Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.08.2015
Nr.
1730 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
16.09.2015
Betreff
Netzwerk Frühe Hilfen - Mittelverwendung 2012 - 2014
Beschlussentwurf:
Der JHA nimmt die Verteilung der Mittel aus der Bundesinitiative im Zeitraum 2012 - 2014 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1730 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
I. Gesetzliche Grundlage
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des „Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz“
(KKG) und zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen 2012 – 2015“ in Krefeld wurde im Januar 2013 die „Koordinierungsstelle Netzwerke
Frühe Hilfen“ geschaffen.
Die Stadt Krefeld erhält für den Aufbau eines lokalen Netzwerkes Frühe Hilfen gemäß dem KKG – Gesetz
zur Kooperation und Information im Kindesschutz (Bundeskinderschutzgesetz) seit 2012 Fördermittel aus
der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015“. Die Fördermittel
müssen jährlich anhand eines „Maßnahmenplans“ beim MFKJKS NRW beantragt werden. Die Verwendung der Mittel unterliegt festgelegten Fördergrundsätzen und Förderprioritäten.
Der Aufbau und die Koordination des Netzwerks Frühe Hilfen sowie die Verwendung der Fördermittel soll
nach dem Willen des Gesetzgebers durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden (§ 3
KKG).
Die Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 –
2015“ und die Fördergrundsätze NRW sehen eine Förderung von Maßnahmen in den folgenden Förderbereichen vor:
Förderbereich A (Netzwerkkoordination, Förderung von Veranstaltungen der Netzwerkpartner, Durchführung von Fachtagen, Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation )
Förderbereich B (Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen)
Förderbereich C (Ehrenamtsstrukturen)
Förderbereich D (sonstige Maßnahmen, Projekte).
In der Förderung der verschiedenen Bereiche sind bestimmte Prioritäten vorgegeben. So sollen zunächst
Maßnahmen in den Bereichen „Netzwerkkoordination“ (A) und „Familienhebammen“ (B) gefördert werden, bevor Angebote unter Beteiligung von Ehrenamtlichen (C) oder sonstige Angebote der Frühen Hilfen
(D) gefördert werden können.
II. Verwendung der Bundesmittel für die Stadt Krefeld
Die Verwendung der Mittel 2012-2014 wurde in der Sitzung des JHA am 12.11.2014 vorgestellt.
Auf die Stadt Krefeld entfielen/entfallen Fördermittel für die Jahre
2012: 98.154, 00 EUR
2013: 134.768, 00 EUR
2014: 148.508, 00 EUR
2015: 148.508, 00 EUR
Die Verwendung der Fördermittel erfolgt in Krefeld nach folgenden Fördergrundsätzen:
neue Projekte und Angebote Früher Hilfen (Erstanträge) erhalten als Anschubfinanzierung die
volle Förderung für ein Jahr
Folgeanträge werden anteilig gefördert, bzw. können je nach Antragsumfang auch in voller Höhe
gefördert werden.
Begründung
Seite 3
Ziel und Praxis der Koordinierungsstelle Netzwerke Frühe Hilfen in Krefeld ist es, dialogisch mit den Netzwerk- und Sozialraumpartnern
Bedarfslücken zu eruieren und zu schließen, d.h. gemeinsam mit Netzwerkpartnern konkrete
Projekte oder Angebote Früher Hilfen zu entwickeln
einfache Zugänge zu Frühen Hilfen zu schaffen
Parallelstrukturen zu vermeiden
nachhaltige Förderung und Verstetigung etablierter Projekte und Angebote Früher Hilfen.
Verteilung der Bundesmittel der Stadt Krefeld auf die einzelnen Förderbereiche für die Jahre 2012 – 2015
Die Verwendung der Fördermittel Frühe Hilfen erfolgt in Krefeld entsprechend der Vorgaben der Landeskoordinierungsstelle NRW (LaKoSt) zur Verwendung der Fördergelder (VV vom 01.07.2012 und Landeskonzept NRW zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen):
Vorgaben zu Prioritäten in der Förderung der verschiedenen Bereiche (Vorrang der Förderbereiche „Netzwerkkoordination“ (A) und „Familienhebammen“ (B) vor den Förderbereichen „Ehrenamtsstrukturen“ (C) und „sonstige Projekte“ (D)
Empfehlungen des LVR zu den prozentualen Anteilen der Verwendung der Fördergelder (50-3020).
Entsprechend dieser Vorgaben erfolgt die Verwendung der Bundesmittel Frühe Hilfen in Krefeld:
-
50 % Aufbau und Koordinierung des Netzwerkes Frühe Hilfen
30 % Einsatz von Familienhebammen
20 % Projekte und sonstige Maßnahmen.
So entfielen in Krefeld die Bundesmittel Frühe Hilfen zu folgenden Anteilen auf die einzelnen Förderbereiche:
2012
2013
2014
2015
(Plan)
Förderbereich A
53.839,00
95.366,00
60.535,20
52.000,00
%
55
70,8
40,8
35
Förderbereich A
0,00
0,00
36.616,98
46.500,00
%
24,7
31,3
Förderbereich A
0,00
6.252,00
8193,00
5.445,00
%
4,6
5,5
3,7
Förderbereich A
44.315,00
33.150,00
43.162,82
44.563,00
%
45
24,6
29
30
Nicht voll ausgeschöpfte Fördermittel werden anteilig auf die Angebote und Projekte verteilt, die bei der
Jahresplanung der Maßnahmen nicht in den Genuss der vollen Förderung kamen.
Im Zeitraum 2012 bis 2014 konnten mit den Fördermitteln alle beantragten Projekte und Angebote Früher Hilfen in vollem Umfang gefördert werden.