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Verwaltungsvorlage (Investitionen für Schulen - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2016 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
292 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
Verwaltungsvorlage (Investitionen für Schulen  - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2016 -) Verwaltungsvorlage (Investitionen für Schulen  - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2016 -) Verwaltungsvorlage (Investitionen für Schulen  - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2016 -) Verwaltungsvorlage (Investitionen für Schulen  - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2016 -) Verwaltungsvorlage (Investitionen für Schulen  - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2016 -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 17.08.2016 Nr. 2965 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 07.09.2016 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 13.09.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 13.09.2016 Betreff Investitionen für Schulen - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.08.2016 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2965 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zu Punkt 2 a): Die systematische Erfassung und Darstellung aller baulichen Sanierungsbedarfe kann nur externer Unterstützung erfolgen. Hierbei sind insbesondere die Pflichten aus der Betreiberverantwortung zu berücksichtigen sowie die Gefährdungsbeurteilungen aller Objekte zu erstellen (vgl. Diskussion in verschiedenen Ausschusssitzungen). Hierzu wird die Verwaltung bis zum Jahresende 2016 einen Verfahrensvorschlag unterbreiten. Zu Punkt 2 b): Die Sanierung der Fachräume ist Teil der jährlichen Maßnahmeplanung. Die aktuelle Fortschreibung ist als Anlage beigefügt. Zu Punkt 2 c): Die Stadt Krefeld hat im Rahmen des Förderprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandansschlusses in der BRD" am 28.06.2016 eine Bewilligung erhalten, die ermöglicht, einen externen Koordinator für den Ausbau zu beschäftigen. Dieser wird mit der Verwaltung zusammen die notwendigen Erhebungen und die Umsetzungsschritte erarbeiten. Dies gilt auch für die städtischen Liegenschaften wie die Schulen. Zu Punkt 2 d) bis g): 1. Ausgangslage Gem. § 79 Schulgesetz hat der Schulträger u. a. die Verpflichtung, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch eine entsprechende IT-Ausstattung einschließlich des sogenannten Second-Level-Supports Die Stadt Krefeld ist derzeit Schulträgerin für 62 Schulen aller Schulformen. Diese Schulen verteilen sich auf 69 Standorte, welche zum Teil aus mehreren Gebäudeteilen bestehen. In der Regel werden in allen Schulen zwei Netzwerke betrieben, das „Verwaltungsnetz“ und das „Unterrichtsnetz“. Insgesamt werden zurzeit an Krefelder Schulen rd. 4.000 Endgeräte (PC’s oder Notebooks) und 71 Server eingesetzt. Daneben werden Tablets, interaktive Tafeln, Beamer und Peripheriegeräte (z. B. rd. 700 Drucker) eingesetzt. Für Schulen, die über einen Nebenstandort verfügen ist i.d.R. zwischen den beiden Standorten eine gesicherte Datenverbindung erforderlich. Aktuell ist eine solche Verbindung für 4 Schulen (8 Standorte) eingerichtet. Für die Unterhaltung einschl. des Supports stehen der Schulverwaltung im HHJ 2016 für alle Schulen 590.000,00 € zur Verfügung (Dienstleistungen). Für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen 584.000,00 € (Festwerte). In den vergangenen Jahren standen Haushaltsmittel in ähnlicher Höhe zur Verfügung, konnten allerdings wegen des Nothaushalts und personeller Engpässe nicht immer gänzlich ausgeschöpft werden. Es wurden aber regelmäßig Ersatz- und Neuanschaffungen getätigt. Begründung Seite 3 Eine Übersicht über den genauen Umfang und das Alter der im pädagogischen Bereich eingesetzten Hardware existiert derzeit noch nicht. Die im Rahmen der Umorganisation des FB 40, Abt. 400, Anfang 2015 zu diesem Zweck eingerichtete Stelle konnte erst im Oktober 2015 besetzt werden, zwischenzeitlich hat der Kollege den Fachbereich 40 wieder verlassen. Die Aufbereitung der Daten ruht daher zurzeit wieder. 2. Künftige Anforderungen Um künftig den Anforderungen an eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie und an den Forderungen von Schulen orientierte IT-Ausstattung und deren Unterhaltung gewährleisten zu können ist eine Neuausrichtung in der Schulverwaltung erforderlich. Neben dem regelmäßigen Austausch von vorhandenen Geräten sind auch neue unterrichtliche Innovationen, wie z. B. Tablet-Einsatz, „bring your own device“ usw. zu begleiten und umzusetzen. Um diesen Anforderungen künftig gerecht werden zu können sind hierfür zunächst eine leistungsfähige Internetanbindung und eine systematische Verkabelung der Schulen erforderlich. Aufbauend hierauf können dann, den entsprechenden Anforderungen von Schulen folgend, Netzwerke aufgebaut werden (konventionell oder WLAN). Bei der Ausstattung der Schulen sind die dort unter pädagogischen Gesichtspunkten erstellten Medienpläne zu berücksichtigen. Hierzu ist eine enge Verzahnung mit der schulaufsichtlichen Medienberatung und den Schulen notwendig. Darüber hinaus ist neben der Ausstattung von Schulen auch der Aspekt der unterrichtlichen Nutzung und damit der Lehreraus- und Fortbildung zu berücksichtigen. Deshalb befindet sich die Schulverwaltung mit der Schulaufsicht und der Medienberatung derzeit im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahme „Neuausrichtung des Medienzentrums“ in einem extern begleiteten Beratungsprozess, in dem die o. g. Punkte berücksichtigt werden. Die Schulverwaltung geht davon aus, hierzu bis zum Jahresende ein entsprechendes Konzept vorlegen zu können Unabhängig von diesem Beratungsprozess kann aber bereits jetzt festgehalten werden, dass zur Umsetzung der künftigen bzw. bereits jetzt schon bestehenden Anforderungen erheblich höhere finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Für den gesamten Organisations-, Beschaffungs-, Netzwerkplanungs- und Support-Prozess stehen in der Schulverwaltung 3,5 Planstellen zur Verfügung, von denen eine aber wie eingangs beschrieben zurzeit nicht besetzt ist. Beim Support wird die Schulverwaltung aktuell durch drei beim KRZN „eingekaufte“ Administratoren unterstützt. Diese betreuen derzeit etwa die Hälfte der Krefelder Schulen (ohne BK’s). In den übrigen Schulen wird der Support i. d. R. noch durch Lehrkräfte übernommen. Diese Lösung stammt noch aus den Anfängen der IT-Ausstattung an Schulen. Zunehmend wird aber von den Schulen signalisiert, dass diese Aufgabe nicht länger von ihnen selbst wahrgenommen werden kann, da entweder die damaligen Lehrkräfte ausscheiden bzw. die Netze und Anforderungen zu komplex geworden sind. Unabhängig davon ist der Second-Level-Support wie oben beschrieben auch eindeutig der Pflichtaufgabe des Schulträgers zuzuordnen. Begründung Seite 4 Um den Support künftig an allen Schulen sicherstellen zu können, wäre es notwendig den Ansatz für Dienstleistungen von derzeit 590.000,00 € sukzessive auf voraussichtlich etwa 1.200.000,00 €/jährlich zu verdoppeln. Für den Austausch der vorhandenen Hardware in einem 5-Jahres-Rhythmus würden jährlich etwa 650.000,00 € benötigt (gegenüber rd. 580.000,00€ zZt.). Um neue unterrichtliche Innovationen berücksichtigen und unvorhergesehene Ausfälle auffangen zu können, dürften noch einmal rd. 100.000,00 € jährlich notwendig sein. Für eine systematische Verkabelung/Vernetzung werden außerdem über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren jährlich rd. 100.000,00 € notwendig sein. Da diese Beträge im Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation kaum darstellbar sind, prüft die Verwaltung, ob und in welchem Umfang Mittel aus dem seitens der Landesregierung angekündigtem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ akquiriert werden können. Derzeit liegen die Förderrichtlinien allerdings noch nicht vor. Unabhängig hiervon müssen aber die Schulverwaltung und das Gebäudemanagement zuvor in die Lage versetzt werden, zunächst die notwendige Grundlagenarbeit vornehmen und anschließend Maßnahmen umzusetzen. Die beiden Fachverwaltungen haben hierzu entsprechende Anträge für den Stellenplan 2017 gestellt. Die vorhanden personellen Ressourcen reichen jedenfalls nicht aus, um die oben dargestellten zusätzlichen Aufgaben und Arbeiten wahrnehmen zu können.