Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.08.2014
Nr.
62 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.09.2014
Betreff
Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Kulturstiftung Krefeld
Beschlussentwurf:
Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Kulturstiftung Krefeld werden zu Mitgliedern des Kuratoriums gewählt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 62 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 7 der Satzung der Kulturstiftung Krefeld der Sparkasse Krefeld besteht das Kuratorium aus 12
Mitgliedern.
Kraft Amtes gehören dem Kuratorium an:
1. der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
2. der Kulturdezernent der Stadt Krefeld
3. der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse Krefeld
4. der Vorsitzende der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Stadt Krefeld/Kreis
Viersen
5. der Verbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes Stadt Krefeld/Kreis Viersen
Zu wählende Mitglieder sind gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 1.2 ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied
des Vorstandes der Sparkasse Krefeld sowie sechs Mitglieder des Rates der Stadt Krefeld. Eine Stellvertretung der Ratsmitglieder ist nicht vorgesehen.
Dem Kuratorium dürfen nicht angehören:
1. Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser
Unternehmen tätig sind.
Dies gilt nicht für Mitglieder der Organe und Mitarbeiter der Sparkasse Krefeld. Dies gilt auch nicht für die
Mitglieder in Verwaltungs- und Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das
Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt
ist, sowie deren Tochterunternehmen oder der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Verbund
stehenden Unternehmen.
2. Beschäftigte der Steuerbehörden.
3. Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.