Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:17
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.10.2016
Nr.
2967 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.10.2016
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.10.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
03.11.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 684 -östlich Haverkamp/ nördlich Korekamphier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung)
Beschlussentwurf:
Der Abschluß eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Wohnstätte Krefeld als
Investor wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2967 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Bebauungsplan Nr. 684 -östlich Haverkamp/nördliche Korekamp- befindet sich zurzeit im Verfahren.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für weitere Wohnbebauung.
Die Stadt Krefeld wird mit der Wohnstätte Krefeld einen städtebaulichen Vertrag nach §11 Baugesetzbuch abschliessen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen getroffen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich
einzurichtende Kindergartenplätzen sowie die Herrichtung der öffentlichen Grünfläche einschließlich des
Kinderspielplatzes am Haverkamp. Desweiteren werden an die Stadt die für den Ausbau und die Herrichtung der Grün-und Erschließungsflächen notwendigen Flurstücke übertragen.
Weitere Regelungen sind:
• für die Stadt wird ein Ankaufsrecht mit Benennung eines Mindestkaufpreises im Grundbuch gesichert, da die Erbbaugrundstücke Weetekamp 1 bis 15 im hinteren Grunstücksbereich nach Ablauf des
Erbbaurechtes bebaut werden können und die Erschließung noch über Grundstücke der Wohnstätte
erfolgen müsste
• Einhaltung des Parkraumkonzeptes
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht.