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Verwaltungsvorlage (Anlage_A_zur Vorlage GebSRein - Gebührenbedarfsberechnung.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
313 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15

Inhalt der Datei

Anlage A Zur Vorlage Nr. 3314/16 Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und die Winterwartung gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (Gebührensatzung Reinigung - GebSRein) ab dem 01. Januar 2017 Die zurzeit erhobenen Benutzungsgebühren für die Reinigung und Winterwartung sind in der vom Rat beschlossenen Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (Gebührensatzung Reinigung - GebSRein) vom 10.12.2012, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.12.2015, die am 01.01.2016 in Kraft getreten ist, festgesetzt worden. Durch Artikel 11 des am 01.01.1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wurde in § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NW geregelt, dass die Gemeinde von den Eigentümern der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Durchführung der Straßenreinigung eine Benutzungsgebühr nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erheben können. Jedoch ist hierdurch die Vorgabe entfallen, bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren 25 % der Gesamtkosten als den auf das Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteil der Straßenreinigung abzusetzen. Obwohl demnach eine 100%ige Kostendeckung grundsätzlich möglich ist, ist es nach der Rechtsprechung verboten, diejenigen Kosten, die der Befriedigung des Allgemeininteresses an der Straßenreinigung dienen, den Anliegern aufzubürden. Gemäß Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25.05.1984 und 07.04.1989 ist es daher auch weiterhin dringend erforderlich, den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden städtischen Kostenanteil zu ermitteln und von den Gesamtkosten der Straßenreinigung abzusetzen. Die Ermittlung und die prozentuale Festlegung der Höhe des auf das Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteils liegt im Ermessen des Ortsgesetzgebers. Diese Berechnung hat sich an den örtlichen Verhältnissen und hier insbesondere an dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Anliegerstraßen und der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren. Die Stadt Krefeld hat die Höhe des Gebührenaufkommens auf 81,47 % der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet begrenzt. Für die Durchführung des Winterdienstes wird die Höhe des Gebührenaufkommens auf 80 % beschränkt. Mit der prozentualen Beteiligung der Stadt Krefeld an den Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes soll das Interesse der Allgemeinheit an der Sauberhaltung, Winterwartung und Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze ausgedrückt und berücksichtigt werden. Die nicht aus Gebühren zu finanzierenden Kosten der Straßenreinigung müssen aus den allgemeinen Deckungsmitteln der Gemeinde getragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Berechnungstabellen teilweise gerundete Werte verwendet wurden. A. Berechnung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung: Nach § 3 Abs. 2 des Straßenreinigungsgesetzes NW ist es zulässig, bei der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren der Bedeutung der Straßen für den Anliegerverkehr sowie für den inner- und überörtlichen Verkehr Rechnung zu tragen. Die Stadt Krefeld hat zur Gewährleistung Seite 1 eines angemessenen Verhältnisses zwischen der Höhe der festgesetzten Gebühr und der Inanspruchnahme der Reinigungsleistung festgelegt, dass eine Abstufung der Gebührensätze in folgendem Verhältnis vorzunehmen ist: Anliegerstraßen 100 % Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 90 % Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 80 % Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Straßenreinigung im Jahr 2017 folgende Kosten: Kostenhöhe Kostenarten 1. Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Straßenreinigung 8.695.910 EUR 2. Kosten der Kompostierung (Laub) an Städtereinigung Gerke GmbH 52.658 EUR 3. Leistungen des Fachbereiches Umwelt und der Gesamtverwaltung 422.912 EUR Gesamtkosten 9.171.480 EUR 4. abzüglich eines Anteils von 18,53 % aus allgemeinen Haushaltsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW -1.699.480 EUR 5. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Straßenreinigung -400.000 EUR Gebührenrelevanter Betrag 7.072.000 EUR Die Kostenart 1. beinhaltet die im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,23% gestiegenen Betriebskosten der GSAK sowie die Kosten der Entsorgung einschließlich der Verbrennung von Straßenkehricht. Die Kosten der Verbrennung beruhen auf dem im Gesellschafterrat der EGK und EAG am 22.04.2013 jeweils für die Jahre 2014 bis 2017 beschlossenen Festpreis von 172,17 EUR/t netto. Auf dieser Basis ergibt sich der Listenpreis für ein Kontingent von 72.001 bis 73.000 t Jahresgesamtabfallmenge für die Entsorgung von Hausabfall, Sperrmüll, Straßenkehricht und Marktabfällen von insgesamt rund 14.956.408 EUR/a brutto. Für den Bereich der Straßenreinigung (Straßenkehricht) wurden anteilig die Kosten für eine Anliefermenge von 1.800 t in Höhe von 368.788 EUR/a brutto berücksichtigt. Die Kosten für die Durchführung des Winterdienstes sind in dieser Position nicht enthalten, sondern unten unter Buchstabe B. - Berechnung der Benutzungsgebühren für die Winterwartung - separat ausgewiesen. Die Kosten für die Durchführung der Straßenreinigung und Verbrennung der Abfälle für das Jahr 2017 sind noch nicht von den Gremien der GSAK und der EGK/EAG beschlossen worden. Die Beschlüsse werden voraussichtlich in den Gremiensitzungen am 05.12.2016 erfolgen. In seiner Sitzung am 11.12.2015 (Vorlage Nr. 2071/15) beschloss der Haupt- und Beschwerdeausschuss der Stadt Krefeld die Vergabe eines Auftrages über Entsorgungsleistungen für Grünund Bioabfälle aus dem Stadtgebiet Krefeld für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Seite 2 31.12.2017 mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr an die Städtereinigung Gerke GmbH. Am 22.12.2015 wurde ein entsprechender Vertrag zwischen den Beteiligten abgeschlossen. Die Kompostierung des durch die Straßenreinigung anfallenden Laubs (siehe Kostenart Nr. 2) wird auf Basis dieses Vertrages mit der Städtereinigung Gerke GmbH abgerechnet. Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und -erhebung, Satzungsrecht und Überwachung der beauftragten Dritten werden durch den Fachbereich Umwelt wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben Leistungen der Gesamtverwaltung (z.B. vom Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften) im Rahmen der inneren Verrechnung in Anspruch nimmt. Die Gesamtkosten entsprechen den Haushaltsplananmeldungen für das Jahr 2017 und wurden auf die Bereiche Straßenreinigung und Winterdienst aufgrund von Erfahrungswerten für die Hauptaufgabenerfüllung aufgeteilt. Die hierfür entstehenden Kosten für den Teilbereich Straßenreinigung sind in Kostenart 3. dargestellt. In der Kostenart 4. ist berücksichtigt, dass die Stadt Krefeld rechtlich verpflichtet ist für das Allgemeininteresse an der Sauberhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einen Anteil an den Kosten der Straßenreinigung zu tragen. Für den Bereich der Straßenreinigung beträgt der Anteil 18,53 % an den Gesamtkosten der Straßenreinigung. Nach der Änderung des § 6 KAG im Jahr 2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Es erfolgt eine Auflösung des Sonderpostens Straßenreinigung in Höhe von insgesamt 400.000 EUR (Kostenart 5.). Der dargestellte gebührenrelevante Betrag ist auf die Summe der ermittelten Berechnungsmeter zu verteilen. Bei der Ermittlung der Berechnungsmeter werden die festgestellten Frontmeter unter Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit, der Abstufung der Gebührensätze nach den Straßenarten und des 40%igen Nachlasses bei den Straßen, die keine Gehwegreinigung erhalten, umgerechnet. Die Ermittlung der Berechnungsmeter ist als Anlage 1 beigefügt. Nach dieser Berechnung ergeben sich unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des Straßenreinigungsumfangs und häufigkeit insgesamt 761.142 Berechnungsmeter. Die Division der ermittelten gebührenrelevanten Kosten durch die festgestellte Anzahl der Berechnungsmetern ergibt für die Anliegerstraßen bei einer einmaligen wöchentlichen Straßenreinigung aller Flächen eine Gebühr von 9,29 EUR pro Frontmeter und Jahr. Ausgehend von dieser Grundgebühr wird bei Straßen mit innerörtlicher Bedeutung ein Nachlass von 10 % und bei Straßen mit überörtlicher Bedeutung ein Nachlass von 20 % gewährt. Die Gebühren für die wöchentlich einmalige Straßenreinigung aller Flächen betragen demnach pro Frontmeter und Jahr: Gebührensatz Straßenart Anliegerstraßen Innerörtliche Str. Überörtliche Str. 100% 90% 80% Prognose 2017 2016 9,29 EUR 8,36 EUR 7,43 EUR 9,16 EUR 8,24 EUR 7,33 EUR Seite 3 Steigerung +0,13 EUR 1,42% +0,12 EUR +0,10 EUR 1,46% 1,36% Die insoweit differenzierten Gebührensätze werden entsprechend der unterschiedlichen Häufigkeit der Straßenreinigung vervielfacht bzw. bei der 14täglichen Straßenreinigung halbiert. Bei den Straßen, bei denen nur eine Fahrbahnreinigung erfolgt, sind die Gebührensätze jeweils um 40 % niedriger. In der nachfolgenden Übersicht werden die für die einzelnen Reinigungs- und Straßenarten ermittelten neuen Gebührensätze in EUR pro Frontmeter und Jahr ausgewiesen und den bisherigen Gebührensätzen gegenüber gestellt. Es ergibt sich bezogen auf die Gebührensätze aller Reinigungsklassen (RKL) eine durchschnittliche Gebührenerhöhung in Höhe von 1,41 %: RKL I II III IV V VI VII Straßenart Anliegerstraßen (AS) Gebühr 2016 64,12 27,48 18,32 9,16 10,99 5,50 2,75 Gebühr 2017 65,03 27,87 18,58 9,29 11,15 5,57 2,79 Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung (IS) Gebühr 2016 57,68 24,72 16,48 8,24 9,89 4,94 2,47 Gebühr 2017 58,52 25,08 16,72 8,36 10,03 5,02 2,51 Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung (ÜS) Gebühr 2016 51,31 21,99 14,66 7,33 8,80 4,40 2,20 Gebühr 2017 52,01 22,29 14,86 7,43 8,92 4,46 2,23 Die sich aus den Darstellungen dieser Gebührenbedarfsberechnung ergebenden Auswirkungen auf die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung ist der beigefügten Anlage zur Satzungsänderung zu entnehmen. Die Änderungen sind entsprechend kenntlich gemacht. Bei Anwendung der vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2017 sind folgende Gebühreneinnahmen zu erwarten: Seite 4 Straßenart RKL AS IS ÜS I 406.827,68 573.671,56 21.220,08 II 94.925,22 177.942,60 2.830,83 III 76.716,82 1.287.690,80 498.805,62 IV 414.724,18 1.231.745,68 159.633,55 V 18.687,40 63.339,45 124.264,52 VI 487.748,19 626.822,30 174.234,36 VII 437.335,29 179.572,93 12.398,80 Gesamt 7.071.137,86 Aufgrund von Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Unterdeckung von 862,14 EUR. Seite 5 Anlage 1: Ermittlung der Berechnungsmeter für die Straßenreinigung Reinigung durch die Stadt Gehweg RKL * nur Berech- Abstufung und wöchentl. nungs- Front- Straßenart Fahr- Fahr- Reinigungs- faktor in Berechnungs- meter in % bahn bahn häufigkeit v.H. meter Anliegerstraßen (AS) I 6.256 100 1 7 700 43.792 II 3.406 100 1 3 300 10.218 III 4.129 100 1 2 200 8.258 IV 44.642 100 1 1 100 44.642 V 1.676 100 0,6 2 120 2.011 VI 87.567 100 0,6 1 60 52.540 VII 156.751 100 0,6 0,5 30 47.025 Innerörtliche Straßen (IS) I 9.803 90 1 7 630 61.759 II 7.095 90 1 3 270 19.157 III 77.015 90 1 2 180 138.627 IV 147.338 90 1 1 90 132.604 V 6.315 90 0,6 2 108 6.820 VI 124.865 90 0,6 1 54 67.427 VII 71.543 90 0,6 0,5 27 19.317 Überörtliche Straßen (ÜS) I 408 80 1 7 560 2.285 II 127 80 1 3 240 305 III 33.567 80 1 2 160 53.707 IV 21.485 80 1 1 80 17.188 V 13.931 80 0,6 2 96 13.374 VI 39.066 80 0,6 1 48 18.752 VII 5.560 80 0,6 0,5 24 1.334 Gesamt 862.545 761.142 * RKL = Reinigungsklasse Seite 6 B. Berechnung der Benutzungsgebühren für die Winterwartung: Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Winterwartung im Jahr 2017 folgende Kosten: 1. 2. 3. 4. Kostenarten Kostenhöhe Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Winterwartung 877.570 EUR Leistungen des Fachbereiches Umwelt und der Gesamtverwaltung 140.980 EUR Gesamtkosten 1.018.550 EUR abzüglich eines Anteils von 20 % aus allgemeinen Haushaltsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW -203.710 EUR abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Winterwartung -20.000 EUR Gebührenrelevanter Betrag 794.840 EUR Die Kostenposition 1. beinhaltet die Betriebskosten der GSAK für die Durchführung der Winterwartung basierend auf den durchschnittlichen Kosten der letzten Jahre. Die für die Winterwartung prognostizierten Kosten spiegeln die eines „Normalwinters“ wieder. Durch extreme Wetterlagen könnten zusätzliche Vergütungen an die GSAK wirksam werden. Sich hieraus eventuell ergebende Unterdeckungen können nach Neufassung des § 6 Abs. 2 KAG als sogenannter „Verlustvortrag“ innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und -erhebung, Satzungsrecht und Überwachung der beauftragten Dritten werden durch den Fachbereich Umwelt wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben Leistungen der Gesamtverwaltung (z.B. Zentraler Finanzservice und Liegenschaften) im Rahmen der inneren Verrechnung in Anspruch nimmt. Die Gesamtkosten entsprechen den Haushaltsplananmeldungen für das Jahr 2017 und wurden auf die Bereiche Straßenreinigung und Winterdienst aufgrund von Erfahrungswerten für die Hauptaufgabenerfüllung aufgeteilt. Die hierfür entstehenden Kosten für den Teilbereich Winterwartung sind in Kostenart 2. dargestellt. In der Kostenart 3. ist berücksichtigt, dass die Stadt Krefeld rechtlich verpflichtet ist für das Allgemeininteresse an der Winterwartung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einen Anteil an den Kosten der Winterwartung zu tragen. Das zu berücksichtigende öffentliche Interesse an der Winterwartung wurde unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität durch Nichtanlieger in der Winterdienstklasse 1 auf 35 %, der Winterdienstklasse 2 auf 15 % und der Winterdienstklasse 3 auf 4 % festgelegt. Für den Bereich der Winterwartung beträgt damit der Anteil der Stadt Krefeld 20 % an den Gesamtkosten der Winterwartung. Mit der Kostenart 4. erfolgt eine Auflösung des Sonderpostens Winterdienst in Höhe von insgesamt 20.000 EUR. Entsprechend der Leistungserbringung ist der Kostenbereich Winterwartung nochmals in Vorsorge- und Einsatzkosten aufzuteilen. Die Vorhaltekosten sind dabei gleichmäßig auf alle Gebührenschuldner, die Einsatzkosten hingegen verursachungsgerecht auf die Anlieger von Straßen der Winterdienstklassen 1 bis 3 zu verteilen: Seite 7 Kostenarten Vorhaltekosten Einsatzkosten 1. Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Winterwartung 2. Leistungen des Fachbereiches Umwelt und der Gesamtverwaltung Gesamtkosten 97.070 EUR 780.500 EUR 140.980 EUR 238.050 EUR 780.500 EUR 3. abzüglich eines Anteils von 20 % aus allgemeinen Haushaltsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW 4. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Winterwartung Gebührenrelevanter Betrag -47.610 EUR -156.100 EUR -20.000 EUR 170.440 EUR 624.400 EUR Die Verteilung der Vorhaltekosten erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtfrontmeter, die Verteilung der Einsatzkosten erfolgt unter Berücksichtigung der in den einzelnen Winterdienstklassen ermittelten Frontmeter: Winterdienstklasse (WKL) Frontmeter 1 368.161 2 213.307 3 280.613 Gesamt 862.081 Die Gebührensätze sind wie im Vorjahr gewichtet nach der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit der Winterwartung auf der Basis der Erfahrungswerte der letzten Jahre kalkuliert und gerundet. Winterdienstklasse 1 Winterdienstklasse 2 Winterdienstklasse 3 Gewichtung 84,75% 12,74% 2,51% Gebührenanteil Vorhaltekosten Einsatzkosten 0,20 EUR 1,44 EUR 0,20 EUR 0,37 EUR 0,20 EUR 0,06 EUR Gebührensatz 2017 1,64 EUR 0,57 EUR 0,26 EUR Der folgenden Übersicht zu den zu erwartenden Gebühreneinnahmen für das Jahr 2017 ist zu entnehmen, dass bei einer Reduzierung der Gebührensätze in den Winterdienstklassen 2 und 3 die Gebühreneinnahmen die gebührenrelevanten Gesamtkosten der Einrichtung Straßenreinigung decken, so dass eine Veränderung der Gebührensätze für das Jahr 2017 wie folgt erforderlich ist: Seite 8 Winterdienst- Gebührensatz Gebührensatz Front- Gebühren- klasse 2017 2016 meter einnahmen WKL 1 1,64 EUR 1,64 EUR 368.161 603.784,04 EUR WKL 2 0,57 EUR 0,62 EUR 213.307 121.584,99 EUR WKL 3 0,26 EUR 0,33 EUR 280.613 72.959,38 EUR Gesamt 798.328,41 EUR Aufgrund von Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 3.488,41 EUR. Vor diesem Hintergrund werden in 2017 die neufestgesetzten Gebühren erhoben. Seite 9