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Archiv (15-12-08_380-kV_Anhang_1.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
2,6 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
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Inhalt der Datei

\ Stadt &efeld o .36-. 47792 Kreteld An die Fraktionen im Rat der Stadt Krefetd CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke Ratsgruppe UWG Piratenpartei Die Partei Parteilos f ürgen Heitzer lhr §ctrelben teln Zelchen 361t3 ra o t L.\ Fachbereich Umwelt y'fl ly', zors / Auskunft erteilt Anschrlft / Zimmer Telefon a.rademache16lkrefeld.de Elbestr. 7 Zimmer 1 13 o21\L136602451 02751136602460 / E.fulall Herr Dr. Rademacher 380-KV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Fellerhöfe r r Dtl( uEtKDUrt[(rEntrtLrr - UA St. Tönis (81.4571) Öffentliche Fraktionssitzung der FDP-Ratsfraktion vom 19.10.20t5 Diskussion der Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen und Umwettverträglichkeitsprüfung der 380-kV-Leitung Fellerhöfe - St. Tönis Bericht in der Rheinischen Post vom 21.10.2075 Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP-Ratsfraktion hatte für den 19.10.2015 zur öffentlichen Fraktionssitzung insbesondere zum Thema der 380-kv-Höchstspannungsleitung im Krefelder Westen, eingeladen. An diesem Abend hat die FDP-Fraktion mit dem Bürgerverein Tackheide, der Amprion und der Stadt Krefetd den Sachstand der Planung und der Errichtung der 380-kV-Leitung zwischen Fetlerhöfe und St. Tönis diskutiert. Hierzu gilt es, einige Punkte dieser Diskussion auch vordem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien nochmals klarzustellen und die Position der Stadt Krefeld zu erläutern. Die Diskussionen der in der Fraktionssitzung angesprochenen Noveliierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung über elektromagnetische Felder 26, BlmSchV hat gezeigt, dass eine gewisse Unkenntnis über die geltenden Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen vorliegt. Sie führt dazu, dass bei der betroffenen Bevötkerung der falsche Eindruck erweckt wird, dass allein die vermeinttiche Grenzwertabsenkung für etektromagnetische Felder zu einer Anderung der Leitungsplanung führt bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf und die'Amprion dadurch zur Ptanergänzung des Vorhabens gezwungen worden sind. Hiermit wird nochmats deutlich herausgestellt, dass die in der Diskussion angenommene - Fax Seite 2 zum Schreiben der Stadt Krefeld Absenkung der elektrischen Feldstärke von Niederfrequenzanlagen auf 2 kY lm nicht dem festgelegten Grenzwert der novellierten 26. BlmSchV (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.201,3) entspricht. Vielmehr wurde der Grenzwert der elektrischen Feldstärke, für Niederfrequenzanlagen mit einer Frequenz von 25 - 50 Hertz (Hz), auf 5 kVi m festgelegt. Niederfrequenzanlagen mit einer Frequenz von 50 Hz (Anlagen der öffentlichen Elektrizitätsversorgung) dürfen die Hälfte des Grenzwertes der magnetischen Flussdichte nicht überschreiten; der Grenzwert der magnetischen Flussdichte liegt somit bei 100 Mikrotesla (pI). Der Gesetzgeber hat mit der Novetlierung also keine Absenkung der Grenzwerte der elektrischen Fetdstärke und der magnetischen Flussdichte vorgenommen. Die Grenzwerte werden jedoch nicht mehr nur auf Wechsetstromanlagen, sondern auch auf Gleichstromanlagen (HGÜ) angewendet. Mit Btick auf das Urteil des Bundesverwattungsgerichts (BVerwG) vom 1.7.L2.201.3 ergibt sich daher auch keine rechtliche Wirkung aus der angenommenen Grenzwertabsenkung. Vietmehr hat das BVerwG entschieden, dass sich die berechneten Werte der 380-kVHöchstspannungsfreileitung deuttich an den Grenzwert der elektrischen Fetdstärke (5 kv/m) annähern, so dass das BVenrvG davon ausgeht, dass durch die Annäherung an den Grenzwert eine erhebliche Betroffenheit der angrenzenden Wohnbevölkerung vorliegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hätte aufgrund der zu enarartenden erheblichen Auswirkungen auf den Menschen, nach der erfolgten Vorprüfung des Einzelfa[ts, eine Umweltverträgtichkeitsprüfung (UVnl nach dem Gesetz über die Umweltverträgtichkeitsprüfung (UVPG) durchführen müssen. Die UVP ist nunmehr von der Bezirksregierung im Rahmen eines Planergänzungsbeschlusses voll umfänglich durchzuführen. Die Amprion muss dazu die entsprechenden Unterlagen (UVU) beibringen. ln diesem Zusammenhang möchte ich einen weiteren Punkt der Diskussion klarstellen. Die Amprion hat in der Fraktionssitzung erklärt, dass die Variante des Erdkabels aus ihrer Sicht völtig vom Tisch sei, da Krefeld nur ein Lückenschluss wäre. Die Bundesregierung habe Anfang Oktober beschlossen, dass die großen Stromautobahnen von Norden nach Süden, ,,Südlink" und ,,Südost", in Erdkabelvariante gebaut würden, die Windstrom von den Küsten im Norden in den Süden leiten sotlen. Darüber hinaus handele es sich um einen Planergänzungsbeschluss zu einer planfestgestetlten und bereits im Bau befindtichen380-kV-Höchstspannungsfreileitung, so dass es keiner Prüfung von Atternativen bedürfe. Hierzu mache ich deuttich, dass die Stadt Krefetd - wie sie dies entsprechend ihrer Ste[lungnahme zum UVP-Scoping im Rahmen des Planergänzungsbeschlusses bereits hervorgehoben hat eine votl umfängliche, nach den von der Stadt Krefeld mündlich und schriftlich mitgeteilten Anregungen und Anforderungen an die Umwettverträgtichkeitsprüfung enruartet. Dies betrifft insbesondere die Beurteilung der elektrischen und der magnetischen lmmissionen der 380-kV-Leitung nicht nur an einem lmmissionsaufpunkt, sondern in der Fläche und bezogen auf die benachbarte Wohnbevölkerung. Dies betrifft insbesondere auch die technische Alternativenprüfung (Verlegung der 380-kV-Leitung als Kabel auf gleicher Trasse) und die räumtiche Alternativenprüfung (Verlegung der 38O-kV-Trasse nach Westen). - Seite 3 zum Schreiben der Stadt Krefeld L Die Stadt Krefeld hält weiterhin an diesen Anforderungen als Bestandteite der Umweltverträglichkeitsprüfung fest, da ohne die ftächenhafte Prüfung des Betroffenheitsgrades durch elektromagnetische Felder und ohne die Alternativenprüfung aus unserer Sicht keine ausreichende Beurteilung der Erheblichkeit des Eingriffs und keine ausreichende Abwägung über die Art und die Lage der 38O-kV-Leitung mögtich ist. Sollte sich zeigen, dass nach der laufenden Voltständigkeitsprüfung durch die Bezirksregierung, an der die Stadt Krefeld derzeit nicht beteiligt ist, ein Antrag auf Planergänzung gestellt wird, bei dem die Anregungen und Anforderungen der Stadt Krefeld nicht berücksichtigt werden, hat die Stadt Krefeld die Absicht, gegen den Ptanergänzungsbeschluss abermals zu klagen. Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass die Stadt Krefeld in der Frage der Verlegung der 380-kV-Leitung Fellerhöfe - St. Tönis als Kabel unberücksichtigt bleiben so[[. Die 380-kV-Leitung Fetlerhöfe - St. Tönis ist ebenso Teil einer Nord-SüdStromautobahn zwischen Niedersachsen und Baden-Württemberg. Da entlang der Trasse zwischen Fellerhöfe und St. Tönis die gleichen Trassenbedingungen anzutreffen sind, wie an den Stromautobahnen ,,Südlink" und ,,Südost", sind in Krefetd auch vergteichbare Auswirkungen durch die so bezeichneten ,,Monstertrassen" und ihre elektromagnetischedr Felderzu erurarten. Daher kann auch in Krefeld aus den gleichen Gründen eine Verlegung der 38O-kV-Leitung ats Kabel in Betracht gezogen werden. Die Erheblichkeit der Auswirkungen durch elektromagnetische Felder aufgrund ihrer Annährung an den Grenzwert der elektrischen Feldstärke wurde vom BVenruG mit Urteil vom 77.12.201,3 bereits festgestellt. Aufbauend auf dieses Urteil sollten die o. g. Forderungen der Stadt Krefeld vor dem Hintergrund der beschlossenen Kabetverlegung an den NordSüd-Stromautobahnen durch die potitische Willensbildung in Krefeld sowie die Vertreter im Landtag und im Bundestag weiter unterstützt werden. ilr'f,irf:::"..' Thomas Visser <Ä Lt rl Anlasen 2. 3. 4. OB Kopie a. Büro Kopie a. GB Kopie a.21.,30, 67, 66 u. 67 ll . ,/ fr " a a7/ /tu