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Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015) Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015) Verwaltungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.03.2016 Nr. 2538 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, 211 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.04.2016 Rat 27.04.2016 Betreff 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 Beschlussentwurf: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2538 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat mit Beschluss vom 18.06.2015 die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld beschlossen und die öffentliche Bekanntmachung am 19.06.2015 verfügt. Die Satzung trat zum 01.01.2016 in Kraft. Die Krefelder Zweitwohnungssteuersatzung (ZwStS) knüpft die Steuerpflicht an das Innehaben einer Nebenwohnung einer natürlichen Person im Sinne des Melderechtes. Die Anknüpfung des satzungsrechtlichen Steuergegenstandes an den melderechtlichen Tatbestand ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig. Im Zuge der Erstanhörung aller zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ZwStS in Krefeld gemeldeten ZweitwohnsitzinhaberInnen im vorgenannten satzungsrechtlichen Sinne wurden auch minderjährige Kinder, die zeitweise bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern wohnen, angeschrieben. Derzeit sind noch ca. 55 Minderjährige mit Nebenwohnsitz in Krefeld gemeldet. Nach Auswertung der Anhörungsergebnisse und Sichtung anderer kommunaler Satzungen schlägt die Verwaltung vor, zur Klarstellung eine im Einklang mit dem von der Stadt Krefeld verfolgten Satzungszweck stehende Änderung der ZwStS zu beschließen, durch die eine Ausnahmeregelung für den genannten Personenkreis eingefügt wird. Eine andere Besteuerungspraxis würde letztlich auch den familienpolitischen Zielsetzungen (bei geteiltem Sorgerecht) zuwiderlaufen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die vorgeschlagene Satzungsänderung nicht, da die Zielgruppe ohnehin aktuell aufgrund ihres finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses nicht in der Lage ist, eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten und die Stundung einer Steuerforderung in spätere Jahre der Erwerbstätigkeit und des eigenen Einkommens hinein oder die Inhaftungnahme der Eltern für die Steuerschuld gegen Billigkeitsmaßstäbe des Abgabenrechts verstoßen dürfte. Anlage: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015