Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.04.2016
Nr.
2671 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
27.04.2016
Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, hier: Beschwerden gegen den Einleitenden Beschluss
zum Bebauungsplan Nr. 550 - Fette Henn / Hinter der Papenburg -
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt die
Eingabe für erledigt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2671 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 17.04.2016 legt Herr Dr. Georg P. Fennekels und mit Schreiben vom 18.04.2016 Herr
Sven Nosthoff Beschwerde gegen den Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 550 - Fette Henn /
Hinter Papenburg ein. Zu den näheren Details wird auf die Schreiben verwiesen, welche als Anlage der
Vorlage beigefügt sind.
Zur Behandlung der Bedenken und Anregungen, die die Herren Fennekels und Nosthoff in Bezug auf das
Verfahren der Planung und den Inhalt der beabsichtigten Bauleitplanung vorbringen, sieht das Verfahren
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ein förmliches Beteiligungsverfahren vor, das im vorliegenden Fall
- nach dem Einleitenden Beschluss - durchzuführen ist. Auch steht nach Abschluss des Planungsverfahrens gegen den bekannt gemachten Bebauungsplan das Recht der Klage zu.
Demzufolge eröffnet der Einleitende Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ein formales Verfahren nach dem BauGB und damit die Möglichkeit der Wahrnehmung von formalen Beteiligungsrechten.
Aus den vorgenannten Gründen sind die Beschwerden gegen den Einleitenden Beschluss zurückzuweisen
und die Beschwerdeführer auf das formale Beteiligungsverfahren zu verweisen.