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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:18
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse -) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse -) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse -) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse -)

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Aufstellung und öffentliche Auslegung TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.01.2017 Nr. 3492 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61- Stadtplanung Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 26.01.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 31.01.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 09.02.2017 Rat 09.02.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. Den Verwaltungsvorschlägen unter Punkt V. der Begründung zur Vorlage wird gefolgt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 764 wird auf den Bereich nordwestlich der Grenze des Flurstücks Nr. 668, Flur 9, Gemarkung reduziert. Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2a BauGB. Das Aufstellungsverfahren wird auf ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB umgestellt. 2. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich, der von der Hülser Straße, der nordwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 668, Flur 9, Gemarkung Krefeld, der Schlufftrasse und der Weyerhofstraße umgrenzt wird, ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse – 3. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 4. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage zur Vorlage Nr. 3492 /16) wird zugestimmt. 5. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 6. Die gefassten Beschlüsse des übrigen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 764 werden aufgehoben. II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Nord nimmt den Bebauungsplanentwurf Nr. 764 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3492 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2