Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.07.2016
Nr.
2951 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Oppum-Linn
27.09.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.10.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
03.11.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 684 - östlich Haverkamp / nördlich Korekamp Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
I.
1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S.
666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 684 – östlich Haverkamp / nördlich Korekamp - in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 684 – östlich Haverkamp /
nördlich Korekamp – (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 2951/16) wird zugestimmt.
4. Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 684 werden für die Bereiche, die
nicht im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen, aufgehoben.
5. Mit dem Inkrafttreten des in Rede stehenden Bebauungsplanes werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen aufgehoben. Insbesondere werden aufgehoben die
Fluchtlinienpläne:
- Nr. 533 – Hochfelder Straße – Flur – Rain –
- Nr. 538 – Herbertzstraße – Flur – Nördl. Ackerstraße – Hochfelder Straße – Hauptstraße –
- Nr. 539 - Herbertzstr. / Flur / Nördl. Ackerstrasse / Hochfelderstr. / Hauptstr. / Untergath
soweit diese den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 684 – östlich Haverkamp
/ nördlich Korekamp – betreffen.
Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 103 - Umgehungsstr. Krefeld Süd von
Dießemer Bruch bis Hauptstr. - und zum Fluchtlinienplan Nr. 403 - Untergath von Dießemer
Bruch bis Heckschenstraße werden für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
684 – östlich Haverkamp / nördlich Korekamp – aufgehoben.
II.
Die Bezirksvertretung – Oppum - Linn nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 684 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein