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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:19
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – Einleitender Beschluss)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.09.2017 Nr. 4425 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.09.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 19.09.2017 Rat 19.09.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich in Krefeld-Bockum, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße, der begrenzt wird - im Süden durch den Bockumer Platz, - im Westen durch die rückwärtigen Garagen- und Hinterhöfe der Bebauung der Uerdinger Straße 590 bis 620, - im Norden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Buschstraße und - im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Uerdinger Straße ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 364 – Sollbrüggenstraße / Buschstraße / Uerdinger Straße / Bockumer Platz –, soweit sie im Änderungsbereich liegen, außer Kraft. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 364 1. Änderung – westlich Uerdinger Straße, zwischen Bockumer Platz und Buschstraße – neu auf Rang 35 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4425 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen