Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.03.2016
Nr.
2538 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, 211 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.04.2016
Rat
27.04.2016
Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld
vom 19.06.2015
Beschlussentwurf:
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 wird gemäß Anlage beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2538 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat mit Beschluss vom 18.06.2015 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld beschlossen und die öffentliche Bekanntmachung am 19.06.2015
verfügt. Die Satzung trat zum 01.01.2016 in Kraft.
Die Krefelder Zweitwohnungssteuersatzung (ZwStS) knüpft die Steuerpflicht an das Innehaben einer Nebenwohnung einer natürlichen Person im Sinne des Melderechtes. Die Anknüpfung des satzungsrechtlichen Steuergegenstandes an den melderechtlichen Tatbestand ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig.
Im Zuge der Erstanhörung aller zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ZwStS in Krefeld gemeldeten ZweitwohnsitzinhaberInnen im vorgenannten satzungsrechtlichen Sinne wurden auch minderjährige Kinder,
die zeitweise bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern wohnen, angeschrieben. Derzeit sind noch
ca. 55 Minderjährige mit Nebenwohnsitz in Krefeld gemeldet.
Nach Auswertung der Anhörungsergebnisse und Sichtung anderer kommunaler Satzungen schlägt die
Verwaltung vor, zur Klarstellung eine im Einklang mit dem von der Stadt Krefeld verfolgten Satzungszweck stehende Änderung der ZwStS zu beschließen, durch die eine Ausnahmeregelung für den genannten Personenkreis eingefügt wird. Eine andere Besteuerungspraxis würde letztlich auch den familienpolitischen Zielsetzungen (bei geteiltem Sorgerecht) zuwiderlaufen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die vorgeschlagene Satzungsänderung nicht, da die Zielgruppe ohnehin aktuell aufgrund ihres finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses nicht in der Lage ist, eine
Zweitwohnungssteuer zu entrichten und die Stundung einer Steuerforderung in spätere Jahre der Erwerbstätigkeit und des eigenen Einkommens hinein oder die Inhaftungnahme der Eltern für die Steuerschuld gegen Billigkeitsmaßstäbe des Abgabenrechts verstoßen dürfte.
Anlage:
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung Zweitwohnungssteuer in der
Stadt Krefeld vom 19.06.2015