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Archiv (Obstbaum- und Obststrauchbepflanzung in Grünanlagen und Parks zur Wiederaufforstung - Antrag der FDP-Fraktion vom 25.09.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:17
Archiv (Obstbaum- und Obststrauchbepflanzung in Grünanlagen und Parks zur Wiederaufforstung -  Antrag der FDP-Fraktion vom 25.09.2014) Archiv (Obstbaum- und Obststrauchbepflanzung in Grünanlagen und Parks zur Wiederaufforstung -  Antrag der FDP-Fraktion vom 25.09.2014) Archiv (Obstbaum- und Obststrauchbepflanzung in Grünanlagen und Parks zur Wiederaufforstung -  Antrag der FDP-Fraktion vom 25.09.2014)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.10.2014 Nr. 496 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014 Betreff Obstbaum- und Obststrauchbepflanzung in Grünanlagen und Parks zur Wiederaufforstung Antrag der FDP-Fraktion vom 25.09.2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 496 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die FDP beantragt eine Obstbaum- und Obststrauchbepflanzung in Grünanlagen und Parks zur Wiederaufforstung. Das Bepflanzungskonzept „Die essbare Stadt“ ist bereits in der Stadt Andernach umgesetzt worden. Die Früchte sind frei zugänglich und können von allen Bürgern und Besuchern der Stadt genutzt werden. Obstbäume haben ihre idealen Standorte auf Obstwiesen, den sogenannten Bongerten, in Nutzgärten und als ländliche Alleebäume an Feldwegen im Außenbereich. Die Krefelder Parkanlagen sind in ihrer Gartenarchitektur durchgeplant. Das Beipflanzen von Obstgehölzen (Bäume oder Sträucher) würde zu einer Veränderung der Anlagen führen, die nicht im Sinne der ursprünglichen Planungsidee stehen. Obstbäume erweisen sich in Parkanlagen und an innerstädtischen Straßen aufgrund ihrer Kurzlebigkeit und dem hohen Pflegeaufwand als ungeeignet. Der Obstbaumschnitt muss besonders in den ersten Jahren sehr regelmäßig und mit hohem Sachverstand erfolgen. In den dann folgenden Fruchtjahren, die in der Regel so ab dem siebten bis zehnten Standjahr beginnen, kann es zu hohen Erträgen kommen. Der Fruchtfall wird sich im Innenstadtbereich als problematisch erweisen. Im Bereich Weinmannsdyk und an der Hummelwiese gibt es bereits Obstbaumpflanzungen, die von der dort lebenden Bevölkerung nicht angenommen werden. Die Pflege und die Beerntung erweisen sich jetzt schon als problematisch. Die Erfahrung zeigt, dass es sehr schwierig ist, sogenannte Obstbaumpaten zu gewinnen, vor allem vor dem Hintergrund der Langfristigkeit im Obstbau. Es gibt darüber hinaus kaum noch Fachleute, die die alten Schnitttechniken, die bei der Pflege von Hochstammobstbäumen notwendig sind, beherrschen. Für die Stadt ist der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in diesem Pflegebereich tätig. Jedoch sind die Kapazitäten des NABU auch schon erschöpft. Die Pflanzung und weitere fachgerechte Pflege der Obstgehölze, auch die angesprochene Säuberung der Umgebung nach dem Fruchtfall bzw. der Ernte müsste von städtischen Mitarbeitern geleistet werden, wenn es nicht gelingt, fachlich versierte Baumpaten dauerhaft zu gewinnen. Dies ist vor dem Hintergrund der vielfach besprochenen Problematik – hoher Arbeits- und Zeitaufwand für die Pflege der Straßen- und Parkbäume aufgrund der zunehmenden Baumkrankheiten und Sturmereignisse – nicht zu vertreten. In den feststehenden, gestalteten Parkanlagen und an Straßen, sollte man aufgrund der kostenintensiven Pflegemaßnahmen von der Bepflanzung durch Obstgehölze absehen. In neuen Wohngebieten oder in neuen Parkanlagen, an Wirtschaftswegen und in den Bongerten kann man die Pflanzung von Obstgehölzen berücksichtigen, wenn die Grundvoraussetzungen gegeben sind und sich Bürgerinnen und Bürger als langfristige Paten finden.