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Verwaltungsvorlage (vereinfachte Änderung.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
4,8 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15
Verwaltungsvorlage (vereinfachte Änderung.pdf)

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Inhalt der Datei

44. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I - Forstwald Im Grundstücksbereich Bellenweg 157 Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 158/I (ohne vereinfachte Änderung) Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise Es gilt der Bebauungsplan Nr. 158/I in der letzten gültigen Fassung vor der vereinfachten Änderung. Zusätzliche textliche Festsetzungen Berechnung der Geschossfläche (§ 20 (3) Satz 2 BauNVO) Im Bereich der 44. vereinfachten Änderung sind bei der Berechnung der Geschossflächen die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen. Zusätzliche Hinweise Wasserschutz Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlage Forstwald. In Anlehnung an den § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die aktuellen Regelungstatbestände für Wasserschutzgebiete sowie die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes zu berücksichtigen. Das anfallende Niederschlagswasser muss weiterhin zur Versickerung gebracht werden. Baumschutz Das Rodungsverbot des § 39 BNatSchG ist zu beachten. Der Kronentraufbereich der beiden sich auf dem Grundstück befindenden Bäume (Rotbuche und Esskastanie) ist im Fall von Baumaßnahmen freizuhalten bzw. es darf dort kein Baumaterial abgelagert werden. Aufgrund des Baumbestandes, der Gebüschstrukturen sowie der Gebäude ist im Rahmen des Bau- bzw. Abbruchantrages sowie eines eventuellen Fällantrages eine artenschutzrechtliche Prüfung auf der betroffenen Fläche durchzuführen. Einzelheiten sind mit der unteren Naturschutzbehörde abzuklären. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBL. I S. 132) in der derzeit gültigen Fassung Planzeichenverordnung (PlanzV 90 gemäß Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58) in der derzeit gültigen Fassung Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, die geometrische Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung und die Übereinstimmung mit den planerischen Festsetzungen der Bebauungsplanurkunde werden bescheinigt. Krefeld, ........................... FACHBEREICH 62 VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN L.S. gez. XXXX Stadtvermessungsdirektor Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit in der Zeit vom ............................ bis einschließlich ................................. Gelegenheit gegeben, zu der vereinfachten Änderung Stellung zu nehmen. DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag L.S. Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 158/I (mit vereinfachter Änderung) gez. Hudde Leiter des Fachbereichs Stadtplanung Der Rat der Stadt Krefeld hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am heutigen Tage (Punkt ........ der Tagesordnung für den öffentlichen Teil) die gemäß § 13 BauGB durchgeführte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Krefeld, ....................... L.S. gez. Meyer Oberbürgermeister gez. Schüller Schriftführer Die vereinfachte Änderung des Bebauunghsplanes wird hiermit ausgefertigt. Krefeld, ........................ DER OBERBÜRGERMEISTER L.S. gez. Meyer Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom ................. sowie das Bereithalten der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung zu jedermanns Einsicht im Krefelder Amtsblatt Nr. ........ vom ............... bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die vereinfachte Änderung in Kraft. Krefeld, ......................... DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag L.S. gez. Hudde Fachbereichsleiter Stadtplanung Maßstab 1 : 500