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Verwaltungsvorlage (Ortsrecht lfd.Geldleistungen Anlage 1.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
342 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:19
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Inhalt der Datei

Ortsrecht Anlage 1 5.60 Zahlung laufender Geldleistungen für Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII ( Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe) 1. Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung vom 09.09.2010 folgenden Beschluss gefasst: Gemäß § 23 SGB VIII erhalten Tagespflegepersonen laufende Geldleistungen, die eine Erstattung angemessener Kosten für den durch die Tagespflege entstehenden Sachaufwand und einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung erhält. Die Höhe der Geldleistungen wird wie folgt festgesetzt: Laufende Geldleistung (Pauschalbetrag für Sachaufwand und Anerkennung Förderungsleistung) für Tagespflegepersonen pro Monat nach wöchentlichem Betreuungsumfang pro Kind gemäß Ratsbeschluss vom 09.09.2010 Qualifizieruns5stufe <10Stunden 1 87,50 EUR 2 100,00 EUR 3 125,00 EUR 4 5 130,00 EUR 135,00 EUR 10 bis ≤ 15 Stunden 137,50 EUR 150,00 EUR 175,00 EUR > 15 bis < 20 Stunden 200,00 EUR 212,50 EUR 237,50 EUR 20-<25 Stunden 262,50 EUR 275,00 EUR 300,00 EUR 25-<30 Stunden 312,50 EUR 343,75 EUR 375,00 EUR 30-<35 Stunden 362,50 EUR 412,50 EUR 450,00 EUR 35-<40 Stunden 418,75 EUR 481,25 EUR 525,00 EUR 40-<45 Stunden 475,00 EUR 550,00 EUR 600,00 EUR über 45 Stunden 531,25 EUR 618,75 EUR 675,00 EUR 215,00 EUR 225,00 EUR 280,00 EUR 294,00 EUR 360,00 EUR 378,00 EUR 440,00 EUR 462,00 EUR 520,00 EUR 546,00 EUR 600,00 EUR 630,00 EUR 680,00 EUR 714,00 EUR 760,00 EUR 798,00 EUR Staffelung der Qualifizierungsstufen: Stufe 1 Ehemalige Grundqualifizierung (vor 2010) mindestens 48 Ustd. Stufe 2 Ehemalige Grundqualifizierung (vor 2010) Insgesamt mindestens 72 Ustd. Stufe 3 nach dem 1. Teil Grundqualifizierung DJI oder Ehemalige Konsolidierung/ Weiterentwicklung mind. 80 Ustd. Stufe 4 nach Abschluss 2. Teil Grundqualifizierung DJI Stufe 5 160 Ustd. Konsolidierung/ fortlaufende Fortbildung/ Praxisreflexion mit jährlich mindestens 1 Fortbildung oder Supervisions-/ Reflexionsveranstaltung Ab der Stufe 2 wird jährlich vorausgesetzt: • mindestens eine Teilnahme an einem „Treffpunkt Kindertagespflege“ oder einer anderen anerkannten Vernetzungsveranstaltung und • mindestens ein Fördergespräch durch die Fachberatung. Die Einstufung erfolgt nach Anerkennung der nachgewiesenen Qualifizierungs- und Fortbildungsunterrichtsstunden (Ustd.)und bei Erteilung bzw. Vorliegen einer gültigen Pflegeerlaubnis. Erzieherinnen und andere geeignete pädagogische Fachkräfte, die die Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum mit einem reduzierten Umfang von 80 Ustd erfolgreich absolvieren, werden in die Qualifizierungsstufe 4 eingestuft. Die pädagogische Vorbildung wird dadurch mit 80 Ustd angerechnet. Diese Regelung wird, bei Nachweis von mindestens 80 geleisteten Ustd, die dem Inhalt der reduzierten Grundqualifizierung nach DJI entsprechen, auch auf bereits tätige Tagespflegepersonen angewandt. Erstattung von Qualifizierungskosten Die Kosten der Qualifizierung (Teilnehmergebühren) werden den Tagespflegepersonen bis zum Erhalt der Stufe 4 zu 50% erstattet. Anschließend ( Stufe 5) werden maximal 12 Ustd jährlich für fortlaufende Fortbildung bzw. Praxisreflexion nach erfolgreicher Teilnahme und bei Erteilung bzw. Vorliegen einer gültigen Pflegeerlaubnis zu 50% erstattet. Diese Regelung wird auf der Grundlage der örtlichen Qualifizierungskosten angewandt. 2. Darüber hinaus werden bei Vorlage entsprechender Nachweise folgende Leistungen gezahlt: • • • • • • • Eine Pauschale in Höhe von 30,00 EUR für die Beköstigung des Kindes ab der Vollendung des 18. Lebensmonats. Für die Eingewöhnung des Kindes einmalig 25% der im ersten Betreuungsmonat zu leistenden laufenden Geldleistung. Im Rahmen der Randzeitenbetreuung ( nach 18:00 Uhr, vor 07:00 Uhr) 1,00 EUR pro Stunde bis maximal 22,00 EUR pro Monat. Pro Wochenend- oder Feiertag 10,00 EUR, maximal 40,00 EUR pro Monat. 50% nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung (bei Vorlage einer privaten Rentenversicherung maximal 39,00 EUR pro Monat; gesetzliche Rentenversicherung ist unbegrenzt). 50% nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. 100% nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung (Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege).