Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.10.2015
1942 /15
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
03.11.2015
Betreff
Möglichkeiten einer bevorzugten Berücksichtigung des Wohnortes von Schülerinnen und Schülern bei
Aufnahmeentscheidungen von Schulen der Sekundarstufe I - Anfrage der CDU-Fraktion vom 19. Oktober
2015
Beschlussentwurf:
Die Stadt Krefeld verfolgt mit ihren schulorganisatorischen Maßnahmen und den damit verbundenen Investitionen das Ziel, ein bedarfsorientiertes und hochwertiges Schulangebot für die Krefelder Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Die Gründung des Teilstandortes der RobertJungk-Gesamtschule hatte aus Sicht der Gemeinde Kerken ebenfalls das vorrangige Ziel, das
Schulangebot für die dort wohnenden Kinder dauerhaft sicherzustellen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung fordert deshalb die Schulleiterinnen und Schulleiter
der weiterführenden Schulen der Stadt Krefeld auf, zukünftig bei aus Kapazitätsgründen notwendig werdenden Abweisungen die Kriterien "Schulwege" und "Nähe der zuletzt besuchten
Grundschule" vorrangig zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung bittet die Schulverwaltung darüber hinaus, zu einer
der nächsten Sitzungen einen Bericht und ggf. einen Beschlussvorschlag zu § 46 (6) Schulgesetz
NRW vorzulegen, der die Möglichkeit eröffnet, Kinder aus anderen Gemeinden unter bestimmten Bedingungen ablehnen zu können.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1942 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten muss jede Schule diejenigen
Kinder, die sich bei ihr anmelden, aufnehmen. Erst wenn die Aufnahmekapazitäten überschritten
sind, entscheidet der Schulleiter / die Schulleiterin über die Aufnahme der Schülerinnen und
Schüler. Laut der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I, vgl. BASS 13-21
Nr.1.1) § 1 hat er/sie dabei Härtefälle zu berücksichtigen und
„zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:
1. Geschwisterkinder
2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache
4. in Gesamtschulen und Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern
unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
5. Schulwege
6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
7. Losverfahren.
Die Nummern 5. und 6. dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können.“
Einige Krefelder Schulen werden sowohl von entfernter wohnenden Krefelder als auch von auswärtigen Schülerinnen und Schülern deutlich nachgefragt. Die Schulverwaltung hat in der Regel
jedoch keine systematischen Erkenntnisse hierüber, da sie über die Wohnorte der angemeldeten
Schüler in der Regel keine Informationen erhält, sondern der Schulstatistik lediglich Informationen über die tatsächlich aufgenommenen Schüler entnehmen kann. Für die Gesamtschulen liegen jedoch Informationen vor, die im Rahmen der Standortanalyse für die 5. Gesamtschule erfragt wurden. Daraus ergeben sich aktuell aus dem Anmeldeverfahren 2015 für das Schuljahr
2015/16 u.a. folgende Erkenntnisse, die sich aus den postleitzahlbezogenen Auswertungen ergeben:
In der Gesamtschule Uerdingen wurden 47 (40%) Kinder aus Uerdingen abgelehnt. An der Gesamtschule Kaiserplatz wurden 23 (36%) Kinder aus dem angrenzenden Bereich Innenstadt Ost
nicht aufgenommen. An der Robert-Jungk-Gesamtschule wurden am Hauptstandort 11 (24%)
Kinder aus Inrath nicht aufgenommen. Am Teilstandort in Kerken wurden 5 Kinder aus dem PLZGebiet Kerken abgelehnt (8%). Die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule hat insgesamt in diesem Anmeldedurchgang nur zwei Kinder nicht aufnehmen können.
Darüber hinaus ist bekannt, dass das Gymnasium Fabritianum und das Maria-Sibylla-MerianGymnasium viele auswärtige Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Ob und ggf. wie sehr dies zu
Lasten Krefelder Kinder geht, ist aktuell nicht zu beziffern.
Das 10. Schulrechtsänderungsgesetz hat dem Schulträger die Möglichkeit eröffnet, bei Übersteigen der Aufnahmekapazität einer Schule zunächst auswärtige Schülerinnen und Schüler ablehnen zu lassen. Dies ist möglich, sofern die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in der Heimatgemeinde die gewünschte Schulform besuchen können.
Daten über die Herkunft der Schüler werden dem Schulträger über die Schulstatistik nur alle drei
Jahre zur Verfügung gestellt. Die aktuell vorliegenden Statistiken des Schuljahres 2015/16 enthalten diese Informationen. Sie sollen in den kommenden Wochen ausgewertet werden, um
erforderlichenfalls als Kriterium für eine Entscheidung herangezogen werden zu können, ob die
genannte Möglichkeit nach § 46 (6) Schulgesetz genutzt werden soll.
Begründung
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