Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:16
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.08.2017
Nr.
4194 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - ong 1791 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
05.09.2017
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
13.09.2017
Betreff
Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen der Stadt Krefeld zum Stichtag 30.06.2017
Beschlussentwurf:
Der Sachstand zum Stichtag 30.06.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4194 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die in der Sitzung des Rates der Stadt Krefeld am 10.12.2015 beschlossenen KInvFöG-Maßnahmen
Energetische Sanierung der Fenster Kindertagesstätte Neuhofsweg 25 (Altbau)
und
Dachsanierung Jugendfreizeitzentrum Herbertzstraße 123
wurden der Bezirksregierung Düsseldorf am 22.06.2017 als beendet angezeigt. Gleichzeitig mit der Beendigungsanzeige wurden die Fördermittel in Höhe von
57.044,82 EUR für die Maßnahme Energetische Sanierung der Fenster Kindertagesstätte Neuhofsweg 25
(Altbau)
und
110.012,32 EUR für die Maßnahme Dachsanierung Jugendfreizeitzentrum Herbertzstraße 123
abgerufen.
Die Maßnahme "Gehwegerneuerung-Oranierring von Nordwall bis Hülser Straße" wurde ebenfalls in
06/2017 beendet, die Abnahme der Baumaßnahme erfolgt in 08/2017. Nach Abnahme der Maßnahme
erfolgt die Prüfung durch die Rechnungsprüfung. Die Fördermittel werden nach der Ausstellung des
Prüfvermerks abgerufen.
Der Umsetzungsstand der einzelnen KInvFöG-Maßnahmen kann der beigefügten Anlage entnommen
werden.