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Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:19
Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.11.2015 2112 /15 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Umbesetzung im Aufsichtsrat der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Als Vertreter der Stadt Krefeld im Aufsichtsrat der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG wird mit sofortiger Wirkung Herr Stadtkämmerer Ulrich Cyprian abberufen und an dessen Stelle Herr Oberbürgermeister Frank Meyer entsandt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2112 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 7 (1) a des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG werden vom Rat der Stadt Krefeld vier Mitglieder, wobei zu den Mitgliedern der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Krefeld gehören muss, in den Aufsichtsrat entsandt. Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.