Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH und der ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
Verwaltungsvorlage (Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH und der ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich ) Verwaltungsvorlage (Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH und der ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich ) Verwaltungsvorlage (Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH und der ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich ) Verwaltungsvorlage (Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH und der ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich )

öffnen download melden Dateigröße: 285 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 24.03.2017 Nr. 3793 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.04.2017 Rat 04.05.2017 Betreff Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH und der ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld stimmt der Veräußerung der mittelbaren Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH und der Beendigung der ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich (ARGE EGN und NEW AG (GbR)) vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zu. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3793 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN), eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWK-EGN Verwaltungs GmbH (SWK-EGN), die ihrerseits eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) ist, ist mit 74,90% an der ARGE EGN und NEW AG (GbR) beteiligt. Die ARGE Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich, auch bezeichnet als ARGE EGN und NEW AG (GbR) hält einen Anteil in Höhe von 49% an der Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH (WGV). Die weiteren 51% an der WGV werden durch die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG), eine 100%ige Tochter der Stadt Grevenbroich, gehalten (siehe Schaubild). Mit dem Erwerb der damals noch unter RWE Umwelt West GmbH firmierenden EGN in 2005 wurden auch die mittelbaren Beteiligungen an der WGV und der ARGE EGN und NEW AG (GbR) erworben. Die SEG und die Stadt Grevenbroich streben den Rückerwerb der von der ARGE EGN und NEW AG (GbR) gehaltenen Minderheitsbeteiligung an und haben bereits die Leistungsverträge und den Garantievertrag Begründung Seite 3 zwischen der Stadt Grevenbroich und der WGV mit Wirkung zum 31.12.2017 gekündigt. Die Stadt Grevenbroich zeigt auch sonst keine Bereitschaft, die bisherige Kooperation fortsetzen zu wollen. Vor diesem Hintergrund sind sowohl die EGN als auf die NEW AG zu einer Veräußerung bereit. Aktuell befinden sich die verschiedenen Parteien in der Verhandlung über den gesamten Ablauf der Rückübertragung. Ziel ist eine Veräußerung mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2017. Einziger Gesellschaftszweck der ARGE EGN und NEW AG (GbR) ist das Halten der Beteiligung an der WGV und die Abstimmung ihrer Gesellschafter im Zuge der Bewirtschaftung dieser Beteiligung. Mit der Veräußerung der WGV steht damit auch die Beendigung der ARGE EGN und NEW AG (GbR) an. Der Aufsichtsrat der SWK AG hat in seiner Sitzung am 03.04.2017 der Veräußerung i.S.d. § 111 Abs. 2 GO NRW vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld zugestimmt. Nach § 115 Abs. 2 i.V.m. § 111 Abs. 2 sowie § 115 Abs. 1 S. 1 lit. c) GO NRW steht die Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Nichtuntersagung. Aus Sicht der Verwaltung besteht gegen die Beendigung der ARGE EGN und NEW AG (GbR) sowie gegen die Veräußerung der WGV keine Bedenken.