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Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018 - Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich 51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
647 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.12.2014 Nr. 868 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 11.02.2015 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.05.2015 Betreff Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018 - Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich 51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung - Beschlussentwurf: Den Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 868 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die Finanziellen Auswirkungen sind aus dem beigefügten Begründungstext ersichtlich. Begründung Seite 2 Der Entwurf des dem Rat der Stadt Krefeld im Rahmen der Etateinbringung am 11.12.2014 vorgestellten Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2015 – 2018 enthält auf den Seiten 53 u. 54 eine operative Maßnahmeliste mit Konsolidierungsmaßnahmen, die den Geschäftsbereich IV – Bildung, Kultur und Jugend - betreffen. Hiervon entfallen auf den Bereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung folgende Positionen: Lfd. Nr. IV – 13 Produktgruppe/ Sachkonto 4-400-02 4-414-01 4-051-02 4-051-03/ 53180000 Ergebnisveränderung EUR zu 2014 2015 2016 2017 2018 Bezeichnung der Maßnahme Kürzung der Zuschussleistungen 132.700 135.419 138.166 138.166 Die o.g. Beträge beziehen sich auf den gesamten Geschäftsbereich IV – Bildung, Kultur und Jugend. Mit Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 12.12.2013 wurde die Zuschussliste 2014 mit entsprechenden Kürzungen beschlossen. Diese Liste bildet die Grundlage für die Überlegung für weitere Kürzungen ab dem Jahr 2015. Für den Jugendbereich stellen sich die gesetzlichen, vertraglichen und freiwilligen Zuschüsse nach dem Vorschlag der Verwaltung wie folgt dar: Zuschuss Zuschüsse (gesetzlich) Z. Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen Z. Weiterleitung der Landeszuweisungen für Familienzentren Z. Weiterleitung der Landeszuweisung für Sprachförderung Z. Weiterleitung von Landeszuweisungen für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse (vertraglich) Z. Freiwillige Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen Z. für die Spielaktion Mobifant an die Region Krefeld im Bistum Aachen-Regionalstelle Z. Betriebskostenzuschüsse für Schwerpunkteinrichtungen Z. an Familienbildungsstätte Z. an die Frauenberatungsstelle Ansatz 2014 Ansatz 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Differenz zw. Ansatz 2014 u. Ansatz 2015 24.667.590 26.809.690 27.439.690 27.831.690 28.204.690 2.242.100 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 0 170.000 170.000 170.000 170.000 170.000 0 234.150 234.150 234.150 234.150 234.150 0 360.000 335.000 340.000 345.000 350.000 -25.000 128.000 128.000 128.000 128.000 128.000 0 1.077.000 1.077.000 1.077.000 1.077.000 1.077.000 0 71.500 71.500 71.500 71.500 71.500 0 64.420 64.420 64.420 64.420 64.420 0 Begründung Z. an Erziehungsberatungsstellen Zuschüsse (freiwillig) Z. Außerschulische Jugendbildung Z. Betriebskostenzuschüsse für anerkannte Jugendheime Z. Sonstige Zuschüsse für Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe Z. zu Ferienspielaktionen Z Kinder- und Jugendfreizeiten Z. für die Projektförderung der Offenen Kinderund Jugendarbeit Z. an den Kinderschutzbund e.V. für das Kinderund Jugendtelefon Z. aus Mitteln des AlbertMöller-Fonds und der Heinrich Geerds-Stiftung Z. für Arbeit im sozialen Brennpunkt und in vergleichbaren Quartieren Seite 3 347.000 347.000 347.000 347.000 347.000 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 0 6.930 6.930 6.930 6.930 6.930 0 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 0 4.500 25.000 4.500 0 4.500 0 4.500 0 4.500 0 0 -25.000 30.000 0 0 0 0 -30.000 1.185 1.185 1.185 1.185 1.185 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 0 16.000 0 0 0 0 -16.000 Gegenüber den für das Jahr 2014 vom Rat beschlossenen Zuschussleistungen schlägt die Verwaltung die oben ausgewiesenen Zuschusskürzungen vor. Zuschusse für Kinder- und Jugendfreizeiten: Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss, der im Rahmen der Beratungen über die Zuschussliste 2014 bereits eine Absenkung von 28.000 EUR auf 25.000 EUR erfuhr. Der Zuschuss dient zur Reduzierung von Beiträgen von Kindern einkommensschwacher Familien zur Teilnahme an Ferienfreizeiten. Durch eine Streichung könnten sich Auswirkungen auf die Gewährung von Landesmitteln für die offene Kinder- und Jugendarbeit ergeben, da der Zuschuss einen Bestandteil des Jugendförderplans der Stadt Krefeld 2009/2014 bildet (siehe hierzu auch nachfolgende HSK-Maßnahme IV - 17 - Reduzierung der Aufwendungen für den Jugendförderplan). Zuschuss zur Projektförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: Die Ausweisung des Zuschusses in Höhe von 30.000 EUR in 2014 erfolgt im Haushaltsplanentwurf irrtümlich. Der Rat hat den Zuschuss bei der Beratung der Zuschussliste für 2014 bereits auf 0 EUR reduziert. Die Verwaltung empfiehlt, diese Reduzierung fortzuschreiben. Zuschusses für Arbeit im sozialen Brennpunkt und in vergleichbaren Quartieren: Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss, der im Rahmen der Beratungen über die Zuschussliste 2014 bereits eine Reduzierung von 20.000 EUR auf 16.000 EUR erfuhr. Die Verwaltung empfiehlt eine Streichung des Zuschusses, da bisher geförderte Personalkosten des Vereins für Bürgerschaftliche Selbsthilfe e.V. fortfallen. Zuschuss Außerschulische Jugendbildung Begründung Seite 4 Der hier ausgewiesene Zuschuss (ebenso bei der Produktgruppe 4-051-02 - Jugend - auf Seite 689 des Haushaltsplanentwurfs und in der Übersicht über die Zuschussleistungen 2015, Seite 1092) ist irrtümlich noch mit 1.000 EUR in den Ansätzen ausgewiesen. Der Zuschussbetrag wurde durch den Rat bereits für das Jahr 2014 auf 0 EUR reduziert und ist im Haushaltsentwurf 2015 bereits nicht mehr etatisiert. Siehe hierzu auch die Erläuterungen zur HSK-Maßnahme IV - 17 Reduzierung der Aufwendungen für den Jugendförderplan. Zuschuss aus Mitteln des Albert-Möller-Fonds und der Heinrich-Geerds-Stiftung Der hier ausgewiesene Zuschuss (ebenso in der Übersicht über die Zuschussleistungen sowie bei der Produktgruppe 4-051-03 - Familien -, Seite 696 des Haushaltsplanentwurfs) weist für die Jahre 2015 - 2018 noch einen Betrag in Höhe von 10.000 EUR auf. Eine Finanzierung aus Stiftungs/Fondserträgen ermöglicht zwischenzeitlich eine Bezuschussung entsprechend den Stiftungszwecken in Höhe von jeweils 30.000 EUR für die genannten Planjahre. Hierdurch erfolgt eine Erhöhung im Ertrags- als auch im Aufwandsbereich in gleicher Höhe, wodurch eine haushaltsneutrale Veränderung entsteht. Zu ergänzen wäre die vorgenannte Zuschussliste allerdings unter der Rubrik "gesetzliche Zuschüsse" um die Position - Weiterleitung von Landeszuweisungen für Frühe Hilfen -. Insgesamt wird für das Jahr 2015 ein Förderbetrag des Landes NW in Höhe von 148.508 EUR erwartet. Hiervon werden 98.500 EUR an andere Träger zur Umsetzung der Aufgabe weitergeleitet. Lfd. Nr. IV – 15 Produktgruppe/ Sachkonto 4-051-02/ 43211000 Bezeichnung der Maßnahme Erhöhung der Elternbeiträge für Ferienfreizeitbetreuungen Ergebnisveränderung EUR zu 2014 2015 2016 2017 2018 6.500 6.500 6.500 6.500 Die Elternbeiträge für die örtlichen Ferienspiele/Ferienganztagsbetreuung setzen sich aus zwei Teilen zusammen: • den Teilnehmerbeiträgen • den Sachkosten/Beköstigung Die Sachkosten/Beköstigung werden als durchlaufende Gelder vereinnahmt und für die Beköstigung innerhalb der Ferienganztagsbetreuung verausgabt, d.h. die Erträge decken die Aufwendungen. Die Elternbeiträge wurden zuletzt vom Jugendhilfeausschuss am 07. Dezember 2005 angepasst und stellen sich derzeit wie folgt dar: Entgelt 30,00 EUR Sachkosten/ Beköstigung 9,00 EUR 21,00 EUR Kategorie 2: Ermäßigt für Geschwis5 Tage terkinder (in der gleichen Woche), ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung Kategorie 1: Vollzahler 4 Tage 21,00 EUR 0,00 EUR 21,00 EUR 24,00 EUR 7,20 EUR 16,80 EUR Kategorie 2: Ermäßigt für Geschwisterkinder (in der gleichen Woche), 16,80 EUR 0,00 EUR 16,80 EUR Kategorie 1: Vollzahler Dauer des Angebotes 5 Tage 4 Tage Gesamtbetrag TN gebühr Begründung Seite 5 ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung Der Vorschlag zur Erhöhung der Elternbeiträge erfolgt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, um höhere Erträge zu erzielen. Durch den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung wurde eine interkommunale Umfrage bei vergleichbaren Großstädten zu deren Elternbeiträgen vorgenommen. Die vom Fachbereich vorgeschlagenen Gesamtbeträge liegen jetzt vergleichsweise im oberen Drittel. Es wird vorgeschlagen, die Elternbeiträge (und damit auch die Gesamtbeträge) wie folgt anzupassen, wobei die Sachkosten / Beköstigung (durchlaufende Gelder) unverändert bleiben: Entgelt Kategorie 1: Vollzahler Dauer des Gesamtbetrag TN gebühr Sachkosten/ BeAngebotes köstigung 5 Tage 39,00 EUR 18,00EUR 21,00 EUR Kategorie 2: Ermäßigt für Geschwisterkinder (in der gleichen Woche), ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung Kategorie 1: Vollzahler 5 Tage 25,00 EUR 4,00 EUR 21,00 EUR 4 Tage 31,20 EUR 14,40EUR 16,80 EUR Kategorie 2: Ermäßigt für Geschwisterkinder (in der gleichen Woche), ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung 4 Tage 20,00 EUR 3,20 EUR 16,80 EUR Dieser Vorschlag der Erhöhung der Elternbeiträge bedeutet prozentual: 1. Vollzahler Anstieg des Gesamtbetrages in Prozent 2. 30% Anstieg der Teilnehmergebühr in Prozent 100% Geschwisterkindermäßigung, Empfänger von ALG II, Grundsicherung, Sozialgeld Anstieg des Gesamtbetrages in Prozent 19% Teilnehmergebühr neu Im Vergleich dazu stieg seit Januar 2006 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Verbraucherpreisindex in Deutschland um 14,4%. Mit der Ferienganztagsbetreuung wird ein wesentlicher Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §11 Abs. 3 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Verbindung mit dem §10 Abs. 1, Nr. 5 im Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG) Nordrhein-Westfalen (NW) als Pflichtaufgabe umgesetzt. Sie ist daher unverzichtbar und dient darüber hinaus zur Deckung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für schulpflichtige Kinder gem. §24 Abs. 4 SGB VIII. Eine Ausrichtung lediglich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe - nicht vorgesehen und der Situation auch nicht angemessen. Begründung Seite 6 Zahlreiche Familien benötigen aus sozialen Gründen Unterstützung und Entlastung in der Gestaltung der Ferienzeiten. Zahlreiche Kinder benötigen Anregungen für ihre Freizeitgestaltung und soziales Lernen in der Gruppe. Die Familienverhältnisse und die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der teilnehmenden Kinder sind außerordentlich heterogen. Daher ist ein differenzierter Elternbeitrag mit mindestens zwei Staffelungen unerlässlich. Die oben vorgeschlagene Erhöhung der Elternbeiträge kann frühestens für die Anmeldungen der Sommerferien 2015 umgesetzt werden, da der Anmeldebeginn für die Ferienganztagsbetreuung in den Osterferien 2015 voraussichtlich am 02. März 2015 sein wird und die Verabschiedung des Haushaltes 2015 für den 26. März 2015 vorgesehen ist. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Anmeldungen der Sommerferien 2015 kann nur dann erfolgen, wenn eine Entscheidung hierüber bis 01. April 2015 getroffen wurde. Die Anmeldung wird seit 2008 über die VHS abgewickelt. Dort werden auch die Ermäßigungstatbestände an Hand der vorgelegten Bescheide überprüft. Eine aufwändige Einzelfallüberprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist in diesem Zusammenhang (wie im Kita- oder OGS-Bereich) nicht leistbar. Mit dem vorgelegten Vorschlag könnten die Einnahmen durch Elternbeiträge für die Ferienganztagsbetreuung, von rund 5.400 EUR jährlich auf rund 12.000 EUR jährlich steigen, d.h. um rund 6.600 EUR (ohne durchlaufende Gelder für Sachkosten/Beköstigung). Dies setzt eine gleiche Teilnehmeranzahl und –struktur voraus. Lfd. Nr. IV – 16 Produktgruppe/ Sachkonto 4-051-01/ 43211000 Ergebnisveränderung EUR zu 2014 2016 2017 Bezeichnung der Maßnahme 2015 Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege (ohne Offener Ganztag) 1.034.280 2.482.320 2.482.320 2018 2.482.320 Im Rahmen einer Änderung der seit 01.08.2008 geltenden Beitragsstaffelung für die Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen die Beiträge angepasst werden. Einzelheiten hierzu sind der separaten Beratungsvorlage Nr. 821/14 zu entnehmen. Durch die vorgeschlagene Beitragsanpassung sind Mehrerträge in der o.g. Höhe zu erwarten. Lfd. Nr. IV – 17 Produktgruppe/ Sachkonto 4-051-02/ 53312000 Bezeichnung der Maßnahme Reduzierung der Aufwendungen für den Krefelder Jugendförderplan Ergebnisveränderung EUR zu 2014 2015 2016 2017 4.900 4.900 4.900 2018 4.900 Begründung Seite 7 Der aktuelle Jugendförderplan der Stadt Krefeld ist laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Krefeld am 01. Januar 2005 in Kraft getreten. Ursprünglich standen hierfür Haushaltsmittel (zuletzt im Jahre 2010) in Höhe von 101.630 EUR zur Verfügung, die wie folgt auf die verschiedenen Förderbereiche aufgeteilt waren: Kinder- und Jugendfreizeiten Örtliche Ferienveranstaltungen Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte Um- und Neubau 65.440,00 EUR 16.360,00 EUR 14.830,00 EUR 5.000,00 EUR 101.630,00 EUR Die Haushaltsmittel des Jugendförderplanes wurden in den Folgejahren regelmäßig im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsbemühungen von der Verwaltung in voller Höhe zur Einsparung vorgeschlagen. In den Jahren 2011 und 2012 wurden entgegen den Vorschlägen der Verwaltung vom Rat jährlich insgesamt 40.000 EUR für den Jugendförderplan zur Verfügung gestellt und wie folgt auf die Förderpositionen aufgeteilt: Kinder- und Jugendfreizeiten Örtliche Ferienveranstaltungen Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte Um- und Neubau 28.000,00 EUR 5.000,00 EUR 7.000,00 EUR 0,00 EUR 40.000,00 EUR In 2013 erfolgte eine Kürzung der Haushaltsmittel um 10 % entsprechend der Forderung der Bezirksregierung Düsseldorf auf insgesamt 36.000 EUR, die wie folgt auf die Förderpositionen aufgeteilt wurde: Kinder- und Jugendfreizeiten Örtliche Ferienveranstaltungen Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte Um- und Neubau 25.200,00 EUR 4.500,00 EUR 6.300,00 EUR 0,00 EUR 36.000,00 EUR Mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 wurden die Haushaltsmittel für den Jugendförderplan wiederum um 5.100 EUR (bezogen auf den Gesamtansatz für 2012 i. H.v. 40.000 EUR) reduziert und wie nachfolgend dargestellt auf die Förderpositionen aufgeteilt: Kinder- und Jugendfreizeiten Örtliche Ferienveranstaltungen Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte Um- und Neubau 25.000,00 EUR 4.500,00 EUR 5.400,00 EUR 0,00 EUR Begründung Seite 8 34.900,00 EUR Hierbei entfiel die in den Vorjahren erfolgte Förderung der außerschulischen Jugendbildung in Höhe von 1.000 EUR vollständig. Auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 12. Dezember 2013 für den Haushalt 2014 schlägt die Verwaltung nunmehr für 2015ff. eine zusätzliche Reduzierung der Aufwendungen für den Jugendförderplan in Höhe von 4.900 EUR vor. Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen der Zuschussüberprüfungen (s. hierzu HSK-Maßnahme IV - 13 - Kürzung der Zuschussleistungen) bereits eine Reduzierung des Zuschusses für Kinder und Jugendfreizeiten als Konsolidierungsbeitrag von bisher 25.000 EUR auf 0 EUR empfohlen wird. Dieser Zuschuss bildete, wie oben ersichtlich, bisher einen Bestandteil des Jugendförderplans. Bei Fortfall des Zuschusses beläuft sich die Höhe der verbleibenen Mittel wie nachfolgend dargestellt auf: Kinder- und Jugendfreizeiten Örtliche Ferienveranstaltungen Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte Um- und Neubau 0,00 EUR 4.500,00 EUR 5.400,00 EUR 0,00 EUR 9.900,00 EUR Eine Reduzierung der Aufwendungen für den Jugendförderplan findet somit in einem höheren Maße statt. Die übrigen Mittel in Höhe von 9.900 EUR sind im Haushaltsplanentwurf bei den entsprechenden Produktsachkonten etatisiert. Lfd. Nr. IV – 18 Produktgruppe/ Sachkonto 4-051-02/ 52819000 52910000 gegenfinanziert aus Erträgen bei Kostenart 45910000 für 2015 Bezeichnung der Maßnahme Seifenkistenrennen - Verzicht auf städtische Finanzierung ab dem Jahr 2015 Ergebnisveränderung EUR zu 2014 2015 2016 2017 15.000 15.000 15.000 2018 15.000 Die Aufwendungen für das Seifenkistenrennen in Höhe von 15.000 EUR können im Jahr 2015 durch Erträge aus Sponsoring gegenfinanziert werden.