Daten
Kommune
Krefeld
Größe
647 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.12.2014
Nr.
868 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
11.02.2015
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.05.2015
Betreff
Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018
- Konsolidierungsmaßnahmen im Fachbereich 51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung -
Beschlussentwurf:
Den Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 868 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die Finanziellen Auswirkungen sind aus dem beigefügten Begründungstext ersichtlich.
Begründung
Seite 2
Der Entwurf des dem Rat der Stadt Krefeld im Rahmen der Etateinbringung am 11.12.2014 vorgestellten Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2015 – 2018 enthält auf den Seiten 53 u.
54 eine operative Maßnahmeliste mit Konsolidierungsmaßnahmen, die den Geschäftsbereich IV
– Bildung, Kultur und Jugend - betreffen.
Hiervon entfallen auf den Bereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung folgende Positionen:
Lfd. Nr.
IV – 13
Produktgruppe/
Sachkonto
4-400-02
4-414-01
4-051-02
4-051-03/
53180000
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2015
2016
2017
2018
Bezeichnung der Maßnahme
Kürzung der Zuschussleistungen
132.700
135.419
138.166
138.166
Die o.g. Beträge beziehen sich auf den gesamten Geschäftsbereich IV – Bildung, Kultur und Jugend.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 12.12.2013 wurde die Zuschussliste 2014 mit entsprechenden Kürzungen beschlossen. Diese Liste bildet die Grundlage für die Überlegung für
weitere Kürzungen ab dem Jahr 2015. Für den Jugendbereich stellen sich die gesetzlichen, vertraglichen und freiwilligen Zuschüsse nach dem Vorschlag der Verwaltung wie folgt dar:
Zuschuss
Zuschüsse (gesetzlich)
Z. Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen
Z. Weiterleitung der Landeszuweisungen für Familienzentren
Z. Weiterleitung der Landeszuweisung für Sprachförderung
Z. Weiterleitung von Landeszuweisungen für Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
Zuschüsse (vertraglich)
Z. Freiwillige Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen
Z. für die Spielaktion
Mobifant an die Region
Krefeld im Bistum
Aachen-Regionalstelle
Z. Betriebskostenzuschüsse für Schwerpunkteinrichtungen
Z. an Familienbildungsstätte
Z. an die Frauenberatungsstelle
Ansatz 2014
Ansatz
2015
Plan 2016
Plan 2017
Plan 2018
Differenz
zw. Ansatz
2014 u.
Ansatz
2015
24.667.590
26.809.690
27.439.690
27.831.690
28.204.690
2.242.100
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
0
170.000
170.000
170.000
170.000
170.000
0
234.150
234.150
234.150
234.150
234.150
0
360.000
335.000
340.000
345.000
350.000
-25.000
128.000
128.000
128.000
128.000
128.000
0
1.077.000
1.077.000
1.077.000
1.077.000
1.077.000
0
71.500
71.500
71.500
71.500
71.500
0
64.420
64.420
64.420
64.420
64.420
0
Begründung
Z. an Erziehungsberatungsstellen
Zuschüsse (freiwillig)
Z. Außerschulische Jugendbildung
Z. Betriebskostenzuschüsse für anerkannte Jugendheime
Z. Sonstige Zuschüsse für
Einrichtungen von Trägern
der freien Jugendhilfe
Z. zu Ferienspielaktionen
Z Kinder- und Jugendfreizeiten
Z. für die Projektförderung der Offenen Kinderund Jugendarbeit
Z. an den Kinderschutzbund e.V. für das Kinderund Jugendtelefon
Z. aus Mitteln des AlbertMöller-Fonds und der
Heinrich Geerds-Stiftung
Z. für Arbeit im sozialen
Brennpunkt und in vergleichbaren Quartieren
Seite 3
347.000
347.000
347.000
347.000
347.000
0
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
0
6.930
6.930
6.930
6.930
6.930
0
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
0
4.500
25.000
4.500
0
4.500
0
4.500
0
4.500
0
0
-25.000
30.000
0
0
0
0
-30.000
1.185
1.185
1.185
1.185
1.185
0
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
0
16.000
0
0
0
0
-16.000
Gegenüber den für das Jahr 2014 vom Rat beschlossenen Zuschussleistungen schlägt die Verwaltung die oben ausgewiesenen Zuschusskürzungen vor.
Zuschusse für Kinder- und Jugendfreizeiten:
Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss, der im Rahmen der Beratungen über die Zuschussliste 2014 bereits eine Absenkung von 28.000 EUR auf 25.000 EUR erfuhr. Der Zuschuss
dient zur Reduzierung von Beiträgen von Kindern einkommensschwacher Familien zur Teilnahme
an Ferienfreizeiten. Durch eine Streichung könnten sich Auswirkungen auf die Gewährung von
Landesmitteln für die offene Kinder- und Jugendarbeit ergeben, da der Zuschuss einen Bestandteil des Jugendförderplans der Stadt Krefeld 2009/2014 bildet (siehe hierzu auch nachfolgende
HSK-Maßnahme IV - 17 - Reduzierung der Aufwendungen für den Jugendförderplan).
Zuschuss zur Projektförderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit:
Die Ausweisung des Zuschusses in Höhe von 30.000 EUR in 2014 erfolgt im Haushaltsplanentwurf irrtümlich. Der Rat hat den Zuschuss bei der Beratung der Zuschussliste für 2014 bereits auf
0 EUR reduziert. Die Verwaltung empfiehlt, diese Reduzierung fortzuschreiben.
Zuschusses für Arbeit im sozialen Brennpunkt und in vergleichbaren Quartieren:
Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss, der im Rahmen der Beratungen über die Zuschussliste 2014 bereits eine Reduzierung von 20.000 EUR auf 16.000 EUR erfuhr. Die Verwaltung empfiehlt eine Streichung des Zuschusses, da bisher geförderte Personalkosten des Vereins
für Bürgerschaftliche Selbsthilfe e.V. fortfallen.
Zuschuss Außerschulische Jugendbildung
Begründung
Seite 4
Der hier ausgewiesene Zuschuss (ebenso bei der Produktgruppe 4-051-02 - Jugend - auf Seite
689 des Haushaltsplanentwurfs und in der Übersicht über die Zuschussleistungen 2015, Seite
1092) ist irrtümlich noch mit 1.000 EUR in den Ansätzen ausgewiesen. Der Zuschussbetrag wurde
durch den Rat bereits für das Jahr 2014 auf 0 EUR reduziert und ist im Haushaltsentwurf 2015
bereits nicht mehr etatisiert. Siehe hierzu auch die Erläuterungen zur HSK-Maßnahme IV - 17 Reduzierung der Aufwendungen für den Jugendförderplan.
Zuschuss aus Mitteln des Albert-Möller-Fonds und der Heinrich-Geerds-Stiftung
Der hier ausgewiesene Zuschuss (ebenso in der Übersicht über die Zuschussleistungen sowie bei
der Produktgruppe 4-051-03 - Familien -, Seite 696 des Haushaltsplanentwurfs) weist für die Jahre 2015 - 2018 noch einen Betrag in Höhe von 10.000 EUR auf. Eine Finanzierung aus Stiftungs/Fondserträgen ermöglicht zwischenzeitlich eine Bezuschussung entsprechend den Stiftungszwecken in Höhe von jeweils 30.000 EUR für die genannten Planjahre. Hierdurch erfolgt eine
Erhöhung im Ertrags- als auch im Aufwandsbereich in gleicher Höhe, wodurch eine haushaltsneutrale Veränderung entsteht.
Zu ergänzen wäre die vorgenannte Zuschussliste allerdings unter der Rubrik "gesetzliche Zuschüsse" um die Position - Weiterleitung von Landeszuweisungen für Frühe Hilfen -.
Insgesamt wird für das Jahr 2015 ein Förderbetrag des Landes NW in Höhe von 148.508 EUR
erwartet. Hiervon werden 98.500 EUR an andere Träger zur Umsetzung der Aufgabe weitergeleitet.
Lfd. Nr.
IV – 15
Produktgruppe/
Sachkonto
4-051-02/
43211000
Bezeichnung der Maßnahme
Erhöhung der Elternbeiträge für
Ferienfreizeitbetreuungen
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2015
2016
2017
2018
6.500
6.500
6.500
6.500
Die Elternbeiträge für die örtlichen Ferienspiele/Ferienganztagsbetreuung setzen sich aus zwei
Teilen zusammen:
•
den Teilnehmerbeiträgen
•
den Sachkosten/Beköstigung
Die Sachkosten/Beköstigung werden als durchlaufende Gelder vereinnahmt und für die Beköstigung innerhalb der Ferienganztagsbetreuung verausgabt, d.h. die Erträge decken die Aufwendungen.
Die Elternbeiträge wurden zuletzt vom Jugendhilfeausschuss am 07. Dezember 2005 angepasst
und stellen sich derzeit wie folgt dar:
Entgelt
30,00 EUR
Sachkosten/
Beköstigung
9,00 EUR
21,00 EUR
Kategorie 2: Ermäßigt für Geschwis5 Tage
terkinder (in der gleichen Woche), ALG
II, Sozialgeld, Grundsicherung
Kategorie 1: Vollzahler
4 Tage
21,00 EUR
0,00 EUR
21,00 EUR
24,00 EUR
7,20 EUR
16,80 EUR
Kategorie 2: Ermäßigt für Geschwisterkinder (in der gleichen Woche),
16,80 EUR
0,00 EUR
16,80 EUR
Kategorie 1: Vollzahler
Dauer des
Angebotes
5 Tage
4 Tage
Gesamtbetrag
TN gebühr
Begründung
Seite 5
ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung
Der Vorschlag zur Erhöhung der Elternbeiträge erfolgt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung,
um höhere Erträge zu erzielen.
Durch den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung wurde eine interkommunale
Umfrage bei vergleichbaren Großstädten zu deren Elternbeiträgen vorgenommen. Die vom
Fachbereich vorgeschlagenen Gesamtbeträge liegen jetzt vergleichsweise im oberen Drittel.
Es wird vorgeschlagen, die Elternbeiträge (und damit auch die Gesamtbeträge) wie folgt anzupassen, wobei die Sachkosten / Beköstigung (durchlaufende Gelder) unverändert bleiben:
Entgelt
Kategorie 1: Vollzahler
Dauer des
Gesamtbetrag
TN gebühr
Sachkosten/ BeAngebotes
köstigung
5 Tage
39,00 EUR
18,00EUR
21,00 EUR
Kategorie 2: Ermäßigt für Geschwisterkinder (in der gleichen Woche), ALG
II, Sozialgeld, Grundsicherung
Kategorie 1: Vollzahler
5 Tage
25,00 EUR
4,00 EUR
21,00 EUR
4 Tage
31,20 EUR
14,40EUR
16,80 EUR
Kategorie 2: Ermäßigt für Geschwisterkinder (in der gleichen Woche),
ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung
4 Tage
20,00 EUR
3,20 EUR
16,80 EUR
Dieser Vorschlag der Erhöhung der Elternbeiträge bedeutet prozentual:
1.
Vollzahler
Anstieg des Gesamtbetrages in Prozent
2.
30%
Anstieg der Teilnehmergebühr in Prozent
100%
Geschwisterkindermäßigung, Empfänger von ALG II, Grundsicherung, Sozialgeld
Anstieg des Gesamtbetrages in Prozent
19%
Teilnehmergebühr
neu
Im Vergleich dazu stieg seit Januar 2006 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Verbraucherpreisindex in Deutschland um 14,4%.
Mit der Ferienganztagsbetreuung wird ein wesentlicher Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §11 Abs. 3 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Verbindung mit dem
§10 Abs. 1, Nr. 5 im Dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz
zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG) Nordrhein-Westfalen
(NW) als Pflichtaufgabe umgesetzt. Sie ist daher unverzichtbar und dient darüber hinaus zur Deckung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für schulpflichtige Kinder gem. §24 Abs.
4 SGB VIII.
Eine Ausrichtung lediglich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im Sozialgesetzbuch
(SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe - nicht vorgesehen und der Situation auch
nicht angemessen.
Begründung
Seite 6
Zahlreiche Familien benötigen aus sozialen Gründen Unterstützung und Entlastung in der Gestaltung der Ferienzeiten. Zahlreiche Kinder benötigen Anregungen für ihre Freizeitgestaltung und
soziales Lernen in der Gruppe.
Die Familienverhältnisse und die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der teilnehmenden
Kinder sind außerordentlich heterogen. Daher ist ein differenzierter Elternbeitrag mit mindestens zwei Staffelungen unerlässlich.
Die oben vorgeschlagene Erhöhung der Elternbeiträge kann frühestens für die Anmeldungen der
Sommerferien 2015 umgesetzt werden, da der Anmeldebeginn für die Ferienganztagsbetreuung
in den Osterferien 2015 voraussichtlich am 02. März 2015 sein wird und die Verabschiedung des
Haushaltes 2015 für den 26. März 2015 vorgesehen ist. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Anmeldungen der Sommerferien 2015 kann nur dann erfolgen,
wenn eine Entscheidung hierüber bis 01. April 2015 getroffen wurde.
Die Anmeldung wird seit 2008 über die VHS abgewickelt. Dort werden auch die Ermäßigungstatbestände an Hand der vorgelegten Bescheide überprüft.
Eine aufwändige Einzelfallüberprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist in diesem Zusammenhang (wie im Kita- oder OGS-Bereich) nicht leistbar.
Mit dem vorgelegten Vorschlag könnten die Einnahmen durch Elternbeiträge für die Ferienganztagsbetreuung, von rund 5.400 EUR jährlich auf rund 12.000 EUR jährlich steigen, d.h. um rund
6.600 EUR (ohne durchlaufende Gelder für Sachkosten/Beköstigung). Dies setzt eine gleiche
Teilnehmeranzahl und –struktur voraus.
Lfd.
Nr.
IV –
16
Produktgruppe/
Sachkonto
4-051-01/
43211000
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2016
2017
Bezeichnung der Maßnahme
2015
Erhöhung der Elternbeiträge
in Kindertageseinrichtungen
und für die Kindertagespflege
(ohne Offener Ganztag)
1.034.280
2.482.320
2.482.320
2018
2.482.320
Im Rahmen einer Änderung der seit 01.08.2008 geltenden Beitragsstaffelung für die Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen die Beiträge angepasst werden. Einzelheiten hierzu sind der separaten Beratungsvorlage Nr.
821/14 zu entnehmen. Durch die vorgeschlagene Beitragsanpassung sind Mehrerträge in der o.g.
Höhe zu erwarten.
Lfd.
Nr.
IV –
17
Produktgruppe/
Sachkonto
4-051-02/
53312000
Bezeichnung der Maßnahme
Reduzierung der Aufwendungen
für den Krefelder Jugendförderplan
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2015
2016
2017
4.900
4.900
4.900
2018
4.900
Begründung
Seite 7
Der aktuelle Jugendförderplan der Stadt Krefeld ist laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses
der Stadt Krefeld am 01. Januar 2005 in Kraft getreten.
Ursprünglich standen hierfür Haushaltsmittel (zuletzt im Jahre 2010) in Höhe von
101.630 EUR zur Verfügung, die wie folgt auf die verschiedenen Förderbereiche aufgeteilt waren:
Kinder- und Jugendfreizeiten
Örtliche Ferienveranstaltungen
Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte
Um- und Neubau
65.440,00 EUR
16.360,00 EUR
14.830,00 EUR
5.000,00 EUR
101.630,00 EUR
Die Haushaltsmittel des Jugendförderplanes wurden in den Folgejahren regelmäßig im Rahmen
der Haushaltskonsolidierungsbemühungen von der Verwaltung in voller Höhe zur Einsparung
vorgeschlagen. In den Jahren 2011 und 2012 wurden entgegen den Vorschlägen der Verwaltung
vom Rat jährlich insgesamt 40.000 EUR für den Jugendförderplan zur Verfügung gestellt und wie
folgt auf die Förderpositionen aufgeteilt:
Kinder- und Jugendfreizeiten
Örtliche Ferienveranstaltungen
Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte
Um- und Neubau
28.000,00 EUR
5.000,00 EUR
7.000,00 EUR
0,00 EUR
40.000,00 EUR
In 2013 erfolgte eine Kürzung der Haushaltsmittel um 10 % entsprechend der Forderung der Bezirksregierung Düsseldorf auf insgesamt 36.000 EUR, die wie folgt auf die Förderpositionen aufgeteilt wurde:
Kinder- und Jugendfreizeiten
Örtliche Ferienveranstaltungen
Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte
Um- und Neubau
25.200,00 EUR
4.500,00 EUR
6.300,00 EUR
0,00 EUR
36.000,00 EUR
Mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 wurden die Haushaltsmittel für den Jugendförderplan wiederum um 5.100 EUR (bezogen auf den Gesamtansatz für 2012 i. H.v. 40.000 EUR) reduziert und wie nachfolgend dargestellt auf die Förderpositionen aufgeteilt:
Kinder- und Jugendfreizeiten
Örtliche Ferienveranstaltungen
Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte
Um- und Neubau
25.000,00 EUR
4.500,00 EUR
5.400,00 EUR
0,00 EUR
Begründung
Seite 8
34.900,00 EUR
Hierbei entfiel die in den Vorjahren erfolgte Förderung der außerschulischen Jugendbildung in
Höhe von 1.000 EUR vollständig.
Auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 12. Dezember 2013 für den Haushalt 2014 schlägt die
Verwaltung nunmehr für 2015ff. eine zusätzliche Reduzierung der Aufwendungen für den Jugendförderplan in Höhe von 4.900 EUR vor. Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen der Zuschussüberprüfungen (s. hierzu HSK-Maßnahme IV - 13 - Kürzung der Zuschussleistungen) bereits eine Reduzierung des Zuschusses für Kinder und Jugendfreizeiten als Konsolidierungsbeitrag
von bisher 25.000 EUR auf 0 EUR empfohlen wird. Dieser Zuschuss bildete, wie oben ersichtlich,
bisher einen Bestandteil des Jugendförderplans. Bei Fortfall des Zuschusses beläuft sich die Höhe
der verbleibenen Mittel wie nachfolgend dargestellt auf:
Kinder- und Jugendfreizeiten
Örtliche Ferienveranstaltungen
Außerschulische Jugendbildung/Material für die Kinder- und Jugendarbeit/Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte
Um- und Neubau
0,00 EUR
4.500,00 EUR
5.400,00 EUR
0,00 EUR
9.900,00 EUR
Eine Reduzierung der Aufwendungen für den Jugendförderplan findet somit in einem höheren
Maße statt.
Die übrigen Mittel in Höhe von 9.900 EUR sind im Haushaltsplanentwurf bei den entsprechenden
Produktsachkonten etatisiert.
Lfd.
Nr.
IV – 18
Produktgruppe/
Sachkonto
4-051-02/
52819000
52910000
gegenfinanziert
aus Erträgen bei
Kostenart
45910000 für
2015
Bezeichnung der Maßnahme
Seifenkistenrennen - Verzicht
auf städtische Finanzierung ab
dem Jahr 2015
Ergebnisveränderung EUR zu 2014
2015
2016
2017
15.000
15.000
15.000
2018
15.000
Die Aufwendungen für das Seifenkistenrennen in Höhe von 15.000 EUR können im Jahr 2015
durch Erträge aus Sponsoring gegenfinanziert werden.