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Verwaltungsvorlage (Investitionsliste_2015 FBA Vorlage (02.06.2015 Neufassung 26.05.2015).xls)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
2,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:21

Inhalt der Datei

Vorgehensweise bei der Erstellung der Prognosen der Investitionen 2015: 1. Rentierliche Maßnahmen Die rentierlichen Maßnahmen werden in Folgejahren über Gebühren refinanziert. Hierbei wurde zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt, dass diese Maßnahmen komplett zur Auszahlung kommen. Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf Eine Finanzierung ist u.a. über eine Kreditaufnahme im rentierlichen Bereich von vorgesehen. 2. 4. 580.130,00 Euro Festwerte/Geringwertige Wirtschaftsgüter/Maßnahmen unter 50.000 Euro im Einzelfall: Hierbei wurde zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt, dass diese Maßnahmen komplett zur Auszahlung kommen. Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf: - Festwerte - Geringwertige Wirtschaftsgüter - Kleine Maßnahmen < 50.000 Euro (ohne GWG) Summe: 3. 580.130,00 Euro Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf Gesamtübersicht der teil-/unrentierlichen Maßnahmen: Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich nach der Prognose auf Hierüber wurden über nicht-projektbezogene Zuweisungen, Rückflüsse von Ausleihungen, Verkaufserlöse, Beiträge u.ä. finanziert: Verbleibender Finanzierungsanteil Dieser Finanzierungsanteil wird gedeckt über eine zulässige Kreditaufnahme von 3.130.932,00 682.435,00 1.713.970,00 5.527.337,00 Euro Euro Euro Euro 26.335.693,95 Euro 31.863.030,95 Euro. -23.772.030,95 Euro 8.091.000,00 Euro -8.091.000,00 Euro Investitionsliste 2015 a) rentierlicher Bereich (= Gebührenhaushalte) Seite 2 von 31 20 Produktgruppe 2 GB 3 11.07.2018 2015 - rentierliche Maßnahmen Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte) Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende Aufträge aus Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab in 2015 2015 2016 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden 5 6 7 8 9 10 in 2015 zu Finanzierungsvergebende bedarf der Aufträge, die ab AuszahlungsStadt 2016 anteil 2015 2015 kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte werden und 9) 12 ./. 6) 11 12 13 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 3-037-91 III Leitstellentechnik, Kostenart: 78321000 0 0,00 148.620 0,00 148.620,00 0,00 1.200.000,00 148.620,00 148.620,00 3) und 4) 3-037-91 III Kauf von beweglichen Sachen des AV oberhalb 410 EUR, Kostenart: 78321000 0 0,00 40.000 0,00 40.000,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 1) bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 InbetriebGO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Die Beauftragung für eine neue Leitstellentechnik (hier Anteil Rettungsdienst) zur Implementierung in den Neubau der Hauptfeuerwache erfolgte in 2014. In Höhe von. 148.620 Euro werden Leistungen in 2015 kassenwirksam. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.200.000 Euro erforderlich, welche nach Fertigstellung Anfang 2016 kassenwirksam wird. Bei allen angegebenen Investitionen für den Rettungsdienst ist davon auszugehen, dass die i.Z.m. der Investition anfallenden Kosten über Rettungsdienstgebühren refinanziert sind. Die gesetzliche Grundlage bilden das RettG NW, das FSHG sowie der Rettungsdienstbedarfsplan. Aus diesem Ansatz werden Ersatzbeschaffungen der Reservebestückung nach akuter Notwendigkeit sichergestellt. Es ist aus 2 Gründen unumgänglich, jedes Rettungsdienstteam mit Eingasatmosphärenwarngeräten für Kohlenmonoxid sog. CO-Warner auszustatten: 1. Die vermehrte Nutzung von Gasthermen zur Beheizung von Objekten und die damit verbundene Gefahr des Gasaustrittes in geschlossenen Bereichen. 2. Die erhebliche Zunahme von Gefahrensituationen, die durch Suizide mittels CO-Inhalation. (z.B. Anzünden eines Kohlegrills in einem geschlossenen Raum). Beide führen zu einer erheblichen Gefährdung des eingesetzten Rettungsdienstpersonals und haben in der Vergangenheit verschiedentlich zu Intoxikationen bis hin zum Tode geführt. Da das Gas CO nicht wahrnehmbar ist, wird der Gefahrenfaktor noch verstärkt. Über die Festwertregelungen sollen digitale Funkgeräte im Rahmen der Einführung des Digitalfunkes und Abschalten des Analogfunkes in Nordrhein-Westfalen in vorhandene Fahrzeuge und in diesem Jahr zu beschaffende Neufahrzeuge eingebaut werden. 3-037-91 III Ersatzbeschaffungen (Rettungsdienst) 0 0,00 12.000 0,00 12.000,00 0,00 0,00 12.000,00 12.000,00 1) 3-037-91 III Auszahlung für Festwerte, Kostenart: 54996000 0 0,00 20.000 0,00 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 1) 6-036-91 VI Ersatzbeschaffungen (Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit) 0 0,00 1.620 0,00 1.620,00 0,00 0,00 1.620,00 1.620,00 Es handelt sich um Ersatzbeschaffungen, deren Bedarf erst im Lauf des Jahres tatsächlich beziffert werden kann. 6-036-92 VI Ersatzbeschaffungen (Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit) 0 0,00 770 0,00 770,00 0,00 0,00 770,00 770,00 Es handelt sich um Ersatzbeschaffungen, deren Bedarf erst im Lauf des Jahres tatsächlich beziffert werden kann. 6-067-91 VI Ersatz Großgeräte und Fahrzeuge 0 0,00 205.000 0,00 205.000,00 0,00 0,00 205.000,00 205.000,00 2 6-067-91 VI Auszahlung für den Erwerb von bewegl. Vermögen 0 0,00 60.000 0,00 60.000,00 0,00 0,00 60.000,00 60.000,00 2 und 3 6-067-91 VI Herrichtung von Grabfeldern 0 0,00 25.000 0,00 25.000,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 1 6-067-91 VI Wegeherstellung auf Friedhöfen 0 0,00 50.000 0,00 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 1 6-067-91 VI 0 0,00 6.120 0,00 6.120,00 0,00 0,00 6.120,00 6.120,00 2 und 3 6-067-91 VI 0 0,00 10.000 0,00 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 1, 2 und 3 6-067-91 VI 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 2 0 0,00 580.130 0,00 580.130,00 0,00 1.200.000,00 580.130,00 580.130,00 Finanzierungsbedarf der rentierlichen Investitionen: Allgemeine Deckungsmittel der rentierlichen Investitionen: Kreditbedarf der rentierlichen Investitionen: 580.130,00 8,00 580.122,00 Auszahlungen für Festwerte Beschaffung bewegl. Anlagevermögen < 410 EUR Beschaffung von Büroausstattung > 410 EUR Summe rentierliche Maßnahmen Seite 3 von 31 Für Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebs und Sicherstellung der erforderlichen Einebnungen Bei der Beschaffung eines Sarglifters (2.500 EUR) handelt es sich um die Neugestaltung eines Arbeitsplatzes für einen schwerbehinderten Mitarbeiter.Bei den übrigen Geräte (Aufsitzmäher insgesamt 34.500 EUR; Mini-Kipper 25.000 EUR) handelt es sich um Ersatzbeschaffungen zur Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebes. Die Friedhofsverwaltung hat sich im Rahmen der gültigen Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (§ 18 Friedhofssatzung) dazu verpflichtet, die Grabstättenart "Baumgrabstätten" zum Erwerb zur Verfügung zu stellen. Baumfelder wurden bislang auf dem Hauptfriedhof sowie dem Friedhof Fischeln angeboten. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde die letzte verfügbare Baumgrabstätte auf dem Friedhof Fischeln verkauft und neue Felder stehen dort derzeit nicht zur Verfügung. Auf dem Hauptfriedhof sind nur noch 16 Stellen verfügbar, wobei alleine innerhalb der letzten vier Wochen bereits 11 Grabstellen verkauft wurden. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die geplanten Baumfelder auf dem Hauptfriedhof sowie den Friedhöfen Hüls und Uerdingen schnellstmöglich fertiggestellt werden. Die Wege, vor allem auf dem Hauptfriedhof, befinden sich in einem schlechten Zustand. Bei starken Regenfällen stehen die Wege oftmals unter Wasser, weil der Abfluss durch den Unterbau langsam erfolgt. Aus diesem Grund soll die begonnene Neuanlegung der Wege bedarfsorientiert fortgesetzt werden; dies erfolgt insbesondere dann, wenn neue Grabfelder angelegt werden. Im Zuge dieser Neubaumaßnahmen werden dann auch die das Grabfeld umschließenden Wege saniert. Für Ersatzpflanzungen von Bäumen auf den städtischen Friedhöfen. Für unterjährig anstehende Ersatzbeschaffungen von kleinteiligen Maschinen und Geräten zur 04.02.2015 Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebs ist der Betrag vorgesehen. Der Betrag wird bedarfsorientiert eingesetzt. Ersatzbeschaffungen für den Erwerb von Einrichtungsgegenständen zur Anpassung der Werkstatt an die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. 20 Produktgruppe 2 GB 3 11.07.2018 2015 - rentierliche Maßnahmen Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte) Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu vergebene in 2015 zu FinanzierungsAufträge aus vergebende Aufträge aus vergebende bedarf der Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab AuszahlungsStadt in 2015 2015 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 zu beantragende Kreditermächtigung 2015 (rentierlicher Anteil): 580.122,00 Übriger Finanzierungsbedarf (durch Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit sicherzustellen) 2015 (rentierlicher Anteil): 0,00 Seite 4 von 31 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 InbetriebGO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Investitionsliste 2015 b) Festwerte Seite 5 von 31 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Festwerte (Projektdefinition 7.3xx xxx; Kostenart 54996000 bzw. 78340000) 20 Produktgruppe GB 2 3-010-02 3 III 3-010-04 III 3-037-01 III Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 54996000- (IT-Infrastruktur) 54996000-Aufrechterhaltung der ITInfrastruktur Auszahlung für Festwerte, Kostenart: 54996000 Auszahlung für Festwerte, Kostenart: 54996000 FW BGA Grundschulen FW EDV Grundschulen FW BGA Hauptschulen FW EDV Hauptschulen FW BGA Realschulen FW EDV Realschulen FW BGA Gymnasien FW EDV Gymnasien FW BGA Berufskollegs FW EDV Berufskollegs FW BGA Förderschulen FW EDV Förderschulen FW BGA Gesamtschulen FW EDV Gesamtschulen FW BGA Schullandheim Festwerte BgA Schulsporthallen FW BGA Medienzentrum FW BGA (Erziehungsberatung bei schulischen Problemen) Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen (Festwerte Kostenart 54996000 bzw. 7834000) Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungsbedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12 ./. 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 252.000 0,00 252.000,00 0,00 0,00 252.000,00 252.000,00 0 0,00 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0 0,00 54.000 0,00 54.000,00 0,00 0,00 54.000,00 54.000,00 0 0,00 6.000 0,00 6.000,00 0,00 0,00 6.000,00 6.000,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 237.400 166.500 19.000 24.500 82.000 58.500 72.000 128.500 153.500 216.500 46.500 44.000 80.000 85.000 30.500 15.000 30.600 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 237.400,00 166.500,00 19.000,00 24.500,00 82.000,00 58.500,00 72.000,00 128.500,00 153.500,00 216.500,00 46.500,00 44.000,00 80.000,00 85.000,00 30.500,00 15.000,00 30.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 237.400,00 166.500,00 19.000,00 24.500,00 82.000,00 58.500,00 72.000,00 128.500,00 153.500,00 216.500,00 46.500,00 44.000,00 80.000,00 85.000,00 30.500,00 15.000,00 30.600,00 237.400,00 166.500,00 19.000,00 24.500,00 82.000,00 58.500,00 72.000,00 128.500,00 153.500,00 216.500,00 46.500,00 44.000,00 80.000,00 85.000,00 30.500,00 15.000,00 30.600,00 3-037-01 III 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4,-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-01 4-400-02 IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV 4-400-05 IV 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 4-400-05 IV FW BGA Allgemeine Erziehungsberatung 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 4-411-01/STA 4-411-02/NS-Dok. 4-412-01/M 4-413-01/DTM 4-414-02/KRESCH 4-415-01/KUM 4-416-01/MBL 4-417-01/MUS 4-051-01 IV IV IV IV IV IV IV IV IV Auszahlung für Festwerte Auszahlung für Festwerte Auszahlung für Festwerte Auszahlung für Festwerte Auszahlung für Festwerte Auszahlung für Festwerte Auszahlung für Festwerte Auszahlung für Festwerte Festwerte Kita Festwerte, Unterhaltung Infrastrukturvermögen Auszahlungen für Festwerte (Bäume) Auszahlungen für Festwerte (Bäume) Auszahlungen für Festwerte (Bäume) Auszahlungen für Festwerte (Bäume) Auszahlungen für Festwerte (Bäume Dakerstraße) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.680 930 206.200 1.900 2.450 2.530 2.100 7.470 613.640 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.680,00 930,00 206.200,00 1.900,00 2.450,00 2.530,00 2.100,00 7.470,00 613.640,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 3.680,00 930,00 206.200,00 1.900,00 2.450,00 2.530,00 2.100,00 7.470,00 613.640,00 3.680,00 930,00 206.200,00 1.900,00 2.450,00 2.530,00 2.100,00 7.470,00 613.640,00 0 0,00 130.000 0,00 130.000,00 0,00 0,00 130.000,00 130.000,00 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 12.240 300.000 26.520 1.020 0,00 0,00 0,00 0,00 12.240,00 300.000,00 26.520,00 1.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.240,00 300.000,00 26.520,00 1.020,00 12.240,00 300.000,00 26.520,00 1.020,00 0 0,00 12.252 0,00 12.252,00 0,00 0,00 12.252,00 12.252,00 Summe un-/ teilrentierliche Festwerte 0 0,00 3.130.932 0,00 3.130.932,00 0,00 100.000,00 3.130.932,00 3.130.932,00 5-066-02 V 6-067-02 6-067-02 6-067-01 6-067-01 VI VI VI VI 6-067-02 VI Seite 6 von 31 11.07.2018 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den InbetriebVoraussetzungen des § 82 GO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Investitionsliste 2015 c) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Seite 7 von 31 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx) 20 Produktgruppe GB Investitionsmaßnahmen 2 1-001-01 3 I 1-001-01 I 1-005-00 1-005-00 1-005-01 I I I 1-005-01 I 1-005-02 1-005-02 1-006-01 1-013-01 I I I I konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (Bürgerinteressen) Ersatzbeschaffungen (Verwaltungsmanagment) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 05) Ersatzbeschaffungen (Stadtentwicklung) Ersatzbeschaffungen (Stadtmarketing) Ersatzbeschaffungen (BgA Stadtmarketing und Stadtwerbung) Ersatzbeschaffungen (Büro des Rates) Ersatzbeschaffungen (Fraktionen) Ersatzbeschaffungen (Integrationsbüro) Ersatzbeschaffungen (Presseamt) 1-014-01 I Ersatzbeschaffungen (Rechnungsprüfung) 2-020-01 II 2-020-01 II 2-021-00 II 2-021-01 II 2-021-01 II 2-021-01 II 2-021-01 II 2-021-02 II 2-021-02 II 2-021-02 II 2-021-03 II 2-021-03 II 2-021-04 II 2-021-04 II 2-032-00 II 2-032-00 II 2-032-01 II 2-032-01 II 2-032-10 II 2-032-10 II 2-032-10 II 2-032-20 II 2-032-20 II 2-032-30 II 2-032-30 II 2-032-30 II 2-032-30 II 2-032-30 II 2-032-30 II 3-002-01 III Ersatzbeschaffungen (Beteiligungscontrolling) Ersatzbeschaffungen (Controlling und Finanzmanagement) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 21) Ersatzbeschaffungen (Buchführung, Geschäftsbuchhaltung) Ersatzbeschaffungen (Zahlungsverkehr, Verwahrgelass, Liquiditätssicherung) Ersatzbeschaffungen (Buchführung, Zahlungsabwicklung) Ersatzbeschaffungen (Forderungsmanagement/Vollstreckung) Ersatzbeschaffungen (Grundbesitzabgaben) Ersatzbeschaffungen (Gewerbesteuer) Ersatzbeschaffungen (örtl. Verbrauchsund Aufwandssteuern) Ersatzbeschaffungen (Bereitstellung von Liegenschaften) Ersatzbeschaffungen (Bewirtschaftung von allg. Grundvermögen) Ersatzbeschaffungen (Stiftungsverwaltung) Ersatzbeschaffungen (Wohnungsbauförderung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 32) Ersatzbeschaffungen (Ermittlungs- und Vollzugsmaßnahmen) Ersatzbeschaffungen (Allg. Ordnungsangelegenheiten) Ersatzbeschaffungen (Gewerbeangelegenheiten) Ersatzbeschaffungen (Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten) Ersatzbeschaffungen (Allgemeine Ausländerangelegenheiten ohne EU)) Ersatzbeschaffungen (Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten EU)) Ersatzbeschaffungen (Amtstierärztlicher und Veterinärdienst) Ersatzbeschaffungen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung) Ersatzbeschaffungen (Fahrerlaubnis- und Fahrschulwesen) Ersatzbeschaffungen (Gewerblicher Kraftverkehr) Ersatzbeschaffungen (Zulassungswesen) Ersatzbeschaffungen (Zentrale Bußgeldstelle) Ersatzbeschaffungen (Verkehrsregelung) Ersatzbeschaffungen (Überwachung des Verkehrs) Ersatzbeschaffungen (Gleichstellungstelle) 11.07.2018 Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 0 1.200 1.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.200,00 1.200,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00 500 500 500 0,00 0,00 0,00 500,00 500,00 500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 0 0,00 4.500 0,00 4.500,00 0,00 0,00 4.500,00 4.500,00 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500 3.000 375 500 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 3.000,00 375,00 500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 3.000,00 375,00 500,00 1.500,00 3.000,00 375,00 500,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 2.620 0,00 2.620,00 0,00 0,00 2.620,00 2.620,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 100 0,00 100,00 0,00 0,00 100,00 100,00 0 0,00 250 0,00 250,00 0,00 0,00 250,00 250,00 0 0,00 250 0,00 250,00 0,00 0,00 250,00 250,00 0 0,00 100 0,00 100,00 0,00 0,00 100,00 100,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 1.900 0,00 1.900,00 0,00 0,00 1.900,00 1.900,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.500 0,00 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0 0,00 400 0,00 400,00 0,00 0,00 400,00 400,00 Seite 8 von 31 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx) 20 Produktgruppe GB 2 3 3-003-01 III 3-010-00 III 3-010-04 III 3-010-04 III 3-030-01 III 3-030-03 III 3-031-00 3-031-01 3-031-01 3-031-02 3-031-03 III III III III III 3-037-01 III 3-050-00 3-050-01 3-050-01 3-050-01 3-050-01 3-050-01 III III III III III III 3-050-02 III 3-050-02 III 3-050-03 III 3-050-03 3-050-04 III III 3-050-05 III 3-050-05 III 3-050-05 III 3-050-05 III 3-050-05 III 3-050-99 4-051-00 4-051-01 4-051-01 4-051-01 III IV IV IV IV Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (Gesamtpersonalrat) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 10) Ersatzbeschaffungen (ITGeschäftsbedarf) Ersatzbeschaffungen (Telekommunikation) Ersatzbeschaffungen (Rechtsberatung und -vertretung) Ersatzbeschaffungen (Vergabe- und Vertragswesen) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 31) Ersatzbeschaffungen (Sitzungsdienst) Ersatzbeschaffungen (Bürgerservice) Ersatzbeschaffungen (Standesamt) Ersatzbeschaffungen (Statistik) Ersatzbeschaffungen (Brandbekämpfung und Hilfeleistung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 50) Ersatzbeschaffungen (Hilfe zum Lebensunterhalt) Ersatzbeschaffungen (Hilfen für Asylbewerber) Ersatzbeschaffungen (Unterhaltsvorschuss) Ersatzbeschaffungen (Grundsicherung im Alter) Ersatzbeschaffungen (Bildung und Teilhabe) Ersatzbeschaffungen (Eingliederungshilfen) Ersatzbeschaffungen (Sonstige soziale Hilfen) Ersatzbeschaffungen (Seniorenangelegenheiten) Ersatzbeschaffungen (Ambulante Hilfen und stationäre Hilfen) Ersatzbeschaffungen (Allgemeine Förderung der Wohlfahrtspflege) Ersatzbeschaffungen (Wohnraumsicherung sowie Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen) Ersatzbeschaffungen (Wohnraumsicherung sowie Unterbringung und Betreuung von asylbegehrenden Ausländern/Flüchtlingen) Ersatzbeschaffungen (Wohnraumsicherung sowie Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern) Ersatzbeschaffungen (Wohngeld) Ersatzbeschaffungen (Wohnraumbewirtschaftung und vermittlung) Ersatzbeschaffungen (Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 51) Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von Kindern in städt. Kindertageseinrichtungen) Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Träger) Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von Kindern in Kindertgagespflege) 11.07.2018 Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 0 0,00 100 0,00 100,00 0,00 0,00 100,00 100,00 0 0,00 6.550 0,00 6.550,00 0,00 0,00 6.550,00 6.550,00 0 0,00 290.220 0,00 290.220,00 0,00 0,00 290.220,00 290.220,00 0 0,00 2.180 0,00 2.180,00 0,00 0,00 2.180,00 2.180,00 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0 0,00 1.500 0,00 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000 1.200 3.000 2.200 1.000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.200,00 3.000,00 2.200,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.200,00 3.000,00 2.200,00 1.000,00 1.000,00 1.200,00 3.000,00 2.200,00 1.000,00 0 0,00 12.000 0,00 12.000,00 0,00 0,00 12.000,00 12.000,00 0 0,00 2.460 0,00 2.460,00 0,00 0,00 2.460,00 2.460,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 2.460 0,00 2.460,00 0,00 0,00 2.460,00 2.460,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 1.480 0,00 1.480,00 0,00 0,00 1.480,00 1.480,00 0 0,00 85.300 0,00 85.300,00 0,00 0,00 85.300,00 85.300,00 0 0,00 360 0,00 360,00 0,00 0,00 360,00 360,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.480 0,00 1.480,00 0,00 0,00 1.480,00 1.480,00 0 0,00 1.640 0,00 1.640,00 0,00 0,00 1.640,00 1.640,00 0 0,00 1.760 0,00 1.760,00 0,00 0,00 1.760,00 1.760,00 0 0,00 18.760 0,00 18.760,00 0,00 0,00 18.760,00 18.760,00 0 0,00 400 0,00 400,00 0,00 0,00 400,00 400,00 0 0,00 200 0,00 200,00 0,00 0,00 200,00 200,00 Seite 9 von 31 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx) 20 Produktgruppe 2 4-051-02 4-051-02 4-051-02 4-051-02 4-051-03 4-051-03 GB 3 IV IV 0,00 10.320 0,00 10.320,00 0,00 0,00 10.320,00 10.320,00 0 0,00 1.700 0,00 1.700,00 0,00 0,00 1.700,00 1.700,00 0 0,00 1.100 0,00 1.100,00 0,00 0,00 1.100,00 1.100,00 IV Ersatzbeschaffungen (Jugendbeirat) 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 9.450 0,00 9.450,00 0,00 0,00 9.450,00 9.450,00 0 0,00 400 0,00 400,00 0,00 0,00 400,00 400,00 0 0,00 3.550 0,00 3.550,00 0,00 0,00 3.550,00 3.550,00 0 0,00 3.550 0,00 3.550,00 0,00 0,00 3.550,00 3.550,00 0 0,00 100 0,00 100,00 0,00 0,00 100,00 100,00 0 0 0,00 0,00 800 100 0,00 0,00 800,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 800,00 100,00 800,00 100,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 13.100 0,00 13.100,00 0,00 0,00 13.100,00 13.100,00 0 0,00 100 0,00 100,00 0,00 0,00 100,00 100,00 0 0 0,00 0,00 6.000 1.000 0,00 0,00 6.000,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00 1.000,00 6.000,00 1.000,00 0 0,00 12.140 0,00 12.140,00 0,00 0,00 12.140,00 12.140,00 0 0,00 4.200 0,00 4.200,00 0,00 0,00 4.200,00 4.200,00 0 0,00 1.690 0,00 1.690,00 0,00 0,00 1.690,00 1.690,00 0 IV IV 4-051-04 IV 4-051-05 IV 4-051-05 4-051-05 IV IV 4-051-05 IV 4-051-05 IV IV 4-400-00 4-400-02 IV IV 4-401-01 IV 4-411-01/STA IV 4-412-01/M IV 4-413-01/DTM IV 4-414-01/KuK IV 4-414-01/KuK IV 5-061-01 0 Ersatzbeschaffungen (Jugendgerichtshilfe und sexueller Missbrauch) IV 5-061-00 konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (Kinder- und Jugendarbeit) Ersatzbeschaffungen (Kinder- und Jugendschutz) Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 IV 4-051-04 4-051-99 Investitionsmaßnahmen 11.07.2018 V V 5-061-01 V 5-061-02 V 5-061-02 V 5-061-03 V 5-062-00 V 5-062-01 V 5-062-02 V 5-062-02 V Ersatzbeschaffungen (Regionales Bildungsbüro) Ersatzbeschaffungen (Kommunales Integrationszentrum) Ersatzbeschaffungen (U25/Jugendberufshilfe) Ersatzbeschaffungen (Ü25) Ersatzbeschaffungen (Jugendhilfeplanung) Ersatzbeschaffungen (Beistandschaften) Ersatzbeschaffungen (BAFöG) Ersatzbeschaffungen (Vormundschaften/Pflegschaften) Ersatzbeschaffungen (Kinder- und Familienbüro) Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von Leistungen des Landes zur Reform der Versorgungsverwaltung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 40) Ersatzbeschaffungen (Medienzentrum) Ersatzbeschaffungen (Bildungsangebote) Ersatzbeschaffungen (Stadtarchiv) Ersatzbeschaffungen (Mediothek) Ersatzbeschaffungen (Deutsches Textilmuseum) Ersatzbeschaffungen (Kunst und Kultur) Ersatzbeschaffungen (Kulturzentrum Fabrik Heeder) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 61) Ersatzbeschaffungen (Regionalplanung und räumliche Entwicklung) Ersatzbeschaffungen (Bauleitplanung) Ersatzbeschaffungen (Verkehrskonzepte) Ersatzbeschaffungen (Stadtgestaltung) Ersatzbeschaffungen (Denkmalschutz) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 62) Ersatzbeschaffungen (BgA Vermessungen/Erfassungen von Geodaten) Ersatzbeschaffungen (Grundstücksbezogene Basisinformationen) Ersatzbeschaffungen (Raumbezogene Informationssysteme und kathografische Leistungen) 0,00 2.980 0,00 2.980,00 0,00 0,00 2.980,00 2.980,00 0 0,00 700 0,00 700,00 0,00 0,00 700,00 700,00 0 0,00 340 0,00 340,00 0,00 0,00 340,00 340,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 Seite 10 von 31 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx) 20 Produktgruppe GB 2 3 5-062-03 V 5-062-03 V 5-062-04 5-062-04 V V 5-062-04 V 5-063-00 V 5-063-01 V 5-063-02 V 5-063-02 V 5-063-02 V 5-063-03 V 5-066-00 V 5-066-01 V 5-066-02 5-066-02 V V 5-066-02 V 6-036-00 6-036-01 6-036-01 VI VI VI 6-036-01 VI 6-036-01 VI 6-036-02 VI 6-036-02 VI 6-036-02 VI 6-052-00 6-052-01 6-052-01 VI VI VI 6-052-01 VI 6-052-01 VI 6-052-02 VI 6-052-02 VI 6-052-03 6-053-00 VI VI 6-053-01 VI 6-053-01 VI 6-053-01 VI 6-053-02 VI Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (Regelung zur Bodennutzung und zur Gestaltung und Nutzung baulicher Anlagen) Ersatzbeschaffungen (BgA Grundstückswertermittlung) Ersatzbeschaffungen (Bodenordnung) Ersatzbeschaffungen (Maßnahmen zur Stadterneuerung) Ersatzbeschaffungen (Grundlagenermittlung für Beiträge und Gebühren) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 63) Ersatzbeschaffungen (Bauberatung) Ersatzbeschaffungen (Ordnungswidrigkeiten) Ersatzbeschaffungen (Baulasten) Ersatzbeschaffungen (Teilungen) Ersatzbeschaffungen (Wohnungs- und Sonderbau) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 66) Ersatzbeschaffungen (Wasserbauliche Maßnahmen) Ersatzbeschaffungen (Straßenplanung) Ersatzbeschaffungen (Verkehrstechnik) Ersatzbeschaffungen (Straßenbau und instandsetzung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 36) Ersatzbeschaffungen (Gewässerschutz) Ersatzbeschaffungen (Abwasser) Ersatzbeschaffungen (Altlasten und Bodenschutz) Ersatzbeschaffungen (Umwelt- und Abfallberatung) Ersatzbeschaffungen (Überwachung der Abfallentsorgung) Ersatzbeschaffungen (Allg. Umweltplanung/Immissionsschutz) Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von Leistungen des Landes zur Reform der Umweltverwaltung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 52) Ersatzbeschaffungen (BgA Eishallen) Ersatzbeschaffungen (BgA Sportplätze) Ersatzbeschaffungen (BgA GrotenburgStadion) Ersatzbeschaffungen (Erholungspark Elfrather See) Ersatzbeschaffungen (BgA Sportförderung) Ersatzbeschaffungen (Sport- und Gesundheitskurse) Ersatzbeschaffungen (Bäder) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 53) Ersatzbeschaffungen (Amtsärztlicher Dienst) Ersatzbeschaffungen (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) Ersatzbeschaffungen (Sozialpsychiatrischer Dienst) Ersatzbeschaffungen (Infektions- und Gesundheitsschutz)) 11.07.2018 Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0 0,00 2.000 0,00 2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 7.000 0,00 7.000,00 0,00 0,00 7.000,00 7.000 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000 0 0 0,00 0,00 2.000 3.000 0,00 0,00 2.000,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 3.000,00 2.000 3.000 0 0,00 5.000 0,00 5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000 0 0 0 0,00 0,00 0,00 4.900 4.540 4.540 0,00 0,00 0,00 4.900,00 4.540,00 4.540,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.900,00 4.540,00 4.540,00 4.900,00 4.540,00 4.540,00 0 0,00 1.500 0,00 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0 0,00 3.300 0,00 3.300,00 0,00 0,00 3.300,00 3.300,00 0 0,00 690 0,00 690,00 0,00 0,00 690,00 690,00 0 0,00 780 0,00 780,00 0,00 0,00 780,00 780,00 0 0,00 5.160 0,00 5.160,00 0,00 0,00 5.160,00 5.160,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00 3.000 1.800 1.200 0,00 0,00 0,00 3.000,00 1.800,00 1.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 1.800,00 1.200,00 3.000,00 1.800,00 1.200,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 1.020 0,00 1.020,00 0,00 0,00 1.020,00 1.020,00 0 0,00 1.540 0,00 1.540,00 0,00 0,00 1.540,00 1.540,00 0 0 0,00 0,00 1.220 1.850 0,00 0,00 1.220,00 1.850,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.220,00 1.850,00 1.220,00 1.850,00 0 0,00 300 0,00 300,00 0,00 0,00 300,00 300,00 0 0,00 300 0,00 300,00 0,00 0,00 300,00 300,00 0 0,00 200 0,00 200,00 0,00 0,00 200,00 200,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 Seite 11 von 31 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx) 20 Produktgruppe GB 2 3 6-053-03 VI 6-053-04 6-053-04 VI VI 6-053-99 VI 6-067-01 VI 6-067-02 VI 6-067-02 VI 6-067-03 VI Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (Zahnärztlicher Dienst) Ersatzbeschaffungen (Heimaufsicht) Ersatzbeschaffungen (Medizinalaufsicht) Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von Leistungen des Landes zur Reform der Versorgungsverwaltung) Ersatzbeschaffungen (Natur-, Landschaftsund Artenschutz) Ersatzbeschaffungen (Grünunterhaltung für andere Fachbereiche) Ersatzbeschaffungen (Öffentliche Grünanlagen und Parks) Ersatzbeschaffungen (Wald- und Forstwirtschaft) Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen für GWG 11.07.2018 Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 0 0,00 300 0,00 300,00 0,00 0,00 300,00 300,00 0 0 0,00 0,00 50 100 0,00 0,00 50,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50,00 100,00 50,00 100,00 0 0,00 380 0,00 380,00 0,00 0,00 380,00 380,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 2.500 0,00 2.500,00 0,00 0,00 2.500,00 2.500,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 1.500 0,00 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0 0,00 682.435 0,00 682.435,00 0,00 0,00 682.435,00 682.435,00 Seite 12 von 31 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 Investitionsliste 2015 d) Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) Seite 13 von 31 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx) 20 Produktgruppe GB Investitionsmaßnahmen 2 1-001-01 3 I 1-001-01 I 1-005-00 1-005-00 1-005-01 I I I 1-005-01 I 1-005-02 1-005-02 1-005-02 1-006-01 1-013-01 I I I I I konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (Bürgerinteressen) Ersatzbeschaffungen (Verwaltungsmanagment) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 05) Ersatzbeschaffungen (Stadtentwicklung) Ersatzbeschaffungen (Stadtmarketing) Ersatzbeschaffungen (BgA Stadtmarketing und Stadtwerbung) Ersatzbeschaffungen (Büro des Rates) Ersatzbeschaffungen (Fraktionen) Tablets (Fraktionen) Ersatzbeschaffungen (Integrationsbüro) Ersatzbeschaffungen (Presseamt) 1-014-01 I Ersatzbeschaffungen (Rechnungsprüfung) 2-020-01 II 2-020-01 II 2-021-00 II 2-021-01 II 2-021-01 II 2-021-01 II 2-021-01 II 2-021-02 II 2-021-02 II 2-021-02 II 2-021-03 II 2-021-03 II 2-021-04 II 2-021-04 II 2-032-00 2-032-30 II II 3-002-01 III 3-003-01 III 3-010-00 3-010-00 III III 3-030-01 III 3-030-03 III 3-031-00 3-031-01 3-031-01 3-031-02 3-031-03 3-031-03 III III III III III III 3-037-01 III 3-050-00 3-050-01 3-050-01 3-050-01 III III III III Ersatzbeschaffungen (Beteiligungscontrolling) Ersatzbeschaffungen (Controlling und Finanzmanagement) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 21) Ersatzbeschaffungen (Buchführung, Geschäftsbuchhaltung) Ersatzbeschaffungen (Zahlungsverkehr, Verwahrgelass, Liquiditätssicherung) Ersatzbeschaffungen (Buchführung, Zahlungsabwicklung) Ersatzbeschaffungen (Forderungsmanagement/Vollstreckung) Ersatzbeschaffungen (Grundbesitzabgaben) Ersatzbeschaffungen (Gewerbesteuer) Ersatzbeschaffungen (örtl. Verbrauchsund Aufwandssteuern) Ersatzbeschaffungen (Bereitstellung von Liegenschaften) Ersatzbeschaffungen (Bewirtschaftung von allg. Grundvermögen) Ersatzbeschaffungen (Stiftungsverwaltung) Ersatzbeschaffungen (Wohnungsbauförderung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 32) Kassenautomat Ersatzbeschaffungen (Gleichstellungstelle) Ersatzbeschaffungen (Gesamtpersonalrat) Fahrzeuge (FB-Overhead 10) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 10) Ersatzbeschaffungen (Rechtsberatung und -vertretung) Ersatzbeschaffungen (Vergabe- und Vertragswesen) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 31) Ersatzbeschaffungen (Sitzungsdienst) Ersatzbeschaffungen (Bürgerservice) Ersatzbeschaffungen (Standesamt) Ersatzbeschaffungen (Statistik) Ersatzbeschaffungen (Wahlen) Ersatzbeschaffungen (Brandbekämpfung und Hilfeleistung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 50) Ersatzbeschaffungen (Hilfe zum Lebensunterhalt) Ersatzbeschaffungen (Hilfen für Asylbewerber) Ersatzbeschaffungen (Unterhaltsvorschuss) Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 0 1.500 1.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0 0,00 5.000 0,00 5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00 1.000 1.000 1.500 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 1.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 1.500,00 1.000,00 1.000,00 1.500,00 0 0,00 1.500 0,00 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500 3.000 13.680 750 11.500 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 3.000,00 13.680,00 750,00 11.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 3.000,00 13.680,00 750,00 11.500,00 1.500,00 3.000,00 13.680,00 750,00 11.500,00 0 0,00 1.650 0,00 1.650,00 0,00 0,00 1.650,00 1.650,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 880 0,00 880,00 0,00 0,00 880,00 880,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0 0,00 0,00 22.400 13.000 0,00 0,00 22.400,00 13.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22.400,00 13.000,00 22.400,00 13.000,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0 0,00 0,00 28.000 591.720 0,00 0,00 28.000,00 591.720,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28.000,00 591.720,00 28.000,00 591.720,00 0 0,00 1.020 0,00 1.020,00 0,00 0,00 1.020,00 1.020,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000 1.200 2.900 1.200 1.000 1.000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.200,00 2.900,00 1.200,00 1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.200,00 2.900,00 1.200,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.200,00 2.900,00 1.200,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 50.000 0,00 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 750 0,00 750,00 0,00 0,00 750,00 750,00 0 0,00 750 0,00 750,00 0,00 0,00 750,00 750,00 Seite 14 von 31 11.07.2018 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx) 20 Produktgruppe 2 3-050-01 3-050-01 GB 3 III III 3-050-02 III 3-050-02 III 3-050-03 III 3-050-03 3-050-04 III III 3-050-05 III 3-050-05 III 3-050-05 III 3-050-05 III 3-050-05 III 3-050-99 4-051-00 4-051-01 4-051-01 4-051-02 4-051-02 4-051-02 4-051-03 4-051-03 III IV IV IV IV IV IV IV IV 4-051-04 IV 4-051-04 4-051-05 4-051-05 IV IV IV 4-051-05 IV 4-051-05 IV 4-400-00 4-400-02 IV IV 4-401-01 IV 4-411-01/STA IV 4-412-01/M IV Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (Grundsicherung im Alter) Ersatzbeschaffungen (Bildung und Teilhabe) Ersatzbeschaffungen (Eingliederungshilfen) Ersatzbeschaffungen (Sonstige soziale Hilfen) Ersatzbeschaffungen (Seniorenangelegenheiten) Ersatzbeschaffungen (Ambulante Hilfen und stationäre Hilfen) Ersatzbeschaffungen (Allgemeine Förderung der Wohlfahrtspflege) Ersatzbeschaffungen (Wohnraumsicherung sowie Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen) Ersatzbeschaffungen (Wohnraumsicherung sowie Unterbringung und Betreuung von asylbegehrenden Ausländern/Flüchtlingen) Ersatzbeschaffungen (Wohnraumsicherung sowie Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern) Ersatzbeschaffungen (Wohngeld) Ersatzbeschaffungen (Wohnraumbewirtschaftung und vermittlung) Ersatzbeschaffungen (Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 51) Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von Kindern in städt. Kindertageseinrichtungen) Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von Kindern in Kindertgagespflege) Ersatzbeschaffungen (Kinder- und Jugendarbeit) Ersatzbeschaffungen (Kinder- und Jugendschutz) Ersatzbeschaffungen (Jugendgerichtshilfe und sexueller Missbrauch) Ersatzbeschaffungen (Hilfen für junge Menschen und ihre Familien) Ersatzbeschaffungen (Regionales Bildungsbüro) Ersatzbeschaffungen (U25/Jugendberufshilfe) Ersatzbeschaffungen (Ü25) Ersatzbeschaffungen (Beistandschaften) Ersatzbeschaffungen (BAFöG) Ersatzbeschaffungen (Vormundschaften/Pflegschaften) Ersatzbeschaffungen (Kinder- und Familienbüro) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 40) Ersatzbeschaffungen (Medienzentrum) Ersatzbeschaffungen (Bildungsangebote) Ersatzbeschaffungen (Stadtarchiv) Ersatzbeschaffungen (Mediothek) Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 750 0,00 750,00 0,00 0,00 750,00 750,00 0 0,00 1.500 0,00 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 57.450 0,00 57.450,00 0,00 0,00 57.450,00 57.450,00 0 0,00 120.750 0,00 120.750,00 0,00 0,00 120.750,00 120.750,00 0 0,00 750 0,00 750,00 0,00 0,00 750,00 750,00 0 0,00 750 0,00 750,00 0,00 0,00 750,00 750,00 0 0,00 750 0,00 750,00 0,00 0,00 750,00 750,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.240 0,00 1.240,00 0,00 0,00 1.240,00 1.240,00 0 0,00 5.300 0,00 5.300,00 0,00 0,00 5.300,00 5.300,00 0 0,00 1.230 0,00 1.230,00 0,00 0,00 1.230,00 1.230,00 0 0,00 1.230 0,00 1.230,00 0,00 0,00 1.230,00 1.230,00 0 0,00 1.230 0,00 1.230,00 0,00 0,00 1.230,00 1.230,00 0 0,00 1.680 0,00 1.680,00 0,00 0,00 1.680,00 1.680,00 0 0,00 4.100 0,00 4.100,00 0,00 0,00 4.100,00 4.100,00 0 0,00 1.230 0,00 1.230,00 0,00 0,00 1.230,00 1.230,00 0 0,00 1.230 0,00 1.230,00 0,00 0,00 1.230,00 1.230,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00 1.230 1.230 1.230 0,00 0,00 0,00 1.230,00 1.230,00 1.230,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.230,00 1.230,00 1.230,00 1.230,00 1.230,00 1.230,00 0 0,00 1.230 0,00 1.230,00 0,00 0,00 1.230,00 1.230,00 0 0,00 6.230 0,00 6.230,00 0,00 0,00 6.230,00 6.230,00 0 0 0,00 0,00 4.000 3.000 0,00 0,00 4.000,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.000,00 3.000,00 4.000,00 3.000,00 0 0,00 39.040 0,00 39.040,00 0,00 0,00 39.040,00 39.040,00 22.500 22.500,00 36.600 0,00 36.600,00 0,00 0,00 36.600,00 14.100,00 0 0,00 24.100 0,00 24.100,00 0,00 0,00 24.100,00 24.100,00 Seite 15 von 31 11.07.2018 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx) 20 Produktgruppe GB Investitionsmaßnahmen 2 3 4-413-01/DTM IV konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (Deutsches Textilmuseum) IV Ersatzbeschaffungen (Kulturzentrum Fabrik Heeder) 4-414-01/KuK 4-414-02/KuK IV 4-415-01/KUM IV 4-416-01/MBL IV 4-417-01/MUS IV 5-060-00 V 5-060-02 V 5-060-02 V 5-061-00 V 5-061-02 V 5-062-00 V 5-062-01 V 5-062-02 V 5-062-02 V 5-063-00 V 5-063-01 V 5-063-02 V 5-063-02 V 5-063-02 V 5-063-03 V 5-066-00 V 5-066-01 V 5-066-02 5-066-02 V V 5-066-02 V 6-036-00 6-036-01 6-036-01 VI VI VI 6-036-02 VI 6-052-00 6-052-01 VI VI 6-052-01 VI 6-052-01 VI Ersatzbeschaffungen (Kresch) Ersatzbeschaffungen (Kunstmuseen) Ersatzbeschaffungen (Museum Burg Linn) Ersatzbeschaffungen (Musikschule) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 60) Ersatzbeschaffungen (BgA Stadtwaldhaus) Ersatzbeschaffungen (BgA Colonnade) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 61) Ersatzbeschaffungen (Verkehrskonzepte) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 62) Ersatzbeschaffungen (BgA Vermessungen/Erfassungen von Geodaten) Ersatzbeschaffungen (Grundstücksbezogene Basisinformationen) Ersatzbeschaffungen (Raumbezogene Informationssysteme und kathografische Leistungen) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 63) Ersatzbeschaffungen (Bauberatung) Ersatzbeschaffungen (Ordnungswidrigkeiten) Ersatzbeschaffungen (Baulasten) Ersatzbeschaffungen (Teilungen) Ersatzbeschaffungen (Wohnungs- und Sonderbau) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 66) Ersatzbeschaffungen (Wasserbauliche Maßnahmen) Ersatzbeschaffungen (Straßenplanung) Ersatzbeschaffungen (Verkehrstechnik) Ersatzbeschaffungen (Straßenbau und instandsetzung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 36) Fahrzeuge (Abwasser) Ersatzbeschaffungen (Abwasser) Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von Leistungen des Landes zur Reform der Umweltverwaltung) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 52) Ersatzbeschaffungen (BgA Eishallen) Ersatzbeschaffungen (BgA Turn- und Sporthallen) Ersatzbeschaffungen (BgA Sportplätze) Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 0 0,00 4.000 0,00 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 4.000,00 0 0,00 2.100 0,00 2.100,00 0,00 0,00 2.100,00 2.100,00 0 0,00 20.000 0,00 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0 0,00 3.610 0,00 3.610,00 0,00 0,00 3.610,00 3.610,00 0 0,00 8.200 0,00 8.200,00 0,00 0,00 8.200,00 8.200,00 0 0,00 5.500 0,00 5.500,00 0,00 0,00 5.500,00 5.500,00 0 0,00 29.000 0,00 29.000,00 0,00 0,00 29.000,00 29.000,00 0 0,00 10.000 0,00 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 25.000 0,00 25.000,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0 0,00 8.000 0,00 8.000,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 0 0,00 8.000 0,00 8.000,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 0 0,00 25.000 0,00 25.000,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0 0,00 5.000 0,00 5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 14.000 0,00 14.000,00 0,00 0,00 14.000,00 14.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0 0,00 4.000 0,00 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 4.000,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000 0 0,00 1.000 0,00 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000 0 0 0,00 0,00 1.000 16.000 0,00 0,00 1.000,00 16.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 16.000,00 1.000 16.000 0 0,00 28.000 0,00 28.000,00 0,00 0,00 28.000,00 28.000 0 0 0 0,00 0,00 0,00 1.000 26.000 24.000 0,00 0,00 0,00 1.000,00 26.000,00 24.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 26.000,00 24.000,00 1.000,00 26.000,00 24.000,00 0 0,00 6.100 0,00 6.100,00 0,00 0,00 6.100,00 6.100,00 0 0 0,00 0,00 61.300 2.500 0,00 0,00 61.300,00 2.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61.300,00 2.500,00 61.300,00 2.500,00 0 0,00 6.000 0,00 6.000,00 0,00 0,00 6.000,00 6.000,00 0 0,00 4.500 0,00 4.500,00 0,00 0,00 4.500,00 4.500,00 Seite 16 von 31 11.07.2018 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx) 20 Produktgruppe GB 2 3 6-052-01 VI 6-052-01 VI 6-052-02 VI 6-052-02 VI 6-052-03 6-053-00 VI VI 6-053-01 VI 6-053-01 VI 6-053-01 VI 6-053-02 VI 6-053-03 VI 6-053-04 6-053-04 6-067-00 VI VI VI 6-067-01 VI 6-067-01 VI 6-067-01 VI 6-067-01 VI 6-067-02 VI 6-067-02 VI 6-067-02 VI 6-067-02 6-067-02 VI VI 6-067-03 VI Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Ersatzbeschaffungen (BgA GrotenburgStadion) Ersatzbeschaffungen (Erholungspark Elfrather See) Ersatzbeschaffungen (BgA Sportförderung) Ersatzbeschaffungen (Sport- und Gesundheitskurse) Ersatzbeschaffungen (Bäder) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 53) Ersatzbeschaffungen (Amtsärztlicher Dienst) Ersatzbeschaffungen (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) Ersatzbeschaffungen (Sozialpsychiatrischer Dienst) Ersatzbeschaffungen (Infektions- und Gesundheitsschutz)) Ersatzbeschaffungen (Zahnärztlicher Dienst) Ersatzbeschaffungen (Heimaufsicht) Ersatzbeschaffungen (Medizinalaufsicht) Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 67) Ersatzbeschaffungen (Planung und Neubau von Freiflächen) Grünwegeverbindungen (Planung und Neubau von Freiflächen) Ersatzbeschaffungen (Freiraum- und Landschaftsplanung) Ersatzbeschaffungen (Natur-, Landschaftsund Artenschutz) Ersatzbeschaffungen (Grünunterhaltung für andere Fachbereiche) Ersatzbeschaffungen (Öffentliche Grünanlagen und Parks) Wegeherstellung (Öffentliche Grünanlagen und Parks) Ersatzbeschaffung (Botanischer Garten) Wegeherstellung (Kleingärten) Ersatzbeschaffungen (Wald- und Forstwirtschaft) Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne Geringwertige Wirtschaftsgüter) Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu in 2015 zu vergebene Aufträge aus vergebende vergebende Aufträge aus FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt in 2015 2015 ab 2016 2016 anteil 2015 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 8 und 9) 12 ./. 6) 5 6 7 8 9 10 11 12 13 0 0,00 8.000 0,00 8.000,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 0 0,00 1.500 0,00 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 1.500,00 0 0,00 2.800 0,00 2.800,00 0,00 0,00 2.800,00 2.800,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0 0,00 0,00 10.000 800 0,00 0,00 10.000,00 800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 800,00 10.000,00 800,00 0 0,00 840 0,00 840,00 0,00 0,00 840,00 840,00 0 0,00 1.260 0,00 1.260,00 0,00 0,00 1.260,00 1.260,00 0 0,00 800 0,00 800,00 0,00 0,00 800,00 800,00 0 0,00 3.000 0,00 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0 0,00 600 0,00 600,00 0,00 0,00 600,00 600,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00 600 600 11.650 0,00 0,00 0,00 600,00 600,00 11.650,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 600,00 600,00 11.650,00 600,00 600,00 11.650,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 75.000 0,00 75.000,00 0,00 0,00 75.000,00 75.000,00 0 0,00 500 0,00 500,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0,00 4.000 0,00 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 4.000,00 0 0,00 5.250 0,00 5.250,00 0,00 0,00 5.250,00 5.250,00 0 0,00 101.500 0,00 66.500,00 0,00 0,00 66.500,00 66.500,00 0 0,00 40.000 0,00 40.000,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0 0 0,00 0,00 500 28.000 0,00 0,00 500,00 28.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 28.000,00 500,00 28.000,00 0 0,00 10.500 0,00 10.500,00 0,00 0,00 10.500,00 10.500,00 22.500 22.500,00 1.771.470 0,00 1.736.470,00 0,00 0,00 1.736.470,00 1.713.970,00 Seite 17 von 31 11.07.2018 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 Deckung von 35.000 Euro für die Anschaffung eines LKW mit Ladekran. (s. Maßnahmen > 50.000 Euro) Investitionsliste 2015 e) Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro Seite 18 von 31 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx) 20 Produktgruppe GB Priori tät 1 2 3 1 5-060-02 V 2 5-060-02 V 3 5-060-02 V 4 5-060-02 V 5 5-060-02 V Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 U3-Ausbauprogramm Neubau von 45 Gruppen U3-Ausbauprogramm Erweiterung um 11 Gruppen (inkl. Festwerte) U3-Ausbauprogramm Anpassung des Raumangebots (inkl. Festwerte) Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden 5 6 7 8 11.07.2018 Auszahlungen in 2015 zu vergebene in 2015 zu vergebende Aufträge aus vergebende AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab bedarf der Stadt anteil 2015 2015 2016 2016 (Summe 2015 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./. werden werden werden 9) 6) 9 10 11 12 13 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 2.084.000 619.400,00 580.000 370.000,00 210.000,00 0,00 4.180.000,00 580.000,00 -39.400,00 s. gesondertes Tabellenblatt 2.138.600 2.811.600,00 2.872.000 621.082,95 2.406.000,00 0,00 1.651.000,00 3.027.082,95 215.482,95 s. gesondertes Tabellenblatt 240.800 300.000,00 300.000 23.000,00 277.000,00 0,00 2.010.000,00 300.000,00 0,00 Kita Florastraße 0 0,00 40.000 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 3 und 4 Albert-Schweitzer-Realschule 0 0,00 375.000 355.000,00 0,00 0,00 0,00 355.000,00 355.000,00 3 und 4 s. gesondertes Tabellenblatt 6 5-060-01 V Gesamtschule Kaiserplatz, Erweiterungen um 2 Gruppenbereiche (inkl. Festwerte) 0 0,00 250.000 33.000,00 217.000,00 0,00 100.000,00 250.000,00 250.000,00 3 und 4 7 5-060-01 V Bismarckschule, Ersatz des abgängigen Pavillongebäudes 0 0,00 100.000 0,00 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 1 8 5-060-01 V Planung und Investition für Schulformänderungen (inkl. Festwerte) 0 0,00 600.000 0,00 200.000,00 0,00 0,00 200.000,00 200.000,00 1 9 5-060-02 V Gebundener Ganztag an Realschulen (Horkesgath) 0 0,00 162.500 50.000,00 112.500,00 0,00 0,00 162.500,00 162.500,00 3 V Gebundener Ganztag an Gymnasien (Horkesgath) 0 0,00 162.500 50.000,00 112.500,00 0,00 0,00 162.500,00 162.500,00 3 9 5-060-02 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 10 2-021-03 II Grundstücksverkehr 0 0,00 987.000 0,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 1 und 3 11 5-066-02 V Ostwall 2.- 5. BA 3.358.500 3.358.500,00 8.754.000 4.083.646,71 1.749.353,29 1.667.000,00 3.497.000,00 5.833.000,00 2.474.500,00 3 und 4 12 5-060-02 V Kaiser-Wilhelm-Museum, Sanierungsmaßnahme 280.000 0,00 5.655.000 5.355.000,00 300.000,00 1.400.000,00 0,00 5.655.000,00 5.655.000,00 3 und 4 12 4-415-01/KUM IV Erstaustattung KWM 0 0,00 533.890 0,00 385.000,00 0,00 148.890,00 385.000,00 385.000,00 1 13 5-060-02 V Haus Sollbrüggen, Musikschule 0 0,00 475.000 100.000,00 70.000,00 0,00 0,00 170.000,00 170.000,00 3 und 4 Seite 19 von 31 Restabwicklung/Schlussrechnungen der in 2014 fertiggestellten 01.10.2014 Baumaßnahme, Neuveranschlagung erforderlich, da keine Resteübertragung möglich Restabwicklung/Schlussrechnungen der in 2014 fertiggestellten 01.09.2014 Baumaßnahme, Neuveranschlagung erforderlich, da keine Resteübertragung möglich Die Ausführung des südlichen Bauteils befindet sich in Ausführung und wird in 2015 fertiggestellt und abgerechnet (ursprünglich bereits für 2014 vorgesehen, daher Mittelverschiebung ohne Resteübertragung, keine Mehrkosten). Der Baubeginn des nördlichen Bauteils ist für September 2015 vorgesehen. Eine Abrechnung dieses Bauteils ist erst Anfang 2016 realistisch, daher werden hierfür Mittel in Höhe von rund 100 TEUR aus dem Ansatz 2016 in Anspruch genommen, die ursprünglich für die Erstellung der Turnhalle vorgesehen sind. Die Durchführung des Projektes erfolgt im Rahmen der kommunalen Schulträgerverpflichtung (§§ 78, 79 SchulG NW). Für 2015 sind Planungskosten vorzusehen, um die Voraussetzung für einen Projektstart in 2016 zu schaffen. Die Beauftragung der Bauleistungen erfolgt erst in 2016. In 2015 werden Mittel in Höhe von rund 200.000 EUR für Machbarkeitsstudien zu möglichen Standorten der 5. Gesamtschule, für Arbeiten zur Umwandlung des Standortes Lübecker Weg zur 4. Gesamtschule sowie Arbeiten im Rahmen der Umwandlung der Comeniusschule (bisher Förderschule) zum Nebenstandort der Grundschule Mariannenstr. benötigt. 01.09.2014 Das Objekt ist bereits zu überwiegenden Teilen in Nutzung gegangen. Aktuell stehen noch Restarbeiten/-rechnungen für das Selbstlernzentrum aus, weiterhin sind je nach Ausgang des 01.09.2014 anhängigen Gerichtsverfahrens die Kosten der Dacherneuerung vorzusehen. Es werden rd. 20.600 EUR für die Entschädigung von zwei ausgelaufenen Erbbaurechten benötigt. Der verbleibende Betrag ist für Grundstücksankäufe/Ausübung von Vorkaufsrechten vorgesehen. Im Nothaushalt werden Ankäufe nur dann infrage kommen, wenn gesetzliche oder vertragliche Vorkaufsrechte zwingend ausgeübt werden müssen, um Grundstücke für die Stadt zu sichern, die dringend für die Aufgabenerfüllung benötigt werden. Dabei ist dann eine zeitliche Verschiebung nicht möglich, da die Vorkaufsrechte innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden müssen. Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Herbst 2015, die Abrechnung für Sommer 2016 vorgesehen. Laut aktuellem Sachstand werden für 2015 Zahlungen in Höhe von rund 5.655.000 EUR, in 2016 von rund 1.400.000 EUR erwartet. Der Gesamtbedarf liegt demnach unter Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse bis 2014 bei rund 17.700.000 EUR, also im Rahmen der Beschlusslage. Bzgl. der aus Regress gegen die ursprünglich ausführende Firma für Fensterarbeiten erwarteten Rückflüsse lässt der aktuelle Sachstand des anhängigen Gerichtsverfahrens keinen Erfolg noch in 2015 erwarten. Der Umzug in 2016 vom Depot in Uerdingen zurück ins sanierte KWM kann nur stattfinden, wenn die Ersteinrichtung verschiedener Bereiche (Kunstdepot, Bibliothek,Büros, Werkstätten etc.) im KWM in 2015 bereits erfolgt ist. Bei dem Betrag von ca. 385.000 EUR handelt es sich um einen Schätzbetrag nach dem bisherigen Baufortschritt und Kenntnisstand. Neben den bereits in Vorjahren erteilten Aufträgen sind bereits ausgeschriebene Elektroarbeiten - nach Rückzug des Anbieters nochmals zu beauftragen. 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx) 20 Produktgruppe GB Investitionsmaßnahmen Priori tät 1 2 3 konkrete Bezeichnung 4 14 5-060-01 V Hauptfeuerwache, Beratung PPP Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden 5 6 7 8 0 0,00 40.000 0,00 11.07.2018 Auszahlungen in 2015 zu vergebene in 2015 zu vergebende Aufträge aus vergebende AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab bedarf der Stadt anteil 2015 2015 2016 2016 (Summe 2015 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./. werden werden werden 9) 6) 9 10 11 12 13 210.000,00 0,00 0,00 210.000,00 210.000,00 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 3 15 3-037-01 III Leitstellentechnik für den Neubau der Hauptfeuerwache 0 0,00 222.920 0,00 222.920,00 0,00 1.800.000,00 222.920,00 222.920,00 3 und 4 16 5-060-02 V Hauptfeuerwache Planungskosten TK 0 0,00 330.000 0,00 160.000,00 0,00 0,00 160.000,00 160.000,00 3 17 5-066-02 V Hauptfeuerwache; Ausbau Güterstr. 0 0,00 200.000 0,00 200.000,00 0,00 425.000,00 200.000,00 200.000,00 1 18 5-066-02 V Haupt-Feuerwache;LSA Neue Ritterstr./Güterstr. 0 0,00 200.000 0,00 200.000,00 0,00 346.000,00 200.000,00 200.000,00 2 19 20 5-066-01 5-066-02 V V Sanierung Rheindeiche Hafenringstraße 2. BA, von Kreisverkehr Fegeteschstr. - Bataverstraße 880.000 1.185.840 2.104.800,00 700.100,00 1.100.000 2.106.000 743.768,40 1.569.518,70 1.587.231,60 536.481,30 0,00 0,00 0,00 0,00 2.331.000,00 2.106.000,00 226.200,00 1.405.900,00 Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem PPPModell zum Bau der Hauptfeuerwache (Leitstellenplanung, 100.000 EUR, Vertragscontrolling, 30.000 EUR, Baucontrolling, 80.000 EUR) Die Beauftragung für eine neue Leitstellentechnik (hier Anteil Brandschutz) zur Implementierung in den Neubau der Hauptfeuerwache erfolgte in 2014. I.H.v. 222.920 Euro werden Leistungen in 2015 kassenwirksam. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.800.000 Euro erforderlich, welche nach Fertigstellung Anfang 2016 kassenwirksam wird. S. auch Begründung bei "rentierlichen Maßnahmen"! Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem PPPModell zum Bau der Hauptfeuerwache (Planungsleistungen Telekommunikation) Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres. Zur optimalen Erschließung der Hauptfeuerwache sind der Ausbau der Güterstraße sowie der Ausbau von Verkehrsvorratsflächen, die zwischen dem Gelände der Hauptfeuerwache und der Neuen Ritterstraße liegen, notwendig. Gem. § 82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres im Zuge der Gesamtmaßnahme sollen die Signalanlagen im Ausrückbereich der Feuerwehr zukünftig durch die Leitstelle der Feuerwache beeinflussbar sein und müssen deshalb erneuert werden. Die Feuerwehr will im Oktober unter realen Bedingungen die Testphase einleiten. 3 und 4 Herstellung von Wurzelbrücken durch zusätzlichen Erhalt der Bäume. Veränderung des Bauverfahrens im Wegebau durch Wurzelschutz. Kontaminierte Böden, dadurch entstehen Entsorgungskosten. Es entsteht eine Bauzeitverlängerung wegen Baum- und Wurzelschutz. Durch die Bauzeitverlängerung und Mehrkosten werden andere Aufträge verteuert wie die Bauüberwachung, SIGEKO und die ökologische Baubegleitung. Eine Refinanzierung der Mehrkosten wird über Fördermittel erwartet. 3 und 4 Per Beantragung Mittelausgleich an die BZR konnten Ende 2014 1,1 Mio EUR Förderung vereinnahmt werden gegenüber dem Planansatz i.H.v. 880.000,-- EUR. Aufgrund von Wenigerausgaben im HH-Jahr 2014 und Einsparungen i.H.v. 678.000,-- EUR ist für 2015 nach jetzigem Kenntnisstand mit 700.100,-- EUR zu rechnen. Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres. 21 3-037-01 III Kleinalarmfahrzeug 0 0,00 120.000 0,00 120.000,00 0,00 70.000,00 50.000,00 50.000,00 1 22 3-037-01 III Hilfeleistungslöschfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Fischeln 0 0,00 90.000 0,00 90.000,00 0,00 240.000,00 90.000,00 90.000,00 1 Seite 20 von 31 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Mit diesem Fahrzeug soll ein Kleinalarmfahrzeug aus dem Jahre 2004 ersetzt werden, welches als Fahrzeug für Einsätze kleineren Umfanges eingesetzt wird (Beseitigung von Ölspuren, Wasserschäden, kleine Sturmeinsätze, Tierrettung, Öffnungen von Wohnungen bei hilflosen Personen hinter verschlossenen Türen). Das Fahrzeug hat dann eine Laufzeit von 10 Jahren erreicht und ist heute schon wegen der starken Beanspruchung entsprechend reparaturanfällig. Die Beschaffung des Fahrgestells erfolgt in 2015. Die Aufbauten werden in 2015 beauftragt, sie führen allerdings erst in 2016 zur Kassenwirksamkeit, so dass eine Verpflichtungsermächtigung von 70.000 Euro erforderlich ist. Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG. Mit diesem Löschfahrzeug (hier Ansatz für Fahrgestell) soll ein dann 21 Jahre altes Fahrzeug des Löschzuges Fischeln ersetzt werden. Dieses Fahrzeug entspricht schon heute in keinster Weise den einsatztaktischen und sicherheitstechnischen Anforderungen in Bezug auf die feuerwehrtechnischen Einbauten und Ausrüstungen. Für den Aufbau ist eine Verpflichtungsermächtigung in 2015 erforderlich, welche in 2016 kassenwirksam wird. Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG. 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx) 20 Produktgruppe Priori tät 1 2 GB 3 Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden 5 6 7 8 11.07.2018 Auszahlungen in 2015 zu vergebene in 2015 zu vergebende Aufträge aus vergebende AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab bedarf der Stadt anteil 2015 2015 2016 2016 (Summe 2015 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./. werden werden werden 9) 6) 9 10 11 12 13 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 23 3-037-01 III Einsatzleitwagen 0 0,00 120.000 0,00 120.000,00 0,00 70.000,00 50.000,00 50.000,00 1 24 3-037-01 III Ankauf Löschfahrzeug 0 0,00 400.000 0,00 400.000,00 0,00 0,00 400.000,00 400.000,00 3 und 4 25 3-037-01 III Mannschaftstransportwagen 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 1 26 3-037-01 III Hilfeleistungslöschfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Oppum 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 290.000,00 0,00 0,00 1 27 3-037-01 III Sicherheitsentwicklungsplan 0 0,00 45.000 0,00 45.000,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 1 28 5-066-02 V LZA K109, Düsseldorfer Straße Hafenstraße 0 0,00 64.350 39.213,36 25.136,64 0,00 0,00 64.350,00 64.350,00 1 29 5-066-02 V Dakerstraße 0 0,00 70.500 70.500,00 0,00 0,00 0,00 70.500,00 70.500,00 3 und 4 30 5-066-02 V Erneuerung Verkehrsrechner 0 0,00 750.000 724.544,11 5.455,89 0,00 0,00 730.000,00 730.000,00 3 und 4 31 5-066-02 V LZA K67 Ossumer Straße 0 0,00 210.000 342,19 209.657,81 0,00 0,00 210.000,00 210.000,00 2 32 5-066-01 V Rheinblick 0 0,00 320.000 4.856,66 145.143,34 0,00 0,00 150.000,00 150.000,00 1 und 4 33 5-066-02 V Erneuerung von Beleuchtungsanlagen 0 0,00 4.200.000 3.000.000,00 1.200.000,00 0,00 14.000.000,00 4.200.000,00 4.200.000,00 3 und 4 34 5-066-02 V Erschließung von Baugelände, GE 0 0,00 50.000 45.600,00 4.400,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 3 und 4 Seite 21 von 31 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Mit diesem Fahrzeug soll ein Einsatzleitwagen der Grösse 1 nach DIN ersetzt werden, welches bei jedem Einsatz vom Zugführer der Feuerwache 1 als Führungsfahrzeug genutzt wird. Zu diesem Zweck ist das Fahrzeug mit der vorgeschriebenen Kommunikationstechnik (Funk, Telefon, Fax, Navigation) und notwendiger Beladung (Messgeräte u.ä.) ausgestattet. Dieses Fahrzeug hat dann eine Laufzeit von 12 Jahren erreicht und wurde entsprechend stark beansprucht. Ferner besitzt das Fahrzeug keine zeitgemäße Datenverarbeitungs- und Informationstechnik, so dass eine teure Umrüstung absolut unwirtschaftlich wäre. Die Beschaffung des Fahrgestells erfolgt in 2015. Die Aufbauten werden in 2015 beauftragt, sie führen allerdings erst in 2016 zur Kassenwirksamkeit, so dass eine Verpflichtungsermächtigung von 70.000 Euro erforderlich ist. Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG. Hierbei handelt es sich um den in 2015 kassenwirksam werdenden Anteil für die bereits in 2014 beauftragte Beschaffung der Löschgruppenfahrzeuge für die freiwilligen Feuerwehren Löschgruppe Gellep-Stratum und Löschzug Hüls (hier jeweils Ansatz für Aufbau). Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG. Das Fahrzeug wird für täglich zwingend notwendige logistische Abläufe zwischen den einzelnen Feuerwachen benötigt (Personalund Materialtransport). In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine Verpflichtungsermächtigung in 2015 beplant, welche in 2016 kassenwirksam wird. Weiterhin dient es bei größeren und / oder langwierigen Einsätzen zum Personaltausch und zur Versorgung der vor Ort befindlichen Einsatzkräfte sowie zum Abtransport von gebrauchtem Einsatzmaterial. Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG. Mit diesem Löschfahrzeug (hier Ansatz für Aufbau) soll ein dann 19 Jahre altes Fahrzeug der Löschgruppe Oppum ersetzt werden. Dieses Fahrzeug entspricht schon heute in keinster Weise den einsatztaktischen und sicherheitstechnischen Anforderungen in Bezug auf die feuerwehrtechnischen Einbauten und Ausrüstungen. Für den Aufbau ist eine Verpflichtungsermächtigung in 2015 erforderlich, welche in 2017 kassenwirksam wird. Die Anschaffung des Fahrgestells ist in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2016 berücksichtigt. Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG. Aus diesem Ansatz soll ein vorhandener Mannschaftstransportwagen ersetzt werden, welcher für den Transport von Einsatzkräften und als Zugfahrzeug für einen Technikanhänger im Rahmen der Einsatzkonzepte für den Sanitäts- und Betreuungsdienst genutzt wird. Das vorhandene Fahrzeug ist Baujahr 1993 und mit einer Laufzeit von mehr als 20 Jahren entsprechend reparaturanfällig und unzuverlässig. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen des Katastrophenschutzes. 2014 Die Planung muss in 2015 vorangetrieben werden, damit die Maßnahme 2016 in das Ausschreibungsverfahren gelangen kann. Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Submission durchgeführt. Zur Erfüllung der Anforderungen des Hochwasserschutzes ist die marode Hochwasserschutzanlage zu sanieren. Am 09.09.2010 erfolgte durch den Hauptausschuss der Stadt Krefeld der Grundsatzbeschluss zur "Erneuerung der Straßenbeleuchtung" mit einem Gesamtaufwand i.H.v. 37,5 Mio. EUR. Mit Beschluss des Bauausschusses v. 11.05.2011 wurden die Kosten für den Zeitraum 2011-2017 festgesetzt. Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres. Aufträge wie in Spalte 8 bestehen aus dem Vorjahr und werden zwecks Ankauf, Notar, Grundbucheintragungen etc. in diesem Jahr abgewickelt. 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx) 20 Produktgruppe GB Investitionsmaßnahmen Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden 5 6 7 8 11.07.2018 Auszahlungen in 2015 zu vergebene in 2015 zu vergebende Aufträge aus vergebende AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab bedarf der Stadt anteil 2015 2015 2016 2016 (Summe 2015 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./. werden werden werden 9) 6) 9 10 11 12 13 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 Priori tät 1 2 3 konkrete Bezeichnung 4 35 5-066-02 V Kostenbeteiligung an SWK-Maßnahmen 0 0,00 200.000 0,00 200.000,00 0,00 0,00 200.000,00 200.000,00 3 Ausz. Für den Erwerb von bewegl AV > 410 EUR Ankauf von Spielgeräten 0 0,00 25.000 0,00 25.000,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 1 (bzw. 3) 36 4-051-05 IV 37 4-051-05 IV 38 5-062-04 V Tiefbaumaßnahmen Bau von Kinderspielplätzen Stadtumbau West 39 6-067-02 VI 40 6-067-03 41 0 0,00 475.000 0,00 475.000,00 0,00 110.000,00 475.000,00 475.000,00 3.814.572 1.435.014 4.966.943 1.277.942 722.901 0 3.933.030 2.000.843 565.829 Ankauf von Fahrzeugen 0 0,00 90.000 0,00 125.000,00 0,00 0,00 125.000,00 125.000,00 1 (bzw. 2) VI Ersatzfahrzeuge 0 0,00 35.000 0,00 35.000,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 1 (bzw. 2) 5-060-01 V Technik- und Dienstleistungszentrum 0 0,00 800.000 0,00 800.000,00 0,00 9.200.000,00 800.000,00 800.000,00 3 und 4 42 5-060-01 V Sanierung Stadthaus 0 0,00 1.333.000 0,00 1.333.000,00 0,00 0,00 1.333.000,00 1.333.000,00 3 und 4 43 5-066-01 V Sanierung der Verrohrung Linner Mühlenbach und des HochwasserPumpwerkes 0 0,00 500.000 0,00 500.000,00 0,00 600.000,00 500.000,00 500.000,00 44 5-066-02 V Erneuerung von Straßen 500.000 500.000,00 1.500.000 0,00 1.500.000,00 0,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.000.000,00 45 5-066-02 V Erschließung Fischeln-Süd-West 0 0,00 130.000 0,00 130.000,00 0,00 0,00 130.000,00 130.000,00 1 46 5-066-02 V Erneuerung von Steuergeräten für LSA 0 0,00 160.000 0,00 160.000,00 0,00 160.000,00 160.000,00 160.000,00 2 und 3 47 5-066-02 V Erneuerung von Radwegen und Gehwegen 0 100.000,00 300.000 0,00 300.000,00 0,00 0,00 300.000,00 200.000,00 1 48 5-066-02 V Errichtung und Erneuerung der LZA zur ÖPNV-Beschleunigung 4. BA 0 0,00 230.000 0,00 150.000,00 0,00 155.000,00 150.000,00 150.000,00 3 Die Planung zu 6 Lichtsignalanlagen befindet sich in der Ausführung. 49 5-060-02 V KGS Traar, Schulhofsanierung 0 0,00 80.000 0,00 30.000,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 1 und 4 Im Rahmen der gesetzlich begründeten Betreiberverantwortung (u. a. § 823 BGB, § 12 BetrSichV) ist die Erneuerung der Schulhoffläche erforderlich. Ein aktuelles Angebot schließt mit rund 30.000 EUR. 50 5-066-02 V Kölner Straße: Aufweitung von Ritterstraße bis Kochstraße 0 0,00 50.000 0,00 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 1 51 5-066-02 V Erneuerung von Parkscheinautomaten 0 0,00 21.000 0,00 21.000,00 0,00 0,00 21.000,00 21.000,00 3 Seite 22 von 31 1 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Maßnahmen und Abläufe werden durch die SWK bestimmt. Die Kostenbeteiligung ist an einen Vertrag mit der SWK gekoppelt. Zur Finanzierung der Herstellungskosten für gespendete Spielgeräte (wirtschaftlicher Vorteil für die Stadt Krefeld) sowie von Ersatzbeschaffungen von Kinderspielgeräten zur Aufrechterhaltung der Bespielbarkeit der bestehenden Kinderspielplätze. 2 1 und 4 s. gesondertes Tabellenblatt s. gesondertes Tabellenblatt Der nebenstehende Betrag wird zur Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran benötigt. Er muss zwingend zur Benutzung in der Umweltzone zugelassen sein, da in diesem Jahr aufgrund der rechtlichen Vorschriften die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen letztmalig besteht. Der zu ersetzende LKW verfügt weder über die entsprechend erforderliche Abgasnorm, noch ist dieser aufgrund der zahlreichen Mängel wirtschaftlich instandzusetzen. Die Beschaffung ist zur Umsetzung verkehrssichernder Maßnahmen unabweisbar. Der nebenstehende Betrag ist zur Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für die Forstabteilung zur Aufrechterhaltung des Betriebs zwingend erforderlich. Eine Reparatur des Altfahrzeugs (Bj. 1995) ist angesichts der erheblichen TÜV-Mängel und des Alters nicht mehr wirtschaftlich. Der Planungsauftrag befindet sich in der Abwicklung, entsprechende Beauftragungen wurden erteilt. Vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassungen wird auch die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Der Planungsauftrag befindet sich in der Abwicklung, entsprechende Beauftragungen wurden erteilt. Als Folge des Brandereignisses bei der Fa. Compo ist eine kurzfristige Sanierung des Pumpwerkes und der Gewässerverrohrung unumgänglich und nicht aufschiebar. Es tritt über Schadstellen kontaminiertes Wasser in das Gewässer. Es besteht derzeit eine Zahlungspflicht von hohen Abwassergebühren für das belastete Wasser, das in den Kanal geleitet werden kann. Das Hochwasserpumpwerk ist nicht funktionstüchtig und weist erhebliche Schäden an Schiebern und Pumpen auf. Somit ist die Entwässerung des Krefelder Südens nicht sichergestellt. Die Gesamtsituation für Teilabschnitte in folgenden Bereichen: Kempener Allee, Hafenstraße, Moerser Straße, Anrather Straße und Düsseldorfer Straße hat sich durch Frostschäden zusätzlich verschlechtert. Es ist vermehrt mit Regressansprüchen von Haltern beschädigter Fahrzeuge zu rechnen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind die beschädigten Straßen umgehend Instand zu setzen, da andernfalls komplette Straßenabsperrungen drohen. Die Umweltverträglichkeitsstudie und der Artenschutz müssen 2015 für die Wiederaufnahme des Projektes beauftragt werden und in die zu aktualisierende Planung eingearbeitet werden. Bei der Erneuerung von Steuergeräten handelt es sich um Totalausfälle der Lichtsignalanlagen. Es besteht grundsätzlich bei einem Ausfall Gefahr in Verzug. Die meisten Anlagen haben bereits eine Nutzungsdauer von über 30 Jahren. Eine Aufhebung der Benutzerpflicht kann an den Radverkehrsanlagen aus Verkehrssicherheitsgründen gegenüber den schwächsten Radverkehrsteilnehmern nicht erfolgen. Der Planungsauftrag muss in 2015 erteilt werden und zur Ausführung gelangen, damit der Förderantrag an die Bezirksregierung gestellt werden kann. Die Parkscheinautomaten sind größtenteils veraltet und fallen reparaturbedingt häufig aus. Hierdurch entsteht der Stadt ein nicht unerheblicher Einnahmeausfall. 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx) 20 Produktgruppe GB Investitionsmaßnahmen Priori tät 1 2 3 konkrete Bezeichnung 4 52 5-066-02 V Schroersdyk 53 5-060-01 V Inklusion an Schulen 54 5-060-02 V Ersatz von Spielgeräten in Tageseinrichtungen für Kinder 55 6-067-01 VI Ersatzleistungen nach § 15 BNatschG (Zweckbindung) 56 6-052-01 VI 57 6-052-01 58 Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden 5 6 7 8 11.07.2018 Auszahlungen in 2015 zu vergebene in 2015 zu vergebende Aufträge aus vergebende AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab bedarf der Stadt anteil 2015 2015 2016 2016 (Summe 2015 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./. werden werden werden 9) 6) 9 10 11 12 13 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 0 0,00 20.000 0,00 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 1 250.000 250.000,00 250.000 0,00 250.000,00 0,00 0,00 250.000,00 0,00 1 0 0,00 20.000 0,00 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 1 und 4 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Der völlig marode Zustand der Straße Schroersdyk macht einen Ausbau unabdingbar notwendig. Zur Realisierung ist die baureife Planung noch in diesem Jahr zu erstellen. Mit den politischen Beschlüssen zu Beginn 2016 ist mit dem Ausbau spätestens im Frühjahr 2016 zu beginnen. Die Haushaltsmittel werden für noch in Absprache mit FB 40 festzulegende Projekte im Rahmen der kommunalen Schulträgerverpflichtung benötigt. Konkrete Bedarfe liegen bis dato nicht vor. Sollten im Laufe des Jahres im Rahmen der sich aus der Betreiberverantwortung ergebenden laufenden Überprüfungen Erneuerungen erforderlich werden, wären die entsprechenden Investitionen aus dieser Position zu bestreiten. Nach § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Nach § 15 Abs. 6 BNatschG sind die Ersatzzahlungen zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst im betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Höhe der Einzahlungen und Auszahlungen ist Maßnahme-abhängig, die Zahlung bei Vorlage eines entsprechenden Tatbestands. Dem nebenstehend aufgeführten Betrag stehen zweckgebundene Einzahlungen aus in Vorjahren geleisteten Ersatzgeldern gegenüber, für welche zum damaligen Zeitpunkt keine Sonderposten gebildet wurden. Insofern ist zur aufgrund der vorhandenen Zweckbindung zwingenden Verwendung der Gelder eine Neuanmeldung in Höhe der nicht verausgabten Reste notwendig. 30.000 30.000,00 87.142 0,00 87.142,00 0,00 0,00 87.142,00 57.142,00 1 und 4 Errichtung eines Kunstrasenplatzes BSA Hüls, Hölschen Dyk 0 0,00 537.000 0,00 537.000,00 0,00 0,00 537.000,00 537.000,00 1 VI Ankauf eines Fahrzeuges für die Eishallen 0 0,00 90.000 0,00 90.000,00 0,00 0,00 90.000,00 90.000,00 1 5-060-02 V Erbbaurechtsentschädigungen 0 0,00 34.270 0,00 34.270,00 0,00 0,00 34.270,00 34.270,00 - 59 2-021-03 II Leibrente Vertrag 42/420 M 82103011 0 0,00 11.000 11.000,00 0,00 0,00 0,00 11.000,00 11.000,00 4 x Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es sich um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt. 60 2-021-03 II Leibrente Vertrag 42/465 M 82103013 0 0,00 9.000 9.000,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 9.000,00 4 x Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es sich um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt. 61 2-021-03 II Leibrente Vertrag 42/489 M 82103015 0 0,00 26.000 26.000,00 0,00 0,00 0,00 26.000,00 26.000,00 4 x Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es sich um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt. 62 2-021-03 II Leibrente Vertrag 42/497 M 82103017 0 0,00 19.000 19.000,00 0,00 0,00 0,00 19.000,00 19.000,00 4 x Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es sich um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt. 63 5-062-04 V Leibrenten 0 0,00 92.000 92.000,00 0,00 0,00 0,00 92.000,00 92.000,00 3 und 4 64 3-010-04 III Rechenzentrum Rathaus 0 0,00 200.000 0,00 200.000,00 0,00 0,00 200.000,00 200.000,00 1 und 2 Seite 23 von 31 Ratsbeschluss (Finanzierung Sportpauschale) Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Eishallen (Finanzierung Sportpauschale) Die Zahlungen sind entsprechend der aktuellen Beschlusslage zur 01.02.2015 Erbbaurechtsabwicklung erfolgt. vertraglich festgesetzte Einzelverpflichtungen zur jährlichen Auszahlung s.gesonderte Begründung 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx) 20 Produktgruppe Priori tät 1 65 66 67 2 3-010-04 2-032-30 6-067-01 GB 3 III II VI Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Neue TK-Anlage Rathaus Radarwagen inkl. Messtechnik Landschaftsplan Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden 5 6 7 8 0 0 40.000 0,00 0,00 40.000,00 0 140.000 50.000 0,00 0,00 0,00 11.07.2018 Auszahlungen in 2015 zu vergebene in 2015 zu vergebende Aufträge aus vergebende AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab bedarf der Stadt anteil 2015 2015 2016 2016 (Summe 2015 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./. werden werden werden 9) 6) 9 10 11 12 13 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 200.000,00 140.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 10.000,00 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 1 Die große Telefonanlage im Rathaus ist im Jahr 2015 bereits 18 Jahre alt. Für die Anlage wird weder durch den Hersteller noch durch andere Firmen ein Support geleistet. Defekte Bauteile müssen durch vorgehaltene Reserven oder auf schwierigen Beschaffungswegen geordert werden. Eine Wirtschaftlichkeit ist nicht mehr gegeben! Um dann auch wieder ein einheitliches Rufnummernbild unter der Kopfnummer 86-0 zu erhalten, ist der Austausch unumgänglich. Der ursprünglich vorgesehene Ansatz in 2015 i.H.v. 100.000 Euro wird als Verpflichtungsermächtigung in 2015 deklariert (über die ohnehin in 2015 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 100.000 Euro hinaus), welche insgesamt in 2016 kassenwirksam werden. 1 Bei der Investition handelt es sich um die Beschaffung eines KFZ incl. Meßtechnik zur (Teil-)Umsetzung der HSK-Maßnahme II-09. Mit der Maßnahme kann erst nach Beschlussfassung/Genehmigung des Haushaltes begonnen werden, da zur Umsetzung der Maßnahme über den Stellenplan 2015 zunächst zusätzliche Personalstellen eingerichtet und anschließend besetzt werden müssen. Aufgrund der Dauer dieses Verfahrens sowie der vergaberechtlichen Bestimmungen zur Beschaffung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Mittel erst im Haushaltsjahr 2016 abfließen. 1 Die Maßnahmen zur Durchführung des Landschaftsplanes (bezuschusst v. Land) sollen weitergeführt werden. Wichtige Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in den Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebieten werden durchgeführt. Unterjährig sind Maßnahmen einzuleiten, die diesen Vorgaben gerecht werden. Hierunter zählen für 2015 Anlage eines Kleingewässers und Uferabflachungen . Darüber hinaus soll am Flöthbach eine Flutmulde angelegt werden. Die Förderung erfolgt über FöNa, der Eigenanteil wird über Eigenleistung (Erbringung von Ingenieurleistungen - Planung und Bau) sichergestellt. Die Hans-Bos-Straße im (Neu-) Baugebiet 632 ist fertiggestellt.Nun ist die Herrichtung der ausgewiesenen Grünflächen notwendig um die Erschließung des Baugebiets zu vervollständigen. Ferner ist über die Grünfläche ein zweiter Rettungsweg zwingend vorgeschrieben, welcher gemeinsam mit der Grünfläche selbst hergerichtet wird. Durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird die Refinanzierung der Maßnahmen vorgesehen.Eine teilweise Verschiebung des kassenmäßigen Bedarfs nach 2016 ist möglich. 68 6-067-01 VI B-Plan 632, Oppum 0 0,00 70.000 0,00 35.000,00 0,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 1 69 5-066-02 V Rheinblick: Kronenstraße/Casinogasse 0 0,00 50.000 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 1 70 1-005-02 I Bauten für den Weihnachtsmarkt 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 1 71 4-415-01/KUM IV Inv. Zuschüsse private Unternehmen 0 0,00 50.000 0,00 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 1 72 5-066-02 V Hafenstraße, Kreisverklehr Floßstraße/Düsseldorfer Straße 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 1.020.000,00 0,00 0,00 Seite 24 von 31 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Nach Vorliegen der Gestaltungsplanung sollen die Honorarfragen nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen gestartet werden. Ab 2016 soll ein Weihnachtsmarkt durchgeführt werden, bei dem Erlöse erzielt werden. Die Finanzierung des Marktes einschließlich der Abschreibungen erfolgt über die Vermietung der "Buden". Zur Herstellung der "Buden" ist eine Vorlaufzeit von einem guten Jahr erforderlich, so dass der Auftrag in 2015 für die Durchführung des Marktes 2016 erteilt werden muss. Kassenwirksam wird die Investition erst 2016 und 2017. Im Jahr 2012 zeigte der international renommierte Künstler Fabian Marcaccio im MHE einen Teil seiner Bildserie zu der USamerikanischen Geschichte mit dem Titel "Some USA Stories". Aus dieser Serie wurde das Gemälde "Eric & Dylan" angekauft. Inzwischen hat der Künstler ein Pedant zu diesem Bild mit dem Titel "White & Black" produziert, welches die Sammlung der KUM in einzigartiger Weise ergänzen würde. Mehrere Museen haben bereits Optionen auf dieses Gemäde angemeldet. Der Künstler gewährt jedoch bis Ende August 2015 den KUM ein Vorkaufsrecht incl. eines Rabatts von mehr als 20%, der es ermöglichen würde, dieses Meisterwerk für 50.000 EUR zu erwerben. Bei der Wiedereröffnung des KWM in 2016 würde das Gemälde einen herausragenden Platz einnehmen. Ergebnis eines Verkehrsgutachtens ist, dass für eine langfristige qualitativ gute Erschließung des Hafenareals u.a. optimierte Anbindungen an die B288 notwendig sind. Der Ausbau der Kreuzung ist darüber hinaus notwendiger Bestandteil der äußeren Erschließung für das Trans Terminal Krefeld. 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx) 20 Produktgruppe GB Investitionsmaßnahmen Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden 5 6 7 8 11.07.2018 Auszahlungen in 2015 zu vergebene in 2015 zu vergebende Aufträge aus vergebende AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab bedarf der Stadt anteil 2015 2015 2016 2016 (Summe 2015 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./. werden werden werden 9) 6) 9 10 11 12 13 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 Priori tät 1 2 3 konkrete Bezeichnung 4 73 5-066-02 V Hafenerschließung - Mündelheimer Straße 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 1.700.000,00 0,00 0,00 74 5-066-02 V Radwegeneubau 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 100.000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 Den Anforderungen des § 82 GO entsprechen nicht und werden deshalb in 2015 nicht umgesetzt: 5-066-01 V 80.000 Konzept Gewässerentwicklung 5-066-02 V Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen (Fahrzeuge) 0 0,00 150.000 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00 0,00 1 5-066-02 V B&R Anlage Bellenweg 0 0,00 50.000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 14.882.312 12.249.414,00 45.437.015 18.724.015,08 20.001.092,87 3.067.000,00 47.905.920,00 38.585.107,95 26.335.693,95 Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze Seite 25 von 31 bereits abgeschlossen Bemerkungen: (Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW; nahme) Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 15 16 Für den vorbereitenden Grudnerwerb ist eine Verpflichtungsermächtigung zwingend notwendig. Die Bauausführung ist ab dem Jahr 2018 geplant. Für den vorbereitetenden Grunderweb beim Radweg Anrather Straße. Verschiebung der Maßnahme um 1 Jahr. Der Ansatz sollte für den Ankauf eines Spezialfahrzeuges dienen, welches 2014 abgeschrieben wurde, aber noch im Einsatz ist. Sollte ein Totalausfall bereits in 2015 erfolgen, muss anderweitig im Rahmen der Investitionsliste eine Deckung gefunden werden, um die Aufrechterhaltung des Betriebsablaufes zu gewährleisten. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Maßnahme nach 2016 verlagert werden. Nach Abschluss des Gestattungsvertrages mit der DB muss die Ausschreibung zur Überdachung und zur Befestigungsfläche erfolgen. Eine Verschiebung der Maßnahme ist möglich. Die Stadtverwaltung Krefeld erfüllt kommunale Dienstleistungen an verschiedenen Standorten, die über das ganze Stadtgebiet ve rteilt sind. Über 300 verschiedene Anwendungen und Verfahren sind bei der Verwaltung zur Erfüllung der Aufgaben mit über 2000 PC-Arbeitsplätzen im Einsatz. Neben den Großverfahren (z.B. SAP, das Einwohnermeldeverfahren MESO usw.) , die in der Regel im KRZN gehostet werden, gibt es eine Fülle von weiteren Programmen und Systemen, die für die Aufgabenerfüllung einer modernen Verwaltung notwendig sind und d eren Einsatz im lokalen Kontext der Stadt Krefeld wichtig ist, so zum Beispiel die zentralen Dominoserver für den gesamten Mailverkehr und die Bürokommunikation der Stadtverwaltung Krefeld oder aber eine groß e Anzahl von Fachverfahren. Aus diesem Grunde betreibt die Stadt Krefeld an den beiden Standorten Rathaus und Stadthaus zwei lokale Rechenzentren (RZ): • Rechenzentrum im Stadthaus: o Hier sind die zentralen IT-Systeme (20 physische Serversysteme und 52 virtuelle Systeme) der Stadtverwaltung Krefeld installiert. Dieses RZ befindet sich im Keller des Stadthauses. Neben Datenbank- und Applikationsservern sind an diesem Standort die verwaltungseigenen CITRIX-Server sowie die AS/400-Systeme eingerichtet, ebenso der zentrale Zugang aller Mitarbeiter zum KRZN und dem Internet. o Zugleich ist netzwerkseitig der zentrale IT- und TK Auflaufpunkt im Keller des Stadthauses installiert, d.h. u.a. die gesamte Kommunikation mit dem KRZN findet über diesen Auflaufpunkt statt. o Außerdem sind die meisten Außenstellen IT-mäßig über diesen Auflaufpunkt mit dem Netz der Stadt Krefeld verbunden • Rechenzentrum im Rathaus: o Hier sind die Systeme installiert, die die Backup-Dateien der täglichen Datensicherung enthalten. o Netzwerkseitige Anbindung einiger Außenstandorte, bei einem Ausfall der zentralen Informationstechnik wären über 2000 IT -Arbeitsplätze nicht mehr arbeitsfähig. Die Stadtverwaltung ist dann nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen! Finanzielle und juristische Konsequenzen wären die Folge. Aufgrund der Bewertung des Schutzbedarfes des IT-Betriebes der Stadtverwaltung Krefeld und der Anforderungen an die Datensicherheit nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss die Infrastruktur (bauliche Ausführung sowie technische IT-Infrastruktur, z.B. Klimatisierung, Energieversorgung, Sicherheitstechnik) der zentralen IT im Stadthaus und Rathaus zwingend saniert und ergänzt werden. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt ist in ihrem Prü fbericht auf die mangelhafte Situation der Unterbringung der zentralen Informationstechnik eingegangen. Um auch in Zukunft den notwendigen Verfügbarkeitsanspruch der wichtigsten Anwendungen erfüllen zu können, soll bei der Stadt Krefeld eine Strategie verfolgt werden, bei der ein primäres RZ im Stadthaus und ein sekundäres RZ im Rathaus als Ausfall-Rechenzentrum betrieben werden soll (Zwei-Standort- Strategie). Damit soll das RZ im Rathaus im Katastrophenfall (Ausfall des RZs im Stadthaus) einen Notbetrieb der IT der Stadt Krefeld ermöglichen. Ein zusätzliches nicht abschätzbares Risiko für den geregelten IT-Betrieb der Stadtverwaltung entsteht durch den geplanten kompletten Leerzug des Stadthauses Ende 2015. Da das primäre Rechenzentrum zunächst weiterhin im Keller des Stadthauses verbleiben soll und damit di e meiste Zeit unbeaufsichtigt betrieben werden muss, können sich diverse Schadensereignisse oder andere Einflussfaktoren negativ auf die Funktionalität der städtischen IT auswirken. Damit kann die Arbeitsfähigkeit der gesamten Stadtverwaltung Krefeld ohne ein ertüchtigtes sekundäres RZ im Rathaus nicht gewährleistet werden. Seite 26 von 31 2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen hier: Maßnahmen des U3-Ausbaus Produktgruppe GB 2 3 5-060-02 V Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 U3-Ausbauprogramm Neubau von 45 Gruppen V V Prognose zum 31.12.2015 6 Ansatz 2015 7 Auszahlungsanteil 2015 (Summe Spalte 8 und 9) 12 Finanzierungsbedarf der Stadt 2015 (Saldo Spalte 12 ./. 6) 13 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 619.400,00 580.000 370.000,00 210.000,00 0,00 4.180.000,00 580.000,00 -39.400,00 2.084.000 239.400,00 210.000 0,00 210.000,00 0,00 4.180.000,00 210.000,00 -29.400,00 1/4 - 0 0 200.000,00 180.000,00 200.000 170.000 200.000,00 170.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 170.000,00 0,00 -10.000,00 - 10.2014 10.2014 2.138.600 2.811.600,00 2.872.000 621.082,95 2.406.000,00 0,00 1.651.000,00 3.027.082,95 215.482,95 Kita An de Dreew 555.000 863.000,00 863.000 54.536,03 809.000,00 0,00 172.000,00 863.536,03 536,03 1/4 - Kita Peter-Lauten-Str. 645.000 936.400,00 909.000 95.722,52 853.000,00 0,00 369.000,00 948.722,52 12.322,52 1/4 - Kita Kreuzweg 210.600 810.600,00 600.000 455.824,40 144.000,00 0,00 0,00 599.824,40 -210.775,60 - 03.2015 Kita Am Kinderhort 728.000 201.600,00 500.000 15.000,00 485.000,00 0,00 1.110.000,00 500.000,00 298.400,00 1/4 - 0 0,00 0 0,00 115.000,00 0,00 0,00 115.000,00 115.000,00 1/4 - U3-Ausbauprogramm Anpassung des Raumangebots 240.800 300.000,00 300.000 23.000,00 277.000,00 0,00 2.010.000,00 300.000,00 0,00 Kita Felbelstr. 240.800 300.000,00 300.000 23.000,00 277.000,00 0,00 2.010.000,00 300.000,00 0,00 2/4 - Kita Gatzenstraße Kita Krützboomweg U3-Ausbauprogramm Erweiterung um 11 Gruppen Kita Ritterstraße (Dependance) 5-060-02 Ansatz 2015 5 Auszahlungen vergebene in 2015 zu vergebene in 2015 zu Aufträge aus vergebende Aufträge aus vergebende Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab in 2015 2015 2016 2016 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam werden werden werden werden 8 9 10 11 2.084.000 Kita Hubertusstr. 5-060-02 Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Seite27 von 31 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung dieses Anspruches. Die Maßnahme wurde in 2014 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung. Die Maßnahme wurde in 2014 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung. Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung dieses Anspruches. Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung dieses Anspruches. Die Maßnahme wurde in 2015 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung. Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung dieses Anspruches. Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung dieses Anspruches. Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von Betreuungsplätzen in der Ausschreibungsphase. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung dieses Anspruches. 2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen hier: Maßnahmen des Stadtumbau West Produktgruppe 2 6-067-01 6-067-01 GB 3 Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 VI Sanierung Stadtgarten VI Umgestaltung KaiserFriedrich-Hain Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Ansatz 2015 5 Prognose zum 31.12.2015 6 6-067-01 5-066-02 VI Ansatz 2015 7 Auszahlungsanteil 2015 (Summe Spalte 8 und 9) 12 Finanzierungsbedarf der Stadt 2015 (Saldo Spalte 12 ./. 6) 13 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 824.304 824.304,00 1.044.430 960.944,00 83.486,00 0,00 0,00 1.044.430,00 220.126,00 3) und 4) 71.510 71.510,00 282.413 282.413,00 0,00 0,00 0,00 282.413,00 210.903,00 3) und 4) 179.200 6-067-01 Auszahlungen vergebene in 2015 zu vergebene in 2015 zu Aufträge aus vergebende Aufträge aus vergebende Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab in 2015 2015 2016 2016 kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam werden werden werden werden 8 9 10 11 179.200,00 224.000 4.585,00 219.415,00 0,00 0,00 224.000,00 44.800,00 1), 3) und 4) Umgestaltung KSP Gartenstraße VI Umgestaltung Blumenplatz V Umgestaltung Neusser Straße - 2. BA 840.232 360.000,00 1.064.070 30.000,00 420.000,00 0,00 614.000,00 450.000,00 90.000,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 1.037.000,00 0,00 0,00 1.843.326 5-066-02 V Gestaltung Umfeld Kaiser-Wilhelm-Museum 6-067-01 5-062-04 VI V Kinderspielplatz Dreikönigenstraße Stadtumbau West 0,00 2.282.030 0,00 0,00 0,00 2.282.030,00 0,00 1 0,00 1 1) 56.000 0,00 70.000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.814.572 1.435.014,00 4.966.943 1.277.942,00 722.901,00 0,00 3.933.030,00 2.000.843,00 565.829,00 Seite 28 von 31 1), 3) und 4) bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 Maßnahme in der Abwicklung, Bauvorhaben wird aktuell durchgeführt, Förderung aus dem BundLänderprogramm Stadtumbau West. Bei Nicht-Fortführung der geförderten Maßnahme entsteht der Stadt Krefeld ein wirtschaftlicher Schaden. Zusätzlich zu den Fördermitteln (Zuwendungsbescheid 04/27/12) ist in der Summe der Einzahlungen ein Betrag i.H.v. 10 TEUR aus Zuwendung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz berücksichtigt, welche zweckgebunden für Maßnahmen am Musikpavillon zu verwenden ist. Maßnahme in der Abwicklung, Bauvorhaben wird seit 2013 durchgeführt, Förderung aus dem Bund-Länderprogramm Stadtumbau West. Bei Nicht-Fortführung der geförderten Maßnahme entsteht der Stadt Krefeld ein wirtschaftlicher Schaden. Zusätzlich zu den Fördermitteln (Zuwendungsbescheid 04/27/12) ist in der Summe der Einzahlungen ein Betrag i.H.v. 40 TEUR aus Zuwendung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz berücksichtigt, welche zweckgebunden für Maßnahmen am Pavillon und der denkmalgeschützten Mauer zu verwenden ist. Die Maßnahme "Umgestaltung des Kinderspielplatzes Gartenstraße" ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Die auf dem Gelände aufstehende Mauer muss dringend saniert werden. Die Einfassung des höhergelegenen Spielplatzes, bestehend aus Betonplatten und Natursteinmosaik, ist instabil geworden und löst sich an mehreren Stellen von der dahinter liegenden L-Steinwand. Es ist dringend erforderlich, die Sichtseite der Mauer wieder so herzustellen, dass von herunterfallenden Platten und Mosaiksteinen keine weitere Gefahr ausgeht. Darüber hinaus dient dieser Kinderspielplatz auch als Außenbereich für die dortige Kindertagesstätte. Die Kindertagesstätte besteht aus drei Gruppen. In einer Gruppe sind die U 3Kinder integriert. Es ergibt sich daher für den Kinderspielplatz ein erhöhter Nutzungsbedarf. Für die Kindertagesstätte ist der Spielplatz dringend erforderlich. Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Förderprogramm Stadtumbau West zu 80 % bezuschusst, sodass der Stadt Krefeld bei NichtDurchführung der Maßnahme ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (Zuwendungsbescheid Nr. 04/038/13). Maßnahme mit Förderung aus dem Programm Stadtumbau West. Für die Maßnahme wurde der Wettbewerbsgewinner im Frühjahr 2014 mit Leistungsphase 2 bis 4 gem. §§ 38 & 46 HOAI beauftragt. Die Beauftragung mit Leistungsphase 5 wurde im Auslobungstext des Wettbewerbs gemäß den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe, Architektenkammer NRW, zugesagt. Der Bau der Maßnahme ist zum frühstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen, da mit dem Umbau der auf dem Platz stehenden Norbertuskirche in ein Wohngebäude mit 22 Wohneinheiten schnellstmöglich die Verkehrssicherheit der angrenzenden, öffentlichen Platzfläche dauerhaft herzustellen ist. Es handelt sich um eine fortgeführte Investitionsmaßnahme, welche bereits in den Vorjahren im Haushalt der Stadt Krefeld berücksichtigt war. Die Maßnahme wird mit Landesmitteln aus dem Förderprogramm Stadtumbau West zu 80 % bezuschusst, sodass der Stadt Krefeld bei Nicht-Durchführung der Maßnahme ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (Zuwendungsbescheid Nr. 04/24/14). Barrierefreiheit, Verkehrssicherungspflicht (viele Stolperkanten u.a. infolge von Straßenaufbrüchen) -Verkehrsberuhigung, Erhöhung der Verkehrssicherungspflicht -Aufwertung der Straße, Fortführung vorhandenen Standards 1.BA sowie Platz vor SATURN. Die Maßnahme ist Gegenstand des Zuwendungsbescheides Nr. 04/24/14 vom 02.12.2014 im Rahmen des Fördergrogramms Stadtumbau West. 2.282.000,-- EUR sollen für das lfd. Projekt 2015 für restl. Planung und Realisierung beauftragt und 2016 kassenwirksam werden, wenn die formellen Voraussetzungen zur Genehmigung des Haushaltes vorliegen. Mit der Auslobung und der bereits erfolgten Durchführung des Ideen- bzw. Planungswettbewerbs 2012 / 2013 (vor Eintritt des Nothaushalts) hat sich die Stadt gegenüber dem Wettbewerbsgewinner zur Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Ausführungsplanung (Leistungsphase 5, Beauftragung mit Leistungsphase 4 in 2014) verpflichtet. Die Gegenstand desdes Zuwendungsbescheides Nr. 04/24/14 vomWest 02.12.2014 Die Maßnahme Maßnahme ist wurde im Rahmen Bund-Länderprogramms Stadtumbau zum im Programmjahr 2015 gemeldet. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wird zum Jahresende erwartet, sodass mit dem Beginn der Maßnahme Anfang 2016 zu rechnen ist. 2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015 Produktgruppe Priorität des GB 1 1 1 1 1 2 3 3 GB 2 3 4-051-05 IV Investitionsmaßnahmen konkrete Bezeichnung 4 Tiefbaumaßnahmen Bau von Kinderspielplätzen Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen hier: Maßnahmen des Ausbauprogramms Kinderspielplätze Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Auszahlungen vergebene in 2015 zu vergebene in 2015 zu Aufträge aus vergebende Aufträge aus vergebende Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab in 2015 2015 2016 2016 Ansatz Prognose zum Ansatz kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam 2015 31.12.2015 2015 werden werden werden werden 5 6 7 8 9 10 11 0 0,00 475.000 Auszahlungsanteil 2015 (Summe Spalte 8 und 9) 12 Finanzierungsbedarf der Stadt 2015 (Saldo Spalte 12 ./. 6) 13 0,00 475.000,00 0,00 110.000,00 475.000,00 475.000,00 - Am Flohbusch/Holtmörs - KSP Friedrich-FröbelStr. - KSP Dießemer Str. 0,00 140.000,00 0,00 0,00 140.000,00 140.000,00 0,00 0,00 120.000,00 100.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 100.000,00 120.000,00 100.000,00 - KSP Griesbacherstraße - KSP Braunschweiger Platz - KSP Herbertzstraße - Am Lindenplatz 0,00 60.000,00 0,00 0,00 60.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.000,00 35.000,00 55.000,00 0,00 0,00 55.000,00 0,00 0,00 Seite 29 von 31 1) in der Planung 2) im lfd. Vergabeverfahren 3) in der Abwicklung 4) mögliche Regressansprüche 14 bereits abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) 15 Bemerkungen: (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW; Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung) 16 Derzeit existieren insgesamt 170 Spielplätze im Stadtgebiet Krefeld, die in ihrem Bestand erfasst und bewertet worden sind. Auf der Grundlage dieser Analyse wurden Prioritäten herausgestellt, d. h. welche Spielplätze vordringlich in den nächsten Jahren sukzessive umgestaltet werden sollen. Dieses Spielplatzkonzept mit den festgelegten Prioritäten wurde in 2008 in allen Bezirksvertretungen vorgestellt und letztendlich hat der Jugendhilfeausschuss im Dezember 2008 seine Zustimmung erteilt. Aufgrund des gewählten umfassenden methodischen Ansatzes und der Anzahl der Spielplätze wird das Konzept sukzessive umgesetzt. Alle Maßnahmen werden vorab mit dem FB 51 abgestimmt und im JHA beschlossen. In allen nebenstehenden Fällen liegt eine Altlasten-Problematik vor, die am stärksten belasteten KSP werden bevorzugt bearbeitet. Investitionsliste 2015 f) Gesamtübersicht der teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen Seite 30 von 31 2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen Gesamtübersicht 20 11.07.2018 Gesamtübersicht der un- bzw. teilrentierlichen Maßnahmen Un- bzw teilrentierliche Maßnahmen Produktgruppe 1 GB Investitionsmaßnahmen Einzahlungen (Zuweisungen, Zuschüsse Dritter) Ansatz 2015 5 Prognose zum 31.12.2015 6 vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 kassenwirksam werden 8 Ansatz 2015 7 Auszahlungen in 2015 zu vergebende Aufträge, die in 2015 kassenwirksam werden 9 Finanzierungsvergebene Aufträge in 2015 zu vergebende Auszahlungsbedarf der Stadt aus Vorjahren, die ab Aufträge, die ab 2016 anteil 2015 2015 2016 kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte werden werden und 9) 12 ./. 6) 10 11 12 13 2 3 4 Alle Alle Summe Festwerte 0 0,00 3.130.932 0,00 3.130.932,00 0,00 100.000,00 3.130.932,00 Alle Alle Summe Geringwertige Wirtschaftsgüter 0 0,00 682.435 0,00 682.435,00 0,00 0,00 682.435,00 682.435,00 Alle Alle Summe Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) 22.500 22.500,00 1.771.470 0,00 1.736.470,00 0,00 0,00 1.736.470,00 1.713.970,00 Alle Alle Summe der Maßnahmen > 50.000 Euro 14.882.312 12.249.414,00 45.437.015 18.724.015,08 20.001.092,87 3.067.000,00 47.905.920,00 38.585.107,95 26.335.693,95 Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen 14.904.812 12.271.914,00 51.021.852 18.724.015,08 25.550.929,87 3.067.000,00 48.005.920,00 44.134.944,95 31.863.030,95 3.130.932,00 Allgemeine Deckungsmittel für un- bzw. teilrentierliche Investitionen: Einzahlungen Produktgruppe 1 GB vergebene Aufträge aus Vorjahren, die in 2015 kassenwirksam werden 8 Bezeichnung der Finanzierungsart Ansatz 2015 5 Prognose zum 31.12.2015 6 Ansatz 2015 7 Auszahlungen in 2015 zu vergebende Aufträge, die in 2015 kassenwirksam werden 9 Finanzierungsvergebene Aufträge in 2015 zu vergebende Auszahlungsbedarf der Stadt aus Vorjahren, die ab Aufträge, die ab 2016 anteil 2015 2015 2016 kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte werden werden und 9) 12 ./. 6) 10 11 12 13 2 3 4 Alle Alle Investitionspauschale 7.190.349 7.190.349,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Alle Alle Feuerschutzpauschale 350.000 350.000,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -350.000,00 Alle Alle Schul-/Bildungspauschale 4.437.290 6.431.707,95 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -6.431.707,95 Alle Alle Alle Alle Sportpauschale Rückflüsse von Ausleihungen 270.000 1.314.359 613.115,00 1.314.359,00 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -613.115,00 -1.314.359,00 Alle Alle Allgemeine Verkaufserlöse 4.952.500 4.952.500,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -4.952.500,00 Alle Alle LZ für Investitionen in Vorjahren (für ÖPNV-Beschleunigung 3. BA, Kreisverkehre Kempener Straße) 110.000 110.000,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -110.000,00 Alle Alle -7.190.349,00 Beiträge 2.810.000 2.810.000,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.810.000,00 Summen: 21.434.498 23.772.030,95 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -23.772.030,95 Finanzierungsbedarf der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen: Allgemeine Deckungsmittel der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen: Kreditbedarf der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen: zu beantragende Kreditermächtigung 2015 (un- bzw. teilrentierlicher Anteil): Übriger Finanzierungsbedarf (durch Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit sicherzustellen) 2015 (un- bzw. teilrentierlicher Anteil): 31.863.030,95 -23.772.030,95 8.091.000,00 8.091.000,00 0,00 Seite 31 von 31