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Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder und Vertreter/innen der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE am 5. und 6. Oktober 2015 in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe) )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:18
Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder und Vertreter/innen der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE am 5. und 6. Oktober 2015 in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe) ) Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder und Vertreter/innen der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE am 5. und 6. Oktober 2015 in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe) ) Verwaltungsvorlage (Wahl der Mitglieder und Vertreter/innen der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE am 5. und 6. Oktober 2015 in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe) )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.03.2015 Nr. 1242 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Wahl der Mitglieder und Vertreter/innen der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE am 5. und 6. Oktober 2015 in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe) Beschlussentwurf: Der Rat wählt für die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen Mitglieder: Vertreter: 1. _________________________ 1. _________________________ 2. _________________________ 2. _________________________ 3. _________________________ 3. _________________________ 4. _________________________ 4. _________________________ Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1242 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Laut Satzung der Deutschen Sektion des RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) muss Krefeld gemäß seiner Einwohnerzahl 4 Delegierte stellen. Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas. Sie findet alle drei Jahre statt und dient der Wahl der Führungspositionen (Präsident/Vizepräsidenten), der Neubestimmung der satzungsmäßigen Gremien (Präsidium/Hauptausschuss) sowie der Neubesetzung der Fachausschüsse (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss, Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit). Außerdem soll die Zusammenkunft der Erörterung eines aktuellen kommunalrelevanten Themas mit Europabezug dienen. Für 2015 lautet der Vorschlag: Herausforderungen und Chancen der Kommunen in der digitalen Welt. Im Vorfeld der Delegiertenkonferenz hat die Stadt 4 Delegierte zu benennen. Die Mitglieder und Stellvertreter/innen werden durch den Rat gewählt. In der Delegiertenversammlung hat jeder Delegierte eine Stimme. Mehrere Stimmrechte eines Mitgliedes (Stadt Krefeld) können auf bis zu einen Delegierten übertragen werden. Mehrere Mitglieder können ihre Stimmrechte auf bis zu einen in der Delegiertenversammlung stimmberechtigten Delegierten übertragen; dabei darf ein Delegierter höchstens 30 Stimmrechte ausüben. Hierzu ist ein Ratsbeschluss erforderlich.