Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:17
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Begründung zur Vorlage 4574/17
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Für den Bebauungsplan Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – hat der Rat der
Stadt Krefeld am 05.12.2017 den einleitenden Beschluss gefasst.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 27.500 m² und wird derzeit durch private Kleingärten genutzt. Daher ist das Erscheinungsbild des Plangebietes vor allem durch Grünflächen
geprägt. Das Plangebiet wird nördlich durch die Dauerkleingarten-anlage „Am hohen Dyk“
begrenzt, östlich durch den Nassauerring. Südlich und west-lich des Plangebietes grenzen
der Breiten Dyk sowie vorhandene Wohnbebauung an.
Anlass und Ziel der Planung
Durch die geplante Nutzungsänderung der privaten Dauerkleingärten entlang des Nassauerrings zeichnet sich eine neue städtebauliche Perspektive in Form einer behutsamen Nachverdichtung auf. Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben verstärkt Innenentwicklung
zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden. Für eine Neuordnung
der Fläche der privaten Dauerkleingärten, sind die planungsrechtlichen Grundlagen mit der
Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 812 ist es,
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die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Folgenutzung und Neubebauung des Plangebietes durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen,
eine behutsame Nachverdichtung zu fördern, indem eine bereits erschlossene innerstädtische Fläche genutzt wird.
Die bisherige planungsrechtliche Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 396 als Private Grünfläche - Dauerkleingärten - steht der angestrebten Nutzung als Wohnbaufläche entgegen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2015 stellt an dieser Stelle eine
Wohnbaufläche dar. Eine Ausweisung des Gebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) im
Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation.
Bebauungsplanvorentwurf
Der Bebauungsplanvorentwurf sieht die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO vor. Die Erschließung der geplanten Wohnbebauung soll über die Straße
Breiten Dyk erfolgen. Hierzu ist der Abriss eines Wohngebäudes erforderlich, wofür bereits
Vereinbarungen zwischen dem Investor und dem Eigentümer bestehen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes gibt es einen Kreisverkehr zum Wenden sowie eine Notzufahrt. Des
Weiteren sind 15 Stellplätze im öffentlichen Raum integriert, um genügend Parkraum für
Besucher zu schaffen. Insgesamt sind 31 Wohneinheiten im Plangebiet vorgesehen. Diese
verteilen sich auf 7 Einfamilienhäuser sowie 24 Doppelhaushälften. Dabei sollen entlang der
Erschließungsstraße die Doppelhaushälften sowie in den rückwärtigen Bereichen im Westen
des Plangebietes die Einfamilienhäuser entstehen. Die einzelnen Grundstücksgrößen liegen
zwischen 270 m² bis 430 m². Die städtebauliche Planung sieht für das Plangebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 vor. Somit soll eine
zweigeschossige Bebauung mit Flach- und Zeltdächern ermöglicht werden. Zudem ist für
jede Wohneinheit mindestens eine Garage zzgl. Zufahrt auf dem eigenen Grundstück vorgesehen sowie ein öffentlicher Kinderspielplatz im Norden des Plangebietes.
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Planungsrechtliche Situation
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den Bereich des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich dar. Eine Änderung des Gebietsentwicklungsplans ist voraussichtlich nicht notwendig.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche dar. Die geplante
Nutzung entspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit
dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB.
Innerhalb des Planungsgebietes bestehen rechtskräftige Bebauungspläne. Mit Inkrafttreten
dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – außer Kraft gesetzt
werden:
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Bebauungsplan Nr. 073 – Nassauerring von Blumentalstraße bis Moerser Straße –
Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, der aus einem Fluchtlinienplan übergeleitet wurde und kein konkretes Baugebiet festgesetzt. Bestandteil dieses Plans sind die Festsetzungen einer Straßenbegrenzungslinie sowie einer Baufluchtlinie. Die Baufluchtlinie verläuft jeweils mit 7 m Abstand zum Breiten Dyk und Nassauerring. Der Bereich zwischen der Baufluchtlinie und der Straßenverkehrsflächen ist als Vorgarten festgesetzt.
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Bebauungsplan Nr. 396 – Hökendyk / südlich Kliedbruchstr. / Nassauerring / Breitendyk –
Der Bebauungsplan setzt den östlichen Teil des Plangebietes, den Nassauerring, als Straßenverkehrsfläche fest. Das übrige Plangebiet ist als Private Grünfläche – Dauerkleingärten –
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB festgesetzt.
Der Nassauerring liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 812, damit
vermieden wird, dass Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 396 isoliert von seinem übrigen
Geltungsbereich bestehen bleiben. Zudem wurde die Straße Breiten Dyk in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 aufgenommen, um eine planungsrechtliche Grundlage
für die nördlich an den Breiten Dyk angrenzende Wohnbebauung zu schaffen.
Das Plangebiet ist Gegenstand mehrerer Fachplanungen:
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Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der
Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm des Nassauerrings vorbelastet. Direkt an
den Nassauerring angrenzend liegt die Belastung zwischen 60 - 65 dB, im Westen des
Plangebietes zwischen 55 - 60 dB.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer potentiellen Wasserschutzzone (Bruchstraße). Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die Anforderungen, die
sich aus der potenziellen Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden.
Gutachten
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Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist zu klären, welche Fachgutachten von Nöten sind.
Voraussichtlich werden eine Bestandsuntersuchung im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans, ein Artenschutzgutachten sowie ein Schallgutachten benötigt. Die notwendigen Untersuchungen müssen im weiteren Bebauungsplanverfahren jedoch noch konkretisiert und ergänzt werden. Ebenfalls muss die konkret erforderliche Länge des Schallschutzbereiches entlang des Nassauerrings im weiteren Bebauungsplanverfahren noch ermittelt werden.
Sonstiges
Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr. 812 als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB können hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung die Vorschriften
des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens angewendet werden. Danach kann von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im
vorliegenden Fall wird zur besseren Information der Bewohner in diesem Bereich vorgeschlagen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung zu geben.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung
erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk – beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 812 – Breiten Dyk / Nassauerring / Krüllsdyk –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes