Daten
Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.03.2017
Nr.
3793 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.04.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH und der ARGE
Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld stimmt der Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe
Grevenbroich GmbH und der Beendigung der ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich (ARGE EGN und
NEW AG (GbR)) vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3793 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN), eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWK-EGN
Verwaltungs GmbH (SWK-EGN), die ihrerseits eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) ist, ist mit 74,90% an der ARGE EGN und NEW AG (GbR) beteiligt. Die ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich, auch bezeichnet als ARGE EGN und NEW AG (GbR) hält einen Anteil in Höhe von 49% an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH (WGV). Die weiteren 51% an der WGV werden durch die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG), eine 100%ige Tochter der
Stadt Grevenbroich, gehalten (siehe Schaubild).
Mit dem Erwerb der damals noch unter RWE Umwelt West GmbH firmierenden EGN in 2005 wurden
auch die mittelbaren Beteiligungen an der WGV und der ARGE EGN und NEW AG (GbR) erworben.
Die SEG und die Stadt Grevenbroich streben den Rückerwerb der von der ARGE EGN und NEW AG (GbR)
gehaltenen Minderheitsbeteiligung an und haben bereits die Leistungsverträge und den Garantievertrag
Begründung
Seite 3
zwischen der Stadt Grevenbroich und der WGV mit Wirkung zum 31.12.2017 gekündigt. Die Stadt Grevenbroich zeigt auch sonst keine Bereitschaft, die bisherige Kooperation fortsetzen zu wollen. Vor diesem
Hintergrund sind sowohl die EGN als auf die NEW AG zu einer Veräußerung bereit. Aktuell befinden sich
die verschiedenen Parteien in der Verhandlung über den gesamten Ablauf der Rückübertragung. Ziel ist
eine Veräußerung mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2017.
Einziger Gesellschaftszweck der ARGE EGN und NEW AG (GbR) ist das Halten der Beteiligung an der WGV
und die Abstimmung ihrer Gesellschafter im Zuge der Bewirtschaftung dieser Beteiligung. Mit der Veräußerung der WGV steht damit auch die Beendigung der ARGE EGN und NEW AG (GbR) an.
Der Aufsichtsrat der SWK AG hat in seiner Sitzung am 03.04.2017 der Veräußerung i.S.d. § 111 Abs. 2 GO
NRW vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld zugestimmt. Nach § 115 Abs. 2 i.V.m. §
111 Abs. 2 sowie § 115 Abs. 1 S. 1 lit. c) GO NRW steht die Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld unter
dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Nichtuntersagung.
Aus Sicht der Verwaltung besteht gegen die Beendigung der ARGE EGN und NEW AG (GbR) sowie gegen
die Veräußerung der WGV keine Bedenken.