Daten
Kommune
Krefeld
Größe
2,6 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
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An die Fraktionen im Rat der Stadt Krefetd
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
FDP-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Die Linke
Ratsgruppe UWG
Piratenpartei
Die Partei
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Fachbereich Umwelt
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Auskunft erteilt
Anschrlft / Zimmer
Telefon
a.rademache16lkrefeld.de
Elbestr. 7
Zimmer 1 13
o21\L136602451
02751136602460
/ E.fulall
Herr Dr. Rademacher
380-KV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Fellerhöfe
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UA St. Tönis (81.4571)
Öffentliche Fraktionssitzung der FDP-Ratsfraktion vom 19.10.20t5
Diskussion der Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen und Umwettverträglichkeitsprüfung der 380-kV-Leitung Fellerhöfe - St. Tönis
Bericht in der Rheinischen Post vom 21.10.2075
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FDP-Ratsfraktion hatte für den 19.10.2015 zur öffentlichen Fraktionssitzung insbesondere zum Thema der 380-kv-Höchstspannungsleitung im Krefelder Westen, eingeladen. An diesem Abend hat die FDP-Fraktion mit dem Bürgerverein Tackheide, der Amprion
und der Stadt Krefetd den Sachstand der Planung und der Errichtung der 380-kV-Leitung
zwischen Fetlerhöfe und St. Tönis diskutiert. Hierzu gilt es, einige Punkte dieser Diskussion auch vordem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien nochmals klarzustellen
und die Position der Stadt Krefeld zu erläutern.
Die Diskussionen der in der Fraktionssitzung angesprochenen Noveliierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung über elektromagnetische Felder 26, BlmSchV hat gezeigt, dass eine gewisse Unkenntnis über die geltenden Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen vorliegt. Sie führt dazu, dass bei der betroffenen Bevötkerung der falsche Eindruck
erweckt wird, dass allein die vermeinttiche Grenzwertabsenkung für etektromagnetische
Felder zu einer Anderung der Leitungsplanung führt bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf
und die'Amprion dadurch zur Ptanergänzung des Vorhabens gezwungen worden sind.
Hiermit wird nochmats deutlich herausgestellt, dass die in der Diskussion angenommene
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Fax
Seite 2 zum Schreiben der Stadt Krefeld
Absenkung der elektrischen Feldstärke von Niederfrequenzanlagen auf 2 kY lm nicht dem
festgelegten Grenzwert der novellierten 26. BlmSchV (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.201,3) entspricht. Vielmehr wurde der Grenzwert der elektrischen Feldstärke, für Niederfrequenzanlagen mit einer Frequenz von 25 - 50 Hertz (Hz), auf 5 kVi m
festgelegt. Niederfrequenzanlagen mit einer Frequenz von 50 Hz (Anlagen der öffentlichen
Elektrizitätsversorgung) dürfen die Hälfte des Grenzwertes der magnetischen Flussdichte
nicht überschreiten; der Grenzwert der magnetischen Flussdichte liegt somit bei 100
Mikrotesla (pI). Der Gesetzgeber hat mit der Novetlierung also keine Absenkung der
Grenzwerte der elektrischen Fetdstärke und der magnetischen Flussdichte vorgenommen.
Die Grenzwerte werden jedoch nicht mehr nur auf Wechsetstromanlagen, sondern auch
auf Gleichstromanlagen (HGÜ) angewendet.
Mit Btick auf das Urteil des Bundesverwattungsgerichts (BVerwG) vom 1.7.L2.201.3 ergibt
sich daher auch keine rechtliche Wirkung aus der angenommenen Grenzwertabsenkung.
Vietmehr hat das BVerwG entschieden, dass sich die berechneten Werte der 380-kVHöchstspannungsfreileitung deuttich an den Grenzwert der elektrischen Fetdstärke (5
kv/m) annähern, so dass das BVenrvG davon ausgeht, dass durch die Annäherung an den
Grenzwert eine erhebliche Betroffenheit der angrenzenden Wohnbevölkerung vorliegt. Die
Bezirksregierung Düsseldorf hätte aufgrund der zu enarartenden erheblichen Auswirkungen auf den Menschen, nach der erfolgten Vorprüfung des Einzelfa[ts, eine Umweltverträgtichkeitsprüfung (UVnl nach dem Gesetz über die Umweltverträgtichkeitsprüfung (UVPG)
durchführen müssen. Die UVP ist nunmehr von der Bezirksregierung im Rahmen eines
Planergänzungsbeschlusses voll umfänglich durchzuführen. Die Amprion muss dazu die
entsprechenden Unterlagen (UVU) beibringen.
ln diesem Zusammenhang möchte ich einen weiteren Punkt der Diskussion klarstellen.
Die Amprion hat in der Fraktionssitzung erklärt, dass die Variante des Erdkabels aus ihrer
Sicht völtig vom Tisch sei, da Krefeld nur ein Lückenschluss wäre. Die Bundesregierung
habe Anfang Oktober beschlossen, dass die großen Stromautobahnen von Norden nach
Süden, ,,Südlink" und ,,Südost", in Erdkabelvariante gebaut würden, die Windstrom von
den Küsten im Norden in den Süden leiten sotlen. Darüber hinaus handele es sich um einen Planergänzungsbeschluss zu einer planfestgestetlten und bereits im Bau befindtichen380-kV-Höchstspannungsfreileitung, so dass es keiner Prüfung von Atternativen bedürfe.
Hierzu mache ich deuttich, dass die Stadt Krefetd - wie sie dies entsprechend ihrer Ste[lungnahme zum UVP-Scoping im Rahmen des Planergänzungsbeschlusses bereits hervorgehoben hat eine votl umfängliche, nach den von der Stadt Krefeld mündlich und
schriftlich mitgeteilten Anregungen und Anforderungen an die Umwettverträgtichkeitsprüfung enruartet. Dies betrifft insbesondere die Beurteilung der elektrischen und der magnetischen lmmissionen der 380-kV-Leitung nicht nur an einem lmmissionsaufpunkt, sondern
in der Fläche und bezogen auf die benachbarte Wohnbevölkerung. Dies betrifft insbesondere auch die technische Alternativenprüfung (Verlegung der 380-kV-Leitung als Kabel auf
gleicher Trasse) und die räumtiche Alternativenprüfung (Verlegung der 38O-kV-Trasse
nach Westen).
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Seite 3 zum Schreiben der Stadt Krefeld
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Die Stadt Krefeld hält weiterhin an diesen Anforderungen als Bestandteite der Umweltverträglichkeitsprüfung fest, da ohne die ftächenhafte Prüfung des Betroffenheitsgrades
durch elektromagnetische Felder und ohne die Alternativenprüfung aus unserer Sicht keine ausreichende Beurteilung der Erheblichkeit des Eingriffs und keine ausreichende Abwägung über die Art und die Lage der 38O-kV-Leitung mögtich ist. Sollte sich zeigen, dass
nach der laufenden Voltständigkeitsprüfung durch die Bezirksregierung, an der die Stadt
Krefeld derzeit nicht beteiligt ist, ein Antrag auf Planergänzung gestellt wird, bei dem die
Anregungen und Anforderungen der Stadt Krefeld nicht berücksichtigt werden, hat die
Stadt Krefeld die Absicht, gegen den Ptanergänzungsbeschluss abermals zu klagen.
Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass die Stadt Krefeld in der
Frage der Verlegung der 380-kV-Leitung Fellerhöfe - St. Tönis als Kabel unberücksichtigt
bleiben so[[. Die 380-kV-Leitung Fetlerhöfe - St. Tönis ist ebenso Teil einer Nord-SüdStromautobahn zwischen Niedersachsen und Baden-Württemberg. Da entlang der Trasse
zwischen Fellerhöfe und St. Tönis die gleichen Trassenbedingungen anzutreffen sind, wie
an den Stromautobahnen ,,Südlink" und ,,Südost", sind in Krefetd auch vergteichbare
Auswirkungen durch die so bezeichneten ,,Monstertrassen" und ihre elektromagnetischedr
Felderzu erurarten. Daher kann auch in Krefeld aus den gleichen Gründen eine Verlegung
der 38O-kV-Leitung ats Kabel in Betracht gezogen werden.
Die Erheblichkeit der Auswirkungen durch elektromagnetische Felder aufgrund ihrer Annährung an den Grenzwert der elektrischen Feldstärke wurde vom BVenruG mit Urteil vom
77.12.201,3 bereits festgestellt. Aufbauend auf dieses Urteil sollten die o. g. Forderungen
der Stadt Krefeld vor dem Hintergrund der beschlossenen Kabetverlegung an den NordSüd-Stromautobahnen durch die potitische Willensbildung in Krefeld sowie die Vertreter
im Landtag und im Bundestag weiter unterstützt werden.
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