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Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Kulturstiftung Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.08.2014 Nr. 62 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.09.2014 Betreff Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Kulturstiftung Krefeld Beschlussentwurf: Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Kulturstiftung Krefeld werden zu Mitgliedern des Kuratoriums gewählt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 62 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 7 der Satzung der Kulturstiftung Krefeld der Sparkasse Krefeld besteht das Kuratorium aus 12 Mitgliedern. Kraft Amtes gehören dem Kuratorium an: 1. der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld 2. der Kulturdezernent der Stadt Krefeld 3. der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse Krefeld 4. der Vorsitzende der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Stadt Krefeld/Kreis Viersen 5. der Verbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes Stadt Krefeld/Kreis Viersen Zu wählende Mitglieder sind gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 1.2 ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Krefeld sowie sechs Mitglieder des Rates der Stadt Krefeld. Eine Stellvertretung der Ratsmitglieder ist nicht vorgesehen. Dem Kuratorium dürfen nicht angehören: 1. Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind. Dies gilt nicht für Mitglieder der Organe und Mitarbeiter der Sparkasse Krefeld. Dies gilt auch nicht für die Mitglieder in Verwaltungs- und Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen oder der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Verbund stehenden Unternehmen. 2. Beschäftigte der Steuerbehörden. 3. Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.