Daten
Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Nord vom 18. Januar 2015
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Nord vom 14. Januar 2015
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.01.2015
Nr.
981 /15V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/00 JHP Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
10.02.2015
Betreff
Sachstandsbericht Tagesbetreuung für Kinder im Bezirk Krefeld - Nord
Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Nord vom 18. Januar 2015
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Nord vom 14. Januar 2015
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 981 /15V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Elterninitiative Kinderzeit e.V. hat beschlossen, die Kindertageseinrichtung (Kita) vom Girmesdyk zur
Nordstraße zu verlagern. Da der neue Standort lediglich 1 km entfernt liegt, ist er für alle Eltern weiterhin
gut zu erreichen.
Der Einzugsbereich von Elterninitiativen ist grundsätzlich nicht auf einen Stadtbezirk beschränkt; der Träger entscheidet in eigener Verantwortung, welche Kinder aufgenommen werden. In der Kita Kinderzeit
werden daher neben Kindern aus dem Nordbezirk auch Kinder aus der Innenstadt und anderen angrenzenden Stadtbezirken betreut.
Die Stadt Krefeld - als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe - muss den Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) für
das Stadtgebiet Krefeld sicherstellen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird eine wohnbereichsnahe
Versorgung angestrebt, wobei die Grenzen der neun Stadtbezirke in Krefeld kein Ausschlusskriterium für
die Aufnahme in eine Kita ist. Insbesondere in der hochverdichteten Innenstadt und den angrenzenden
Wohnbereichen sind "bezirksfremde Kinder" in den Kitas regelmäßig vertreten.
Im Umfeld des bisherigen Standortes Girmesdyk gibt es folgende Kitas:
- Katholische Kita St. Anna, An der Annakirche
- Städt. Kita Prinzenbergstraße
- Kita des Kinderschutzbundes Wilmendyk
- Kath. Kita Liebfrauen, Geldernsche Straße
- Städt. Kita Geldernsche Straße
Die wohnbereichsnahe Versorgung ist somit weiterhin sichergestellt.
Da die Versorgungslage in den übrigen Wohnbereichen im Nordbezirk unzureichend ist, wird derzeit geprüft, ob im Umfeld der Hubert-Houben-Kampfbahn eine neue große Kita gebaut werden kann.
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung "Tagesbetreuung für Kinder" wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich im Mai im Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - beraten.