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Archiv (Netzwerk Frühe Hilfen - Mittelverwendung 2012 - 2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
300 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.08.2015 Nr. 1730 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 16.09.2015 Betreff Netzwerk Frühe Hilfen - Mittelverwendung 2012 - 2014 Beschlussentwurf: Der JHA nimmt die Verteilung der Mittel aus der Bundesinitiative im Zeitraum 2012 - 2014 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1730 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 I. Gesetzliche Grundlage Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des „Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ (KKG) und zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015“ in Krefeld wurde im Januar 2013 die „Koordinierungsstelle Netzwerke Frühe Hilfen“ geschaffen. Die Stadt Krefeld erhält für den Aufbau eines lokalen Netzwerkes Frühe Hilfen gemäß dem KKG – Gesetz zur Kooperation und Information im Kindesschutz (Bundeskinderschutzgesetz) seit 2012 Fördermittel aus der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015“. Die Fördermittel müssen jährlich anhand eines „Maßnahmenplans“ beim MFKJKS NRW beantragt werden. Die Verwendung der Mittel unterliegt festgelegten Fördergrundsätzen und Förderprioritäten. Der Aufbau und die Koordination des Netzwerks Frühe Hilfen sowie die Verwendung der Fördermittel soll nach dem Willen des Gesetzgebers durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden (§ 3 KKG). Die Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015“ und die Fördergrundsätze NRW sehen eine Förderung von Maßnahmen in den folgenden Förderbereichen vor: Förderbereich A (Netzwerkkoordination, Förderung von Veranstaltungen der Netzwerkpartner, Durchführung von Fachtagen, Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation ) Förderbereich B (Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen) Förderbereich C (Ehrenamtsstrukturen) Förderbereich D (sonstige Maßnahmen, Projekte). In der Förderung der verschiedenen Bereiche sind bestimmte Prioritäten vorgegeben. So sollen zunächst Maßnahmen in den Bereichen „Netzwerkkoordination“ (A) und „Familienhebammen“ (B) gefördert werden, bevor Angebote unter Beteiligung von Ehrenamtlichen (C) oder sonstige Angebote der Frühen Hilfen (D) gefördert werden können. II. Verwendung der Bundesmittel für die Stadt Krefeld Die Verwendung der Mittel 2012-2014 wurde in der Sitzung des JHA am 12.11.2014 vorgestellt. Auf die Stadt Krefeld entfielen/entfallen Fördermittel für die Jahre 2012: 98.154, 00 EUR 2013: 134.768, 00 EUR 2014: 148.508, 00 EUR 2015: 148.508, 00 EUR Die Verwendung der Fördermittel erfolgt in Krefeld nach folgenden Fördergrundsätzen: neue Projekte und Angebote Früher Hilfen (Erstanträge) erhalten als Anschubfinanzierung die volle Förderung für ein Jahr Folgeanträge werden anteilig gefördert, bzw. können je nach Antragsumfang auch in voller Höhe gefördert werden. Begründung Seite 3 Ziel und Praxis der Koordinierungsstelle Netzwerke Frühe Hilfen in Krefeld ist es, dialogisch mit den Netzwerk- und Sozialraumpartnern Bedarfslücken zu eruieren und zu schließen, d.h. gemeinsam mit Netzwerkpartnern konkrete Projekte oder Angebote Früher Hilfen zu entwickeln einfache Zugänge zu Frühen Hilfen zu schaffen Parallelstrukturen zu vermeiden nachhaltige Förderung und Verstetigung etablierter Projekte und Angebote Früher Hilfen. Verteilung der Bundesmittel der Stadt Krefeld auf die einzelnen Förderbereiche für die Jahre 2012 – 2015 Die Verwendung der Fördermittel Frühe Hilfen erfolgt in Krefeld entsprechend der Vorgaben der Landeskoordinierungsstelle NRW (LaKoSt) zur Verwendung der Fördergelder (VV vom 01.07.2012 und Landeskonzept NRW zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen): Vorgaben zu Prioritäten in der Förderung der verschiedenen Bereiche (Vorrang der Förderbereiche „Netzwerkkoordination“ (A) und „Familienhebammen“ (B) vor den Förderbereichen „Ehrenamtsstrukturen“ (C) und „sonstige Projekte“ (D) Empfehlungen des LVR zu den prozentualen Anteilen der Verwendung der Fördergelder (50-3020). Entsprechend dieser Vorgaben erfolgt die Verwendung der Bundesmittel Frühe Hilfen in Krefeld: - 50 % Aufbau und Koordinierung des Netzwerkes Frühe Hilfen 30 % Einsatz von Familienhebammen 20 % Projekte und sonstige Maßnahmen. So entfielen in Krefeld die Bundesmittel Frühe Hilfen zu folgenden Anteilen auf die einzelnen Förderbereiche: 2012 2013 2014 2015 (Plan) Förderbereich A 53.839,00 95.366,00 60.535,20 52.000,00 % 55 70,8 40,8 35 Förderbereich A 0,00 0,00 36.616,98 46.500,00 % 24,7 31,3 Förderbereich A 0,00 6.252,00 8193,00 5.445,00 % 4,6 5,5 3,7 Förderbereich A 44.315,00 33.150,00 43.162,82 44.563,00 % 45 24,6 29 30 Nicht voll ausgeschöpfte Fördermittel werden anteilig auf die Angebote und Projekte verteilt, die bei der Jahresplanung der Maßnahmen nicht in den Genuss der vollen Förderung kamen. Im Zeitraum 2012 bis 2014 konnten mit den Fördermitteln alle beantragten Projekte und Angebote Früher Hilfen in vollem Umfang gefördert werden.