Der Bericht bezog
sich auf die vorgelegte Stellungnahme der Schulkonferenz der Comeniusschule, die den Vorschlag beinhaltete, dass alle Förderschulen bzw. Kompetenzzentren mit den Förderschwerpunkten, Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung im Bereich der SEK I aufgelöst
bzw. zu einer Schule zusammengeschlossen werden sollten. Es solle dann eine neue Schule mit
den drei Teilstandorten Uerdinger Rundweg, Inrather Straße und Mariannenstraße gegründet
werden. Die Verwaltung informierte seinerzeit über ihre Absicht, den Vorschlag der Schulkonferenz durch die Schulaufsicht prüfen zu lassen und die Kompetenzzentren an weiteren Gesprächen zu beteiligen, bzw. deren Schulkonferenzen anzuhören.
Ein weiterer Sachstandsbericht (Vorlage 368/14) wurde dem Ausschuss am 17.9.2014 vorgelegt.
Aus diesem Bericht ging hervor, dass sich sowohl die Schulleitungen der Erich-Kästner-Schule,
der Schule am Uerdinger Rundweg als auch die obere Schulaufsicht in einer Stellungnahme gegen eine Förderschule mit drei Standorten ausgesprochen haben. Die Verwaltung verfolgte hieraufhin den Vorschlag, an der Mariannenstraße 97/107 einen Teilstandort der Schule am Uerdinger Rundweg ab dem 1.8.2015 zu führen und forderte die Schulkonferenz dementsprechend
zu einer Stellungnahme auf.
Nach dem zweiten Sachstandsbericht ergaben sich aus Sicht der Schulverwaltung durch die zwischenzeitlich vorgelegten, aktuellen Schulstatistiken erneute Veränderungen für das weitere
Vorgehen bezüglich der Schließung der Comeniusschule.
Wenngleich die Schulkonferenz der Schule am Uerdinger Rundweg am 20. Oktober 2014 bereits
einen positiven Beschluss bezüglich des Teilstandortes gefasst hatte, reichen die voraussichtlichen Schülerzahlen des kommenden Schuljahres am Standort Mariannenstraße auch schon nicht
mehr für eine Realisierung dieses Vorschlags aus.
Begründung
Seite 3
Aus der aktuellen Statistik gehen nämlich folgende Daten hervor:
Comeniusschule
Förderschule Mariannenstraße
Kl. 09/10 Kl. 10/11 Kl. 11/12 Kl. 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15
JG 2
JG 3
JG 4
JG 5
JG 6
JG 7
JG 8
JG 9
JG 10
1
2
2
2
2
1
1
3
12
27
24
26
24
16
17
36
Gesamt 14 182
1
1
2
2
2
2
1
1
7
11
30
34
28
27
25
20
12 182
1
1
1
2
2
2
2
16
16
18
32
33
33
26
11 174
2
2
2
2
2
2
15
18
25
30
26
24
12 138
1
1
2
2
2
2
5
10
28
22
30
25
10 120
1
0
2
1
2
10
5
27
17
25
6
84
Aufgrund der neuen Zahlenlage aus der Schulstatistik 2014/2015 sehen sowohl Verwaltung als
auch Schulaufsicht insofern die sofortige Schließung der Comeniusschule zum 01.08.2015 nunmehr als alternativlos an. Die stark zurückgehenden Schülerzahlen und die damit einhergehende
Prognose, dass am Standort Mariannenstraße im Schuljahr 2015/2016 nur noch 42 bis 56 Kinder
beschult würden, veranlassen die Verwaltung zu diesem Entscheidungsvorschlag. Der Standort
an der Mariannenstraße kann dabei auch nicht mehr als Teilstandort der Schule am Uerdinger
Rundweg bestehen bleiben.
Nach diesen neuen Erkenntnissen wurden am 28. Oktober 2014 Gespräche mit den Schulleitungen der Comeniusschule, der Erich-Kästner-Schule und der Schule am Uerdinger Rundweg geführt. In diesen Gesprächen wurden folgende Vereinbarungen bezüglich des weiteren Vorgehens
getroffen:
• Die Eltern werden gemeinsam durch den Schulträger und das Schulamt über alternative Beschulungsmöglichkeiten informiert, Für Eltern und Schüler/innen werden Informationsveranstaltungen (vorauss. im Februar ) an den beiden anderen Förderschulen angeboten. Den Eltern und
jeweiligen Lehrkräften soll nach Möglichkeit Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden, ob sie im
Klassenverband wechseln ( inklusive Klassenlehrer) oder lieber getrennt (z.B. wohnortbezogen)
in die Wunschschulen wechseln möchten
• Die zuständige Aufsicht informiert den Lehrerrat, den Personalrat und das Lehrerkollegium
(bereits am 27.11.2014 erfolgt) Die Lehrkräfte können Wünsche angeben, wohin sie versetzt
werden möchten. Es wird eine Informationsveranstaltung für Lehrkräfte zum Wechsel aus dem
Förderschulkapitel an eine Schule im Sek I –Bereich angeboten.
Möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im Februar 2015, bzw.
spätestens bis zur Ratssitzung im Februar wird die Schulkonferenz der Comeniusschule nochmals
zur nun vorgelegten Beschlusslage angehört.
Begründung
Seite 4
Eine Stellungnahme der unteren Schulaufsicht zum Vorschlag der Verwaltung ist der Vorlage als
Anlage beigefügt.
Nach Schließung der Comeniusschule beabsichtigt die Verwaltung, die Mariannenschule, Gemeinschaftsgrundschule Mariannenstraße auf das Gebäude Mariannenstraße 97/107 auszuweiten. Dies führt zu einem erheblich verbesserten Raumangebot dieser auf sehr begrenztem Raum
arbeitenden Grundschule, der Option, im Schuljahr 2015/2016 eine dritte Eingangsklasse bilden
zu können und trägt auch den Besonderheiten der Mariannenschule als Schule des Gemeinsamen Lernens Rechnung. Beschlussvorschläge hierzu werden in den Vorlagen 783/14 und in einer
weiteren Vorlage zur Bildung des Nebenstandortes für den Rat am 5. Februar 2015 vorgelegt.