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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.02.2015 Nr. 1113 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Rat 26.03.2015 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Beschlussentwurf: Folgendes, vom Rat der Stadt Krefeld in den Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH entsandte Mitglied ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: Bündnis 90/ Die Grünen: 1. Karl-Heinz Renner Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat folgendes Mitglied: Bündnis 90/ Die Grünen: 1. Die Amtszeit endet mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Krefeld. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1113 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH entsendet der Rat der Stadt Krefeld sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Nach § 113 Absatz 3 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde zu den vom Rat der Stadt Krefeld entsandten Mitgliedern gehören. Die Mitgliedschaft erlischt nach § 8 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages bei der beamteten oder angestellten Person mit dem Ausscheiden aus dem Amt, bei den Mitgliedern des Rates der Stadt mit dem Ausscheiden aus dem Rat. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so entsendet der Rat der Stadt Krefeld für den Rest der Amtsdauer der/ des Ausgeschiedenen eine Nachfolgerin/ einen Nachfolger. Durch das Ausscheiden des Ratsherrn Karl-Heinz Renner aus dem Rat der Stadt Krefeld zum 31.01.2015 ist er aus dem Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH ausgeschieden und für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates ist ein Nachfolger zu entsenden.