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Verwaltungsvorlage (44. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 158/I, Teil 2 -Forstwald- Bellenweg 157)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15
Verwaltungsvorlage (44. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 158/I, Teil 2 -Forstwald- Bellenweg 157) Verwaltungsvorlage (44. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 158/I, Teil 2 -Forstwald- Bellenweg 157) Verwaltungsvorlage (44. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 158/I, Teil 2 -Forstwald- Bellenweg 157) Verwaltungsvorlage (44. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 158/I, Teil 2 -Forstwald- Bellenweg 157)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.02.2017 Nr. 3664 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/ho Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 26.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 03.05.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 04.05.2017 Rat 04.05.2017 Betreff 44. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 158/I, Teil 2 -Forstwald- Bellenweg 157 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung West nimmt die 44. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 158/I, Teil 2 Forstwald - zur Kenntnis. II. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, Haupt- und Beschwerdeausschuss, Rat der Stadt Krefeld: a) Der Bebauungsplan Nr. 158/I, Teil 2 – Forstwald – wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 44. vereinfachten Änderung geändert. b ) Die 44. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I, Teil 2 – Forstwald – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 44. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158/I, Teil 2 – Forstwald – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3664 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 2