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Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.11.2015 Nr. 2135 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Umbesetzung im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt entsprechend des Antrages der SPD Fraktion vom 26.11.2015, aus dem Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH abzuberufen: Ratsherrn Benedikt Winzen und an seiner Stelle in den Aufsichtsrat zu entsenden: Ratsherrn Hans Butzen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2135 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern. Nach § 8 Abs. 2 sind neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt, 15 Mitglieder vom Rat der Stadt Krefeld entsprechend dem nach der Gemeindeordnung NRW gültigen Wahlverfahren in den Aufsichtsrat zu entsenden. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ende seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH aus, so ist für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates nach § 8 Abs. 6 ein Nachfolger zu entsenden. Mit Schreiben vom 26.11.2015 hat die SPD Fraktion beantragt, das Aufsichtsratsmitglied Ratsherr Benedikt Winzen aus dem Aufsichtsrat abzuberufen und an seiner Stelle Ratsherrn Hans Butzen in den Aufsichtsrat zu entsenden. Sowohl die Abberufung als auch die Neuentsendung bedürfen eines Beschlusses des Rates der Stadt Krefeld.