Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.11.2015
Nr.
2135 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt entsprechend des Antrages der SPD Fraktion vom 26.11.2015, aus
dem Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH abzuberufen:
Ratsherrn Benedikt Winzen
und an seiner Stelle in den Aufsichtsrat zu entsenden:
Ratsherrn Hans Butzen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2135 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 16
Mitgliedern. Nach § 8 Abs. 2 sind neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen
Beamten oder Angestellten der Stadt, 15 Mitglieder vom Rat der Stadt Krefeld entsprechend dem nach
der Gemeindeordnung NRW gültigen Wahlverfahren in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ende seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat der Seidenweberhaus
GmbH aus, so ist für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates nach § 8 Abs. 6 ein Nachfolger zu entsenden.
Mit Schreiben vom 26.11.2015 hat die SPD Fraktion beantragt, das Aufsichtsratsmitglied Ratsherr Benedikt Winzen aus dem Aufsichtsrat abzuberufen und an seiner Stelle Ratsherrn Hans Butzen in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Sowohl die Abberufung als auch die Neuentsendung bedürfen eines Beschlusses des Rates der Stadt Krefeld.