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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.04.2015 Nr. 1329 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Beschlussentwurf: Folgendes, vom Rat der Stadt Krefeld in den Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH entsandte Mitglied wird aus dem Aufsichtsrat abberufen: Bündnis 90/ Die Grünen: Karl-Heinz Renner Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat folgendes Mitglied: Bündnis 90/ Die Grünen: Sayhan Yilmaz Die Amtszeit endet mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt Krefeld. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1329 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH entsendet der Rat der Stadt Krefeld sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Nach § 113 Absatz 3 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde zu den vom Rat der Stadt Krefeld entsandten Mitgliedern gehören. Die Mitgliedschaft erlischt nach § 8 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages bei der beamteten oder angestellten Person mit dem Ausscheiden aus dem Amt, bei den Mitgliedern des Rates der Stadt mit dem Ausscheiden aus dem Rat. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so entsendet der Rat der Stadt Krefeld für den Rest der Amtsdauer der/ des Ausgeschiedenen eine Nachfolgerin/ einen Nachfolger. Mit Antrag vom 21.04.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den aus dem Rat der Stadt Krefeld ausgeschiedenen Ratsherrn Karl-Heinz Renner aus dem Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH abzuberufen und für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates den Ratsherrn Sayhan Yilmaz zu entsenden.