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Verwaltungsvorlage (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 15.08.2014: Kinderbildungsgesetz Eingabe der Interessengemeinschaft der Kindertagespflegepersonen Krefeld (IG Krefeld))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
315 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:19

Inhalt der Datei

und gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen und FDP sowie der UWG-Ratsgruppe vom 20.03.2015 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld 936 /15 öffentlich Datum 05.01.2015 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 11.02.2015 Rat 26.03.2015 Betreff Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 15.08.2014: Kinderbildungsgesetz Eingabe der Interessengemeinschaft der Kindertagespflegepersonen Krefeld (IG Krefeld) und gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen und FDP sowie der UWG-Ratsgruppe vom 20.03.2015 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe der IG-Krefeld zu und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise in Bezug auf Fördersystematik, Krankheitsvertretung, Sonderregelungen und Höhe der Geldleistung. Der Rat beschließt die Geldleistungen für Krefelder Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2015 entsprechend zu erhöhen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 936 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen siehe Begründung Begründung Seite 2 Ausgangslage Die Interessengemeinschaft Krefeld der Kindertagespflegepersonen (IG Krefeld) setzt sich für die Interessen der Tagespflegepersonen (TPP) ein. Rund die Hälfte der TPP haben sich ihr angeschlossen, so dass sie für die Stadt Krefeld als Sprachrohr für übergeordnete Angelegenheiten der heterogenen Gruppe der mittlerweile 207 TPP fungiert. Die IG Krefeld hat sich im Juli 2014 an Vertreter und Vertreterinnen aus der Verwaltung und der Politik mit umfangreichen Forderungen gewandt. Dabei wurden sowohl die derzeitige Situation als auch die zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), das am 01. August 2014 in Kraft getreten ist, berücksichtigt. Dies führte zu einer Eingabe der CDU im Jugendhilfeausschuss am 01.10.2014 mit der Bitte um Stellungnahme der Verwaltung. Ein wichtiges Anliegen der IG Krefeld sind die Geldleistungen, die die Kommune an die TPP zahlt. Derzeit bildet die Grundlage für diese Geldleistungen das am 09. September 2010 im Rat beschlossene Ortsrecht (Anlage 1). Es ist sehr detailliert und im Städtevergleich (NRW) liegt Krefeld hinsichtlich der Höhe der Geldleistungen bisher im Mittelfeld. Die IG Krefeld möchte die Fördersystematik von der pauschalierten Form( Anlage 1) hin zu einer Spitzabrechnung verändern. Die Geldleistung soll nach Sachaufwand und Förderleistung aufgeschlüsselt sein und soll wie folgt erhöht werden: Stufe 1 – 4,00 Euro – Grundqualifizieung Stufe 2 – 4,50 Euro – Aufbauqualifizierung Stufe 3 – 5,00 Euro – Kolloquium + drei Jahre Berufserfahrung Die laufende Geldleistung soll um 1,5% jährlich erhöht werden. In Bezug auf die Erhöhung der Geldleistung bezieht sie sich insbesondere auf § 23 des neuen KiBiz, der zusätzliche Zahlungen durch die Eltern an die TPP untersagt und nur noch Zuzahlungen für eine angemessene Beköstigung zulässt. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Regelung zur Krankheitsvertretung. Diese soll zu einem sogenannten Springermodell verändert werden. Derzeit lösen die TPP die Krankheitsvertretung mehrheitlich in sogenannten Tandems bzw. Teams. Das heißt, jede TPP sucht sich eine TPP, mit der sie sich im Krankheitsfall gegenseitig vertritt. Die Verrechnung der Geldleistung regeln sie untereinander. Darüber hinaus wünscht sich die IG Krefeld - insbesondere in fiskalischer Hinsicht - die Übernahme aller Qualifizierungskosten, Erstattungen für Krankengeldtagesversicherungen sowie Mietzuschüsse. Stellungnahme des Fachbereichs Der Kindertagespflege (KTP) kommt grundsätzlich bei der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Versorgung mit einem Betreuungsplatz für Kinder eine erhebliche Bedeutung zu. Derzeit werden über die KTP 356 Kinder unter drei Jahren und 63 Kinder über drei Jahren betreut. Das macht bei der Versorgungsquote der unter Dreijährigen einen Anteil von 20,88 % aus (Betreute Kinder unter drei Jahren in Kitas 1349, Tagespflege 356, insgesamt 1705.). Begründung Seite 3 Das heißt, ohne die Kindertagespflege könnte die Stadt Krefeld nicht nur nicht den Rechtsanspruch sicherstellen, sondern auch die Versorgungsquote von 35% nicht halten. Vor dem Hintergrund des starken zeitlichen Verzuges des Kita-Ausbauprogramms U3 ist die Stadt Krefeld verstärkt auf die Unterstützung der Kindertagespflege angewiesen, um den Bedarfen der Eltern Rechnung tragen zu können. Springen TPP aufgrund der fehlenden zusätzlichen Einnahmemöglichkeit durch die Zuzahlungen ab, kann die Stadt Krefeld keine flexiblen Betreuungsformen anbieten bzw. keine kurzfristigen Betreuungslücken schließen. Darüber hinaus erhöht sich die Gefahr, dass Eltern Betreuungsplätze einklagen. Geldleistungen Seit dem 01.08.2014 dürfen TPP keine Zuzahlungen neben den Geldleistungen durch die Kommune nehmen. Ausgenommen sind angemessene Zuzahlungen für Beköstigung. Die Geldleistung wird zukünftig in Sachaufwand und Förderleistung aufgeschlüsselt. Die Geldleistung soll - orientiert an den Tarifsteigerungen der letzten vier Jahre - um insgesamt 5% (Sachaufwand und Förderaufwand) ab dem 01.08.2015 erhöht werden. Darüber hinaus soll analog zur KiBiz-Pauschale die Förderleistung jährlich ab dem 01.08.2016 um derzeit 1,5% gesteigert werden. (vgl. Anlage 2) Die Festlegung der Höhe der Geldleistungen erfolgte ursprünglich in Anlehnung an die Aufwandsentschädigungen an Pflegefamilien. Inzwischen wird die Tätigkeit von TPP – anders als in der Vollzeitpflege – als Erwerbstätigkeit bewertet. Das zeigt sich zum einen in der Besteuerung, zum anderen hat der Bund gesetzlich die Zuschüsse zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung festgelegt. Die Geldleistungen sind zu unterscheiden nach Sachaufwand und Förderleistung. Der Sachaufwand ist nicht zu versteuern und umfasst alle Betriebsausgaben, wie zum Beispiel Betriebs- und Verbrauchskosten, Aufwendungen für Spielmaterialien, Hygiene- und Pflegeartikel, u.a.. In Krefeld beträgt der Sachaufwand derzeit 1,87 Euro/Stunde/Kind. Dieser Betrag beruht auf der Empfehlung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von August 2014. Die Ausgestaltung der Förderleistung ist als unbestimmter Rechtsbegriff auszulegen. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung, die Anzahl der Kinder sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen (vgl. §23 SGB VIII). Auf dieser Grundlage wurde das in der Anlage 1 aufgeführte – sehr differenzierte – System entwickelt, das unterschiedliche Zeiten, Qualifikationsstufen sowie besondere Betreuungszeiten berücksichtigt. Insgesamt befindet man sich bei der Einschätzung der Angemessenheit im Spannungsfeld zwischen den Fachkräften in den Kitas und den Tagespflegepersonen, die zwar mit den geforderten 160 Stunden Qualifizierung keine vergleichbare Ausbildung für die Eignung nachweisen müssen, die aber eine vergleichbare Aufgabe zu erfüllen haben und ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Der Gesetzgeber stellt im KiBiz beide Betreuungsformen in Bezug auf Aufgaben und Ziele gleich. Eine TPP, die fünf Kinder zwischen 35 und 40 Stunden betreut, würde in der höchsten Qualifizierungsstufe (Stufe fünf) bei einer 5%-igen Erhöhung insgesamt 661,50 Euro pro Kind plus anteilige Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung plus die Erstattung für die Unfallversicherung erhal- Begründung Seite 4 ten. Abzüglich des Sachaufwandes würde sie dann ca. 1900,00 Euro brutto erhalten. Eine Kinderpflegerin erhält derzeit nach einer zweijährigen Ausbildung im Vergleich in Stufe 1 ca. 1995,00 Euro, in Stufe 2 ca. 2224,00 Euro brutto. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung die Erhöhung der Geldleistung um 5% für angemessen. Die bestehenden Sonderregelungen (vgl. Anlage 1) wie zum Beispiel zur Randzeitenbetreuung oder Erstattungen von Qualifizierungskosten sollen nicht verändert werden. Mietkosten sind mit dem Sachaufwand abgedeckt. Fördersystematik Bei der derzeit angewandten Fördersystematik (vgl. Anlage 1) handelt es sich um eine differenzierte pauschale Form. Diese soll nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit der IG Krefeld nun mehr doch – abweichend von der ursprünglichen Forderung nach einer Spitzabrechnung - aus folgenden Gründen beibehalten werden: 1. Eine Spitzabrechnung, die gleichzeitig die bestehende Flexibilität für Eltern und TPP aufrecht erhält, würde einen so hohen Verwaltungsaufwand erfordern, dass die vorhandenen Verwaltungsressourcen nicht ausreichen würden. Die Ausweitung der Verwaltungsressourcen ist nicht möglich. Diese Flexibilität wird von allen Beteiligten als eine sehr wichtige Rahmenbedingung für Tagespflege bewertet. 2. Pauschale Leistungen könnten ebenfalls nicht mehr erfolgen, da die Grundlage für eine pauschale Auszahlung fehlen würde. Das würde bedeuten dass die TPP nicht mehr durchgängig die laufenden Geldleistungen erhalten, die derzeit auch während der Urlaubs- und Krankheitstage und auch im Rahmen des Übergangs von der Tagespflege in die Kita, auch wenn Kinder z.B. nur noch einen halben Monat im Rahmen TP betreut werden, erhalten. Ebenfalls betroffen davon wäre die Phase der Eingewöhnung, in der die TPP ¼ der Leistung für den vollen geplanten Betreuungsumfang erhalten, unabhängig davon, wie lange das Kind am Tag anwesend ist. Sonderregelungen Die TPP können über die Zuzahlungen für Beköstigungen hinaus Zusatzverträge über Sonderleistungen mit den Eltern abschließen, die über die normale Betreuung hinaus gehen. Das können zum Beispiel Waschleistungen oder Angebote sein, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Die Nutzung von Räumlichkeiten von Kitas/Familienzentren (FamZ) für gemeinsame Angebote soll noch erweitert werden. Dies muss in Absprache mit den jeweiligen Kita-Leitungen erfolgen. Krankheitsvertretung Im Hinblick auf Krankheitsvertretung ist das Jugendamt nach § 22 Kibiz verpflichtet, eine transparente Regelung für eine Betreuung bei Ausfallzeiten sicherzustellen. In Krefeld erhalten die TPP – wie oben beschrieben - durchgängig 12 Monate/Jahr die Geldleistungen. Die Unterbrechung der Geldleistung ist bislang im Rahmen von Einzelfallentscheidungen getroffen worden. In einem Fall ist die ursprüngliche TPP für länger als vier Wochen ausgefallen, so dass das betreute Kind zu einer anderen TPP wechseln musste, die dann auch die Geldleistung erhalten hat. Soweit eine Vertretung durch eine andere TPP erfolgt ist, ist die Abtretung der Geldleistung an die vertretende TPP im Rahmen der Selbstständigkeit erfolgt. Begründung Seite 5 Zur Umsetzung des in den Arbeitspapieren aufgeführten sogenannten Springermodells müsste die Stadt mehrere Springer/innen einstellen, die dann in regelmäßigen Abständen in eine bestimmte Anzahl von Tagespflegestellen kommen, um im Krankheitsfall die Vertretung unmittelbar übernehmen zu können. Das Problem bei diesem Modell besteht vor allem darin, dass nicht absehbar ist, wie viele Springer/innen eingestellt werden müssen. Denn es kann leicht der Fall eintreten, dass mehrere TPP gleichzeitig ausfallen und die Anzahl der Springer/innen phasenweise nicht ausreichen würden oder diese gar selber erkrankt sind. Von daher wird dieses Modell von der Verwaltung abgelehnt. In Absprache mit der IG-Krefeld soll in Krefeld nun mehr die Vertretung zwischen TPP im Rahmen eines sogenannten Team-Modells erfolgen. Dieses Modell findet derzeit am häufigsten Anwendung und wird laut einer von der IG-Krefeld durchgeführten Elternabfrage von den Eltern favorisiert. Bei dieser Form vertreten sich zwei bis drei Tagespflegepersonen gegenseitig. In der Pflegeerlaubnis werden sogenannte Vertretungsplätze bewilligt, wobei insgesamt die Anzahl von fünf gleichzeitig betreuten Kindern nicht überschritten werden darf. Das Jugendamt unterstützt die TPP, bei der Bildung von Teams. Außerdem stellt die Stadt Räumlichkeiten über Kitas/FamZ zur Verfügung, die die Teams zur gemeinsamen Betreuung von den Tagespflegekindern unentgeltlich nutzen können. Finanzielle Auswirkungen p05101030000 53312000 Jugendhilfe a.v.E. an natürliche Personen Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe – BAG JH) erhalten die Kommunen einen Ausgleich zur Kompensation aller Kosten, die mit dem Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3jährige Kinder verbunden sind. Aufgrund der zusätzlichen Kindpauschalen und 1,5 % Erhöhung für das Kindergartenjahr 2015/2016 können die Mehrkosten für die Kindertagespflege aus den zusätzlichen Einnahmen bestritten werden. Die Erträge werden bei p05101010000 41410000 Zuweisungen des Landes vereinnahmt. Für die Jahre 2017 und 2018 erfolgt eine Deckung durch eine entsprechende Aufwandsreduzierung bei den Betriebskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen (p05101020000/53181000).