Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:19
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.09.2017
Nr.
4425 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.09.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
19.09.2017
Rat
19.09.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und
Buschstraße –
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich in Krefeld-Bockum, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße, der begrenzt wird
- im Süden durch den Bockumer Platz,
- im Westen durch die rückwärtigen Garagen- und Hinterhöfe der Bebauung der Uerdinger
Straße 590 bis 620,
- im Norden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Buschstraße und
- im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Uerdinger Straße
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu
diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 364 – Sollbrüggenstraße / Buschstraße / Uerdinger Straße / Bockumer Platz –, soweit sie im Änderungsbereich
liegen, außer Kraft.
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße –
neu auf Rang 35 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4425 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen