Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.12.2015
Nr.
1736 /15/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
16.12.2015
Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 – 2. Lesung
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Krefeld beschließt, dass die Zügigkeit der Realschule Horkesgath, städt. Realschule Horkesgath 33, 47803 Krefeld ab dem Schuljahr 2016/2017 von 4,5 auf 5
Züge angepasst wird.
Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Krefeld die Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 2
Vorwort
Seit der letzten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (ASW 16.7.2013 Vorlage 4771/13)
wurden vier Schulrechtsänderungsgesetze (9.-12. SchRÄG) durch den Landtag verabschiedet.
Diese Schulrechtsänderungsgesetze beinhalten auch Änderungen, die neue schulorganisatorische Veränderungen zulassen und sollten deshalb in Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten in
Krefeld geprüft werden. Folgende rechtliche Veränderungen werden aus diesem Grund in dieser
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in den Fokus genommen:
-
Weiterentwicklung Gemeinsames Lernen (9. SchRÄG)
-
Ablehnung auswärtiger Kinder bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität (10. SchRÄG)
-
Erleichterte Änderung der Schulart bei Grund- und Hauptschulen (11. SchRÄG)
-
Einrichtung von Hauptschulbildungsgängen an Realschulen (12. SchRÄG)
Außerdem erhöhte sich die Zahl der Zuwanderer seit der letzten Schulentwicklungsplanung beträchtlich. Verlässliche Prognosen hierzu sind aufgrund der kurzfristig deutlich angestiegenen
Zuwanderung in den letzten Wochen und der nicht kalkulierbaren Bleibedauer im Moment nicht
möglich. Dies führt dazu, dass es notwendig wird, die Beschulung der so genannten Seiteneinsteiger separat zu planen und bedarfgerecht im Ausschuss zu berichten. Die derzeitig schon in
Angriff genommenen Maßnahmen sind in den jeweiligen Kapiteln dieser Planung mit aufgenommen worden.
Primarstufe
Seit der letzten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung konnten die neuen Vorgaben zur
kommunalen Klassenrichtzahl in Krefeld gut und ohne Qualitätsverluste umgesetzt werden. Außerdem machte die Stadt Krefeld von der Möglichkeit Gebrauch, Höchstgrenzen für aufzunehmende Kinder in die Eingangsklassen schulscharf festzulegen. Mit dem Beschluss zur Einrichtung
der Eingangsklassen zum Schuljahr 2015/2016 wurde an den Grundschulen mit Gemeinsamen
Lernen zugleich eine Höchstgrenze von 25 Kindern pro Klasse festgelegt (Vorlage 783/14).
Zum 1. August 2014 wurden der Grundschulverbund Horkesgath (GGS Horkesgath und GGS
Kempener Allee) und zum 1. August 2015 der Grundschulverbund Wimmerweg (GGS Wimmersweg und Stahldorfschule) gebildet, der seit September Grundschule am Stadtpark Fischeln heißt.
Begründung
Seite 3
Das 11. Schulrechtsänderungsgesetz formuliert neue Bedingungen für die Änderung der Schulart
(laut § 26 SchulG gibt es Gemeinschafts-, Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen), was zu
einer Untersuchung der bestehenden sechs katholischen Bekenntnisgrundschulen im zweiten
Teil dieses Abschnittes führt.
Durch die Haushaltslage der Stadt Krefeld sind in den letzten Jahren keine zusätzlichen Gruppen
im Offenen Ganztag mehr gebildet worden, auch wenn der Bedarf hierfür an einigen Schulen
besteht. Die für das Schuljahr 15/16 durchgeführte Bedarfsabfrage nach Plätzen im Offenen
Ganztag der Grundschulen im Anschluss an das Anmeldeverfahren der Grundschulen ergab trotz
weiterhin rückläufiger Schülerzahlen einen Anmeldeüberhang von insgesamt 395 Schüler/-innen.
Hierbei berücksichtigt sind ca. 100 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im
Hinblick auf den besonderen Betreuungsbedarf und die doppelte Landesförderung rechnerisch
jeweils 2 Plätze belegen (siehe Vorlage 838/14). Im Moment zeichnet sich in Gesprächen mit
dem Fachbereich Soziales ab, dass für das Schuljahr 2016/2017 zumindest befristet für drei Jahre
drei neue Gruppen durch das Bildungs- und Teilhabe-Paket an Grundschulen, die besonders viele
leistungsberechtigte Kinder beschulen, eingerichtet werden können. Ein endgültiger Vorschlag
wird von der Steuergruppe „Offener Ganztag“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziales
getroffen und voraussichtlich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Bedarf im Offenen Ganztag, wie in der Planung
des SEP 2011 aufgeführt, weiterhin nicht gedeckt ist und zukünftig weitere Gruppen aufgrund
der bisher nicht berücksichtigten Kinder eingerichtet werden müssten.
Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen
Die hier dargestellten Zahlen stellen eine Fortschreibung der Prognosen im Schulentwicklungsplan 2013 dar. Die Prognosen wurden auf der Grundlage der Schulstatistik 2014/2015 und der
aktuellen Einwohnerdaten des Jahres 2014 angepasst. Derzeitig sind alle Grundschulen in Krefeld
gut ausgelastet bzw. stoßen teilweise bereits an Kapazitätsgrenzen, wenn es um die Aufnahme
von Zuwandererkindern geht. Darum werden keine Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von
Grundschulen bzw. Grundschulstandorten vorgenommen.
Kinder
Begründung
2200
2150
2100
2050
2000
1950
1900
1850
1800
1750
1700
1650
1600
Seite 4
Einschulungsjahr
Geburtsjahr
Einschulungsjahr
(Abb 1: Diagramm Vergleich Einwohnerstatistik Geburtsjahr und Einschulungsjahr)
In diesem Diagramm wird verglichen wie viele Kinder eines Einschulungsjahrgangs im Jahr ihrer
Geburt in der Einwohnerstatistik gezählt wurden und wie viele es im tatsächlichen Einschulungsjahr in der Statistik sind. Es wird deutlich, dass die Jahrgänge mit den ursprünglich niedrigen Geburtenraten bis zum Jahr der Einschulung in den letzten Jahren immer stärker zugelegt haben
und dieser Trend auch weiterhin prognostiziert wird. Diese Zunahme lässt sich unter anderem
auch durch die ansteigende Anzahl von Zuwanderern erklären.
Begründung
Seite 5
Bezirk 1 – West
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Forstwaldschule,
GGS Bellenweg
Lindenschule,
GGS Gießerpfad
GGS Horkesgath,
Teilstandort Kempener
Allee
Josefschule,
KGS An der Josefkirche
St.-Michael-Schule,
KGS Gießerpfad
Gesamtzahl
Kl.
Jahrg.
1
Kl.
Jahrg.
2
Kl.
Jahrg.
3
Kl.
Jahrg.
4
Schüler
Gesamt
1
30
1
26
1
26
2
35
5
117
2
53
2
51
2
48
2
52
8
204
3
66
4
102
4
91
4
109
15
368
2
41
1
25
2
41
2
45
7
152
4
101
4
101
4
101
4
104
16
407
2
58
2
50
2
58
2
58
8
224
14
349
14
355
15
365
16
403
59
1472
Kl.
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Kl.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Schuljahr 2015/2016
15
337
15
356*
13
303
14
323
Schuljahr 2016/2017
16
360
15
343
16
360*
13
307
Schuljahr 2017/2018
15
345
16
366
15
348
16
365*
Schuljahr 2018/2019
15
335
15
351
16
371
15
353
Schuljahr 2019/2020
15
353
15
341
15
356
16
376
(*Korrektur gegenüber der 1. Lesung Vorlage 1736/15)
Klassen
Gesamt
57
60
62
61
61
Schüler
Gesamt
1.319
1.370
1.424
1.410
1.426
Zum 1.8.2014 wurde die Bildung des Verbundes aus der Grundschule Horkesgath und der
Grundschule Kempener Allee umgesetzt. Im vergangenen Schuljahr sind vor allem im Einzugsgebiet der Kempener Allee viele Zuwanderer untergebracht worden. Die Erhaltung des Schulstandortes hat sich als richtig erwiesen.
Bezirk 2 – Nord
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Jahnschule,
GGS Girmesdyk
Pestalozzischule,
GGS Hülser Straße
Gesamtzahl
3
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
72
3
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
76
3
82
3
81
12
311
40
51
2
59
2
42
8
192
112
127
123
20
503
141
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Begründung
Seite 6
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Kl.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Schuljahr 2015/2016
5
124
5
117*
8
175
7
161
Schuljahr 2016/2017
5
115
6
130
5
124*
8
174
Schuljahr 2017/2018
4
102
5
120
6
137
5
123*
Schuljahr 2018/2019
5
114
5
107
5
126
6
136
Schuljahr 2019/2020
5
117
5
119
5
112
5
126
(*Korrektur gegenüber der 1. Lesung Vorlage 1736/15)
Klassen
Gesamt
25
24
20
21
20
Schüler
Gesamt
576
543
482
483
474
Im Bezirk Nord sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Bezirk 3 – Hüls
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Astrid-Lindgren-Schule,
GGS Bonhoefferstraße
Teilstandort Amerner
Straße
Grundschule an der
Burg, KGS Herrenweg
Gesamtzahl
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
1
26
1
28
2
36
2
40
6
130
2
44
2
39
2
46
1
21
7
150
2
46
3
63
3
61
3
78
11
248
139
24
528
116
130
143
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Kl.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Schuljahr 2015/2016
6
142
5
120*
6
146
6
138
Schuljahr 2016/2017
6
135
6
147
5
123*
6
147
Schuljahr 2017/2018
6
128
6
140
7
150
5
124*
Schuljahr 2018/2019
6
141
6
132
6
143
7
151
Schuljahr 2019/2020
6
132
6
146
6
135
6
144
(*Korrektur gegenüber der 1. Lesung Vorlage 1736/15)
Im Bezirk Hüls sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Bezirk 4 – Mitte
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Klassen
Gesamt
23
23
24
25
24
Schüler
Gesamt
546
552
542
567
557
Begründung
Seite 7
Kl.
Bismarckschule,
GGS Bismarckstraße
Brüder-Grimm-Schule,
GGS Freiligrathstraße
Mosaikschule,
GGS Hofstraße
Teilstandort Felbelstraße
Mariannenschule,
GGS Mariannenstraße
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
4
97
3
71
3
71
3
77
13
316
2
51
2
55
2
45
2
50
8
201
2
2
49
46
2
1
53
28
2
1
52
23
2
2
49
44
8
6
203
141
2
54
2
55
2
52
2
53
8
214
273
43
1075
Gesamtzahl
297
262
243
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
12
12
12
12
12
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
284
13
310
11
262
10
239
282
13
297
13
306
11
262
272
13
295
13
297
13
306
285
12
284
13
295
13
292
283
13
298
12
284
13
290
Klassen
Gesamt
46
49
51
50
50
Schüler
Gesamt
1.095
1.147
1.170
1.156
1.155
In der Stadtmitte werden die Schülerzahlen weiterhin, wie auch in den Prognosen der letzten
Schulentwicklungspläne, stagnieren bzw. aufgrund der Zuwanderung in Bezug auf die Gesamtschülerzahl, also durch Aufnahmen in den Klassen 1-4, sogar zunehmen. Von den etwa 200
Seiteneinsteigern an Krefelder Grundschulen, die während des Schuljahres 2014/2015 nach Krefeld gezogen sind, besuchen etwa 70 Kinder Schulen in der Stadtmitte. Die Schulen in Mitte werden damit überproportional häufig von Zuwandererkindern besucht.
Demnach ist es besonders in der Stadtmitte notwendig, weiteren Schulraum zu schaffen.
Mariannenschule
An der Mariannenschule wurde für das Schuljahr 2015/2016 aus diesem Grund der Standort Mariannenstraße 97/107 nach der Schließung der Comeniusschule nun als Nebenstandort für die
Grundschule ausgewiesen. Dies führt dazu, dass die Schule zukünftig mehr Kinderaufnehmen
kann.
Kapazitäten für Mitte
Aufgrund der Kapazitätsengpässe wird angeregt, das Gebäude an der Prinz-Ferdinand-Straße
nach dem Auslaufen der dort noch befindlichen Hauptschule als Grundschulgebäude weiterzunutzen. Eine Aufgabe des Gebäudes als Schulgebäude kommt aufgrund der angespannten
Begründung
Seite 8
Raumsituation in den Schulen nicht in Betracht. Wenn feststeht, wann die Hauptschule endgültig
aufgelöst wird, sollte rechtzeitig mit den Grundschulen in Stadtmitte über Lösungsansätze in
diesem Gebäude diskutiert werden. Eine weitere Verwendung könnte allerdings auch für Seiteneinsteiger in der Sekundarstufe I notwendig werden. Hier gilt es die weitere Entwicklung zu beobachten.
Bezirk 5 – Süd
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Buchenschule,
GGS Buchenstraße
Regenbogenschule,
GGS Gladbacher Straße
Gesamtzahl
Jahrg.
1
Kl.
Jahrg.
2
Kl.
Jahrg.
3
Kl.
Jahrg.
4
Kl.
Schüler
Gesamt
53
90
57
67
12
269
54
70
59
61
9
244
107
160
116
128
21
513
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
5
5
5
5
4
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
115
5
105
7
156
5
116
117
5
112
5
108
7
151
113
5
114
5
109
5
105
117
5
110
5
111
5
109
100
5
114
5
107
5
111
Klassen
Gesamt
22
22
20
20
19
Schüler
Gesamt
491
489
442
448
433
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
12
8
314
151
Im Bezirk Süd sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Bezirk 6 – Fischeln
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Südschule,
GGS Kölner Straße
Stahldorfschule
2
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
79
41
2
94
39
2
75
38
2
66
33
Begründung
Seite 9
GGS Vulkanstraße
GGS Wimmersweg
Grundschule Königshof,
KGS Oberbruchstraße
3
79
3
77
3
77
3
68
12
301
2
57
2
59
2
56
2
56
8
228
223
40
994
Klassen
Gesamt
44
44
44
43
46
Schüler
Gesamt
1.012
1.015
999
1.004
1.045
Gesamtzahl
256
269
246
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
11
11
11
11
12
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
242
11
260
12
271
10
239
244
11
246
11
262
11
263
249
11
248
11
248
11
254
261
11
253
11
250
10
240
283
12
265
11
255
11
242
Für Fischeln wird aktuell weiterhin diskutiert, ob die angedachten Neubaugebiete östlich der KBahn realisiert werden. Sollten diese Neubaugebiete umgesetzt werden, wird in Fischeln weiterer Schulraum im Bereich der Primarstufe benötigt.
Hier käme eventuell die Nutzung des Gebäudes an der Hafelstraße in Betracht. Vor der endgültigen Schließung (spätestens 2021) der Josef-Hafels-Schule müssen die Optionen der Weiternutzung des Gebäudes geprüft werden. Das Gebäude an der Hafelsstraße wurde im Rahmen des
Konjunkturpaktes II saniert und ist, bis auf den Pavillon, in einem guten Zustand. Zudem ergibt
sich aus den Förderrichtlinien die Notwendigkeit, das Gebäude weiterhin (mindestens bis 2026)
für Bildung zu nutzen. Daher könnte das Gebäude als Grundschulstandort östlich der Kölner
Straße in Frage kommen.
Bezirk 7 – Oppum/Linn
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Geschwister-SchollSch., GGS Fungendonk
Johansenschule,
GGS Kohlplatzweg
Schönwasserschule,
GGS Thielenstraße
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
2
51
3
82
2
55
3
69
10
257
3
58
2
53
2
48
3
70
10
229
67
3
67
2
51
10
236
51
Begründung
Seite 10
Gesamtzahl
160
202
170
190
30
722
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Kl.
7
8
8
8
7
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
166
7
164
9
199
8
174
175
7
170
7
161
9
205
180
8
179
8
174
7
166
180
8
184
8
184
8
173
165
8
184
8
189
8
183
Klassen
Gesamt
31
31
31
32
31
Schüler
Gesamt
703
711
699
721
720
Im Bezirk Oppum-Linn sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Bezirk 8 – Ost
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
GGS Buscher Holzweg
Grotenburg-Schule,
GGS Eichendorffstraße
Schule an Haus Rath
GGS Neukirchener Str.
Sollbrüggenschule,
KGS Sollbrüggenstraße
Kl.
2
Gesamtzahl
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
50
3
62
3
76
3
66
Klassen
Gesamt
11
Schüler
Gesamt
254
3
68
3
82
3
87
3
82
12
319
1
26
2
31
2
38
2
37
7
132
4
81
4
94
3
72
3
84
14
331
269
44
1036
225
269
273
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
10
10
9
9
9
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
223
10
233
12
274
12
282
228
10
231
10
236
12
280
210
10
237
10
236
10
241
212
9
218
10
241
11
244
217
10
220
10
222
11
249
Klassen
Gesamt
44
42
39
39
40
Schüler
Gesamt
1.013
975
923
915
908
Der Bezirk Ost ist einer der wenigen Bezirke in dem mit einer Abnahme der Gesamtschülerzahl in
den Grundschulen zu rechnen ist. Dies ist vor allem den Rückgängen in Traar und Verberg ge-
Begründung
Seite 11
schuldet. Da gerade in diesem Bereich die Schulen unterschiedlich stark aus den Nachbarbezirken ausgewählt werden, ist eine Prognose schwierig. Aktuell sind keine Maßnahmen notwendig.
Bezirk 9 – Uerdingen
Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 (Stand 15.10.2014)
Kl.
Paul-Gerhardt-Schule,
GGS Joseph-Görres-Str.
Heinrichsschule,
GGS Körnerstraße
Edith-Stein-Schule,
KGS Traarer Straße
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
Klassen
Gesamt
Schüler
Gesamt
2
56
2
57
3
65
2
54
11
232
2
48
2
41
1
18
2
34
7
141
3
77
2
54
3
63
2
47
10
241
135
28
614
Gesamtzahl
181
152
146
Prognosen der kommenden Jahrgänge und Zügigkeiten (23 Kinder pro Klasse)
Schuljahr 2015/2016
Schuljahr 2016/2017
Schuljahr 2017/2018
Schuljahr 2018/2019
Schuljahr 2019/2020
Kl.
7
6
7
7
7
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
Jahrg.
1
Kl.
2
Kl.
3
Kl.
4
166
8
181
7
154
6
148
139
7
166
8
194
7
157
151
6
139
7
168
9
197
153
7
151
6
141
7
171
153
7
153
7
153
6
143
Klassen
Gesamt
28
28
29
27
27
Schüler
Gesamt
650
656
655
616
602
Im Bezirk Uerdingen sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Änderung der Schulart
Insgesamt besuchen ca. 23% der Kinder in Krefeld eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule. In den vergangenen 10 Jahren wurden vier Grundschulstandorte ganz aufgegeben, darunter eine evangelische und zwei katholische Bekenntnisgrundschulen.
Im Rahmen des 11. Schulrechtsänderungsgesetzes wurden Neuregelungen für Bekenntnisschulen wirksam. Demnach wandelt der Schulträger eine bestehende Grundschule in eine andere
Schulart um, wenn sich in einer Abstimmung die Eltern von mehr als der Hälfte der Schüler (früher 2/3) dafür ausgesprochen haben. Diese Abstimmung kommt zustande, nachdem sie mindestens von 10% der Eltern (früher 20%) oder vom Schulträger im Rahmen seiner Schulentwick-
Begründung
Seite 12
lungsplanung (neue Regelung) beantragt wurde. Die Entscheidung über die Schulart obliegt in
jedem Fall den betroffenen Eltern.
Als Grundlage für einen Meinungsbildungsprozess, ob die Stadt Krefeld als Schulträger initiativ
werden sollte, von dieser neuen Regelung Gebrauch zu machen und eine Abstimmung in den
betroffenen Schulen herbeiführen sollte, wurden die Religionszugehörigkeiten der Kinder an den
katholischen Bekenntnisgrundschulen in Krefeld untersucht.
katholisch
138
34%
evangelisch
48
12%
orthodox
55
14%
islamisch
77
19%
andere
21
5%
ohne
68
17%
Gesamt
407
St.-Michael-Schule
133
59%
44
20%
2
1%
6
3%
5
2%
34
15%
224
Grundschule an der Burg
175
71%
110
48%
163
49%
106
44%
825
49%
45
18%
40
18%
78
24%
45
19%
300
18%
1
0%
6
3%
4
1%
1
0%
69
4%
1
0%
28
12%
7
2%
39
16%
158
9%
0
0%
10
4%
2
1%
5
2%
43
3%
26
10%
34
15%
77
23%
45
19%
284
17%
248
Josefschule
Grundschule Königshof
Sollbrüggenschule
Edith-Stein-Schule
katholische Grundschulen
228
331
241
1679
Sekundarstufe I
Bedarfsanalyse
Durch die Gründung der Gesamtschule Oppum wird sich die Krefelder Schullandschaft ab dem
Schuljahr 2016/2017 grundlegend verändern. Die Schulform Hauptschule wird ab diesem Schuljahr keine Eingangsklassen mehr aufnehmen. Für die kommenden Schuljahre ergibt sich nun die
nachstehend tabellarisch wiedergegebene Fortschreibung der Schülerzahlprognose.
Der Verteilung auf die einzelnen Schulformen nach der Gründung der Gesamtschule Oppum liegen folgende Annahmen zu Grunde:
Begründung
•
Seite 13
Es wird anhand der Erfahrungswerte der Vorjahre davon ausgegangen, dass sich (nach
Abzug der Förder- und der Waldorfschüler) etwa 42% der Kinder für eine Gesamtschule
entscheiden
•
Die an den Gesamtschulen nicht aufgenommenen Schüler sowie die übrigen Schüler verteilen sich entsprechend den bisherigen Anteilen auf die Gymnasien und Realschulen.
•
Ab dem Jahr 2019/2020 wird prognostiziert, dass 42% der Kinder sich für eine Gesamtschule, ebensoviele für ein Gymnasium und 16% für eine Realschule entscheiden könnten.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Prognosen durch die starken Veränderungen
im Krefelder Schulsystem und die nicht absehbaren Folgen für das Schulwahlverhalten der Eltern
sowie durch die sich verstärkende Zuwanderung von schulpflichtigen Kindern im Rahmen der
Flüchtlingsströme mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor versehen sind.
15/16
Hauptschulen
städt. Raumbestand
Klassen (24 Schüler)
Überhang/Unterhang
14/15
ist
102
7,5
5
2,5
16/17
17/18
18/19
19/20
20/21
21/22
Realschulen
städt. Raumbestand
387
14,5
404
14,5
338
10,5
341
10,5
323
10,5
304
10,5
304
10,5
294
10,5
Klassen (27 Schüler)
Überhang/Unterhang
15
-0,5
15
-0,5
13
-2,5
13
-2,5
12
-1,5
11
-0,5
11
-0,5
11
-0,5
Gymnasien
877
871
843
845
832
796
798
773
städt/priv Raumbestand
Gesamtraumbestand
Klassen (27 Schüler)
Überhang/Unterhang
27/4
31
31
0
27/4
31
32
-1
27/4
31
31
0
27/4
31
31
0
27/4
31
31
0
27/4
31
29
2
27/4
31
30
1
27/4
31
29
2
Gesamtschulen
694
690
825
825
825
796
798
773
113
7,5
5
2,5
Begründung
Seite 14
städt/priv Raumbestand
21/4
21/4
26/4
26/4
26/4
26/4
26/4
26/4
Gesamtraumbestand
Klassen (27 Schüler)
Überhang/Unterhang
25
25
30
30
30
30
30
30
25
0
26
-1
31
-1
31
-1
31
-1
29
1
30
0
29
1
Waldorfschule
Förderschulen LE,SQ,ES
36
26
35
25
35
25
35
25
35
25
35
25
35
25
35
25
2122
78
76
2
2133
78
78
0
2066
71,5
75
-3,5
2071
71,5
75
-3,5
2040
71,5
74
-2,5
1956
71,5
69
2,5
1960
71,5
71
0,5
1900
71,5
69
2,5
Gesamt Anmeldungen
Gesamt Raumbestand
Gesamtanzahl Klassen
Überhang/Unterhang
Es wird deutlich, dass der Schülerrückgang bisher geringer ausgefallen ist, als noch im Schulentwicklungsplan 2011 prognostiziert und dass er nach den angepassten Prognosen auch weiterhin
geringer ausfallen wird. Wie bereits erläutert, kann dies auf die erhöhte Zuwanderung zurückgeführt werden.
Im folgenden Diagramm werden die Schülerzahlprognosen des Schulentwicklungsplans 2011 mit
den tatsächlichen Zahlen bzw. mit den neuen Prognosen dieser Planung verglichen.
2200
2150
2100
2050
2000
1950
1900
2015
1850
2011
1800
1750
1700
1650
1600
13/14
14/15
15/16
16/17
17/18
18/19
(Abb. 2: Digramm Vergleich Prognosen SEP 2011 mit SEP 2015)
Maßnahmen in der Sekundarstufe
Festlegung der Zügigkeiten
19/20
Begründung
Seite 15
Die letzte Anpassung der Zügigkeiten wurde im Schulentwicklungsplan 2011-2015 vorgenommen. Seit dieser Festlegung der Zügigkeiten wurden einige Schulen geschlossen, gegründet und
auch in den Räumlichkeiten hat es Veränderungen gegeben.
Die Zügigkeiten der Schulen geben unter Berücksichtigung der räumlichen Kapazität den Rahmen
vor, wie viele Klassen jeweils pro Jahrgang an einer Schule beschult werden. Die Festlegung betrifft alle Jahrgänge einer Schule und ist eindeutig und ganzzahlig vorzunehmen. Aus diesem
Grund werden nun auch die ehemals halben Züge bereinigt. Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen kann von der Zügigkeit abweichen. Reicht die Zahl der Anmeldungen nicht zur Bildung
aller vorgesehenen Klassen aus, werden entsprechend weniger Klassen gebildet, ohne dass dies
einer weiteren Beschlussfassung des Schulträgers bedarf. Bei Anmeldezahlen, die den Aufnahmerahmen überschreiten, wird gemäß Verwaltungsvorschriften zu §96 SchulG NRW im Dialog
zwischen Schulen, Schulaufsicht und Schulträger geprüft, ob im Einzelfall räumliche Kapazitäten
vorhanden sind, um – ohne Bestandsgefährdung anderer Schulen - eine Überhangklasse zu bilden.
Im Folgenden sind die Zügigkeiten der Sekundarstufen I dargestellt. Da die Schulen, die sich in
der Schließung befinden, keine Schüler mehr aufnehmen, sind ihre Zügigkeiten in der Spalte
2016 nicht mehr aufgeführt worden. Für die Bildung der Oberstufe ist lediglich die Mindestgröße
von 42 Schülern für die Qualifikationsphase maßgeblich. Eine Gesamtbetrachtung aller Oberstufen sollte im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung Berufskollegs erfolgen.
Hauptschulen:
Gartenstadtschule,
GHS Breslauer Straße
Josef-Hafels-Schule,
GHS Hafelstraße
GHS Prinz-Ferdinand-Straße
Von-Ketteler-Schule,
KHS Lübecker Weg
Stephanusschule,
KHS Rote-Kreuz-Straße
Gesamt
Züge SEK I SEP
2011
2,0
Züge SEK I ab
Schuljahr 2016
Bemerkungen
seit 2013 auslaufend
ab 2016 auslaufend
seit 2014 auslaufend
seit 2013 auslaufend
Ab 2016 auslaufend
2,5
4,0
2,0
3,0
13,5
0
Züge SEK I SEP
2011
3,0
Züge SEK I ab
Schuljahr 2016
3,0
Realschulen:
Albert-Schweitzer-Realschule
Bemerkungen
Begründung
Seite 16
Freiherr-vom-Stein-Schule
Realschule Horkesgath
Realschule Oppum
4,0
4,5
3,0
Edmund-ter-Meer-Schule
3,5
Gesamt
18,0
4,0
5,0
ab 2016 auslaufen
seit 2013 auslaufend
12
Gymnasien:
Arndt-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
Gymnasium am Moltkeplatz
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen
Gymnasium Fabritianum
Gymnasium Horkesgath
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
Züge SEK I/II SEP Züge SEK I ab
2011
Schuljahr 2016
3,0/3,0
3,0
3,0/3,5
3,0
3,0/4,0
3,0
3,0/5,0
3,0
4,0/5,0
4,0
3,0/5,0
3,0
4,0/4,5
4,0
4,0/4,0
4,0
27/34,0
27
Bemerkungen
Gesamtschulen:
Gesamtschule Kaiserplatz
Robert-Jungk-Gesamtschule
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
Gesamtschule Uerdingen
Züge SEK I/II SEP
2011
6,0/4,0
4,0/3,0
6,0/3,0
Gesamtschule Oppum
Gesamt
Züge SEK I ab
Schuljahr 2016
6,0
4,0
6,0
5,0
5,0
16,0/10,0
26
Züge SEK I/II
SEP 2011
Züge SEK I SEP
2015 für Schuljahr 2016
74,5/44,0
65
Bemerkungen
seit 2013 im
Aufbau
ab 2016
im Aufbau
Alle Schulformen:
Gesamt (nur städtisch)
Alle Schulen zur Information
weitere Entwicklung
82,5
Es wird deutlich, dass mit Gründung der beiden Gesamtschulen und der Schließung aller Hauptschulen von 2011 bis heute fast 10 Züge in den weiterführenden Schulen weggefallen sind. Zu
Begründung
Seite 17
den 65 Zügen an Schulen in städtischer Trägerschaft kommen noch 8 Züge an Ersatzschulen hinzu. Eine weitere Reduktion der Gesamtzahl von Zügen ist aktuell aus Sicht der Schulverwaltung in
den kommenden Jahren nicht mehr möglich. Im Zuge der aktuellen, in diesem Umfang bislang
zumindest quantitativ nicht absehbaren, Entwicklungen (Seiteneinsteiger, Inklusion, sukzessive
Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten etc.) ist bereits jetzt in Frage zu stellen, ob der Schulraum in den kommenden Jahren ausreichen wird. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass Situationen eintreffen könnten, die die räumliche Weiternutzung der derzeitig
in Auflösung befindlichen Schulen unabdingbar machen könnte.
Einrichtung Hauptschulbildungsgang an Realschulen
Die Klassen 5 und 6 werden an den Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien als Erprobungsstufe geführt (vgl. §§ 10-13 der APO-S I). Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Erprobungsstufe nicht in die 7. Klasse versetzt werden, können die Klasse 6 wiederholen, sofern sie nicht schon
die 5. Klasse wiederholt haben und sofern die Versetzungskonferenz feststellt, dass danach die
Versetzung erreicht werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, gehen die nichtversetzten Schülerinnen und Schüler in der Regel vom Gymnasium auf die Realschule und von der Realschule auf
die Hauptschule über. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel dann nicht in Klasse 7 versetzt, wenn mangelhafte oder ungenügende Leistungen nicht ausgeglichen werden können (Detailregelungen dazu §§ 26-27 APO-S I). Ausnahmen sind nach § 22 (3) APO-S I möglich. Nachprüfungen sind erst ab Klasse 7 vorgesehen.
Vereinfacht ausgedrückt: Die so genannte „Abschulung“ oder auch Querversetzung ist die Folge
der Nichtversetzung in die 7. Klasse oder die Folge einer wiederholten Nichtversetzung in den
höheren Klassen.
In Krefeld sind in den letzten Jahren etwa 50 Kinder im Jahr jeweils von den Gymnasien und von
den Realschulen betroffen. Da an den Gesamtschulen in den fünften Klassen in der Regel alle
Plätze belegt sind, gibt es dort in den höheren Jahrgängen ebenfalls keine Kapazitäten für Schüler, die an die Gesamtschulen wechseln wollen. Bereits in den letzten Schuljahren konnten die
Kinder aus den Realschulen nur an den Hauptschulen aufgenommen werden, wenn dort eine
weitere Klasse gebildet wurde.
Begründung
Seite 18
Da es nun zukünftig keine Hauptschulen in Krefeld mehr geben wird, muss eine Lösung für Kinder gefunden werden, die den Anforderungen des Bildungsganges der Realschule nicht gewachsen sind.
Hier hat das Land NRW im 12. Schulrechtsänderungsgesetz reagiert und im §132c SchulG NRW
die Möglichkeit geschaffen, dass an den Realschulen Hauptschulbildungsgänge ab der 7. Klasse,
sprich nach der Erprobungsstufe gebildet werden können. Die betroffenen Schülerinnen und
Schüler der Realschulen müssten dann ihre Schule nicht mehr verlassen und könnten in der vertrauten Umgebung weiterhin – nunmehr im Hauptschulbildungsgang – unterrichtet werden.
Aktuell prüft die Bezirksregierung, welche pädagogischen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um dies gewährleisten zu können. Zudem soll dafür gesorgt werden,
dass das pädagogische Know How der Hauptschulen gesichert und für Real- und Gesamtschulen
nutzbar gemacht werden kann.
Es wird in Absprache mit der oberen Schulaufsicht empfohlen, von dieser Regelung Gebrauch zu
machen und an allen Realschulen, die sich nicht in der Auflösung befinden, diesen Bildungsgang
einzurichten Eine „Abschulung“ kann es damit in absehbarer Zeit nur noch an den Gymnasien
geben.
Seiteneinsteiger
Die derzeitig größte Herausforderung für die Schulentwicklungsplanung ist die Beschulung von
Seiteneinsteigern, deren Zahl in den letzten Jahren und besonders in jüngster Vergangenheit
sprunghaft angestiegen ist ohne dass verlässlich absehbar ist, in welchem Umfang diese Entwicklung anhalten wird.
Im Schuljahr 2014/2015 sind auch in der Sekundarstufe I über 200 Kinder in die DaZFördergruppen und Seiteneinsteigerklassen hinzugekommen. Bisher war es in Krefeld üblich,
Seiteneinsteiger in die bestehenden Klassen zu integrieren und ihnen eine gesonderte Förderung
in sogenannten DaZ-Fördergruppen (Deutsch als Zweitsprache) zu geben. Da durch den Anstieg
an nahezu allen Schulen die Plätze mittlerweile ausgeschöpft sind, entschied sich die Regionalkonferenz (bestehend aus den zuständigen Schulaufsichten, dem Schulträger und dem Kommunalen Integrationszentrum) Anfang 2015 dazu, zukünftig Seiteneinsteigerklassen einzurichten.
Dies bedeutet, dass die Kinder ohne Deutschkenntnisse während des Schuljahres in eine Seiteneinsteigerklasse aufgenommen werden. Die Seiteneinsteigerklassen werden unabhängig vom
Bildungsniveau an allen Schulformen eingerichtet und auch ohne Zuordnung von Empfehlungen
der Schulform für die Kinder bereitgehalten. Bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 wurden 3
Begründung
Seite 19
dieser Klassen eingerichtet. Im laufenden Schuljahr werden weitere Klassen eingerichtet werden
müssen.
Die Suche nach Schulen, die genügend Schulraum zur Verfügung haben, gestaltet sich schwierig.
Auch in Krefeld tritt die Problematik auf, dass durch die Reduzierung von Zügen in der Sekundarstufe I als Reaktion auf den demografischen Wandel nun für die bestehenden Herausforderungen kaum noch genügend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. (siehe Kapitel Festlegung der
Zügigkeiten)
Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die vorhandenen Gruppen und Seiteneinsteigerklassen:
Schule
DAZ-Fördergruppen
Seiteneinsteigerklassen
Gartenstadtschule
1
Josef-Hafels-Schule
2
GHS Prinz-Ferdinand-Straße
1
1, Klasse 9
Stephanusschule
2
1, Klasse 8
Albert-Schweitzer-Schule
2
Freiherr-vom-Stein-Schule
1 (aufgeteilt zwischen
FvSt. und MSM), Klasse 7
Realschule Horkesgath
2
Realschule Oppum
2
Arndt-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
1, Klasse 7
Gymnasium am Moltkeplatz
2, Klasse 5 und 6
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen
1, Klasse 8
Gymnasium Fabritianum
1
Gymnasium Horkesgath
1
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
1 (aufgeteilt zwischen
FvSt. und MSM), Klasse 7
1
1, Klasse 6
Gesamtschule Kaiserplatz
Robert-Jungk-Gesamtschule
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
2
Gesamtschule Uerdingen
1, Klasse 5
Berufskolleg Vera Beckers
1
Begründung
Berufskolleg Glockenspitz
Seite 20
4
Aufnahme von Schülern aus anderen Gemeinden
Schulträger können seit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz festlegen, dass auswärtigen Kinder
die Aufnahme verweigert werden kann. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind und wenn das Kind im eigenen Gemeindegebiet eine Schule der gewünschten Schulform besuchen könnte. Dieses Vorgehen setzt außerdem einen förmlichen Beschluss des Schulträgers voraus.
Die Wohnortdaten werden in der Schulstatistik alle drei Jahre erhoben. Im November 2014 wurden im Workshop für den Schulausschuss Daten aus der Statistik 2012/13 präsentiert. Demnach
gab es über alle Jahrgänge bei den Gymnasien 539 Einpendler und 287 Auspendler und bei den
Gesamtschulen 373 Aus- sowie 43 Einpendler. Die auswärtigen Gymnasiasten kamen hauptsächlich aus Meerbusch, Tönisvorst und Duisburg. Kindern aus diesen Gemeinden könnte bei Überschreitung der Aufnahmekapazität eine Aufnahme in Zukunft unter Hinweis auf Gymnasien in
ihren eigenen Kommunen verweigert werden. Auswärtige Gymnasiasten besuchten schwerpunktmäßig das Gymnasium Fabritianum und das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium.
Auswärtige Gesamtschüler kamen bisher schwerpunktmäßig aus Kempen und aus Tönisvorst.
Durch die neue Gesamtschule in Kempen steuern Kempener Kinder bereits jetzt schon weniger
als bisher die Robert-Jungk-Gesamtschule an.
Diese Daten sind jedoch 3 Jahre alt und inzwischen hat sich die Schulstruktur auch in den umliegenden Gemeinden verändert. Es wird daher empfohlen, die Auswertung der Schulstatistik
2015/16 für den Ausschuss im Dezember abzuwarten, um anschließend auf einer aktuellen Datenbasis entscheiden zu können, ob von der neuen Gesetzeslage Gebrauch gemacht werden soll.
Inklusion und Förderschulen
Seit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
den Schulen im November 2013 (9. Schulrechtsänderungsgesetz) hat die Zahl der Kinder mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die an den Regelschulen unterrichtet werden, weiter zugenommen.
Im Schuljahr 2015/2016 wird an den Krefelder Grundschulen ein Modell erprobt, dass durch die
Zukunftswerkstatt unter Beteiligung des Schulträgers, des Personalrates und der Schulaufsicht
mit Vertretern aus den Schulleitungen der Grundschulen des Gemeinsamen Lernens, einer För-
Begründung
Seite 21
derschule und den Grundschulen, die bisher kein Gemeinsames Lernen angeboten haben, erstellt wurde.
Ziel des Modells ist die Weiterentwicklung und der Ausbau des Gemeinsamen Lernens in den
Grundschulen unter den neuen Voraussetzungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Die Gruppe hat Rahmenempfehlungen formuliert, die seit diesem Schuljahr erprobt werden.
Kern des Konzeptes ist, dass jede Grundschule des Gemeinsamen Lernens mit einer „Kooperationsschule“ zusammen arbeitet, die kein Gemeinsames Lernen anbietet. Die Kooperationsschulen erhalten durch die zugeordnete Grundschule des Gemeinsamen Lernens personelle Ressourcen für die präventive Arbeit, die in drei Stufen (siehe Schaubild) durchgeführt wird.
Die Präventionsstufe 3 richtet sich ausschließlich an Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf. In den Kooperationsschulen handelt es sich nur um Kinder mit dem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung, da Kinder, bei denen ein anderer Förderschwerpunkt festgestellt wird, an eine der Schulen des Gemeinsamen Lernens oder an die Förderschule
wechseln sollen.
(Abb. 3 Präventionsmodell der Zukunftswerkstatt)
Begründung
Seite 22
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung an allen Krefelder Grundschulen, einschließlich Ersatzschulen:
400
Hören und Kommunikation
350
Sehen
300
Körperliche und motorische
Entwicklung
Emotionale und soziale Entwicklung
250
200
Geistige Entwicklung
150
Sprache
100
Lernen
50
0
2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
(Abb. 4: Gemeinsames Lernen in der Primarstufe)
Das seitens der Schulaufsicht festgelegte Verfahren zum Übergang aus der Primar- in die Sekundarstufe, an dem die Stadt Krefeld beteiligt ist, wird in diesem Schuljahr bereits im 3. Jahr durchgeführt. In den vergangenen Jahren konnten auf diese Weise alle Kinder, deren Eltern einen
Platz in der Regelschule wünschten, mit einem Schulplatz versorgt werden. Dabei sind immer
wieder neue Schulen des Gemeinsamen Lernens hinzugekommen. Aktuell bieten folgende Schulen Gemeinsames Lernen an:
-
Josef-Hafels-Schule
Stephanusschule
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Realschule Oppum
Arndt-Gymnasium
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen
Robert-Jungk-Gesamtschule
Gesamtschule Kaiserplatz
Gesamtschule Uerdingen
Begründung
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An diesen Schulen und an der Maria-Montessori-Gesamtschule werden derzeitig über 350 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf beschult:
400
350
Hören und Kommunikation
300
Sehen
250
Körperliche und motorische
Entwicklung
Emotionale und soziale Entwicklung
200
150
Geistige Entwicklung
100
Sprache
50
Lernen
0
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(Abb. 5: Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I)
Die Schließung der Hauptschulen sowie einer Realschule macht die Ausweisung weiterer Schulen
der Sekundarstufe I für Inklusion notwendig. Für den Übergang 2016 liegt die Vorlage 1912/15
vor, in der weitere vier Schulen benannt werden.
Infolge der neuen Mindestgrößenverordnung für Förderschulen musste im Zeitraum seit der der
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
sehr kurzfristig aufgegeben werden. Somit wurde die Schließung der Comeniusschule, Förderschwerpunkt Lernen, zum 1.8.2015 unumgänglich.
Mit der Schließung der Comeniusschule sollte auch die Stabilisierung der Erich-Kästner-Schule
und der Schule am Uerdinger Rundweg einhergehen. Ob dies gelingt, wird sich in den kommenden Schuljahren zeigen. Eine erste Einschätzung wird aus dem Datenmaterial der Schulstatistik
2015/16 die für die Sitzung im Dezember aufbereitet wird, ersichtlich sein.