Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:18
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.03.2015
Nr.
1242 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Wahl der Mitglieder und Vertreter/innen der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE
am 5. und 6. Oktober 2015 in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe)
Beschlussentwurf:
Der Rat wählt für die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE (Rat der Gemeinden und
Regionen Europas) folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen
Mitglieder:
Vertreter:
1. _________________________
1. _________________________
2. _________________________
2. _________________________
3. _________________________
3. _________________________
4. _________________________
4. _________________________
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1242 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Laut Satzung der Deutschen Sektion des RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) muss Krefeld
gemäß seiner Einwohnerzahl 4 Delegierte stellen.
Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und
Regionen Europas. Sie findet alle drei Jahre statt und dient der Wahl der Führungspositionen (Präsident/Vizepräsidenten), der Neubestimmung der satzungsmäßigen Gremien (Präsidium/Hauptausschuss)
sowie der Neubesetzung der Fachausschüsse (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss, Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit). Außerdem soll die Zusammenkunft der
Erörterung eines aktuellen kommunalrelevanten Themas mit Europabezug dienen. Für 2015 lautet der
Vorschlag: Herausforderungen und Chancen der Kommunen in der digitalen Welt.
Im Vorfeld der Delegiertenkonferenz hat die Stadt 4 Delegierte zu benennen. Die Mitglieder und Stellvertreter/innen werden durch den Rat gewählt.
In der Delegiertenversammlung hat jeder Delegierte eine Stimme. Mehrere Stimmrechte eines Mitgliedes
(Stadt Krefeld) können auf bis zu einen Delegierten übertragen werden. Mehrere Mitglieder können ihre
Stimmrechte auf bis zu einen in der Delegiertenversammlung stimmberechtigten Delegierten übertragen;
dabei darf ein Delegierter höchstens 30 Stimmrechte ausüben.
Hierzu ist ein Ratsbeschluss erforderlich.