Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 01.12.2015
Nr.
2160 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 pom Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Mehrbedarf für Wohnraumsicherung Unterbringung Asylbewerber
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05005020000 – Wohnraumsicherung Unterbringung Asylbewerber -, Kostenart 78322000 – Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen < 410 EUR
(7.050066.720 – GwG Betriebs- und Geschäftsausstattung) – in Höhe von 140.000,00 EUR für 2015 zugestimmt.
Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05005020000 – Wohnraumsicherung, Unterbr.
Asylbewerber –, Kostenart 68110000 – Investitionszuweisungen vom Land (PSP-Element 7.050066.705).
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2160 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05005020000
78322000
7.050066.720
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Flüchtlingen sind fortlaufend Bettenplätze einzurichten, die
bei ca. 200,00 EUR investiven Ausgaben pro einzurichtendem Platz liegen. Aktuell ist davon auszugehen,
dass die wöchentlichen Zuweisungen bei ca. 80 bis 100 Flüchtlingen liegen. Um kurzfristig die notwendigen Beschaffungen tätigen zu können, sind die in Rede stehenden 140.000,00 EUR bereit zu stellen.
Der ursprüngliche Ansatz 2015 belief sich auf 85.300,00 EUR. Mittels Sollübertragung wurden bereits
85.000,00 EUR zusätzlich bereitgestellt. Überdies wurden im Rahmen einer überplanmäßigen Bereitstellung weitere 41.000,00 EUR nachbewilligt. Ausgezahlt wurden aktuell rd. 210.000,00 EUR.
Auf Grundlage des am 08.10.2015 in Kraft getretenen § 4 Abs. 4 FlüAG werden den Kommunen am
01.12.2015 zusätzliche Landesmittel zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung
gestellt und gem. § 3 Abs. 1 FlüAG verteilt. Ein Teil dieser zusätzlichen Mittel soll verwendet werden, um
die benötigten Bettenplätze zu finanzieren.
Aufgrund der zu erwartenden Zuteilung von Flüchtlingen und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit
von Möbeln bzw. Bettenplätzen bei den Lieferanten ist spontanes Handeln erforderlich. Das entsprechende Mobiliar ist aufgrund der hohen Nachfrage nur schwer erhältlich. Bei entsprechenden Angeboten
müssen die erforderlichen finanziellen Mittel vorhanden sein. Aufgrund der grundsätzlichen Dynamik in
der Flüchtlingsunterbringung war eine frühzeitigere Vorlage an die politischen Gremien nicht möglich.