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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 684 -östlich Haverkamp/ nördlich Korekamp- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:17
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 684 -östlich Haverkamp/ nördlich Korekamp- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 684 -östlich Haverkamp/ nördlich Korekamp- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 684 -östlich Haverkamp/ nördlich Korekamp- hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.10.2016 Nr. 2967 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.10.2016 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.10.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 03.11.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 684 -östlich Haverkamp/ nördlich Korekamphier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung) Beschlussentwurf: Der Abschluß eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Wohnstätte Krefeld als Investor wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2967 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Bebauungsplan Nr. 684 -östlich Haverkamp/nördliche Korekamp- befindet sich zurzeit im Verfahren. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für weitere Wohnbebauung. Die Stadt Krefeld wird mit der Wohnstätte Krefeld einen städtebaulichen Vertrag nach §11 Baugesetzbuch abschliessen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen getroffen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätzen sowie die Herrichtung der öffentlichen Grünfläche einschließlich des Kinderspielplatzes am Haverkamp. Desweiteren werden an die Stadt die für den Ausbau und die Herrichtung der Grün-und Erschließungsflächen notwendigen Flurstücke übertragen. Weitere Regelungen sind: • für die Stadt wird ein Ankaufsrecht mit Benennung eines Mindestkaufpreises im Grundbuch gesichert, da die Erbbaugrundstücke Weetekamp 1 bis 15 im hinteren Grunstücksbereich nach Ablauf des Erbbaurechtes bebaut werden können und die Erschließung noch über Grundstücke der Wohnstätte erfolgen müsste • Einhaltung des Parkraumkonzeptes Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht.