Daten
Kommune
Krefeld
Größe
132 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 der Verwaltungsvorlage „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015“
1. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER
ZWEITWOHNUNGSSTEUER IN DER STADT KREFELD vom 19.06.2015
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 76 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV
NRW 2023), in der zur Zeit gültigen Fassung, der §§ 20, 21 und 22 des
Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084), sowie der §§ 1 bis 3 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) - jeweils in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung
geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx
folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 beschlossen:
Die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld“ vom
19.06.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 25.06.2015, S. 216 ff.) wird wie folgt geändert:
§1
Es wird in § 2 Absatz 7 folgender Buchstabe f) angefügt:
„f) Nebenwohnungen, die Minderjährige unter 18 Jahren bei den Eltern oder bei einem /
beiden Elternteil/en innehaben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind.“
§2
Es wird in § 2 Absatz 7 der Punkt nach Buchstabe e) durch ein Komma ersetzt und
Buchstabe e) damit wie folgt geändert:
„e) Räume zum Zwecke des Strafvollzuges,“
§3
Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.