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Verwaltungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
308 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
Verwaltungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012) Verwaltungsvorlage (2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.11.2014 Nr. 694 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 3611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.11.2014 Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 09.12.2014 Rat 11.12.2014 Betreff 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld vom 10.12.2012 Beschlussentwurf: 1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und Winterwartung gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2015 wird in der als Anlage A beigefügten Fassung zur Kenntnis genommen. 2. Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (GebSRein) wird gemäß Anlage B beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 694 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und aufgrund anderer notwendiger Anpassungen folgende erforderliche Änderung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (GebSRein) vor: Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Gebührensätze für die Straßenreinigung auf der Grundlage der Reinigungsklasse und für die Winterwartung auf der Grundlage der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse. Die Gebührensätze für die Straßenreinigung (§ 3 Ziffer 1 GebSRein) sind danach anzupassen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2015 wird im Einzelnen verwiesen. Im Rahmen einer Synopse werden die Änderungen und die alte Fassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld gegenübergestellt. Neue Fassung Alte Fassung § 3 Ziffer 1 wird wie folgt geändert: §3 Gebührenhöhe Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) 1. für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 59,43 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 53,48 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 47,53 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 25,47 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 22,92 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 20,37 EUR in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 16,98 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) 1. für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 56,70 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 51,03 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 45,36 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 24,30 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 21,87 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 19,44 EUR in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 16,20 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient Begründung Seite 3 15,28 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 14,58 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 13,58 EUR 12,96 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 8,49 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 7,64 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 6,79 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 8,10 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 7,29 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 6,48 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 10,19 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 9,17 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 8,15 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 9,72 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 8,75 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 7,78 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 5,09 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 4,58 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,07 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 4,86 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 4,37 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 3,89 EUR in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 2,55 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,29 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,04 EUR in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 2,43 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,19 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 1,94 EUR In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben. In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben. 2. und zusätzlich für die Winterwartung in der Winterdienstklasse 1 1,64 EUR 2. und zusätzlich für die Winterwartung in der Winterdienstklasse 1 1,64 EUR Begründung in der Winterdienstklasse 2 in der Winterdienstklasse 3 Seite 4 0,62 EUR 0,33 EUR in der Winterdienstklasse 2 in der Winterdienstklasse 3 0,62 EUR 0,33 EUR