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Archiv (Bebauungsplan Nr. 684 - östlich Haverkamp / nördlich Korekamp - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
327 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
Archiv (Bebauungsplan Nr. 684 - östlich Haverkamp / nördlich Korekamp - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.07.2016 Nr. 2951 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Oppum-Linn 27.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.10.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 03.11.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 684 - östlich Haverkamp / nördlich Korekamp Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 684 – östlich Haverkamp / nördlich Korekamp - in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 684 – östlich Haverkamp / nördlich Korekamp – (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 2951/16) wird zugestimmt. 4. Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 684 werden für die Bereiche, die nicht im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen, aufgehoben. 5. Mit dem Inkrafttreten des in Rede stehenden Bebauungsplanes werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen aufgehoben. Insbesondere werden aufgehoben die Fluchtlinienpläne: - Nr. 533 – Hochfelder Straße – Flur – Rain – - Nr. 538 – Herbertzstraße – Flur – Nördl. Ackerstraße – Hochfelder Straße – Hauptstraße – - Nr. 539 - Herbertzstr. / Flur / Nördl. Ackerstrasse / Hochfelderstr. / Hauptstr. / Untergath soweit diese den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 684 – östlich Haverkamp / nördlich Korekamp – betreffen. Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 103 - Umgehungsstr. Krefeld Süd von Dießemer Bruch bis Hauptstr. - und zum Fluchtlinienplan Nr. 403 - Untergath von Dießemer Bruch bis Heckschenstraße werden für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 684 – östlich Haverkamp / nördlich Korekamp – aufgehoben. II. Die Bezirksvertretung – Oppum - Linn nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 684 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein