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Verwaltungsvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
309 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15
Verwaltungsvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 31.10.2016 Nr. 3314 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 3611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 16.11.2016 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Rat 08.12.2016 Betreff 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012 Beschlussentwurf: 1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und Winterwartung gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2017 wird in der als Anlage A beigefügten Fassung zur Kenntnis genommen. 2. Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (GebSRein) wird gemäß Anlage B beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3314 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und aufgrund anderer notwendiger Anpassungen folgende erforderliche Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (GebSRein) vor: Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Gebührensätze für die Straßenreinigung auf der Grundlage der Reinigungsklasse und für die Winterwartung auf der Grundlage der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse. Die Gebühren-sätze für die Straßenreinigung (§ 3 Ziffer 1 GebSRein) und die Winterwartung (§ 3 Ziffer 2 GebSRein) sind danach anzupassen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2017 wird im Einzelnen verwiesen. Im Rahmen einer Synopse werden der Entwurf der neuen Fassung und die geltende Fassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld gegenübergestellt. Die Änderungen sind in Fettschrift dargestellt. Auszug aus der geltenden Fassung §3 Gebührenhöhe Entwurf neue Fassung § 3 Ziffer 1 und 2 werden wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) 1. für die Straßenreinigung 1. für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 64,12 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 57,68 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 51,31 EUR in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 65,03 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 58,52 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 52,01 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 27,48 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 24,72 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 21,99 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 27,87 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 25,08 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 22,29 EUR in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch ei- in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Begründung Seite 3 ne Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 18,32 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 18,58 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 16,48 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 16,72 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 14,66 EUR 14,86 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 9,16 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 8,24 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 7,33 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 9,29 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 8,36 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 7,43 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 10,99 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 9,89 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 8,80 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 11,15 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 10,03 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 8,92 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 5,50 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 4,94 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,40 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 5,57 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 5,02 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,46 EUR in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 2,75 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,47 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,20 EUR in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 2,79 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,51 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,23 EUR In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren Begründung Seite 4 erhoben. erhoben. 2. Und zusätzlich für die Winterwartung 2. und zusätzlich für die Winterwartung in der Winterdienstklasse 1 in der Winterdienstklasse 2 in der Winterdienstklasse 3 1,64 EUR 0,62 EUR 0,33 EUR in der Winterdienstklasse 1 in der Winterdienstklasse 2 in der Winterdienstklasse 3 1,64 EUR 0,57 EUR 0,26 EUR