Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:17
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 31.08.2015
Nr.
1628 /15-1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 10/0 Cha Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
29.10.2015
Betreff
Konzept zur kulturellen Belebung des Theaterplatzes
- Antrag der FDP-Fraktion vom 23.07.15
Beschlussentwurf:
Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung verwiesen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1628 /15-1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld hat mit Schreiben vom 23. Juli 2015 beantragt, die Verwaltung
solle beauftragt werden, ein Konzept zur kulturellen Belebung des Theaterplatzes zu erstellen. Dabei solle
das Kulturbüro beauftragt werden, regelmäßig auf dem Theaterplatz kulturelle Veranstaltungen zu planen und anzubieten.
Der Antrag wurde vom Kultur- und Denkmalausschuss am 15.09.2015 an den Ausschuss für Verwaltung,
Vergabe, Ordnung und Sicherheit verwiesen. Auf die Vorlage 1628/15 wird Bezug genommen.
Angesichts der städtebaulichen Situation des Theaterplatzes, die insbesondere durch die Achse der St.
Anton Straße geprägt ist, verlangt die Belebung des Platzes über die bisherigen Aktivitäten hinaus eine
ganzheitliche Perspektive. Bereits im Entwicklungsgutachten Innenstadt von 1990 bis hin zum Identitätsstiftenden Gestaltungskonzept aus dem Jahr 2014 definieren alle städtebaulichen Konzepte einen kulturellen Funktionszusammenhang, setzen für den Erfolg einer solchen Entwicklung aber immer eine städtebauliche Entwicklung voraus.
Belebungs- und Nutzungsaktivitäten sollten eng mit den planerischen Perspektiven verbunden und aus
durchzuführenden Bürgerbeteiligungsverfahren (hier: Theaterplatz und Seidenweberhaus) zu erwartende
Vorschläge integriert werden.
Eine Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit ist nicht gegeben,
da es sich weder um eine Angelegenheit der Verwaltung handelt noch allgemeine ordnungspolitische
oder sicherheitsrechtliche Fragen berührt sind. Es geht vielmehr im Schwerpunkt um eine Angelegenheit
der Stadtplanung, die mit planungspolitischen Fachleuten beraten werden muss.
Vor dem Hintergrund dieser komplexen Themenzusammenhänge ist eine ganzheitliche Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung angezeigt, die sorgfältig vorbereitet sein sollte und daher für
das erste Halbjahr 2016 avisiert wird.