Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.11.2014
Nr.
694 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 3611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.11.2014
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 09.12.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt
Krefeld vom 10.12.2012
Beschlussentwurf:
1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und Winterwartung gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in
der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2015 wird in der als Anlage A beigefügten Fassung zur Kenntnis genommen.
2. Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der
Stadt Krefeld (GebSRein) wird gemäß Anlage B beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 694 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und aufgrund
anderer notwendiger Anpassungen folgende erforderliche Änderung der
Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (GebSRein) vor:
Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Gebührensätze
für die Straßenreinigung auf der Grundlage der Reinigungsklasse und für die Winterwartung auf
der Grundlage der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse. Die Gebührensätze für die Straßenreinigung (§ 3 Ziffer 1 GebSRein) sind danach anzupassen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist
ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur
Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2015 wird im Einzelnen verwiesen.
Im Rahmen einer Synopse werden die Änderungen und die alte Fassung der Gebührensatzung
für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld gegenübergestellt.
Neue Fassung
Alte Fassung
§ 3 Ziffer 1 wird wie folgt geändert:
§3
Gebührenhöhe
Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je
Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4)
1. für die Straßenreinigung
in der Reinigungsklasse I
wenn das Grundstück erschlossen wird
durch eine Straße, die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
59,43 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
53,48 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
47,53 EUR
in der Reinigungsklasse II
wenn das Grundstück erschlossen wird durch
eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
25,47 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
22,92 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
20,37 EUR
in der Reinigungsklasse III
wenn das Grundstück erschlossen wird durch
eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
16,98 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je
Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4)
1. für die Straßenreinigung
in der Reinigungsklasse I
wenn das Grundstück erschlossen wird
durch eine Straße, die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
56,70 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
51,03 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
45,36 EUR
in der Reinigungsklasse II
wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
24,30 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
21,87 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
19,44 EUR
in der Reinigungsklasse III
wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
16,20 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
Begründung
Seite 3
15,28 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
14,58 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
13,58 EUR
12,96 EUR
in der Reinigungsklasse IV
wenn das Grundstück erschlossen wird durch
eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
8,49 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
7,64 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
6,79 EUR
in der Reinigungsklasse IV
wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
8,10 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
7,29 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
6,48 EUR
in der Reinigungsklasse V
wenn das Grundstück erschlossen wird durch
eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
10,19 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
9,17 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
8,15 EUR
in der Reinigungsklasse V
wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
9,72 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
8,75 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
7,78 EUR
in der Reinigungsklasse VI
wenn das Grundstück erschlossen wird durch
eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
5,09 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
4,58 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
4,07 EUR
in der Reinigungsklasse VI
wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
4,86 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
4,37 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
3,89 EUR
in der Reinigungsklasse VII
wenn das Grundstück erschlossen wird durch
eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
2,55 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
2,29 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
2,04 EUR
in der Reinigungsklasse VII
wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße,
die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
2,43 EUR
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
2,19 EUR
c) dem überörtlichen Verkehr dient
1,94 EUR
In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben.
In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben.
2. und zusätzlich für die Winterwartung
in der Winterdienstklasse 1
1,64 EUR
2. und zusätzlich für die Winterwartung
in der Winterdienstklasse 1
1,64 EUR
Begründung
in der Winterdienstklasse 2
in der Winterdienstklasse 3
Seite 4
0,62 EUR
0,33 EUR
in der Winterdienstklasse 2
in der Winterdienstklasse 3
0,62 EUR
0,33 EUR