Daten
Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufstellung und öffentliche Auslegung
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.01.2017
Nr.
3492 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61- Stadtplanung Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
26.01.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
31.01.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
09.02.2017
Rat
09.02.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1.
Den Verwaltungsvorschlägen unter Punkt V. der Begründung zur Vorlage wird gefolgt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 764 wird auf den Bereich nordwestlich der Grenze des Flurstücks
Nr. 668, Flur 9, Gemarkung reduziert. Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2a BauGB.
Das Aufstellungsverfahren wird auf ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB umgestellt.
2.
Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S.
2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich, der von der Hülser Straße, der nordwestlichen
Grenze des Flurstücks Nr. 668, Flur 9, Gemarkung Krefeld, der Schlufftrasse und der Weyerhofstraße umgrenzt wird, ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen.
Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und
Schlufftrasse –
3.
Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
4.
Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage zur Vorlage Nr. 3492 /16) wird
zugestimmt.
5.
Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
6.
Die gefassten Beschlüsse des übrigen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 764 werden
aufgehoben.
II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Nord nimmt den Bebauungsplanentwurf Nr. 764 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3492 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2