Daten
Kommune
Krefeld
Größe
4,8 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
44. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I
- Forstwald Im Grundstücksbereich Bellenweg 157
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 158/I (ohne vereinfachte Änderung)
Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 158/I in der letzten gültigen Fassung vor der vereinfachten Änderung.
Zusätzliche textliche Festsetzungen
Berechnung der Geschossfläche (§ 20 (3) Satz 2 BauNVO)
Im Bereich der 44. vereinfachten Änderung sind bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von
Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und
einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.
Zusätzliche Hinweise
Wasserschutz
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlage Forstwald. In Anlehnung an
den § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die aktuellen Regelungstatbestände für Wasserschutzgebiete sowie die
Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes zu berücksichtigen.
Das anfallende Niederschlagswasser muss weiterhin zur Versickerung gebracht werden.
Baumschutz
Das Rodungsverbot des § 39 BNatSchG ist zu beachten.
Der Kronentraufbereich der beiden sich auf dem Grundstück befindenden Bäume (Rotbuche und Esskastanie) ist im Fall
von Baumaßnahmen freizuhalten bzw. es darf dort kein Baumaterial abgelagert werden.
Aufgrund des Baumbestandes, der Gebüschstrukturen sowie der Gebäude ist im Rahmen des Bau- bzw. Abbruchantrages
sowie eines eventuellen Fällantrages eine artenschutzrechtliche Prüfung auf der betroffenen Fläche durchzuführen.
Einzelheiten sind mit der unteren Naturschutzbehörde abzuklären.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung
Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBL. I S. 132) in der derzeit gültigen Fassung
Planzeichenverordnung (PlanzV 90 gemäß Bekanntmachung vom
18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58) in der derzeit gültigen Fassung
Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem
Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, die geometrische
Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung und die Übereinstimmung
mit den planerischen Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde werden
bescheinigt.
Krefeld, ...........................
FACHBEREICH 62
VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN
L.S.
gez. XXXX
Stadtvermessungsdirektor
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit
in der Zeit vom
............................
bis einschließlich
................................. Gelegenheit gegeben, zu der vereinfachten
Änderung Stellung zu nehmen.
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
L.S.
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 158/I (mit vereinfachter Änderung)
gez. Hudde
Leiter des Fachbereichs Stadtplanung
Der Rat der Stadt Krefeld hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 41 Abs. 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein - Westfalen (GO NRW) gemäß Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S.666) in der derzeit gültigen Fassung in seiner
Sitzung am heutigen Tage (Punkt ........ der Tagesordnung für den
öffentlichen Teil) die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen.
Krefeld, .......................
L.S.
gez. Meyer
Oberbürgermeister
gez. Schüller
Schriftführer
Die vereinfachte Änderung des Bebauunghsplanes wird hiermit
ausgefertigt.
Krefeld, ........................
DER OBERBÜRGERMEISTER
L.S.
gez. Meyer
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld
vom ................. sowie das Bereithalten der vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht im Krefelder
Amtsblatt Nr. ........ vom ............... bekannt gemacht worden. Mit dieser
Bekanntmachung tritt die vereinfachte Änderung in Kraft.
Krefeld, .........................
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
L.S.
gez. Hudde
Fachbereichsleiter Stadtplanung
Maßstab 1 : 500