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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:18
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4679 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 05.12.2017 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Fasbender am 15.11.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2017 bei dem Innenauftrag P05101030000 - Kindertagespflege , Kostenart 53312000/73312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - in Höhe von 53.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05101030000 Kindertagespflege -, Kostenart 42115000/62115000 - Rückzahlung von Hilfen außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - in entsprechender Höhe. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4679 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05101030000 53312000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld hat die Aufgabe, für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) bzw. in der Kindertagespflege sicherzustellen. Das heißt, die Kindertagespflege ist bis zum dritten Lebensjahr der Kindertageseinrichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruches gleichgestellt. Durch die Verzögerungen im Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, kommt es verstärkt zur Unterbringung der Kinder im Rahmen einer Kindertagespflege. Fachbereich 51 ist es gelungen, die Anzahl an zur Verfügung stehenden Tagespflegepersonen zu erhöhen und somit auch weitere 60 Betreuungsplätze zu schaffen. Die Tatsache der vermehrten Inanspruchnahme von Tagespflegepersonen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches der Eltern birgt jedoch auch einen schwer zu kalkulierenden Mittelbedarf. Folgende Faktoren zeigen die erschwerten Bedingungen: Die Tagespflegepersonen entscheiden selbst über die Belegung der vorhandenen Plätze und ihre Ansprüche bezüglich der Sozialversicherungsleistungen können rückwirkend vom Monat der Antragstellung vier Jahre geltend gemacht werden. Durch diverse Qualifizierungen schwanken die Entgelte enorm. Weiterhin werden Veränderungen wie z.B. das Ende eines Betreuungsverhältnisses häufig erst nach dem Stichtag für das Verfahren mitgeteilt. Dadurch kommt es regelmäßig zu Überzahlungen. Diese werden nach Erstattung durch die Tagespflegepersonen als Ertrag vereinnahmt und müssen vor einer erneuten Verwendung auf das entsprechende Aufwandskonto umgebucht werden. Erst dann stehen sie für weitere Zahlungen erneut zur Verfügung. Laut Kalkulation der Fachverwaltung werden für die noch ausstehenden Abrechnungen der Tagespflegeverhältnisse bis Jahresende weitere Haushaltsmittel von 53.000 EUR benötigt. Der maßgebliche Zahllauf erfolgt am 24.11.2017. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Die Bereitstellung dieser überplanmäßigen Aufwendungen musste über einen Dringlichkeitsbeschluss erfolgen, da die nächste Sitzung des Rates erst am 05.12.2017 stattfindet, die Stadt Krefeld jedoch verpflichtet ist, die Zahlungen für Dezember rechtzeitig (Zahllauf am 24.11.2017) vorzunehmen. Bei der bereits in der Ratssitzung am 19.09.2017 erfolgten Nachbewilligung von 574.000 EUR für den gleichen Sachverhalt musste aufgrund der damaligen vorliegenden Informationen davon ausgegangen werden, dass diese Summe auskömmlich ist. Aufgrund der oben dargestellten Schwierigkeiten hinsichtlich der Kalkulation wurde nunmehr jedoch festgestellt, dass sich ein weiterer Mehrbedarf ergibt.