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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:20
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Begründung zur Vorlage 3908/17
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Für den Bebauungsplan Nr. 550 – Fette Henn / Hinter der Papenburg - hat der Rat der Stadt
Krefeld am 27.04.2016 den einleitenden Beschluss gefasst.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 64.600 m² und ist überwiegend geprägt von
einer lockeren ein- bis zweigeschossigen Bebauung. Entlang der Klever Straße befindet
sich eine nahezu geschlossene Straßenrandbebauung. Der Innenbereich wird überwiegend
extensiv gartenbaulich genutzt und weist im größeren Umfang Baum- und Gehölzbestand
vor. Der nordöstliche Bereich zeichnet sich vor allem durch seine Grundwassernähe und
vorhandenen Gräben aus. Auf dem städtischen Grundstück am Kretenbäskesweg befindet
sich ein Biotop.
Anlass und Ziel der Planung
Seit Mitte der 80er Jahre bestehen Überlegungen zur Bebauung des Bereiches zwischen
Fette Henn und Hinter der Papenburg, der sich durch seine Nähe zum Hülser Ortszentrumauszeichnet und daher für eine bauliche Entwicklung besonders prädestiniert ist. Dem politischen Wunsch entsprechend, wurden Entwürfe für eine ökologisch orientierte Wohnbebauung im Sinne einer behutsamen Innenentwicklung für das Bebauungsplangebiet entwickelt. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen unter
Berücksichtigung folgender Maßgaben zu schaffen.
Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und freistehenden
Mehrfamilienhäusern, maximal zweigeschossig zzgl. Staffelgeschoss
Besondere Berücksichtigung des Bodenschutzes durch flächensparende Bauweise
und Begrenzung der Bodenversiegelung
Großzügige Grün- und Freiflächenplanung für öffentliche und private Flächen unter
Einbeziehung der vorhandenen Gräben
Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung inkl. Regenwassernutzung, Rückhaltung
und ggf. Versickerung oder Einleitung / Integration eines Wasserlaufes
Erhalt der schutzwürdigen Flora und Fauna (u.a. Schilffläche) und konzeptionell
Einbindung in der Grün- und Freiflächenplanung
Besondere Berücksichtigung des lokalen Klimaschutzes (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Bepflanzungskonzept für öffentliche und private Flächen)
Begrenzung der Verkehrsflächen auf das notwendige Minimum und Reduzierung der
Versiegelung durch Stellplätze (ggf. Halbtiefgaragen für Mehrfamilienhäuser)
Besondere Berücksichtigung von Energieeffizienz und Klimagerechtigkeit bei der
Bauleitplanung durch ein Energiekonzept (Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. Erdwärme, ggf.
Nahwärmeinseln)
Für das unbebaute Grundstück an der Straße Hinter der Papenburg wurde am 07.03.1996
ein positiver Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen erteilt.
Dieser Vorbescheid wurde von der Baugenehmigungsbehörde auf Antrag des Bauherrn
jährlich verlängert. Den letzten Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids vom 15.02.2017
hat die Baugenehmigungsbehörde mit Schreiben vom 20.04.2017 auf Grundlage des Ein-
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leitenden Beschlusses vom 27.04.2016 für ein Jahr zurückgestellt, da das Bauvorhaben im
Bereich einer möglichen Erschließungsstraße liegt und somit der Zielsetzung des Bebauungsplanes widerspricht.
Bebauungsplanvorentwurf
Die Variante 1 sieht eine Bebauung von insgesamt 59 Wohneinheiten in Form von 12 Doppelhäusern, 11 Einzelhäusern und vier Mehrfamilienhäusern vor. Der nördliche Innenbereich soll über das bislang unbebaute Grundstück an die Straße Hinter der Papenburg erschlossen werden und mit Einzel- und Doppelhäusern für ca. 15 Wohneinheiten bebaut
werden. Neben der geplanten Erschließungsstraße ist an der Straße Hinter der Papenburg
ein weiteres Einzelhaus vorgesehen. Der südliche Innenbereich wird von der Straße Fette
Henn erschlossen. Der Entwurf sieht hier 19 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie 4 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten vor. Aufgrund der
ökologischen Wertigkeit des Innenbereichs wird von einer durchgehenden Erschließungsstraße abgesehen. Sowohl für den nördlichen als auch für den südlichen Teilbereich ist
eine maximal zweigeschossige Bebauung vorgesehen.
Die Variante 2 sieht eine Bebauung mit Einzel- und Doppel- und Reihenhäusern für ca. 38
Wohneinheiten vor. Die Erschließung des nördlichen Innenbereichs erfolgt ebenfalls über
das bislang noch unbebaute Grundstück an der Straße Hinter der Papenburg und die Erschließung des südlichen Innenbereichs erfolgt von der Straße Fette Henn aus. Auch in
dieser Variante ist eine maximal zweigeschossige Bebauung vorgesehen.
In beiden Varianten ist aus ökologischen Gründen eine Dachbegrünung vorgesehen. Weitere ökologische Maßnahmen werden auf Grundlage der noch zu erstellenden Gutachten im
Bebauungsplan festgesetzt werden. Der ehemalige jüdische Friedhof hinter den Gebäuden
Klever Straße 48-50 wird in beiden Varianten von einer Bebauung freigehalten. Derzeit
prüft die Untere Denkmalbehörde die Eintragung in die Denkmalliste. Nach einer erfolgten
Eintragung würde diese nachrichtlich im Bebauungsplan übernommen werden.
Planungsrechtliche Situation
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den
Bereich des Plangebietes als Allgemeines Siedlungsgebiet (ASB) dar. Eine Änderung des
Gebietsentwicklungsplans ist voraussichtlich nicht notwendig.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die
Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans als Wohnbaufläche dar.
Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen oder in Aufstellung
befindlichen Bebauungspläne.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der
Stadt Krefeld (1992).
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Sonstiges / erforderliche Gutachten
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4
BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Im weiteren Verfahren wird ein standortkundlich-bodenkundliches Gutachten erforderlichen sein, um den aktuellen Zustand des Bodens zu erfassen, da der Geologische Dienst in
seiner Stellungnahme vom 15.11.2016 darauf hinwies, dass das Plangebiet in der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen (BK 50 NRW) als sehr schutzwürdiger Niedermoortorfboden
eingestuft ist, welche Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte besitzen.
Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes ist aus hydrogeologischer Sicht die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung
zu untersuchen. Aus ingenieurgeologischer Sicht sind die Baugrundeigenschaften zu untersuchen.
Außerdem sind eine artenschutzrechtliche Untersuchung und eine ökologische Bestandsaufnahme erforderlich, da die untere Naturschutzbehörde darauf hingewiesen hat, dass
dort eventuell geschützte, planungsrelevante Arten bei den Amphibien vorkommen.
Im Bereich der ehemaligen Gärtnerei ist eine Altlastenuntersuchung erforderlich.
Zur Realisierung der Varianten 1 und 2 werden auf Grund der Vielzahl verschiedener Eigentümer und teilweise kleiner Parzellen bodenordnende Maßnahmen erforderlich sein.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen
Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 550 – Fette Henn / Hinter der Papenburg – beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 550 – Fette Henn / Hinter der Papenburg –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes