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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
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Handelsverband Nordrhein-Westfalen | Hansastraße 87 | 47799 Krefeld
Stadt Krefeld
Fachbereich Ordnung
Herrn Marco Schmedders
Am Hauptbahnhof 5
47799 Krefeld
Hansastraße 87
47799 Krefeld
Telefon (02151) 8188-0
Telefax (02151) 8188-10
info@verband-handel.org
www.verband-handel.org
12. März 2018
Beantragung der Genehmigung Verkaufsoffener Sonntag im Stadtgebiet von Krefeld für den
Zeitraum Januar bis April 2018.
Sehr geehrter Herr Schmedders,
hiermit beantrage ich die Genehmigung folgender Verkaufsoffener Sonntage von Mai bis
Juni 2018:
1.) 13. Mai 2018, Anlass „Schützenfest / Kirmes“, Gebiet Krefeld-Hüls.
2.) 17. Juni 2018, Anlass „Rheinstadtfest“, Gebiet Krefeld-Uerdingen.
Das Ladenöffnungsgesetz NRW sowie in diesem Zusammenhang ergangene
Rechtsprechung erfordern konkretisierende Aussagen zu folgenden, wesentlichen Punkten:
1 Anlässe, aus denen die Verkaufsoffenen Sonntage stattfinden.
Der Anlassbezug ist gegeben. Die in der entsprechenden Verordnung der Stadt Krefeld
genannten Anlässe bestehen unverändert weiter. Diese wurden in den vergangenen Jahren
weder verändert noch beanstandet. Insofern darf erwartet werden, dass die Anlässe
aufgrund der praktischen Übung allgemein anerkannt sind.
2 Räumlicher Bezug von Veranstaltung und Geschäftsöffnung
Der Räumliche Bezug zwischen Veranstaltungsbereich und Geschäftsöffnung ist gegeben.
In dem aktuellen Zentrenkonzept der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2014 sind die Definitionen
und Funktionsbestimmungen der Zentralen Versorgungsbereiche zu finden (Kapitel 2). Dort
sind auch die räumlichen Abgrenzungen dokumentiert (hier relevant: Hauptzentrum
Innenstadt, Stadtteilzentrum Uerdingen, Sonderlage Nord).
Vorstand: Hartmut Janßen (Vorsitzender),
Christoph Borgmann, Peter Gathen, Markus Hoffmanns
Rainer Höppner, Michael Scharfenberg
Geschäftsführer:
Markus Ottersbach
Amtsgericht Krefeld
Vereinsregister-Nr. VR 1467
Steuer-Nr. 117/5851/0182
Der Veranstaltungsbereich liegt jeweils innerhalb der abgegrenzten Versorgnungsbereiche.
Ebenso soll die Genehmigung zur Sonntagsöffnung für die Geschäfte innerhalb dieser
Grenzen gelten. Aufgrund dieser Bereichsidentität ist davon auszugehen, dass ein
unmittelbarer Bezug zwischen Veranstaltung und Geschäftsöffnung gegeben ist. Dies gilt
auch für die Randbereiche der abgegrenzten Räume. Die von den zentraler gelegenen
Hauptaktionen angezogenen Besucher werden diese Punkte nur über die Randbereiche
erreichen können. Damit ist für das gesamte Gebiet eine ausreichend große
Anziehungskraft, die von den Veranstaltungspunkten ausgeht, anzunehmen.
3 Prognosen zu Besucherzahlen und Kundenfrequenzen.
Zu diesem und zu Punkt 4 zitiere ich aus meinem Schreiben vom 23. März 2017, das Sie in
Zusammenhang mit der Beantragung Verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2017 erhalten
haben.
"In Krefeld sind keine öffentlich zugänglichen Daten über Frequenzmessungen vorhanden.
Daten von Unternehmen, die Frequenzmessungen durchführen, unterliegen dem
Betriebsgeheimnis, liegen unserem Verband aber zum Teil anonymisiert vor. Andere
denkbare Messmethoden, wie zum Beispiel die Auswertung von Login-Zahlen in W-LAN
Netze, sind derzeit mangels eines flächendeckenden W-LAN nicht möglich.
Darum hat der Handelsverband Krefeld-Kempen-Viersen stichprobenweise Befragungen von
Händlern verschiedener Unternehmensgrößen in den für die Sonntagsöffnungen
genehmigten Bereichen durchgeführt. Die Ergebnisse sind der beigefügten Tabelle zu
entnehmen. Da es sich dabei zum Teil um vertrauliche Unternehmensdaten handelt, ist eine
differenzierte Quellenangabe nicht möglich.
Entscheidend sind unter anderem zwei Faktoren: 1. Es existiert eine große Bandbreite der
Kundenzahlen zwischen den einzelnen Geschäftstypen. 2. Es bestehen ebenso gravierende
Unterschiede in den Besucherfrequenzen zwischen den einzelnen Geschäftslagen. So kann
zum Beispiel die Frequenz in einer 1 b Lage in 50 m Entfernung von der 1 a Lage auf der
Hochstraße bereits nur noch 10 % der dortigen Top-Frequenz betragen. Darum ist auch die
einmal im Jahr gemessene Frequenz von JonesLangLasalle als allgemeine Grundlage für
die Berechnung von Druchschnittsfrequenzen in der Innenstadt nicht zielführend. Vielmehr
ist eine differenzierte Lagen-Betrachtung notwendig.
Erfahrungswert der Händler ist, dass die Anzahl der Kaufkunden an den Gesamtbesuchern
in der vergangenen Zeit sinkt. Damit verstärkt sich die Bedeutung jedes einzelnen Kunden
für die Geschäftsbetreiber, sowohl für Filialisten, aber noch mehr für inhabergeführte
Geschäfte. Für die Attraktivität von Innenstädten und Ortskernen folgt daraus, dass jede
Einschränkung die wirtschaftliche Situation der Unternehmen verschlechtert und damit auch
negative Auswirkungen auf die Zentren nach sich zieht.
Die Stadtteilzentren sind geprägt von inhabergeführten Geschäften. Beratung und Verkauf
an Verkaufsoffenen Sonntagen werden dort zum überwiegenden Teil von den Unternehmern
selbst geleistet.
Die in der angehängten Tabelle ausgewiesenen Werte zu Besucherzahlen (Frequenz),
Geschäftsbesuchen (capture rate) und Kaufkunden (conversion rate) machen die
Komplexität der Beurteilung deutlich.
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Bezogen auf die Verkaufsoffenen Sonntage liegt in allen Fällen die Anzahl der Besucher, die
durch den Anlass generiert wird, so deutlich über der Zahl der Besucher und Kunden in den
Geschäften, dass sichergestellt ist, dass der Anlass prägend für den Tag ist und der
Verkaufsoffene Sonntag lediglich der Annex. Damit sind in diesem Punkt die Erfordernisse
des Ladenöffnungsgesetzes erfüllt.
4 Zusätzliche Anmerkungen
Die zur Öffnung vorgesehenen Sonntage sind keine geschützten oder religiösen Feiertage
im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW und stellen keine stillen Tage im Sinne
der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der
gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die
Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und keine Störungen der
Hauptgottesdienste stattfinden.
In einigen Fällen wird die Meinung vertreten, dass die anlassgebenden Veranstaltungen
nicht von Händlergemeinschaften organisiert werden dürfen. Dies hält unser Verband für
falsch. Gerade wenn Händlerorganisationen keine Feste und Märkte mehr organisieren
würden, würde dies zu einer weiteren Erosion der Attraktivität von Innenstädten und
Ortskernen führen. Die IHK-Studie Handel3 aus dem Jahr 2016 enthält entsprechende
Untersuchungsergebnisse bezüglich der Bedeutung des Engagements des Handels.
In weiteren Fällen wird die Meinung vertreten, dass es sich bei den Anlässen um
Traditionsveranstaltungen handeln müsse. Dies hält unser Verband ebenfalls für falsch.
Neuerungen sind unabdingbare Voraussetzung zur Aufrechterhaltung von Attraktivität."
Beschluss des Rates der Stadt Krefeld
Mit den vorangehenden Erläuterungen wird auch dem Beschluss des Rates der Stadt
Krefeld vom 4. Mai 2017 Rechnung getragen, in der entsprechende Konkretisierungen im
Rahmen der Beantragung Verkaufsoffener Sonntage gefordert werden. Die darin unter
anderem geforderte Besucherbefragung konnte für die hier beantragten Verkaufsoffenen
Sonntage im Jahr 2017 noch nicht durchgeführt werden, da der Beschluss erst nach
Durchführung der entsprechenden Sonntage gefasst worden ist. Auswertungen im weiteren
Verlauf des Jahres 2017 durchgeführter Erhebungen befinden sich in der Auswertung. Die
Ergebnisse sind für die hier beantragten Sonntage jedoch nur bedingt aussagekräftig, da die
jeweiligen Anlässe ganz unterschiedlichen Charakters sind und somit andere
Personenkreise anziehen. Rückschlüsse von Befragungsergebnissen zu einer Veranstaltung
auf eine andere wären somit nicht begründet.
Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass die beantragten Verkaufsoffenen Sonntage die
Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW erfüllen. Darum bitte ich um den Erlass
einer entsprechenden Verordnung.
Zur späteren Beantragung weiterer Verkaufsoffener Sonntage
Die Landesregierung in NRW hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des
Ladenöffnungsgesetzes vorgelegt. Nach Informationen unseres Landesverbandes soll die
Novellierung des Gesetzes zwischen März und Mai 2018 zur Beschlussfassung in den
Landtag eingebracht werden. Es ist zu erwarten, dass verbunden mit der Novellierung auch
neue Anforderungen an die Beantragung und Genehmigung Verkaufsoffener Sonntag
gestellt werden. Um Handel, Verwaltung, anderen beteiligten Interessengruppen und den
politischen Entscheidungsträgern unnötigen bürokratischen Aufwand zu ersparen, möchte
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ich die weitere Entwicklung abwarten und zunächst nur die Sonntage beantragen, die auf
jeden Fall nach dem aktuellen Gesetz zu genehmigen sind.
Ich bitte Sie um Ihr Einverständnis mit diesem Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Ottersbach
Anlage
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