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Verwaltungsvorlage (Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 – 2. Lesung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.12.2015 Nr. 1736 /15/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 16.12.2015 Betreff Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 – 2. Lesung Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Krefeld beschließt, dass die Zügigkeit der Realschule Horkesgath, städt. Realschule Horkesgath 33, 47803 Krefeld ab dem Schuljahr 2016/2017 von 4,5 auf 5 Züge angepasst wird. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Krefeld die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Vorwort Seit der letzten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (ASW 16.7.2013 Vorlage 4771/13) wurden vier Schulrechtsänderungsgesetze (9.-12. SchRÄG) durch den Landtag verabschiedet. Diese Schulrechtsänderungsgesetze beinhalten auch Änderungen, die neue schulorganisatorische Veränderungen zulassen und sollten deshalb in Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten in Krefeld geprüft werden. Folgende rechtliche Veränderungen werden aus diesem Grund in dieser Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in den Fokus genommen: - Weiterentwicklung Gemeinsames Lernen (9. SchRÄG) - Ablehnung auswärtiger Kinder bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität (10. SchRÄG) - Erleichterte Änderung der Schulart bei Grund- und Hauptschulen (11. SchRÄG) - Einrichtung von Hauptschulbildungsgängen an Realschulen (12. SchRÄG) Außerdem erhöhte sich die Zahl der Zuwanderer seit der letzten Schulentwicklungsplanung beträchtlich. Verlässliche Prognosen hierzu sind aufgrund der kurzfristig deutlich angestiegenen Zuwanderung in den letzten Wochen und der nicht kalkulierbaren Bleibedauer im Moment nicht möglich. Dies führt dazu, dass es notwendig wird, die Beschulung der so genannten Seiteneinsteiger separat zu planen und bedarfgerecht im Ausschuss zu berichten. Die derzeitig schon in Angriff genommenen Maßnahmen sind in den jeweiligen Kapiteln dieser Planung mit aufgenommen worden. Primarstufe Seit der letzten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung konnten die neuen Vorgaben zur kommunalen Klassenrichtzahl in Krefeld gut und ohne Qualitätsverluste umgesetzt werden. Außerdem machte die Stadt Krefeld von der Möglichkeit Gebrauch, Höchstgrenzen für aufzunehmende Kinder in die Eingangsklassen schulscharf festzulegen. Mit dem Beschluss zur Einrichtung der Eingangsklassen zum Schuljahr 2015/2016 wurde an den Grundschulen mit Gemeinsamen Lernen zugleich eine Höchstgrenze von 25 Kindern pro Klasse festgelegt (Vorlage 783/14). Zum 1. August 2014 wurden der Grundschulverbund Horkesgath (GGS Horkesgath und GGS Kempener Allee) und zum 1. August 2015 der Grundschulverbund Wimmerweg (GGS Wimmersweg und Stahldorfschule) gebildet, der seit September Grundschule am Stadtpark Fischeln heißt. Begründung Seite 3 Das 11. Schulrechtsänderungsgesetz formuliert neue Bedingungen für die Änderung der Schulart (laut § 26 SchulG gibt es Gemeinschafts-, Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen), was zu einer Untersuchung der bestehenden sechs katholischen Bekenntnisgrundschulen im zweiten Teil dieses Abschnittes führt. Durch die Haushaltslage der Stadt Krefeld sind in den letzten Jahren keine zusätzlichen Gruppen im Offenen Ganztag mehr gebildet worden, auch wenn der Bedarf hierfür an einigen Schulen besteht. Die für das Schuljahr 15/16 durchgeführte Bedarfsabfrage nach Plätzen im Offenen Ganztag der Grundschulen im Anschluss an das Anmeldeverfahren der Grundschulen ergab trotz weiterhin rückläufiger Schülerzahlen einen Anmeldeüberhang von insgesamt 395 Schüler/-innen. Hierbei berücksichtigt sind ca. 100 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Hinblick auf den besonderen Betreuungsbedarf und die doppelte Landesförderung rechnerisch jeweils 2 Plätze belegen (siehe Vorlage 838/14). Im Moment zeichnet sich in Gesprächen mit dem Fachbereich Soziales ab, dass für das Schuljahr 2016/2017 zumindest befristet für drei Jahre drei neue Gruppen durch das Bildungs- und Teilhabe-Paket an Grundschulen, die besonders viele leistungsberechtigte Kinder beschulen, eingerichtet werden können. Ein endgültiger Vorschlag wird von der Steuergruppe „Offener Ganztag“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziales getroffen und voraussichtlich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Bedarf im Offenen Ganztag, wie in der Planung des SEP 2011 aufgeführt, weiterhin nicht gedeckt ist und zukünftig weitere Gruppen aufgrund der bisher nicht berücksichtigten Kinder eingerichtet werden müssten. Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen Die hier dargestellten Zahlen stellen eine Fortschreibung der Prognosen im Schulentwicklungsplan 2013 dar. Die Prognosen wurden auf der Grundlage der Schulstatistik 2014/2015 und der aktuellen Einwohnerdaten des Jahres 2014 angepasst. Derzeitig sind alle Grundschulen in Krefeld gut ausgelastet bzw. stoßen teilweise bereits an Kapazitätsgrenzen, wenn es um die Aufnahme von Zuwandererkindern geht. Darum werden keine Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von Grundschulen bzw. Grundschulstandorten vorgenommen. Kinder Begründung 2200 2150 2100 2050 2000 1950 1900 1850 1800 1750 1700 1650 1600 Seite 4 Einschulungsjahr Geburtsjahr Einschulungsjahr (Abb 1: Diagramm Vergleich Einwohnerstatistik Geburtsjahr und Einschulungsjahr) In diesem Diagramm wird verglichen wie viele Kinder eines Einschulungsjahrgangs im Jahr ihrer Geburt in der Einwohnerstatistik gezählt wurden und wie viele es im tatsächlichen Einschulungsjahr in der Statistik sind. Es wird deutlich, dass die Jahrgänge mit den ursprünglich niedrigen Geburtenraten bis zum Jahr der Einschulung in den letzten Jahren immer stärker zugelegt haben und dieser Trend auch weiterhin prognostiziert wird. Diese Zunahme lässt sich unter anderem auch durch die ansteigende Anzahl von Zuwanderern erklären. Begründung Seite 5 Bezirk 1 – West Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) Forstwaldschule, GGS Bellenweg Lindenschule, GGS Gießerpfad GGS Horkesgath, Teilstandort Kempener Allee Josefschule, KGS An der Josefkirche St.-Michael-Schule, KGS Gießerpfad Gesamtzahl Kl. Jahrg. 1 Kl. Jahrg. 2 Kl. Jahrg. 3 Kl. Jahrg. 4 Schüler Gesamt 1 30 1 26 1 26 2 35 5 117 2 53 2 51 2 48 2 52 8 204 3 66 4 102 4 91 4 109 15 368 2 41 1 25 2 41 2 45 7 152 4 101 4 101 4 101 4 104 16 407 2 58 2 50 2 58 2 58 8 224 14 349 14 355 15 365 16 403 59 1472 Kl. Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Schuljahr 2015/2016 15 337 15 356* 13 303 14 323 Schuljahr 2016/2017 16 360 15 343 16 360* 13 307 Schuljahr 2017/2018 15 345 16 366 15 348 16 365* Schuljahr 2018/2019 15 335 15 351 16 371 15 353 Schuljahr 2019/2020 15 353 15 341 15 356 16 376 (*Korrektur gegenüber der 1. Lesung Vorlage 1736/15) Klassen Gesamt 57 60 62 61 61 Schüler Gesamt 1.319 1.370 1.424 1.410 1.426 Zum 1.8.2014 wurde die Bildung des Verbundes aus der Grundschule Horkesgath und der Grundschule Kempener Allee umgesetzt. Im vergangenen Schuljahr sind vor allem im Einzugsgebiet der Kempener Allee viele Zuwanderer untergebracht worden. Die Erhaltung des Schulstandortes hat sich als richtig erwiesen. Bezirk 2 – Nord Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) Kl. Jahnschule, GGS Girmesdyk Pestalozzischule, GGS Hülser Straße Gesamtzahl 3 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 72 3 Klassen Gesamt Schüler Gesamt 76 3 82 3 81 12 311 40 51 2 59 2 42 8 192 112 127 123 20 503 141 Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Begründung Seite 6 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Schuljahr 2015/2016 5 124 5 117* 8 175 7 161 Schuljahr 2016/2017 5 115 6 130 5 124* 8 174 Schuljahr 2017/2018 4 102 5 120 6 137 5 123* Schuljahr 2018/2019 5 114 5 107 5 126 6 136 Schuljahr 2019/2020 5 117 5 119 5 112 5 126 (*Korrektur gegenüber der 1. Lesung Vorlage 1736/15) Klassen Gesamt 25 24 20 21 20 Schüler Gesamt 576 543 482 483 474 Im Bezirk Nord sind keine Maßnahmen vorgesehen. Bezirk 3 – Hüls Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) Kl. Astrid-Lindgren-Schule, GGS Bonhoefferstraße Teilstandort Amerner Straße Grundschule an der Burg, KGS Herrenweg Gesamtzahl Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Klassen Gesamt Schüler Gesamt 1 26 1 28 2 36 2 40 6 130 2 44 2 39 2 46 1 21 7 150 2 46 3 63 3 61 3 78 11 248 139 24 528 116 130 143 Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Schuljahr 2015/2016 6 142 5 120* 6 146 6 138 Schuljahr 2016/2017 6 135 6 147 5 123* 6 147 Schuljahr 2017/2018 6 128 6 140 7 150 5 124* Schuljahr 2018/2019 6 141 6 132 6 143 7 151 Schuljahr 2019/2020 6 132 6 146 6 135 6 144 (*Korrektur gegenüber der 1. Lesung Vorlage 1736/15) Im Bezirk Hüls sind keine Maßnahmen vorgesehen. Bezirk 4 – Mitte Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) Klassen Gesamt 23 23 24 25 24 Schüler Gesamt 546 552 542 567 557 Begründung Seite 7 Kl. Bismarckschule, GGS Bismarckstraße Brüder-Grimm-Schule, GGS Freiligrathstraße Mosaikschule, GGS Hofstraße Teilstandort Felbelstraße Mariannenschule, GGS Mariannenstraße Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Klassen Gesamt Schüler Gesamt 4 97 3 71 3 71 3 77 13 316 2 51 2 55 2 45 2 50 8 201 2 2 49 46 2 1 53 28 2 1 52 23 2 2 49 44 8 6 203 141 2 54 2 55 2 52 2 53 8 214 273 43 1075 Gesamtzahl 297 262 243 Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schuljahr 2019/2020 Kl. 12 12 12 12 12 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 284 13 310 11 262 10 239 282 13 297 13 306 11 262 272 13 295 13 297 13 306 285 12 284 13 295 13 292 283 13 298 12 284 13 290 Klassen Gesamt 46 49 51 50 50 Schüler Gesamt 1.095 1.147 1.170 1.156 1.155 In der Stadtmitte werden die Schülerzahlen weiterhin, wie auch in den Prognosen der letzten Schulentwicklungspläne, stagnieren bzw. aufgrund der Zuwanderung in Bezug auf die Gesamtschülerzahl, also durch Aufnahmen in den Klassen 1-4, sogar zunehmen. Von den etwa 200 Seiteneinsteigern an Krefelder Grundschulen, die während des Schuljahres 2014/2015 nach Krefeld gezogen sind, besuchen etwa 70 Kinder Schulen in der Stadtmitte. Die Schulen in Mitte werden damit überproportional häufig von Zuwandererkindern besucht. Demnach ist es besonders in der Stadtmitte notwendig, weiteren Schulraum zu schaffen. Mariannenschule An der Mariannenschule wurde für das Schuljahr 2015/2016 aus diesem Grund der Standort Mariannenstraße 97/107 nach der Schließung der Comeniusschule nun als Nebenstandort für die Grundschule ausgewiesen. Dies führt dazu, dass die Schule zukünftig mehr Kinderaufnehmen kann. Kapazitäten für Mitte Aufgrund der Kapazitätsengpässe wird angeregt, das Gebäude an der Prinz-Ferdinand-Straße nach dem Auslaufen der dort noch befindlichen Hauptschule als Grundschulgebäude weiterzunutzen. Eine Aufgabe des Gebäudes als Schulgebäude kommt aufgrund der angespannten Begründung Seite 8 Raumsituation in den Schulen nicht in Betracht. Wenn feststeht, wann die Hauptschule endgültig aufgelöst wird, sollte rechtzeitig mit den Grundschulen in Stadtmitte über Lösungsansätze in diesem Gebäude diskutiert werden. Eine weitere Verwendung könnte allerdings auch für Seiteneinsteiger in der Sekundarstufe I notwendig werden. Hier gilt es die weitere Entwicklung zu beobachten. Bezirk 5 – Süd Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) Kl. Buchenschule, GGS Buchenstraße Regenbogenschule, GGS Gladbacher Straße Gesamtzahl Jahrg. 1 Kl. Jahrg. 2 Kl. Jahrg. 3 Kl. Jahrg. 4 Kl. Schüler Gesamt 53 90 57 67 12 269 54 70 59 61 9 244 107 160 116 128 21 513 Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schuljahr 2019/2020 Kl. 5 5 5 5 4 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 115 5 105 7 156 5 116 117 5 112 5 108 7 151 113 5 114 5 109 5 105 117 5 110 5 111 5 109 100 5 114 5 107 5 111 Klassen Gesamt 22 22 20 20 19 Schüler Gesamt 491 489 442 448 433 Klassen Gesamt Schüler Gesamt 12 8 314 151 Im Bezirk Süd sind keine Maßnahmen vorgesehen. Bezirk 6 – Fischeln Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) Kl. Südschule, GGS Kölner Straße Stahldorfschule 2 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 79 41 2 94 39 2 75 38 2 66 33 Begründung Seite 9 GGS Vulkanstraße GGS Wimmersweg Grundschule Königshof, KGS Oberbruchstraße 3 79 3 77 3 77 3 68 12 301 2 57 2 59 2 56 2 56 8 228 223 40 994 Klassen Gesamt 44 44 44 43 46 Schüler Gesamt 1.012 1.015 999 1.004 1.045 Gesamtzahl 256 269 246 Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schuljahr 2019/2020 Kl. 11 11 11 11 12 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 242 11 260 12 271 10 239 244 11 246 11 262 11 263 249 11 248 11 248 11 254 261 11 253 11 250 10 240 283 12 265 11 255 11 242 Für Fischeln wird aktuell weiterhin diskutiert, ob die angedachten Neubaugebiete östlich der KBahn realisiert werden. Sollten diese Neubaugebiete umgesetzt werden, wird in Fischeln weiterer Schulraum im Bereich der Primarstufe benötigt. Hier käme eventuell die Nutzung des Gebäudes an der Hafelstraße in Betracht. Vor der endgültigen Schließung (spätestens 2021) der Josef-Hafels-Schule müssen die Optionen der Weiternutzung des Gebäudes geprüft werden. Das Gebäude an der Hafelsstraße wurde im Rahmen des Konjunkturpaktes II saniert und ist, bis auf den Pavillon, in einem guten Zustand. Zudem ergibt sich aus den Förderrichtlinien die Notwendigkeit, das Gebäude weiterhin (mindestens bis 2026) für Bildung zu nutzen. Daher könnte das Gebäude als Grundschulstandort östlich der Kölner Straße in Frage kommen. Bezirk 7 – Oppum/Linn Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) Kl. Geschwister-SchollSch., GGS Fungendonk Johansenschule, GGS Kohlplatzweg Schönwasserschule, GGS Thielenstraße Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Klassen Gesamt Schüler Gesamt 2 51 3 82 2 55 3 69 10 257 3 58 2 53 2 48 3 70 10 229 67 3 67 2 51 10 236 51 Begründung Seite 10 Gesamtzahl 160 202 170 190 30 722 Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Kl. 7 8 8 8 7 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schuljahr 2019/2020 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 166 7 164 9 199 8 174 175 7 170 7 161 9 205 180 8 179 8 174 7 166 180 8 184 8 184 8 173 165 8 184 8 189 8 183 Klassen Gesamt 31 31 31 32 31 Schüler Gesamt 703 711 699 721 720 Im Bezirk Oppum-Linn sind keine Maßnahmen vorgesehen. Bezirk 8 – Ost Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) GGS Buscher Holzweg Grotenburg-Schule, GGS Eichendorffstraße Schule an Haus Rath GGS Neukirchener Str. Sollbrüggenschule, KGS Sollbrüggenstraße Kl. 2 Gesamtzahl Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 50 3 62 3 76 3 66 Klassen Gesamt 11 Schüler Gesamt 254 3 68 3 82 3 87 3 82 12 319 1 26 2 31 2 38 2 37 7 132 4 81 4 94 3 72 3 84 14 331 269 44 1036 225 269 273 Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schuljahr 2019/2020 Kl. 10 10 9 9 9 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 223 10 233 12 274 12 282 228 10 231 10 236 12 280 210 10 237 10 236 10 241 212 9 218 10 241 11 244 217 10 220 10 222 11 249 Klassen Gesamt 44 42 39 39 40 Schüler Gesamt 1.013 975 923 915 908 Der Bezirk Ost ist einer der wenigen Bezirke in dem mit einer Abnahme der Gesamtschülerzahl in den Grundschulen zu rechnen ist. Dies ist vor allem den Rückgängen in Traar und Verberg ge- Begründung Seite 11 schuldet. Da gerade in diesem Bereich die Schulen unterschiedlich stark aus den Nachbarbezirken ausgewählt werden, ist eine Prognose schwierig. Aktuell sind keine Maßnahmen notwendig. Bezirk 9 – Uerdingen Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014) Kl. Paul-Gerhardt-Schule, GGS Joseph-Görres-Str. Heinrichsschule, GGS Körnerstraße Edith-Stein-Schule, KGS Traarer Straße Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Klassen Gesamt Schüler Gesamt 2 56 2 57 3 65 2 54 11 232 2 48 2 41 1 18 2 34 7 141 3 77 2 54 3 63 2 47 10 241 135 28 614 Gesamtzahl 181 152 146 Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse) Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schuljahr 2019/2020 Kl. 7 6 7 7 7 Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 166 8 181 7 154 6 148 139 7 166 8 194 7 157 151 6 139 7 168 9 197 153 7 151 6 141 7 171 153 7 153 7 153 6 143 Klassen Gesamt 28 28 29 27 27 Schüler Gesamt 650 656 655 616 602 Im Bezirk Uerdingen sind keine Maßnahmen vorgesehen. Änderung der Schulart Insgesamt besuchen ca. 23% der Kinder in Krefeld eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule. In den vergangenen 10 Jahren wurden vier Grundschulstandorte ganz aufgegeben, darunter eine evangelische und zwei katholische Bekenntnisgrundschulen. Im Rahmen des 11. Schulrechtsänderungsgesetzes wurden Neuregelungen für Bekenntnisschulen wirksam. Demnach wandelt der Schulträger eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart um, wenn sich in einer Abstimmung die Eltern von mehr als der Hälfte der Schüler (früher 2/3) dafür ausgesprochen haben. Diese Abstimmung kommt zustande, nachdem sie mindestens von 10% der Eltern (früher 20%) oder vom Schulträger im Rahmen seiner Schulentwick- Begründung Seite 12 lungsplanung (neue Regelung) beantragt wurde. Die Entscheidung über die Schulart obliegt in jedem Fall den betroffenen Eltern. Als Grundlage für einen Meinungsbildungsprozess, ob die Stadt Krefeld als Schulträger initiativ werden sollte, von dieser neuen Regelung Gebrauch zu machen und eine Abstimmung in den betroffenen Schulen herbeiführen sollte, wurden die Religionszugehörigkeiten der Kinder an den katholischen Bekenntnisgrundschulen in Krefeld untersucht. katholisch 138 34% evangelisch 48 12% orthodox 55 14% islamisch 77 19% andere 21 5% ohne 68 17% Gesamt 407 St.-Michael-Schule 133 59% 44 20% 2 1% 6 3% 5 2% 34 15% 224 Grundschule an der Burg 175 71% 110 48% 163 49% 106 44% 825 49% 45 18% 40 18% 78 24% 45 19% 300 18% 1 0% 6 3% 4 1% 1 0% 69 4% 1 0% 28 12% 7 2% 39 16% 158 9% 0 0% 10 4% 2 1% 5 2% 43 3% 26 10% 34 15% 77 23% 45 19% 284 17% 248 Josefschule Grundschule Königshof Sollbrüggenschule Edith-Stein-Schule katholische Grundschulen 228 331 241 1679 Sekundarstufe I Bedarfsanalyse Durch die Gründung der Gesamtschule Oppum wird sich die Krefelder Schullandschaft ab dem Schuljahr 2016/2017 grundlegend verändern. Die Schulform Hauptschule wird ab diesem Schuljahr keine Eingangsklassen mehr aufnehmen. Für die kommenden Schuljahre ergibt sich nun die nachstehend tabellarisch wiedergegebene Fortschreibung der Schülerzahlprognose. Der Verteilung auf die einzelnen Schulformen nach der Gründung der Gesamtschule Oppum liegen folgende Annahmen zu Grunde: Begründung • Seite 13 Es wird anhand der Erfahrungswerte der Vorjahre davon ausgegangen, dass sich (nach Abzug der Förder- und der Waldorfschüler) etwa 42% der Kinder für eine Gesamtschule entscheiden • Die an den Gesamtschulen nicht aufgenommenen Schüler sowie die übrigen Schüler verteilen sich entsprechend den bisherigen Anteilen auf die Gymnasien und Realschulen. • Ab dem Jahr 2019/2020 wird prognostiziert, dass 42% der Kinder sich für eine Gesamtschule, ebensoviele für ein Gymnasium und 16% für eine Realschule entscheiden könnten. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Prognosen durch die starken Veränderungen im Krefelder Schulsystem und die nicht absehbaren Folgen für das Schulwahlverhalten der Eltern sowie durch die sich verstärkende Zuwanderung von schulpflichtigen Kindern im Rahmen der Flüchtlingsströme mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor versehen sind. 15/16 Hauptschulen städt. Raumbestand Klassen (24 Schüler) Überhang/Unterhang 14/15 ist 102 7,5 5 2,5 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 Realschulen städt. Raumbestand 387 14,5 404 14,5 338 10,5 341 10,5 323 10,5 304 10,5 304 10,5 294 10,5 Klassen (27 Schüler) Überhang/Unterhang 15 -0,5 15 -0,5 13 -2,5 13 -2,5 12 -1,5 11 -0,5 11 -0,5 11 -0,5 Gymnasien 877 871 843 845 832 796 798 773 städt/priv Raumbestand Gesamtraumbestand Klassen (27 Schüler) Überhang/Unterhang 27/4 31 31 0 27/4 31 32 -1 27/4 31 31 0 27/4 31 31 0 27/4 31 31 0 27/4 31 29 2 27/4 31 30 1 27/4 31 29 2 Gesamtschulen 694 690 825 825 825 796 798 773 113 7,5 5 2,5 Begründung Seite 14 städt/priv Raumbestand 21/4 21/4 26/4 26/4 26/4 26/4 26/4 26/4 Gesamtraumbestand Klassen (27 Schüler) Überhang/Unterhang 25 25 30 30 30 30 30 30 25 0 26 -1 31 -1 31 -1 31 -1 29 1 30 0 29 1 Waldorfschule Förderschulen LE,SQ,ES 36 26 35 25 35 25 35 25 35 25 35 25 35 25 35 25 2122 78 76 2 2133 78 78 0 2066 71,5 75 -3,5 2071 71,5 75 -3,5 2040 71,5 74 -2,5 1956 71,5 69 2,5 1960 71,5 71 0,5 1900 71,5 69 2,5 Gesamt Anmeldungen Gesamt Raumbestand Gesamtanzahl Klassen Überhang/Unterhang Es wird deutlich, dass der Schülerrückgang bisher geringer ausgefallen ist, als noch im Schulentwicklungsplan 2011 prognostiziert und dass er nach den angepassten Prognosen auch weiterhin geringer ausfallen wird. Wie bereits erläutert, kann dies auf die erhöhte Zuwanderung zurückgeführt werden. Im folgenden Diagramm werden die Schülerzahlprognosen des Schulentwicklungsplans 2011 mit den tatsächlichen Zahlen bzw. mit den neuen Prognosen dieser Planung verglichen. 2200 2150 2100 2050 2000 1950 1900 2015 1850 2011 1800 1750 1700 1650 1600 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 (Abb. 2: Digramm Vergleich Prognosen SEP 2011 mit SEP 2015) Maßnahmen in der Sekundarstufe Festlegung der Zügigkeiten 19/20 Begründung Seite 15 Die letzte Anpassung der Zügigkeiten wurde im Schulentwicklungsplan 2011-2015 vorgenommen. Seit dieser Festlegung der Zügigkeiten wurden einige Schulen geschlossen, gegründet und auch in den Räumlichkeiten hat es Veränderungen gegeben. Die Zügigkeiten der Schulen geben unter Berücksichtigung der räumlichen Kapazität den Rahmen vor, wie viele Klassen jeweils pro Jahrgang an einer Schule beschult werden. Die Festlegung betrifft alle Jahrgänge einer Schule und ist eindeutig und ganzzahlig vorzunehmen. Aus diesem Grund werden nun auch die ehemals halben Züge bereinigt. Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen kann von der Zügigkeit abweichen. Reicht die Zahl der Anmeldungen nicht zur Bildung aller vorgesehenen Klassen aus, werden entsprechend weniger Klassen gebildet, ohne dass dies einer weiteren Beschlussfassung des Schulträgers bedarf. Bei Anmeldezahlen, die den Aufnahmerahmen überschreiten, wird gemäß Verwaltungsvorschriften zu §96 SchulG NRW im Dialog zwischen Schulen, Schulaufsicht und Schulträger geprüft, ob im Einzelfall räumliche Kapazitäten vorhanden sind, um – ohne Bestandsgefährdung anderer Schulen - eine Überhangklasse zu bilden. Im Folgenden sind die Zügigkeiten der Sekundarstufen I dargestellt. Da die Schulen, die sich in der Schließung befinden, keine Schüler mehr aufnehmen, sind ihre Zügigkeiten in der Spalte 2016 nicht mehr aufgeführt worden. Für die Bildung der Oberstufe ist lediglich die Mindestgröße von 42 Schülern für die Qualifikationsphase maßgeblich. Eine Gesamtbetrachtung aller Oberstufen sollte im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung Berufskollegs erfolgen. Hauptschulen: Gartenstadtschule, GHS Breslauer Straße Josef-Hafels-Schule, GHS Hafelstraße GHS Prinz-Ferdinand-Straße Von-Ketteler-Schule, KHS Lübecker Weg Stephanusschule, KHS Rote-Kreuz-Straße Gesamt Züge SEK I SEP 2011 2,0 Züge SEK I ab Schuljahr 2016 Bemerkungen seit 2013 auslaufend ab 2016 auslaufend seit 2014 auslaufend seit 2013 auslaufend Ab 2016 auslaufend 2,5 4,0 2,0 3,0 13,5 0 Züge SEK I SEP 2011 3,0 Züge SEK I ab Schuljahr 2016 3,0 Realschulen: Albert-Schweitzer-Realschule Bemerkungen Begründung Seite 16 Freiherr-vom-Stein-Schule Realschule Horkesgath Realschule Oppum 4,0 4,5 3,0 Edmund-ter-Meer-Schule 3,5 Gesamt 18,0 4,0 5,0 ab 2016 auslaufen seit 2013 auslaufend 12 Gymnasien: Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark Uerdingen Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium Züge SEK I/II SEP Züge SEK I ab 2011 Schuljahr 2016 3,0/3,0 3,0 3,0/3,5 3,0 3,0/4,0 3,0 3,0/5,0 3,0 4,0/5,0 4,0 3,0/5,0 3,0 4,0/4,5 4,0 4,0/4,0 4,0 27/34,0 27 Bemerkungen Gesamtschulen: Gesamtschule Kaiserplatz Robert-Jungk-Gesamtschule Kurt-Tucholsky-Gesamtschule Gesamtschule Uerdingen Züge SEK I/II SEP 2011 6,0/4,0 4,0/3,0 6,0/3,0 Gesamtschule Oppum Gesamt Züge SEK I ab Schuljahr 2016 6,0 4,0 6,0 5,0 5,0 16,0/10,0 26 Züge SEK I/II SEP 2011 Züge SEK I SEP 2015 für Schuljahr 2016 74,5/44,0 65 Bemerkungen seit 2013 im Aufbau ab 2016 im Aufbau Alle Schulformen: Gesamt (nur städtisch) Alle Schulen zur Information weitere Entwicklung 82,5 Es wird deutlich, dass mit Gründung der beiden Gesamtschulen und der Schließung aller Hauptschulen von 2011 bis heute fast 10 Züge in den weiterführenden Schulen weggefallen sind. Zu Begründung Seite 17 den 65 Zügen an Schulen in städtischer Trägerschaft kommen noch 8 Züge an Ersatzschulen hinzu. Eine weitere Reduktion der Gesamtzahl von Zügen ist aktuell aus Sicht der Schulverwaltung in den kommenden Jahren nicht mehr möglich. Im Zuge der aktuellen, in diesem Umfang bislang zumindest quantitativ nicht absehbaren, Entwicklungen (Seiteneinsteiger, Inklusion, sukzessive Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten etc.) ist bereits jetzt in Frage zu stellen, ob der Schulraum in den kommenden Jahren ausreichen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Situationen eintreffen könnten, die die räumliche Weiternutzung der derzeitig in Auflösung befindlichen Schulen unabdingbar machen könnte. Einrichtung Hauptschulbildungsgang an Realschulen Die Klassen 5 und 6 werden an den Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien als Erprobungsstufe geführt (vgl. §§ 10-13 der APO-S I). Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Erprobungsstufe nicht in die 7. Klasse versetzt werden, können die Klasse 6 wiederholen, sofern sie nicht schon die 5. Klasse wiederholt haben und sofern die Versetzungskonferenz feststellt, dass danach die Versetzung erreicht werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, gehen die nichtversetzten Schülerinnen und Schüler in der Regel vom Gymnasium auf die Realschule und von der Realschule auf die Hauptschule über. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel dann nicht in Klasse 7 versetzt, wenn mangelhafte oder ungenügende Leistungen nicht ausgeglichen werden können (Detailregelungen dazu §§ 26-27 APO-S I). Ausnahmen sind nach § 22 (3) APO-S I möglich. Nachprüfungen sind erst ab Klasse 7 vorgesehen. Vereinfacht ausgedrückt: Die so genannte „Abschulung“ oder auch Querversetzung ist die Folge der Nichtversetzung in die 7. Klasse oder die Folge einer wiederholten Nichtversetzung in den höheren Klassen. In Krefeld sind in den letzten Jahren etwa 50 Kinder im Jahr jeweils von den Gymnasien und von den Realschulen betroffen. Da an den Gesamtschulen in den fünften Klassen in der Regel alle Plätze belegt sind, gibt es dort in den höheren Jahrgängen ebenfalls keine Kapazitäten für Schüler, die an die Gesamtschulen wechseln wollen. Bereits in den letzten Schuljahren konnten die Kinder aus den Realschulen nur an den Hauptschulen aufgenommen werden, wenn dort eine weitere Klasse gebildet wurde. Begründung Seite 18 Da es nun zukünftig keine Hauptschulen in Krefeld mehr geben wird, muss eine Lösung für Kinder gefunden werden, die den Anforderungen des Bildungsganges der Realschule nicht gewachsen sind. Hier hat das Land NRW im 12. Schulrechtsänderungsgesetz reagiert und im §132c SchulG NRW die Möglichkeit geschaffen, dass an den Realschulen Hauptschulbildungsgänge ab der 7. Klasse, sprich nach der Erprobungsstufe gebildet werden können. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler der Realschulen müssten dann ihre Schule nicht mehr verlassen und könnten in der vertrauten Umgebung weiterhin – nunmehr im Hauptschulbildungsgang – unterrichtet werden. Aktuell prüft die Bezirksregierung, welche pädagogischen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um dies gewährleisten zu können. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass das pädagogische Know How der Hauptschulen gesichert und für Real- und Gesamtschulen nutzbar gemacht werden kann. Es wird in Absprache mit der oberen Schulaufsicht empfohlen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und an allen Realschulen, die sich nicht in der Auflösung befinden, diesen Bildungsgang einzurichten Eine „Abschulung“ kann es damit in absehbarer Zeit nur noch an den Gymnasien geben. Seiteneinsteiger Die derzeitig größte Herausforderung für die Schulentwicklungsplanung ist die Beschulung von Seiteneinsteigern, deren Zahl in den letzten Jahren und besonders in jüngster Vergangenheit sprunghaft angestiegen ist ohne dass verlässlich absehbar ist, in welchem Umfang diese Entwicklung anhalten wird. Im Schuljahr 2014/2015 sind auch in der Sekundarstufe I über 200 Kinder in die DaZFördergruppen und Seiteneinsteigerklassen hinzugekommen. Bisher war es in Krefeld üblich, Seiteneinsteiger in die bestehenden Klassen zu integrieren und ihnen eine gesonderte Förderung in sogenannten DaZ-Fördergruppen (Deutsch als Zweitsprache) zu geben. Da durch den Anstieg an nahezu allen Schulen die Plätze mittlerweile ausgeschöpft sind, entschied sich die Regionalkonferenz (bestehend aus den zuständigen Schulaufsichten, dem Schulträger und dem Kommunalen Integrationszentrum) Anfang 2015 dazu, zukünftig Seiteneinsteigerklassen einzurichten. Dies bedeutet, dass die Kinder ohne Deutschkenntnisse während des Schuljahres in eine Seiteneinsteigerklasse aufgenommen werden. Die Seiteneinsteigerklassen werden unabhängig vom Bildungsniveau an allen Schulformen eingerichtet und auch ohne Zuordnung von Empfehlungen der Schulform für die Kinder bereitgehalten. Bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 wurden 3 Begründung Seite 19 dieser Klassen eingerichtet. Im laufenden Schuljahr werden weitere Klassen eingerichtet werden müssen. Die Suche nach Schulen, die genügend Schulraum zur Verfügung haben, gestaltet sich schwierig. Auch in Krefeld tritt die Problematik auf, dass durch die Reduzierung von Zügen in der Sekundarstufe I als Reaktion auf den demografischen Wandel nun für die bestehenden Herausforderungen kaum noch genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. (siehe Kapitel Festlegung der Zügigkeiten) Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die vorhandenen Gruppen und Seiteneinsteigerklassen: Schule DAZ-Fördergruppen Seiteneinsteigerklassen Gartenstadtschule 1 Josef-Hafels-Schule 2 GHS Prinz-Ferdinand-Straße 1 1, Klasse 9 Stephanusschule 2 1, Klasse 8 Albert-Schweitzer-Schule 2 Freiherr-vom-Stein-Schule 1 (aufgeteilt zwischen FvSt. und MSM), Klasse 7 Realschule Horkesgath 2 Realschule Oppum 2 Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium 1, Klasse 7 Gymnasium am Moltkeplatz 2, Klasse 5 und 6 Gymnasium am Stadtpark Uerdingen 1, Klasse 8 Gymnasium Fabritianum 1 Gymnasium Horkesgath 1 Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium 1 (aufgeteilt zwischen FvSt. und MSM), Klasse 7 1 1, Klasse 6 Gesamtschule Kaiserplatz Robert-Jungk-Gesamtschule Kurt-Tucholsky-Gesamtschule 2 Gesamtschule Uerdingen 1, Klasse 5 Berufskolleg Vera Beckers 1 Begründung Berufskolleg Glockenspitz Seite 20 4 Aufnahme von Schülern aus anderen Gemeinden Schulträger können seit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz festlegen, dass auswärtigen Kinder die Aufnahme verweigert werden kann. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind und wenn das Kind im eigenen Gemeindegebiet eine Schule der gewünschten Schulform besuchen könnte. Dieses Vorgehen setzt außerdem einen förmlichen Beschluss des Schulträgers voraus. Die Wohnortdaten werden in der Schulstatistik alle drei Jahre erhoben. Im November 2014 wurden im Workshop für den Schulausschuss Daten aus der Statistik 2012/13 präsentiert. Demnach gab es über alle Jahrgänge bei den Gymnasien 539 Einpendler und 287 Auspendler und bei den Gesamtschulen 373 Aus- sowie 43 Einpendler. Die auswärtigen Gymnasiasten kamen hauptsächlich aus Meerbusch, Tönisvorst und Duisburg. Kindern aus diesen Gemeinden könnte bei Überschreitung der Aufnahmekapazität eine Aufnahme in Zukunft unter Hinweis auf Gymnasien in ihren eigenen Kommunen verweigert werden. Auswärtige Gymnasiasten besuchten schwerpunktmäßig das Gymnasium Fabritianum und das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium. Auswärtige Gesamtschüler kamen bisher schwerpunktmäßig aus Kempen und aus Tönisvorst. Durch die neue Gesamtschule in Kempen steuern Kempener Kinder bereits jetzt schon weniger als bisher die Robert-Jungk-Gesamtschule an. Diese Daten sind jedoch 3 Jahre alt und inzwischen hat sich die Schulstruktur auch in den umliegenden Gemeinden verändert. Es wird daher empfohlen, die Auswertung der Schulstatistik 2015/16 für den Ausschuss im Dezember abzuwarten, um anschließend auf einer aktuellen Datenbasis entscheiden zu können, ob von der neuen Gesetzeslage Gebrauch gemacht werden soll. Inklusion und Förderschulen Seit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen im November 2013 (9. Schulrechtsänderungsgesetz) hat die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an den Regelschulen unterrichtet werden, weiter zugenommen. Im Schuljahr 2015/2016 wird an den Krefelder Grundschulen ein Modell erprobt, dass durch die Zukunftswerkstatt unter Beteiligung des Schulträgers, des Personalrates und der Schulaufsicht mit Vertretern aus den Schulleitungen der Grundschulen des Gemeinsamen Lernens, einer För- Begründung Seite 21 derschule und den Grundschulen, die bisher kein Gemeinsames Lernen angeboten haben, erstellt wurde. Ziel des Modells ist die Weiterentwicklung und der Ausbau des Gemeinsamen Lernens in den Grundschulen unter den neuen Voraussetzungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes. Die Gruppe hat Rahmenempfehlungen formuliert, die seit diesem Schuljahr erprobt werden. Kern des Konzeptes ist, dass jede Grundschule des Gemeinsamen Lernens mit einer „Kooperationsschule“ zusammen arbeitet, die kein Gemeinsames Lernen anbietet. Die Kooperationsschulen erhalten durch die zugeordnete Grundschule des Gemeinsamen Lernens personelle Ressourcen für die präventive Arbeit, die in drei Stufen (siehe Schaubild) durchgeführt wird. Die Präventionsstufe 3 richtet sich ausschließlich an Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf. In den Kooperationsschulen handelt es sich nur um Kinder mit dem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung, da Kinder, bei denen ein anderer Förderschwerpunkt festgestellt wird, an eine der Schulen des Gemeinsamen Lernens oder an die Förderschule wechseln sollen. (Abb. 3 Präventionsmodell der Zukunftswerkstatt) Begründung Seite 22 Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung an allen Krefelder Grundschulen, einschließlich Ersatzschulen: 400 Hören und Kommunikation 350 Sehen 300 Körperliche und motorische Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung 250 200 Geistige Entwicklung 150 Sprache 100 Lernen 50 0 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 (Abb. 4: Gemeinsames Lernen in der Primarstufe) Das seitens der Schulaufsicht festgelegte Verfahren zum Übergang aus der Primar- in die Sekundarstufe, an dem die Stadt Krefeld beteiligt ist, wird in diesem Schuljahr bereits im 3. Jahr durchgeführt. In den vergangenen Jahren konnten auf diese Weise alle Kinder, deren Eltern einen Platz in der Regelschule wünschten, mit einem Schulplatz versorgt werden. Dabei sind immer wieder neue Schulen des Gemeinsamen Lernens hinzugekommen. Aktuell bieten folgende Schulen Gemeinsames Lernen an: - Josef-Hafels-Schule Stephanusschule Freiherr-vom-Stein-Realschule Realschule Oppum Arndt-Gymnasium Gymnasium am Stadtpark Uerdingen Robert-Jungk-Gesamtschule Gesamtschule Kaiserplatz Gesamtschule Uerdingen Begründung Seite 23 An diesen Schulen und an der Maria-Montessori-Gesamtschule werden derzeitig über 350 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf beschult: 400 350 Hören und Kommunikation 300 Sehen 250 Körperliche und motorische Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung 200 150 Geistige Entwicklung 100 Sprache 50 Lernen 0 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 (Abb. 5: Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I) Die Schließung der Hauptschulen sowie einer Realschule macht die Ausweisung weiterer Schulen der Sekundarstufe I für Inklusion notwendig. Für den Übergang 2016 liegt die Vorlage 1912/15 vor, in der weitere vier Schulen benannt werden. Infolge der neuen Mindestgrößenverordnung für Förderschulen musste im Zeitraum seit der der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen sehr kurzfristig aufgegeben werden. Somit wurde die Schließung der Comeniusschule, Förderschwerpunkt Lernen, zum 1.8.2015 unumgänglich. Mit der Schließung der Comeniusschule sollte auch die Stabilisierung der Erich-Kästner-Schule und der Schule am Uerdinger Rundweg einhergehen. Ob dies gelingt, wird sich in den kommenden Schuljahren zeigen. Eine erste Einschätzung wird aus dem Datenmaterial der Schulstatistik 2015/16 die für die Sitzung im Dezember aufbereitet wird, ersichtlich sein.