Daten
Kommune
Krefeld
Größe
2,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorgehensweise bei der Erstellung der Prognosen der Investitionen 2015:
1.
Rentierliche Maßnahmen
Die rentierlichen Maßnahmen werden in Folgejahren über Gebühren refinanziert.
Hierbei wurde zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt,
dass diese Maßnahmen komplett zur Auszahlung kommen.
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf
Eine Finanzierung ist u.a. über eine Kreditaufnahme im rentierlichen Bereich von
vorgesehen.
2.
4.
580.130,00 Euro
Festwerte/Geringwertige Wirtschaftsgüter/Maßnahmen unter 50.000 Euro im Einzelfall:
Hierbei wurde zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt,
dass diese Maßnahmen komplett zur Auszahlung kommen.
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf:
- Festwerte
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Kleine Maßnahmen < 50.000 Euro (ohne GWG)
Summe:
3.
580.130,00 Euro
Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf
Gesamtübersicht der teil-/unrentierlichen Maßnahmen:
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich nach der Prognose auf
Hierüber wurden über nicht-projektbezogene Zuweisungen, Rückflüsse von
Ausleihungen, Verkaufserlöse, Beiträge u.ä. finanziert:
Verbleibender Finanzierungsanteil
Dieser Finanzierungsanteil wird gedeckt über eine zulässige Kreditaufnahme von
3.130.932,00
682.435,00
1.713.970,00
5.527.337,00
Euro
Euro
Euro
Euro
26.335.693,95 Euro
31.863.030,95 Euro.
-23.772.030,95 Euro
8.091.000,00 Euro
-8.091.000,00 Euro
Investitionsliste 2015
a) rentierlicher Bereich (= Gebührenhaushalte)
Seite 2 von 31
20
Produktgruppe
2
GB
3
11.07.2018
2015 - rentierliche Maßnahmen
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab
in 2015
2015
2016
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
5
6
7
8
9
10
in 2015 zu
Finanzierungsvergebende
bedarf der
Aufträge, die ab
AuszahlungsStadt
2016
anteil 2015
2015
kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte
werden
und 9)
12 ./. 6)
11
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
3-037-91
III
Leitstellentechnik,
Kostenart: 78321000
0
0,00
148.620
0,00
148.620,00
0,00
1.200.000,00
148.620,00
148.620,00
3) und 4)
3-037-91
III
Kauf von beweglichen
Sachen des AV oberhalb
410 EUR, Kostenart:
78321000
0
0,00
40.000
0,00
40.000,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
1)
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82
InbetriebGO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Die Beauftragung für eine neue Leitstellentechnik (hier Anteil Rettungsdienst) zur Implementierung
in den Neubau der Hauptfeuerwache erfolgte in 2014. In Höhe von. 148.620 Euro werden
Leistungen in 2015 kassenwirksam. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v.
1.200.000 Euro erforderlich, welche nach Fertigstellung Anfang 2016 kassenwirksam wird.
Bei allen angegebenen Investitionen für den Rettungsdienst ist davon auszugehen, dass die
i.Z.m. der Investition anfallenden Kosten über Rettungsdienstgebühren refinanziert sind. Die
gesetzliche Grundlage bilden das RettG NW, das FSHG sowie der Rettungsdienstbedarfsplan.
Aus diesem Ansatz werden Ersatzbeschaffungen der Reservebestückung nach akuter
Notwendigkeit sichergestellt.
Es ist aus 2 Gründen unumgänglich, jedes Rettungsdienstteam mit
Eingasatmosphärenwarngeräten für Kohlenmonoxid sog. CO-Warner auszustatten:
1. Die vermehrte Nutzung von Gasthermen zur Beheizung von Objekten und die damit
verbundene Gefahr des Gasaustrittes in geschlossenen Bereichen.
2. Die erhebliche Zunahme von Gefahrensituationen, die durch Suizide mittels CO-Inhalation.
(z.B. Anzünden eines Kohlegrills in einem geschlossenen Raum).
Beide führen zu einer erheblichen Gefährdung des eingesetzten Rettungsdienstpersonals und
haben in der Vergangenheit verschiedentlich zu Intoxikationen bis hin zum Tode geführt. Da das
Gas CO nicht wahrnehmbar ist, wird der Gefahrenfaktor noch verstärkt.
Über die Festwertregelungen sollen digitale Funkgeräte im Rahmen der Einführung des
Digitalfunkes und Abschalten des Analogfunkes in Nordrhein-Westfalen in vorhandene Fahrzeuge
und in diesem Jahr zu beschaffende Neufahrzeuge eingebaut werden.
3-037-91
III
Ersatzbeschaffungen
(Rettungsdienst)
0
0,00
12.000
0,00
12.000,00
0,00
0,00
12.000,00
12.000,00
1)
3-037-91
III
Auszahlung für Festwerte,
Kostenart: 54996000
0
0,00
20.000
0,00
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
1)
6-036-91
VI
Ersatzbeschaffungen
(Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit)
0
0,00
1.620
0,00
1.620,00
0,00
0,00
1.620,00
1.620,00
Es handelt sich um Ersatzbeschaffungen, deren Bedarf erst im Lauf des Jahres tatsächlich beziffert
werden kann.
6-036-92
VI
Ersatzbeschaffungen
(Straßenreinigung, Winterdienst
und Sauberkeit)
0
0,00
770
0,00
770,00
0,00
0,00
770,00
770,00
Es handelt sich um Ersatzbeschaffungen, deren Bedarf erst im Lauf des Jahres tatsächlich beziffert
werden kann.
6-067-91
VI
Ersatz Großgeräte und
Fahrzeuge
0
0,00
205.000
0,00
205.000,00
0,00
0,00
205.000,00
205.000,00
2
6-067-91
VI
Auszahlung für den
Erwerb von bewegl.
Vermögen
0
0,00
60.000
0,00
60.000,00
0,00
0,00
60.000,00
60.000,00
2 und 3
6-067-91
VI
Herrichtung von
Grabfeldern
0
0,00
25.000
0,00
25.000,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
1
6-067-91
VI
Wegeherstellung auf
Friedhöfen
0
0,00
50.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
1
6-067-91
VI
0
0,00
6.120
0,00
6.120,00
0,00
0,00
6.120,00
6.120,00
2 und 3
6-067-91
VI
0
0,00
10.000
0,00
10.000,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
1, 2 und 3
6-067-91
VI
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
2
0
0,00
580.130
0,00
580.130,00
0,00
1.200.000,00
580.130,00
580.130,00
Finanzierungsbedarf der rentierlichen Investitionen:
Allgemeine Deckungsmittel der rentierlichen Investitionen:
Kreditbedarf der rentierlichen Investitionen:
580.130,00
8,00
580.122,00
Auszahlungen für
Festwerte
Beschaffung bewegl.
Anlagevermögen < 410
EUR
Beschaffung von
Büroausstattung > 410
EUR
Summe rentierliche
Maßnahmen
Seite 3 von 31
Für Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebs und
Sicherstellung der erforderlichen Einebnungen
Bei der Beschaffung eines Sarglifters (2.500 EUR) handelt es sich um die Neugestaltung eines
Arbeitsplatzes für einen schwerbehinderten Mitarbeiter.Bei den übrigen Geräte (Aufsitzmäher
insgesamt 34.500 EUR; Mini-Kipper 25.000 EUR) handelt es sich um Ersatzbeschaffungen zur
Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebes.
Die Friedhofsverwaltung hat sich im Rahmen der gültigen Satzung für die Friedhöfe der Stadt
Krefeld (§ 18 Friedhofssatzung) dazu verpflichtet, die Grabstättenart "Baumgrabstätten" zum
Erwerb zur Verfügung zu stellen. Baumfelder wurden bislang auf dem Hauptfriedhof sowie dem
Friedhof Fischeln angeboten. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde die letzte verfügbare
Baumgrabstätte auf dem Friedhof Fischeln verkauft und neue Felder stehen dort derzeit nicht zur
Verfügung. Auf dem Hauptfriedhof sind nur noch 16 Stellen verfügbar, wobei alleine innerhalb der
letzten vier Wochen bereits 11 Grabstellen verkauft wurden. Es ist daher unbedingt erforderlich,
dass die geplanten Baumfelder auf dem Hauptfriedhof sowie den Friedhöfen Hüls und Uerdingen
schnellstmöglich fertiggestellt werden.
Die Wege, vor allem auf dem Hauptfriedhof, befinden sich in einem schlechten Zustand. Bei
starken Regenfällen stehen die Wege oftmals unter Wasser, weil der Abfluss durch den Unterbau
langsam erfolgt. Aus diesem Grund soll die begonnene Neuanlegung der Wege bedarfsorientiert
fortgesetzt werden; dies erfolgt insbesondere dann, wenn neue Grabfelder angelegt werden. Im
Zuge dieser Neubaumaßnahmen werden dann auch die das Grabfeld umschließenden Wege
saniert.
Für Ersatzpflanzungen von Bäumen auf den städtischen Friedhöfen.
Für unterjährig anstehende Ersatzbeschaffungen von kleinteiligen Maschinen und Geräten zur
04.02.2015 Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebs ist der Betrag vorgesehen. Der Betrag wird
bedarfsorientiert eingesetzt.
Ersatzbeschaffungen für den Erwerb von Einrichtungsgegenständen zur Anpassung der Werkstatt
an die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
20
Produktgruppe
2
GB
3
11.07.2018
2015 - rentierliche Maßnahmen
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
FinanzierungsAufträge aus
vergebende
Aufträge aus
vergebende
bedarf der
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
AuszahlungsStadt
in 2015
2015
2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
8
9
10
11
12
13
zu beantragende Kreditermächtigung 2015 (rentierlicher Anteil):
580.122,00
Übriger Finanzierungsbedarf (durch Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit sicherzustellen) 2015 (rentierlicher Anteil):
0,00
Seite 4 von 31
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 82
InbetriebGO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Investitionsliste 2015
b) Festwerte
Seite 5 von 31
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Festwerte (Projektdefinition 7.3xx xxx; Kostenart 54996000 bzw. 78340000)
20
Produktgruppe
GB
2
3-010-02
3
III
3-010-04
III
3-037-01
III
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
54996000- (IT-Infrastruktur)
54996000-Aufrechterhaltung der ITInfrastruktur
Auszahlung für Festwerte, Kostenart:
54996000
Auszahlung für Festwerte, Kostenart:
54996000
FW BGA Grundschulen
FW EDV Grundschulen
FW BGA Hauptschulen
FW EDV Hauptschulen
FW BGA Realschulen
FW EDV Realschulen
FW BGA Gymnasien
FW EDV Gymnasien
FW BGA Berufskollegs
FW EDV Berufskollegs
FW BGA Förderschulen
FW EDV Förderschulen
FW BGA Gesamtschulen
FW EDV Gesamtschulen
FW BGA Schullandheim
Festwerte BgA Schulsporthallen
FW BGA Medienzentrum
FW BGA (Erziehungsberatung bei
schulischen Problemen)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen (Festwerte Kostenart 54996000 bzw. 7834000)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungsbedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12 ./.
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
6)
5
6
7
8
9
10
11
12
13
252.000
0,00
252.000,00
0,00
0,00
252.000,00
252.000,00
0
0,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
54.000
0,00
54.000,00
0,00
0,00
54.000,00
54.000,00
0
0,00
6.000
0,00
6.000,00
0,00
0,00
6.000,00
6.000,00
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.400
166.500
19.000
24.500
82.000
58.500
72.000
128.500
153.500
216.500
46.500
44.000
80.000
85.000
30.500
15.000
30.600
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.400,00
166.500,00
19.000,00
24.500,00
82.000,00
58.500,00
72.000,00
128.500,00
153.500,00
216.500,00
46.500,00
44.000,00
80.000,00
85.000,00
30.500,00
15.000,00
30.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.400,00
166.500,00
19.000,00
24.500,00
82.000,00
58.500,00
72.000,00
128.500,00
153.500,00
216.500,00
46.500,00
44.000,00
80.000,00
85.000,00
30.500,00
15.000,00
30.600,00
237.400,00
166.500,00
19.000,00
24.500,00
82.000,00
58.500,00
72.000,00
128.500,00
153.500,00
216.500,00
46.500,00
44.000,00
80.000,00
85.000,00
30.500,00
15.000,00
30.600,00
3-037-01
III
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4,-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-02
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
4-400-05
IV
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
4-400-05
IV
FW BGA Allgemeine Erziehungsberatung
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
4-411-01/STA
4-411-02/NS-Dok.
4-412-01/M
4-413-01/DTM
4-414-02/KRESCH
4-415-01/KUM
4-416-01/MBL
4-417-01/MUS
4-051-01
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Festwerte Kita
Festwerte, Unterhaltung
Infrastrukturvermögen
Auszahlungen für Festwerte (Bäume)
Auszahlungen für Festwerte (Bäume)
Auszahlungen für Festwerte (Bäume)
Auszahlungen für Festwerte (Bäume)
Auszahlungen für Festwerte (Bäume
Dakerstraße)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.680
930
206.200
1.900
2.450
2.530
2.100
7.470
613.640
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.680,00
930,00
206.200,00
1.900,00
2.450,00
2.530,00
2.100,00
7.470,00
613.640,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
3.680,00
930,00
206.200,00
1.900,00
2.450,00
2.530,00
2.100,00
7.470,00
613.640,00
3.680,00
930,00
206.200,00
1.900,00
2.450,00
2.530,00
2.100,00
7.470,00
613.640,00
0
0,00
130.000
0,00
130.000,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
12.240
300.000
26.520
1.020
0,00
0,00
0,00
0,00
12.240,00
300.000,00
26.520,00
1.020,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12.240,00
300.000,00
26.520,00
1.020,00
12.240,00
300.000,00
26.520,00
1.020,00
0
0,00
12.252
0,00
12.252,00
0,00
0,00
12.252,00
12.252,00
Summe un-/ teilrentierliche Festwerte
0
0,00
3.130.932
0,00
3.130.932,00
0,00
100.000,00
3.130.932,00
3.130.932,00
5-066-02
V
6-067-02
6-067-02
6-067-01
6-067-01
VI
VI
VI
VI
6-067-02
VI
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11.07.2018
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
InbetriebVoraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Investitionsliste 2015
c) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Seite 7 von 31
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
2
1-001-01
3
I
1-001-01
I
1-005-00
1-005-00
1-005-01
I
I
I
1-005-01
I
1-005-02
1-005-02
1-006-01
1-013-01
I
I
I
I
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Bürgerinteressen)
Ersatzbeschaffungen
(Verwaltungsmanagment)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 05)
Ersatzbeschaffungen (Stadtentwicklung)
Ersatzbeschaffungen (Stadtmarketing)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Stadtmarketing und Stadtwerbung)
Ersatzbeschaffungen (Büro des Rates)
Ersatzbeschaffungen (Fraktionen)
Ersatzbeschaffungen (Integrationsbüro)
Ersatzbeschaffungen (Presseamt)
1-014-01
I
Ersatzbeschaffungen (Rechnungsprüfung)
2-020-01
II
2-020-01
II
2-021-00
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-02
II
2-021-02
II
2-021-02
II
2-021-03
II
2-021-03
II
2-021-04
II
2-021-04
II
2-032-00
II
2-032-00
II
2-032-01
II
2-032-01
II
2-032-10
II
2-032-10
II
2-032-10
II
2-032-20
II
2-032-20
II
2-032-30
II
2-032-30
II
2-032-30
II
2-032-30
II
2-032-30
II
2-032-30
II
3-002-01
III
Ersatzbeschaffungen
(Beteiligungscontrolling)
Ersatzbeschaffungen (Controlling und
Finanzmanagement)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 21)
Ersatzbeschaffungen (Buchführung,
Geschäftsbuchhaltung)
Ersatzbeschaffungen (Zahlungsverkehr,
Verwahrgelass, Liquiditätssicherung)
Ersatzbeschaffungen (Buchführung,
Zahlungsabwicklung)
Ersatzbeschaffungen
(Forderungsmanagement/Vollstreckung)
Ersatzbeschaffungen
(Grundbesitzabgaben)
Ersatzbeschaffungen (Gewerbesteuer)
Ersatzbeschaffungen (örtl. Verbrauchsund Aufwandssteuern)
Ersatzbeschaffungen (Bereitstellung von
Liegenschaften)
Ersatzbeschaffungen (Bewirtschaftung
von allg. Grundvermögen)
Ersatzbeschaffungen
(Stiftungsverwaltung)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnungsbauförderung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 32)
Ersatzbeschaffungen (Ermittlungs- und
Vollzugsmaßnahmen)
Ersatzbeschaffungen (Allg.
Ordnungsangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen
(Gewerbeangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen (Asyl- und
Flüchtlingsangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen (Allgemeine
Ausländerangelegenheiten ohne EU))
Ersatzbeschaffungen
(Staatsangehörigkeits- und
Ausländerangelegenheiten EU))
Ersatzbeschaffungen (Amtstierärztlicher
und Veterinärdienst)
Ersatzbeschaffungen (Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständeüberwachung)
Ersatzbeschaffungen (Fahrerlaubnis- und
Fahrschulwesen)
Ersatzbeschaffungen (Gewerblicher
Kraftverkehr)
Ersatzbeschaffungen (Zulassungswesen)
Ersatzbeschaffungen (Zentrale
Bußgeldstelle)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrsregelung)
Ersatzbeschaffungen (Überwachung des
Verkehrs)
Ersatzbeschaffungen
(Gleichstellungstelle)
11.07.2018
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
1.200
1.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.200,00
1.200,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0
0
0,00
0,00
0,00
500
500
500
0,00
0,00
0,00
500,00
500,00
500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
500,00
500,00
500,00
500,00
500,00
0
0,00
4.500
0,00
4.500,00
0,00
0,00
4.500,00
4.500,00
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500
3.000
375
500
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
3.000,00
375,00
500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
3.000,00
375,00
500,00
1.500,00
3.000,00
375,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
2.620
0,00
2.620,00
0,00
0,00
2.620,00
2.620,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
0
0,00
250
0,00
250,00
0,00
0,00
250,00
250,00
0
0,00
250
0,00
250,00
0,00
0,00
250,00
250,00
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.900
0,00
1.900,00
0,00
0,00
1.900,00
1.900,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
400
0,00
400,00
0,00
0,00
400,00
400,00
Seite 8 von 31
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
2
3
3-003-01
III
3-010-00
III
3-010-04
III
3-010-04
III
3-030-01
III
3-030-03
III
3-031-00
3-031-01
3-031-01
3-031-02
3-031-03
III
III
III
III
III
3-037-01
III
3-050-00
3-050-01
3-050-01
3-050-01
3-050-01
3-050-01
III
III
III
III
III
III
3-050-02
III
3-050-02
III
3-050-03
III
3-050-03
3-050-04
III
III
3-050-05
III
3-050-05
III
3-050-05
III
3-050-05
III
3-050-05
III
3-050-99
4-051-00
4-051-01
4-051-01
4-051-01
III
IV
IV
IV
IV
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen
(Gesamtpersonalrat)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 10)
Ersatzbeschaffungen (ITGeschäftsbedarf)
Ersatzbeschaffungen
(Telekommunikation)
Ersatzbeschaffungen (Rechtsberatung
und -vertretung)
Ersatzbeschaffungen (Vergabe- und
Vertragswesen)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 31)
Ersatzbeschaffungen (Sitzungsdienst)
Ersatzbeschaffungen (Bürgerservice)
Ersatzbeschaffungen (Standesamt)
Ersatzbeschaffungen (Statistik)
Ersatzbeschaffungen (Brandbekämpfung
und Hilfeleistung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 50)
Ersatzbeschaffungen (Hilfe zum
Lebensunterhalt)
Ersatzbeschaffungen (Hilfen für
Asylbewerber)
Ersatzbeschaffungen
(Unterhaltsvorschuss)
Ersatzbeschaffungen (Grundsicherung im
Alter)
Ersatzbeschaffungen (Bildung und
Teilhabe)
Ersatzbeschaffungen
(Eingliederungshilfen)
Ersatzbeschaffungen (Sonstige soziale
Hilfen)
Ersatzbeschaffungen
(Seniorenangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen (Ambulante Hilfen
und stationäre Hilfen)
Ersatzbeschaffungen (Allgemeine
Förderung der Wohlfahrtspflege)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie
Unterbringung und Betreuung von
Obdachlosen)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie
Unterbringung und Betreuung von
asylbegehrenden
Ausländern/Flüchtlingen)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie
Unterbringung und Betreuung von
Aussiedlern)
Ersatzbeschaffungen (Wohngeld)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumbewirtschaftung und vermittlung)
Ersatzbeschaffungen
(Feststellungsverfahren nach dem
Schwerbehindertenrecht)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 51)
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung
von Kindern in städt.
Kindertageseinrichtungen)
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen
freier Träger)
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung
von Kindern in Kindertgagespflege)
11.07.2018
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
0
0,00
6.550
0,00
6.550,00
0,00
0,00
6.550,00
6.550,00
0
0,00
290.220
0,00
290.220,00
0,00
0,00
290.220,00
290.220,00
0
0,00
2.180
0,00
2.180,00
0,00
0,00
2.180,00
2.180,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000
1.200
3.000
2.200
1.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.200,00
3.000,00
2.200,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.200,00
3.000,00
2.200,00
1.000,00
1.000,00
1.200,00
3.000,00
2.200,00
1.000,00
0
0,00
12.000
0,00
12.000,00
0,00
0,00
12.000,00
12.000,00
0
0,00
2.460
0,00
2.460,00
0,00
0,00
2.460,00
2.460,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
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500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
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0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
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1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
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0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
2.460
0,00
2.460,00
0,00
0,00
2.460,00
2.460,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.480
0,00
1.480,00
0,00
0,00
1.480,00
1.480,00
0
0,00
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0,00
85.300,00
0,00
0,00
85.300,00
85.300,00
0
0,00
360
0,00
360,00
0,00
0,00
360,00
360,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.480
0,00
1.480,00
0,00
0,00
1.480,00
1.480,00
0
0,00
1.640
0,00
1.640,00
0,00
0,00
1.640,00
1.640,00
0
0,00
1.760
0,00
1.760,00
0,00
0,00
1.760,00
1.760,00
0
0,00
18.760
0,00
18.760,00
0,00
0,00
18.760,00
18.760,00
0
0,00
400
0,00
400,00
0,00
0,00
400,00
400,00
0
0,00
200
0,00
200,00
0,00
0,00
200,00
200,00
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1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
2
4-051-02
4-051-02
4-051-02
4-051-02
4-051-03
4-051-03
GB
3
IV
IV
0,00
10.320
0,00
10.320,00
0,00
0,00
10.320,00
10.320,00
0
0,00
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0,00
1.700,00
0,00
0,00
1.700,00
1.700,00
0
0,00
1.100
0,00
1.100,00
0,00
0,00
1.100,00
1.100,00
IV
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0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
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0,00
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9.450,00
0,00
0,00
9.450,00
9.450,00
0
0,00
400
0,00
400,00
0,00
0,00
400,00
400,00
0
0,00
3.550
0,00
3.550,00
0,00
0,00
3.550,00
3.550,00
0
0,00
3.550
0,00
3.550,00
0,00
0,00
3.550,00
3.550,00
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
0
0
0,00
0,00
800
100
0,00
0,00
800,00
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0,00
0,00
0,00
0,00
800,00
100,00
800,00
100,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
13.100
0,00
13.100,00
0,00
0,00
13.100,00
13.100,00
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
0
0
0,00
0,00
6.000
1.000
0,00
0,00
6.000,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000,00
1.000,00
6.000,00
1.000,00
0
0,00
12.140
0,00
12.140,00
0,00
0,00
12.140,00
12.140,00
0
0,00
4.200
0,00
4.200,00
0,00
0,00
4.200,00
4.200,00
0
0,00
1.690
0,00
1.690,00
0,00
0,00
1.690,00
1.690,00
0
IV
IV
4-051-04
IV
4-051-05
IV
4-051-05
4-051-05
IV
IV
4-051-05
IV
4-051-05
IV
IV
4-400-00
4-400-02
IV
IV
4-401-01
IV
4-411-01/STA
IV
4-412-01/M
IV
4-413-01/DTM
IV
4-414-01/KuK
IV
4-414-01/KuK
IV
5-061-01
0
Ersatzbeschaffungen (Jugendgerichtshilfe
und sexueller Missbrauch)
IV
5-061-00
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendarbeit)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendschutz)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
8
9
10
11
12
13
IV
4-051-04
4-051-99
Investitionsmaßnahmen
11.07.2018
V
V
5-061-01
V
5-061-02
V
5-061-02
V
5-061-03
V
5-062-00
V
5-062-01
V
5-062-02
V
5-062-02
V
Ersatzbeschaffungen (Regionales
Bildungsbüro)
Ersatzbeschaffungen (Kommunales
Integrationszentrum)
Ersatzbeschaffungen
(U25/Jugendberufshilfe)
Ersatzbeschaffungen (Ü25)
Ersatzbeschaffungen
(Jugendhilfeplanung)
Ersatzbeschaffungen (Beistandschaften)
Ersatzbeschaffungen (BAFöG)
Ersatzbeschaffungen
(Vormundschaften/Pflegschaften)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Familienbüro)
Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von
Leistungen des Landes zur Reform der
Versorgungsverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 40)
Ersatzbeschaffungen (Medienzentrum)
Ersatzbeschaffungen (Bildungsangebote)
Ersatzbeschaffungen (Stadtarchiv)
Ersatzbeschaffungen (Mediothek)
Ersatzbeschaffungen (Deutsches
Textilmuseum)
Ersatzbeschaffungen (Kunst und Kultur)
Ersatzbeschaffungen (Kulturzentrum
Fabrik Heeder)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 61)
Ersatzbeschaffungen (Regionalplanung
und räumliche Entwicklung)
Ersatzbeschaffungen (Bauleitplanung)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrskonzepte)
Ersatzbeschaffungen (Stadtgestaltung)
Ersatzbeschaffungen (Denkmalschutz)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 62)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Vermessungen/Erfassungen von
Geodaten)
Ersatzbeschaffungen
(Grundstücksbezogene
Basisinformationen)
Ersatzbeschaffungen (Raumbezogene
Informationssysteme und kathografische
Leistungen)
0,00
2.980
0,00
2.980,00
0,00
0,00
2.980,00
2.980,00
0
0,00
700
0,00
700,00
0,00
0,00
700,00
700,00
0
0,00
340
0,00
340,00
0,00
0,00
340,00
340,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
Seite 10 von 31
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
2
3
5-062-03
V
5-062-03
V
5-062-04
5-062-04
V
V
5-062-04
V
5-063-00
V
5-063-01
V
5-063-02
V
5-063-02
V
5-063-02
V
5-063-03
V
5-066-00
V
5-066-01
V
5-066-02
5-066-02
V
V
5-066-02
V
6-036-00
6-036-01
6-036-01
VI
VI
VI
6-036-01
VI
6-036-01
VI
6-036-02
VI
6-036-02
VI
6-036-02
VI
6-052-00
6-052-01
6-052-01
VI
VI
VI
6-052-01
VI
6-052-01
VI
6-052-02
VI
6-052-02
VI
6-052-03
6-053-00
VI
VI
6-053-01
VI
6-053-01
VI
6-053-01
VI
6-053-02
VI
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Regelung zur
Bodennutzung und zur Gestaltung und
Nutzung baulicher Anlagen)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Grundstückswertermittlung)
Ersatzbeschaffungen (Bodenordnung)
Ersatzbeschaffungen (Maßnahmen zur
Stadterneuerung)
Ersatzbeschaffungen
(Grundlagenermittlung für Beiträge und
Gebühren)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 63)
Ersatzbeschaffungen (Bauberatung)
Ersatzbeschaffungen
(Ordnungswidrigkeiten)
Ersatzbeschaffungen (Baulasten)
Ersatzbeschaffungen (Teilungen)
Ersatzbeschaffungen (Wohnungs- und
Sonderbau)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 66)
Ersatzbeschaffungen (Wasserbauliche
Maßnahmen)
Ersatzbeschaffungen (Straßenplanung)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrstechnik)
Ersatzbeschaffungen (Straßenbau und instandsetzung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 36)
Ersatzbeschaffungen (Gewässerschutz)
Ersatzbeschaffungen (Abwasser)
Ersatzbeschaffungen (Altlasten und
Bodenschutz)
Ersatzbeschaffungen (Umwelt- und
Abfallberatung)
Ersatzbeschaffungen (Überwachung der
Abfallentsorgung)
Ersatzbeschaffungen (Allg.
Umweltplanung/Immissionsschutz)
Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung
von Leistungen des Landes zur Reform
der Umweltverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 52)
Ersatzbeschaffungen (BgA Eishallen)
Ersatzbeschaffungen (BgA Sportplätze)
Ersatzbeschaffungen (BgA GrotenburgStadion)
Ersatzbeschaffungen (Erholungspark
Elfrather See)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Sportförderung)
Ersatzbeschaffungen (Sport- und
Gesundheitskurse)
Ersatzbeschaffungen (Bäder)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 53)
Ersatzbeschaffungen (Amtsärztlicher
Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendärztlicher Dienst)
Ersatzbeschaffungen
(Sozialpsychiatrischer Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Infektions- und
Gesundheitsschutz))
11.07.2018
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
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3.000,00
3.000,00
0
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0,00
7.000,00
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0,00
7.000,00
7.000
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1.000
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5.000,00
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4.540
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4.900,00
4.540,00
4.540,00
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1.500,00
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1.500,00
1.500,00
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3.300,00
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0,00
3.300,00
3.300,00
0
0,00
690
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0,00
0,00
690,00
690,00
0
0,00
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0,00
780,00
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780,00
780,00
0
0,00
5.160
0,00
5.160,00
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0,00
5.160,00
5.160,00
0
0
0
0,00
0,00
0,00
3.000
1.800
1.200
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0,00
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3.000,00
1.800,00
1.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.000,00
1.800,00
1.200,00
3.000,00
1.800,00
1.200,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
1.020
0,00
1.020,00
0,00
0,00
1.020,00
1.020,00
0
0,00
1.540
0,00
1.540,00
0,00
0,00
1.540,00
1.540,00
0
0
0,00
0,00
1.220
1.850
0,00
0,00
1.220,00
1.850,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.220,00
1.850,00
1.220,00
1.850,00
0
0,00
300
0,00
300,00
0,00
0,00
300,00
300,00
0
0,00
300
0,00
300,00
0,00
0,00
300,00
300,00
0
0,00
200
0,00
200,00
0,00
0,00
200,00
200,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
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1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
2
3
6-053-03
VI
6-053-04
6-053-04
VI
VI
6-053-99
VI
6-067-01
VI
6-067-02
VI
6-067-02
VI
6-067-03
VI
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Zahnärztlicher
Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Heimaufsicht)
Ersatzbeschaffungen (Medizinalaufsicht)
Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von
Leistungen des Landes zur Reform der
Versorgungsverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (Natur-, Landschaftsund Artenschutz)
Ersatzbeschaffungen (Grünunterhaltung
für andere Fachbereiche)
Ersatzbeschaffungen (Öffentliche
Grünanlagen und Parks)
Ersatzbeschaffungen (Wald- und
Forstwirtschaft)
Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen
für GWG
11.07.2018
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
300
0,00
300,00
0,00
0,00
300,00
300,00
0
0
0,00
0,00
50
100
0,00
0,00
50,00
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50,00
100,00
50,00
100,00
0
0,00
380
0,00
380,00
0,00
0,00
380,00
380,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
2.500
0,00
2.500,00
0,00
0,00
2.500,00
2.500,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
682.435
0,00
682.435,00
0,00
0,00
682.435,00
682.435,00
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1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Investitionsliste 2015
d) Maßnahmen bis 50.000 Euro
(ohne GWG)
Seite 13 von 31
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
2
1-001-01
3
I
1-001-01
I
1-005-00
1-005-00
1-005-01
I
I
I
1-005-01
I
1-005-02
1-005-02
1-005-02
1-006-01
1-013-01
I
I
I
I
I
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Bürgerinteressen)
Ersatzbeschaffungen
(Verwaltungsmanagment)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 05)
Ersatzbeschaffungen (Stadtentwicklung)
Ersatzbeschaffungen (Stadtmarketing)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Stadtmarketing und Stadtwerbung)
Ersatzbeschaffungen (Büro des Rates)
Ersatzbeschaffungen (Fraktionen)
Tablets (Fraktionen)
Ersatzbeschaffungen (Integrationsbüro)
Ersatzbeschaffungen (Presseamt)
1-014-01
I
Ersatzbeschaffungen (Rechnungsprüfung)
2-020-01
II
2-020-01
II
2-021-00
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-02
II
2-021-02
II
2-021-02
II
2-021-03
II
2-021-03
II
2-021-04
II
2-021-04
II
2-032-00
2-032-30
II
II
3-002-01
III
3-003-01
III
3-010-00
3-010-00
III
III
3-030-01
III
3-030-03
III
3-031-00
3-031-01
3-031-01
3-031-02
3-031-03
3-031-03
III
III
III
III
III
III
3-037-01
III
3-050-00
3-050-01
3-050-01
3-050-01
III
III
III
III
Ersatzbeschaffungen
(Beteiligungscontrolling)
Ersatzbeschaffungen (Controlling und
Finanzmanagement)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 21)
Ersatzbeschaffungen (Buchführung,
Geschäftsbuchhaltung)
Ersatzbeschaffungen (Zahlungsverkehr,
Verwahrgelass, Liquiditätssicherung)
Ersatzbeschaffungen (Buchführung,
Zahlungsabwicklung)
Ersatzbeschaffungen
(Forderungsmanagement/Vollstreckung)
Ersatzbeschaffungen
(Grundbesitzabgaben)
Ersatzbeschaffungen (Gewerbesteuer)
Ersatzbeschaffungen (örtl. Verbrauchsund Aufwandssteuern)
Ersatzbeschaffungen (Bereitstellung von
Liegenschaften)
Ersatzbeschaffungen (Bewirtschaftung
von allg. Grundvermögen)
Ersatzbeschaffungen
(Stiftungsverwaltung)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnungsbauförderung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 32)
Kassenautomat
Ersatzbeschaffungen
(Gleichstellungstelle)
Ersatzbeschaffungen
(Gesamtpersonalrat)
Fahrzeuge (FB-Overhead 10)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 10)
Ersatzbeschaffungen (Rechtsberatung
und -vertretung)
Ersatzbeschaffungen (Vergabe- und
Vertragswesen)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 31)
Ersatzbeschaffungen (Sitzungsdienst)
Ersatzbeschaffungen (Bürgerservice)
Ersatzbeschaffungen (Standesamt)
Ersatzbeschaffungen (Statistik)
Ersatzbeschaffungen (Wahlen)
Ersatzbeschaffungen (Brandbekämpfung
und Hilfeleistung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 50)
Ersatzbeschaffungen (Hilfe zum
Lebensunterhalt)
Ersatzbeschaffungen (Hilfen für
Asylbewerber)
Ersatzbeschaffungen
(Unterhaltsvorschuss)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
1.500
1.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
5.000
0,00
5.000,00
0,00
0,00
5.000,00
5.000,00
0
0
0
0,00
0,00
0,00
1.000
1.000
1.500
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
1.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
1.500,00
1.000,00
1.000,00
1.500,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500
3.000
13.680
750
11.500
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
3.000,00
13.680,00
750,00
11.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
3.000,00
13.680,00
750,00
11.500,00
1.500,00
3.000,00
13.680,00
750,00
11.500,00
0
0,00
1.650
0,00
1.650,00
0,00
0,00
1.650,00
1.650,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
880
0,00
880,00
0,00
0,00
880,00
880,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
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0,00
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0,00
1.000,00
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0,00
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1.000,00
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1.000,00
0
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500
0,00
500,00
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0,00
500,00
500,00
0
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500
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500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0
0,00
0,00
22.400
13.000
0,00
0,00
22.400,00
13.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22.400,00
13.000,00
22.400,00
13.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0
0,00
0,00
28.000
591.720
0,00
0,00
28.000,00
591.720,00
0,00
0,00
0,00
0,00
28.000,00
591.720,00
28.000,00
591.720,00
0
0,00
1.020
0,00
1.020,00
0,00
0,00
1.020,00
1.020,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0
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0
0
0
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0,00
0,00
0,00
0,00
1.000
1.200
2.900
1.200
1.000
1.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.200,00
2.900,00
1.200,00
1.000,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.200,00
2.900,00
1.200,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.200,00
2.900,00
1.200,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
50.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
0
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1.000
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0
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1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
750
0,00
750,00
0,00
0,00
750,00
750,00
0
0,00
750
0,00
750,00
0,00
0,00
750,00
750,00
Seite 14 von 31
11.07.2018
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx)
20
Produktgruppe
2
3-050-01
3-050-01
GB
3
III
III
3-050-02
III
3-050-02
III
3-050-03
III
3-050-03
3-050-04
III
III
3-050-05
III
3-050-05
III
3-050-05
III
3-050-05
III
3-050-05
III
3-050-99
4-051-00
4-051-01
4-051-01
4-051-02
4-051-02
4-051-02
4-051-03
4-051-03
III
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
4-051-04
IV
4-051-04
4-051-05
4-051-05
IV
IV
IV
4-051-05
IV
4-051-05
IV
4-400-00
4-400-02
IV
IV
4-401-01
IV
4-411-01/STA
IV
4-412-01/M
IV
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Grundsicherung im
Alter)
Ersatzbeschaffungen (Bildung und
Teilhabe)
Ersatzbeschaffungen
(Eingliederungshilfen)
Ersatzbeschaffungen (Sonstige soziale
Hilfen)
Ersatzbeschaffungen
(Seniorenangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen (Ambulante Hilfen
und stationäre Hilfen)
Ersatzbeschaffungen (Allgemeine
Förderung der Wohlfahrtspflege)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie
Unterbringung und Betreuung von
Obdachlosen)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie
Unterbringung und Betreuung von
asylbegehrenden
Ausländern/Flüchtlingen)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie
Unterbringung und Betreuung von
Aussiedlern)
Ersatzbeschaffungen (Wohngeld)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumbewirtschaftung und vermittlung)
Ersatzbeschaffungen
(Feststellungsverfahren nach dem
Schwerbehindertenrecht)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 51)
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung
von Kindern in städt.
Kindertageseinrichtungen)
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung
von Kindern in Kindertgagespflege)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendarbeit)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendschutz)
Ersatzbeschaffungen (Jugendgerichtshilfe
und sexueller Missbrauch)
Ersatzbeschaffungen (Hilfen für junge
Menschen und ihre Familien)
Ersatzbeschaffungen (Regionales
Bildungsbüro)
Ersatzbeschaffungen
(U25/Jugendberufshilfe)
Ersatzbeschaffungen (Ü25)
Ersatzbeschaffungen (Beistandschaften)
Ersatzbeschaffungen (BAFöG)
Ersatzbeschaffungen
(Vormundschaften/Pflegschaften)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Familienbüro)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 40)
Ersatzbeschaffungen (Medienzentrum)
Ersatzbeschaffungen (Bildungsangebote)
Ersatzbeschaffungen (Stadtarchiv)
Ersatzbeschaffungen (Mediothek)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
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13
0
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1.000,00
0,00
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1.000,00
1.000,00
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1.000
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0,00
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1.000,00
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750
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750,00
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1.500
0,00
1.500,00
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1.500,00
1.500,00
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0,00
500,00
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500,00
500,00
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57.450
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0,00
57.450,00
57.450,00
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120.750
0,00
120.750,00
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0,00
120.750,00
120.750,00
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5.300,00
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6.230,00
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39.040,00
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22.500,00
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0,00
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1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
2
3
4-413-01/DTM
IV
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Deutsches
Textilmuseum)
IV
Ersatzbeschaffungen (Kulturzentrum
Fabrik Heeder)
4-414-01/KuK
4-414-02/KuK
IV
4-415-01/KUM
IV
4-416-01/MBL
IV
4-417-01/MUS
IV
5-060-00
V
5-060-02
V
5-060-02
V
5-061-00
V
5-061-02
V
5-062-00
V
5-062-01
V
5-062-02
V
5-062-02
V
5-063-00
V
5-063-01
V
5-063-02
V
5-063-02
V
5-063-02
V
5-063-03
V
5-066-00
V
5-066-01
V
5-066-02
5-066-02
V
V
5-066-02
V
6-036-00
6-036-01
6-036-01
VI
VI
VI
6-036-02
VI
6-052-00
6-052-01
VI
VI
6-052-01
VI
6-052-01
VI
Ersatzbeschaffungen (Kresch)
Ersatzbeschaffungen (Kunstmuseen)
Ersatzbeschaffungen (Museum Burg Linn)
Ersatzbeschaffungen (Musikschule)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 60)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Stadtwaldhaus)
Ersatzbeschaffungen (BgA Colonnade)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 61)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrskonzepte)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 62)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Vermessungen/Erfassungen von
Geodaten)
Ersatzbeschaffungen
(Grundstücksbezogene
Basisinformationen)
Ersatzbeschaffungen (Raumbezogene
Informationssysteme und kathografische
Leistungen)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 63)
Ersatzbeschaffungen (Bauberatung)
Ersatzbeschaffungen
(Ordnungswidrigkeiten)
Ersatzbeschaffungen (Baulasten)
Ersatzbeschaffungen (Teilungen)
Ersatzbeschaffungen (Wohnungs- und
Sonderbau)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 66)
Ersatzbeschaffungen (Wasserbauliche
Maßnahmen)
Ersatzbeschaffungen (Straßenplanung)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrstechnik)
Ersatzbeschaffungen (Straßenbau und instandsetzung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 36)
Fahrzeuge (Abwasser)
Ersatzbeschaffungen (Abwasser)
Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung
von Leistungen des Landes zur Reform
der Umweltverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 52)
Ersatzbeschaffungen (BgA Eishallen)
Ersatzbeschaffungen (BgA Turn- und
Sporthallen)
Ersatzbeschaffungen (BgA Sportplätze)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
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9
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11
12
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0
0,00
4.000
0,00
4.000,00
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0,00
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0
0,00
2.100
0,00
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0,00
0,00
2.100,00
2.100,00
0
0,00
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0,00
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20.000,00
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3.610
0,00
3.610,00
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0,00
3.610,00
3.610,00
0
0,00
8.200
0,00
8.200,00
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0,00
8.200,00
8.200,00
0
0,00
5.500
0,00
5.500,00
0,00
0,00
5.500,00
5.500,00
0
0,00
29.000
0,00
29.000,00
0,00
0,00
29.000,00
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10.000
0,00
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0,00
0,00
10.000,00
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0
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1.000
0,00
1.000,00
0,00
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0,00
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0,00
8.000,00
0,00
0,00
8.000,00
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0,00
8.000,00
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0,00
8.000,00
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25.000
0,00
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0,00
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5.000
0,00
5.000,00
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5.000,00
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0,00
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0,00
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0,00
4.000,00
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0,00
4.000,00
4.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000
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6.100,00
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61.300
2.500
0,00
0,00
61.300,00
2.500,00
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2.500,00
61.300,00
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0
0,00
4.500
0,00
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0,00
0,00
4.500,00
4.500,00
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11.07.2018
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
2
3
6-052-01
VI
6-052-01
VI
6-052-02
VI
6-052-02
VI
6-052-03
6-053-00
VI
VI
6-053-01
VI
6-053-01
VI
6-053-01
VI
6-053-02
VI
6-053-03
VI
6-053-04
6-053-04
6-067-00
VI
VI
VI
6-067-01
VI
6-067-01
VI
6-067-01
VI
6-067-01
VI
6-067-02
VI
6-067-02
VI
6-067-02
VI
6-067-02
6-067-02
VI
VI
6-067-03
VI
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (BgA GrotenburgStadion)
Ersatzbeschaffungen (Erholungspark
Elfrather See)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Sportförderung)
Ersatzbeschaffungen (Sport- und
Gesundheitskurse)
Ersatzbeschaffungen (Bäder)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 53)
Ersatzbeschaffungen (Amtsärztlicher
Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendärztlicher Dienst)
Ersatzbeschaffungen
(Sozialpsychiatrischer Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Infektions- und
Gesundheitsschutz))
Ersatzbeschaffungen (Zahnärztlicher
Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Heimaufsicht)
Ersatzbeschaffungen (Medizinalaufsicht)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 67)
Ersatzbeschaffungen (Planung und
Neubau von Freiflächen)
Grünwegeverbindungen (Planung und
Neubau von Freiflächen)
Ersatzbeschaffungen (Freiraum- und
Landschaftsplanung)
Ersatzbeschaffungen (Natur-, Landschaftsund Artenschutz)
Ersatzbeschaffungen (Grünunterhaltung
für andere Fachbereiche)
Ersatzbeschaffungen (Öffentliche
Grünanlagen und Parks)
Wegeherstellung (Öffentliche
Grünanlagen und Parks)
Ersatzbeschaffung (Botanischer Garten)
Wegeherstellung (Kleingärten)
Ersatzbeschaffungen (Wald- und
Forstwirtschaft)
Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen
bis 50.000 Euro
(ohne Geringwertige Wirtschaftsgüter)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
12 ./. 6)
5
6
7
8
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10
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12
13
0
0,00
8.000
0,00
8.000,00
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
2.800
0,00
2.800,00
0,00
0,00
2.800,00
2.800,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0
0,00
0,00
10.000
800
0,00
0,00
10.000,00
800,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
800,00
10.000,00
800,00
0
0,00
840
0,00
840,00
0,00
0,00
840,00
840,00
0
0,00
1.260
0,00
1.260,00
0,00
0,00
1.260,00
1.260,00
0
0,00
800
0,00
800,00
0,00
0,00
800,00
800,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
600
0,00
600,00
0,00
0,00
600,00
600,00
0
0
0
0,00
0,00
0,00
600
600
11.650
0,00
0,00
0,00
600,00
600,00
11.650,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
600,00
600,00
11.650,00
600,00
600,00
11.650,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
75.000
0,00
75.000,00
0,00
0,00
75.000,00
75.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
4.000
0,00
4.000,00
0,00
0,00
4.000,00
4.000,00
0
0,00
5.250
0,00
5.250,00
0,00
0,00
5.250,00
5.250,00
0
0,00
101.500
0,00
66.500,00
0,00
0,00
66.500,00
66.500,00
0
0,00
40.000
0,00
40.000,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0
0
0,00
0,00
500
28.000
0,00
0,00
500,00
28.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
28.000,00
500,00
28.000,00
0
0,00
10.500
0,00
10.500,00
0,00
0,00
10.500,00
10.500,00
22.500
22.500,00
1.771.470
0,00
1.736.470,00
0,00
0,00
1.736.470,00
1.713.970,00
Seite 17 von 31
11.07.2018
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Deckung von 35.000 Euro für die Anschaffung eines LKW mit Ladekran. (s.
Maßnahmen > 50.000 Euro)
Investitionsliste 2015
e) Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze
von 50.000 Euro
Seite 18 von 31
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Priori
tät
1
2
3
1
5-060-02
V
2
5-060-02
V
3
5-060-02
V
4
5-060-02
V
5
5-060-02
V
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
U3-Ausbauprogramm Neubau von 45
Gruppen
U3-Ausbauprogramm Erweiterung um 11
Gruppen (inkl. Festwerte)
U3-Ausbauprogramm Anpassung des
Raumangebots (inkl. Festwerte)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
5
6
7
8
11.07.2018
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
bedarf der Stadt
anteil 2015
2015
2016
2016
(Summe
2015
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
werden
werden
werden
9)
6)
9
10
11
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
2.084.000
619.400,00
580.000
370.000,00
210.000,00
0,00
4.180.000,00
580.000,00
-39.400,00
s. gesondertes Tabellenblatt
2.138.600
2.811.600,00
2.872.000
621.082,95
2.406.000,00
0,00
1.651.000,00
3.027.082,95
215.482,95
s. gesondertes Tabellenblatt
240.800
300.000,00
300.000
23.000,00
277.000,00
0,00
2.010.000,00
300.000,00
0,00
Kita Florastraße
0
0,00
40.000
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
3 und 4
Albert-Schweitzer-Realschule
0
0,00
375.000
355.000,00
0,00
0,00
0,00
355.000,00
355.000,00
3 und 4
s. gesondertes Tabellenblatt
6
5-060-01
V
Gesamtschule Kaiserplatz, Erweiterungen
um 2 Gruppenbereiche (inkl. Festwerte)
0
0,00
250.000
33.000,00
217.000,00
0,00
100.000,00
250.000,00
250.000,00
3 und 4
7
5-060-01
V
Bismarckschule, Ersatz des abgängigen
Pavillongebäudes
0
0,00
100.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
1
8
5-060-01
V
Planung und Investition für
Schulformänderungen (inkl. Festwerte)
0
0,00
600.000
0,00
200.000,00
0,00
0,00
200.000,00
200.000,00
1
9
5-060-02
V
Gebundener Ganztag an Realschulen
(Horkesgath)
0
0,00
162.500
50.000,00
112.500,00
0,00
0,00
162.500,00
162.500,00
3
V
Gebundener Ganztag an Gymnasien
(Horkesgath)
0
0,00
162.500
50.000,00
112.500,00
0,00
0,00
162.500,00
162.500,00
3
9
5-060-02
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
10
2-021-03
II
Grundstücksverkehr
0
0,00
987.000
0,00
500.000,00
0,00
0,00
500.000,00
500.000,00
1 und 3
11
5-066-02
V
Ostwall 2.- 5. BA
3.358.500
3.358.500,00
8.754.000
4.083.646,71
1.749.353,29
1.667.000,00
3.497.000,00
5.833.000,00
2.474.500,00
3 und 4
12
5-060-02
V
Kaiser-Wilhelm-Museum,
Sanierungsmaßnahme
280.000
0,00
5.655.000
5.355.000,00
300.000,00
1.400.000,00
0,00
5.655.000,00
5.655.000,00
3 und 4
12
4-415-01/KUM
IV
Erstaustattung KWM
0
0,00
533.890
0,00
385.000,00
0,00
148.890,00
385.000,00
385.000,00
1
13
5-060-02
V
Haus Sollbrüggen, Musikschule
0
0,00
475.000
100.000,00
70.000,00
0,00
0,00
170.000,00
170.000,00
3 und 4
Seite 19 von 31
Restabwicklung/Schlussrechnungen der in 2014 fertiggestellten
01.10.2014 Baumaßnahme, Neuveranschlagung erforderlich, da keine
Resteübertragung möglich
Restabwicklung/Schlussrechnungen der in 2014 fertiggestellten
01.09.2014 Baumaßnahme, Neuveranschlagung erforderlich, da keine
Resteübertragung möglich
Die Ausführung des südlichen Bauteils befindet sich in Ausführung
und wird in 2015 fertiggestellt und abgerechnet (ursprünglich bereits
für 2014 vorgesehen, daher Mittelverschiebung ohne
Resteübertragung, keine Mehrkosten). Der Baubeginn des nördlichen
Bauteils ist für September 2015 vorgesehen. Eine Abrechnung dieses
Bauteils ist erst Anfang 2016 realistisch, daher werden hierfür Mittel in
Höhe von rund 100 TEUR aus dem Ansatz 2016 in Anspruch
genommen, die ursprünglich für die Erstellung der Turnhalle
vorgesehen sind. Die Durchführung des Projektes erfolgt im Rahmen
der kommunalen Schulträgerverpflichtung (§§ 78, 79 SchulG NW).
Für 2015 sind Planungskosten vorzusehen, um die Voraussetzung für
einen Projektstart in 2016 zu schaffen. Die Beauftragung der
Bauleistungen erfolgt erst in 2016.
In 2015 werden Mittel in Höhe von rund 200.000 EUR für
Machbarkeitsstudien zu möglichen Standorten der 5. Gesamtschule,
für Arbeiten zur Umwandlung des Standortes Lübecker Weg zur 4.
Gesamtschule sowie Arbeiten im Rahmen der Umwandlung der
Comeniusschule (bisher Förderschule) zum Nebenstandort der
Grundschule Mariannenstr. benötigt.
01.09.2014 Das Objekt ist bereits zu überwiegenden Teilen in Nutzung gegangen.
Aktuell stehen noch Restarbeiten/-rechnungen für das
Selbstlernzentrum aus, weiterhin sind je nach Ausgang des
01.09.2014 anhängigen Gerichtsverfahrens die Kosten der Dacherneuerung
vorzusehen.
Es werden rd. 20.600 EUR für die Entschädigung von zwei
ausgelaufenen Erbbaurechten benötigt.
Der verbleibende Betrag ist für Grundstücksankäufe/Ausübung von
Vorkaufsrechten vorgesehen. Im Nothaushalt werden Ankäufe nur
dann infrage kommen, wenn gesetzliche oder vertragliche
Vorkaufsrechte zwingend ausgeübt werden müssen, um Grundstücke
für die Stadt zu sichern, die dringend für die
Aufgabenerfüllung benötigt werden. Dabei ist dann eine zeitliche
Verschiebung nicht möglich, da die Vorkaufsrechte innerhalb von
zwei Monaten ausgeübt werden müssen.
Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Herbst 2015, die
Abrechnung für Sommer 2016 vorgesehen. Laut aktuellem
Sachstand werden für 2015 Zahlungen in Höhe von rund 5.655.000
EUR, in 2016 von rund 1.400.000 EUR erwartet. Der Gesamtbedarf
liegt demnach unter Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse bis
2014 bei rund 17.700.000 EUR, also im Rahmen der Beschlusslage.
Bzgl. der aus Regress gegen die ursprünglich ausführende Firma für
Fensterarbeiten erwarteten Rückflüsse lässt der aktuelle Sachstand
des anhängigen Gerichtsverfahrens keinen Erfolg noch in 2015
erwarten.
Der Umzug in 2016 vom Depot in Uerdingen zurück ins sanierte KWM
kann nur stattfinden, wenn die Ersteinrichtung verschiedener Bereiche
(Kunstdepot, Bibliothek,Büros, Werkstätten etc.) im KWM in 2015
bereits erfolgt ist. Bei dem Betrag von ca. 385.000 EUR handelt es
sich um einen Schätzbetrag nach dem bisherigen Baufortschritt und
Kenntnisstand.
Neben den bereits in Vorjahren erteilten Aufträgen sind bereits
ausgeschriebene Elektroarbeiten - nach Rückzug des Anbieters nochmals zu beauftragen.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
14
5-060-01
V
Hauptfeuerwache, Beratung PPP
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
5
6
7
8
0
0,00
40.000
0,00
11.07.2018
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
bedarf der Stadt
anteil 2015
2015
2016
2016
(Summe
2015
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
werden
werden
werden
9)
6)
9
10
11
12
13
210.000,00
0,00
0,00
210.000,00
210.000,00
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
3
15
3-037-01
III
Leitstellentechnik für den Neubau der
Hauptfeuerwache
0
0,00
222.920
0,00
222.920,00
0,00
1.800.000,00
222.920,00
222.920,00
3 und 4
16
5-060-02
V
Hauptfeuerwache Planungskosten TK
0
0,00
330.000
0,00
160.000,00
0,00
0,00
160.000,00
160.000,00
3
17
5-066-02
V
Hauptfeuerwache; Ausbau Güterstr.
0
0,00
200.000
0,00
200.000,00
0,00
425.000,00
200.000,00
200.000,00
1
18
5-066-02
V
Haupt-Feuerwache;LSA Neue
Ritterstr./Güterstr.
0
0,00
200.000
0,00
200.000,00
0,00
346.000,00
200.000,00
200.000,00
2
19
20
5-066-01
5-066-02
V
V
Sanierung Rheindeiche
Hafenringstraße 2. BA, von Kreisverkehr
Fegeteschstr. - Bataverstraße
880.000
1.185.840
2.104.800,00
700.100,00
1.100.000
2.106.000
743.768,40
1.569.518,70
1.587.231,60
536.481,30
0,00
0,00
0,00
0,00
2.331.000,00
2.106.000,00
226.200,00
1.405.900,00
Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem PPPModell zum Bau der Hauptfeuerwache (Leitstellenplanung, 100.000
EUR, Vertragscontrolling, 30.000 EUR, Baucontrolling, 80.000 EUR)
Die Beauftragung für eine neue Leitstellentechnik (hier Anteil
Brandschutz) zur Implementierung in den Neubau der
Hauptfeuerwache erfolgte in 2014. I.H.v. 222.920 Euro werden
Leistungen in 2015 kassenwirksam. Darüber hinaus ist eine
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.800.000 Euro erforderlich,
welche nach Fertigstellung Anfang 2016 kassenwirksam wird. S.
auch Begründung bei "rentierlichen Maßnahmen"!
Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem PPPModell zum Bau der Hauptfeuerwache (Planungsleistungen
Telekommunikation)
Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres. Zur optimalen Erschließung der Hauptfeuerwache sind der
Ausbau der Güterstraße sowie der Ausbau von
Verkehrsvorratsflächen, die zwischen dem Gelände der
Hauptfeuerwache und der Neuen Ritterstraße liegen, notwendig.
Gem. § 82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres im Zuge der Gesamtmaßnahme sollen die Signalanlagen
im Ausrückbereich der Feuerwehr zukünftig durch die Leitstelle der
Feuerwache beeinflussbar sein und müssen deshalb erneuert
werden. Die Feuerwehr will im Oktober unter realen Bedingungen die
Testphase einleiten.
3 und 4
Herstellung von Wurzelbrücken durch zusätzlichen Erhalt der Bäume.
Veränderung des Bauverfahrens im Wegebau durch Wurzelschutz.
Kontaminierte Böden, dadurch entstehen Entsorgungskosten. Es
entsteht eine Bauzeitverlängerung wegen Baum- und Wurzelschutz.
Durch die Bauzeitverlängerung und Mehrkosten werden andere
Aufträge verteuert wie die Bauüberwachung, SIGEKO und die
ökologische Baubegleitung. Eine Refinanzierung der Mehrkosten wird
über Fördermittel erwartet.
3 und 4
Per Beantragung Mittelausgleich an die BZR konnten Ende 2014 1,1
Mio EUR Förderung vereinnahmt werden gegenüber dem Planansatz
i.H.v. 880.000,-- EUR. Aufgrund von Wenigerausgaben im HH-Jahr
2014 und Einsparungen i.H.v. 678.000,-- EUR ist für 2015 nach
jetzigem Kenntnisstand mit 700.100,-- EUR zu rechnen. Gem. §82
Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition
oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres.
21
3-037-01
III
Kleinalarmfahrzeug
0
0,00
120.000
0,00
120.000,00
0,00
70.000,00
50.000,00
50.000,00
1
22
3-037-01
III
Hilfeleistungslöschfahrzeug Freiwillige
Feuerwehr Fischeln
0
0,00
90.000
0,00
90.000,00
0,00
240.000,00
90.000,00
90.000,00
1
Seite 20 von 31
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Mit diesem Fahrzeug soll ein Kleinalarmfahrzeug aus dem Jahre
2004 ersetzt werden, welches als Fahrzeug für Einsätze kleineren
Umfanges eingesetzt wird (Beseitigung von Ölspuren,
Wasserschäden, kleine Sturmeinsätze, Tierrettung, Öffnungen von
Wohnungen bei hilflosen Personen hinter verschlossenen Türen).
Das Fahrzeug hat dann eine Laufzeit von 10 Jahren erreicht und ist
heute schon wegen der starken Beanspruchung entsprechend
reparaturanfällig. Die Beschaffung des Fahrgestells erfolgt in 2015.
Die Aufbauten werden in 2015 beauftragt, sie führen allerdings erst in
2016 zur Kassenwirksamkeit, so dass eine
Verpflichtungsermächtigung von 70.000 Euro erforderlich ist.
Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG.
Mit diesem Löschfahrzeug (hier Ansatz für Fahrgestell) soll ein dann
21 Jahre altes Fahrzeug des Löschzuges Fischeln ersetzt werden.
Dieses Fahrzeug entspricht schon heute in keinster Weise den
einsatztaktischen und sicherheitstechnischen Anforderungen in Bezug
auf die feuerwehrtechnischen Einbauten und Ausrüstungen. Für den
Aufbau ist eine Verpflichtungsermächtigung in 2015 erforderlich,
welche in 2016 kassenwirksam wird. Gesetzliche Grundlage bildet
das FSHG.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
Priori
tät
1
2
GB
3
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
5
6
7
8
11.07.2018
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
bedarf der Stadt
anteil 2015
2015
2016
2016
(Summe
2015
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
werden
werden
werden
9)
6)
9
10
11
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
23
3-037-01
III
Einsatzleitwagen
0
0,00
120.000
0,00
120.000,00
0,00
70.000,00
50.000,00
50.000,00
1
24
3-037-01
III
Ankauf Löschfahrzeug
0
0,00
400.000
0,00
400.000,00
0,00
0,00
400.000,00
400.000,00
3 und 4
25
3-037-01
III
Mannschaftstransportwagen
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
1
26
3-037-01
III
Hilfeleistungslöschfahrzeug Freiwillige
Feuerwehr Oppum
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
290.000,00
0,00
0,00
1
27
3-037-01
III
Sicherheitsentwicklungsplan
0
0,00
45.000
0,00
45.000,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
1
28
5-066-02
V
LZA K109, Düsseldorfer Straße Hafenstraße
0
0,00
64.350
39.213,36
25.136,64
0,00
0,00
64.350,00
64.350,00
1
29
5-066-02
V
Dakerstraße
0
0,00
70.500
70.500,00
0,00
0,00
0,00
70.500,00
70.500,00
3 und 4
30
5-066-02
V
Erneuerung Verkehrsrechner
0
0,00
750.000
724.544,11
5.455,89
0,00
0,00
730.000,00
730.000,00
3 und 4
31
5-066-02
V
LZA K67 Ossumer Straße
0
0,00
210.000
342,19
209.657,81
0,00
0,00
210.000,00
210.000,00
2
32
5-066-01
V
Rheinblick
0
0,00
320.000
4.856,66
145.143,34
0,00
0,00
150.000,00
150.000,00
1 und 4
33
5-066-02
V
Erneuerung von Beleuchtungsanlagen
0
0,00
4.200.000
3.000.000,00
1.200.000,00
0,00
14.000.000,00
4.200.000,00
4.200.000,00
3 und 4
34
5-066-02
V
Erschließung von Baugelände, GE
0
0,00
50.000
45.600,00
4.400,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
3 und 4
Seite 21 von 31
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Mit diesem Fahrzeug soll ein Einsatzleitwagen der Grösse 1 nach DIN
ersetzt werden, welches bei jedem Einsatz vom Zugführer der
Feuerwache 1 als Führungsfahrzeug genutzt wird. Zu diesem Zweck
ist das Fahrzeug mit der vorgeschriebenen Kommunikationstechnik
(Funk, Telefon, Fax, Navigation) und notwendiger Beladung
(Messgeräte u.ä.) ausgestattet. Dieses Fahrzeug hat dann eine
Laufzeit von 12 Jahren erreicht und wurde entsprechend stark
beansprucht. Ferner besitzt das Fahrzeug keine zeitgemäße
Datenverarbeitungs- und Informationstechnik, so dass eine teure
Umrüstung absolut unwirtschaftlich wäre. Die Beschaffung des
Fahrgestells erfolgt in 2015. Die Aufbauten werden in 2015
beauftragt, sie führen allerdings erst in 2016 zur Kassenwirksamkeit,
so dass eine Verpflichtungsermächtigung von 70.000 Euro
erforderlich ist. Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG.
Hierbei handelt es sich um den in 2015 kassenwirksam werdenden
Anteil für die bereits in 2014 beauftragte Beschaffung der
Löschgruppenfahrzeuge für die freiwilligen Feuerwehren
Löschgruppe Gellep-Stratum und Löschzug Hüls (hier jeweils Ansatz
für Aufbau). Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG.
Das Fahrzeug wird für täglich zwingend notwendige logistische
Abläufe zwischen den einzelnen Feuerwachen benötigt (Personalund Materialtransport). In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine
Verpflichtungsermächtigung in 2015 beplant, welche in 2016
kassenwirksam wird. Weiterhin dient es bei größeren und / oder
langwierigen Einsätzen zum Personaltausch und zur Versorgung der
vor Ort befindlichen Einsatzkräfte sowie zum Abtransport von
gebrauchtem Einsatzmaterial. Gesetzliche Grundlage bildet das
FSHG.
Mit diesem Löschfahrzeug (hier Ansatz für Aufbau) soll ein dann 19
Jahre altes Fahrzeug der Löschgruppe Oppum ersetzt werden.
Dieses Fahrzeug entspricht schon heute in keinster Weise den
einsatztaktischen und sicherheitstechnischen Anforderungen in Bezug
auf die feuerwehrtechnischen Einbauten und Ausrüstungen. Für den
Aufbau ist eine Verpflichtungsermächtigung in 2015 erforderlich,
welche in 2017 kassenwirksam wird. Die Anschaffung des
Fahrgestells ist in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2016
berücksichtigt. Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG.
Aus diesem Ansatz soll ein vorhandener Mannschaftstransportwagen
ersetzt werden, welcher für den Transport von Einsatzkräften und als
Zugfahrzeug für einen Technikanhänger im Rahmen der
Einsatzkonzepte für den Sanitäts- und Betreuungsdienst genutzt wird.
Das vorhandene Fahrzeug ist Baujahr 1993 und mit einer Laufzeit
von mehr als 20 Jahren entsprechend reparaturanfällig und
unzuverlässig. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen des
Katastrophenschutzes.
2014
Die Planung muss in 2015 vorangetrieben werden, damit die
Maßnahme 2016 in das Ausschreibungsverfahren gelangen kann.
Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres
Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres
Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Submission durchgeführt.
Zur Erfüllung der Anforderungen des Hochwasserschutzes ist die
marode Hochwasserschutzanlage zu sanieren.
Am 09.09.2010 erfolgte durch den Hauptausschuss der Stadt Krefeld
der Grundsatzbeschluss zur "Erneuerung der Straßenbeleuchtung"
mit einem Gesamtaufwand i.H.v. 37,5 Mio. EUR. Mit Beschluss des
Bauausschusses v. 11.05.2011 wurden die Kosten für den Zeitraum
2011-2017 festgesetzt. Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer
Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung
im HH-Plan des Vorjahres.
Aufträge wie in Spalte 8 bestehen aus dem Vorjahr und werden
zwecks Ankauf, Notar, Grundbucheintragungen etc. in diesem Jahr
abgewickelt.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
5
6
7
8
11.07.2018
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
bedarf der Stadt
anteil 2015
2015
2016
2016
(Summe
2015
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
werden
werden
werden
9)
6)
9
10
11
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
35
5-066-02
V
Kostenbeteiligung an SWK-Maßnahmen
0
0,00
200.000
0,00
200.000,00
0,00
0,00
200.000,00
200.000,00
3
Ausz. Für den Erwerb von bewegl AV >
410 EUR
Ankauf von Spielgeräten
0
0,00
25.000
0,00
25.000,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
1 (bzw. 3)
36
4-051-05
IV
37
4-051-05
IV
38
5-062-04
V
Tiefbaumaßnahmen Bau von
Kinderspielplätzen
Stadtumbau West
39
6-067-02
VI
40
6-067-03
41
0
0,00
475.000
0,00
475.000,00
0,00
110.000,00
475.000,00
475.000,00
3.814.572
1.435.014
4.966.943
1.277.942
722.901
0
3.933.030
2.000.843
565.829
Ankauf von Fahrzeugen
0
0,00
90.000
0,00
125.000,00
0,00
0,00
125.000,00
125.000,00
1 (bzw. 2)
VI
Ersatzfahrzeuge
0
0,00
35.000
0,00
35.000,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
1 (bzw. 2)
5-060-01
V
Technik- und Dienstleistungszentrum
0
0,00
800.000
0,00
800.000,00
0,00
9.200.000,00
800.000,00
800.000,00
3 und 4
42
5-060-01
V
Sanierung Stadthaus
0
0,00
1.333.000
0,00
1.333.000,00
0,00
0,00
1.333.000,00
1.333.000,00
3 und 4
43
5-066-01
V
Sanierung der Verrohrung Linner
Mühlenbach und des HochwasserPumpwerkes
0
0,00
500.000
0,00
500.000,00
0,00
600.000,00
500.000,00
500.000,00
44
5-066-02
V
Erneuerung von Straßen
500.000
500.000,00
1.500.000
0,00
1.500.000,00
0,00
1.500.000,00
1.500.000,00
1.000.000,00
45
5-066-02
V
Erschließung Fischeln-Süd-West
0
0,00
130.000
0,00
130.000,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
1
46
5-066-02
V
Erneuerung von Steuergeräten für LSA
0
0,00
160.000
0,00
160.000,00
0,00
160.000,00
160.000,00
160.000,00
2 und 3
47
5-066-02
V
Erneuerung von Radwegen und Gehwegen
0
100.000,00
300.000
0,00
300.000,00
0,00
0,00
300.000,00
200.000,00
1
48
5-066-02
V
Errichtung und Erneuerung der LZA zur
ÖPNV-Beschleunigung 4. BA
0
0,00
230.000
0,00
150.000,00
0,00
155.000,00
150.000,00
150.000,00
3
Die Planung zu 6 Lichtsignalanlagen befindet sich in der Ausführung.
49
5-060-02
V
KGS Traar, Schulhofsanierung
0
0,00
80.000
0,00
30.000,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
1 und 4
Im Rahmen der gesetzlich begründeten Betreiberverantwortung (u. a.
§ 823 BGB, § 12 BetrSichV) ist die Erneuerung der Schulhoffläche
erforderlich. Ein aktuelles Angebot schließt mit rund 30.000 EUR.
50
5-066-02
V
Kölner Straße: Aufweitung von Ritterstraße
bis Kochstraße
0
0,00
50.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
1
51
5-066-02
V
Erneuerung von Parkscheinautomaten
0
0,00
21.000
0,00
21.000,00
0,00
0,00
21.000,00
21.000,00
3
Seite 22 von 31
1
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Maßnahmen und Abläufe werden durch die SWK bestimmt. Die
Kostenbeteiligung ist an einen Vertrag mit der SWK gekoppelt.
Zur Finanzierung der Herstellungskosten für gespendete Spielgeräte
(wirtschaftlicher Vorteil für die Stadt Krefeld) sowie von
Ersatzbeschaffungen von Kinderspielgeräten zur Aufrechterhaltung
der Bespielbarkeit der bestehenden Kinderspielplätze.
2
1 und 4
s. gesondertes Tabellenblatt
s. gesondertes Tabellenblatt
Der nebenstehende Betrag wird zur Ersatzbeschaffung eines LKW
mit Ladekran benötigt. Er muss zwingend zur Benutzung in der
Umweltzone zugelassen sein, da in diesem Jahr aufgrund der
rechtlichen Vorschriften die Möglichkeit zur Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen letztmalig besteht. Der zu ersetzende
LKW verfügt weder über die entsprechend erforderliche Abgasnorm,
noch ist dieser aufgrund der zahlreichen Mängel wirtschaftlich
instandzusetzen. Die Beschaffung ist zur Umsetzung
verkehrssichernder Maßnahmen unabweisbar.
Der nebenstehende Betrag ist zur Ersatzbeschaffung eines
Fahrzeugs für die Forstabteilung zur Aufrechterhaltung des Betriebs
zwingend erforderlich. Eine Reparatur des Altfahrzeugs (Bj. 1995) ist
angesichts der erheblichen TÜV-Mängel und des Alters nicht mehr
wirtschaftlich.
Der Planungsauftrag befindet sich in der Abwicklung, entsprechende
Beauftragungen wurden erteilt. Vorbehaltlich der erforderlichen
Beschlussfassungen wird auch die Inanspruchnahme der
Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Der Planungsauftrag befindet sich in der Abwicklung, entsprechende
Beauftragungen wurden erteilt.
Als Folge des Brandereignisses bei der Fa. Compo ist eine
kurzfristige Sanierung des Pumpwerkes und der Gewässerverrohrung
unumgänglich und nicht aufschiebar. Es tritt über Schadstellen
kontaminiertes Wasser in das Gewässer. Es besteht derzeit eine
Zahlungspflicht von hohen Abwassergebühren für das belastete
Wasser, das in den Kanal geleitet werden kann. Das
Hochwasserpumpwerk ist nicht funktionstüchtig und weist erhebliche
Schäden an Schiebern und Pumpen auf. Somit ist die Entwässerung
des Krefelder Südens nicht sichergestellt.
Die Gesamtsituation für Teilabschnitte in folgenden Bereichen:
Kempener Allee, Hafenstraße, Moerser Straße, Anrather Straße und
Düsseldorfer Straße hat sich durch Frostschäden zusätzlich
verschlechtert. Es ist vermehrt mit Regressansprüchen von Haltern
beschädigter Fahrzeuge zu rechnen. Im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht sind die beschädigten Straßen umgehend
Instand zu setzen, da andernfalls komplette Straßenabsperrungen
drohen.
Die Umweltverträglichkeitsstudie und der Artenschutz müssen 2015
für die Wiederaufnahme des Projektes beauftragt werden und in die
zu aktualisierende Planung eingearbeitet werden.
Bei der Erneuerung von Steuergeräten handelt es sich um
Totalausfälle der Lichtsignalanlagen. Es besteht grundsätzlich bei
einem Ausfall Gefahr in Verzug. Die meisten Anlagen haben bereits
eine Nutzungsdauer von über 30 Jahren.
Eine Aufhebung der Benutzerpflicht kann an den
Radverkehrsanlagen aus Verkehrssicherheitsgründen gegenüber den
schwächsten Radverkehrsteilnehmern nicht erfolgen.
Der Planungsauftrag muss in 2015 erteilt werden und zur Ausführung
gelangen, damit der Förderantrag an die Bezirksregierung gestellt
werden kann.
Die Parkscheinautomaten sind größtenteils veraltet und fallen
reparaturbedingt häufig aus. Hierdurch entsteht der Stadt ein nicht
unerheblicher Einnahmeausfall.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
52
5-066-02
V
Schroersdyk
53
5-060-01
V
Inklusion an Schulen
54
5-060-02
V
Ersatz von Spielgeräten in
Tageseinrichtungen für Kinder
55
6-067-01
VI
Ersatzleistungen nach § 15 BNatschG
(Zweckbindung)
56
6-052-01
VI
57
6-052-01
58
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
5
6
7
8
11.07.2018
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
bedarf der Stadt
anteil 2015
2015
2016
2016
(Summe
2015
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
werden
werden
werden
9)
6)
9
10
11
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
0
0,00
20.000
0,00
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
1
250.000
250.000,00
250.000
0,00
250.000,00
0,00
0,00
250.000,00
0,00
1
0
0,00
20.000
0,00
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
1 und 4
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Der völlig marode Zustand der Straße Schroersdyk macht einen
Ausbau unabdingbar notwendig. Zur Realisierung ist die baureife
Planung noch in diesem Jahr zu erstellen. Mit den politischen
Beschlüssen zu Beginn 2016 ist mit dem Ausbau spätestens im
Frühjahr 2016 zu beginnen.
Die Haushaltsmittel werden für noch in Absprache mit FB 40
festzulegende Projekte im Rahmen der kommunalen
Schulträgerverpflichtung benötigt.
Konkrete Bedarfe liegen bis dato nicht vor. Sollten im Laufe des
Jahres im Rahmen der sich aus der Betreiberverantwortung
ergebenden laufenden Überprüfungen Erneuerungen erforderlich
werden, wären die entsprechenden Investitionen aus dieser Position
zu bestreiten.
Nach § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ist der
Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen oder zu ersetzen. Nach § 15 Abs. 6 BNatschG sind
die Ersatzzahlungen zweckgebunden für Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst im betroffenen
Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen
Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Höhe der
Einzahlungen und Auszahlungen ist Maßnahme-abhängig, die
Zahlung bei Vorlage eines entsprechenden Tatbestands. Dem
nebenstehend aufgeführten Betrag stehen zweckgebundene
Einzahlungen aus in Vorjahren geleisteten Ersatzgeldern gegenüber,
für welche zum damaligen Zeitpunkt keine Sonderposten gebildet
wurden. Insofern ist zur aufgrund der vorhandenen Zweckbindung
zwingenden Verwendung der Gelder eine Neuanmeldung in Höhe der
nicht verausgabten Reste notwendig.
30.000
30.000,00
87.142
0,00
87.142,00
0,00
0,00
87.142,00
57.142,00
1 und 4
Errichtung eines Kunstrasenplatzes BSA
Hüls, Hölschen Dyk
0
0,00
537.000
0,00
537.000,00
0,00
0,00
537.000,00
537.000,00
1
VI
Ankauf eines Fahrzeuges für die Eishallen
0
0,00
90.000
0,00
90.000,00
0,00
0,00
90.000,00
90.000,00
1
5-060-02
V
Erbbaurechtsentschädigungen
0
0,00
34.270
0,00
34.270,00
0,00
0,00
34.270,00
34.270,00
-
59
2-021-03
II
Leibrente Vertrag 42/420 M 82103011
0
0,00
11.000
11.000,00
0,00
0,00
0,00
11.000,00
11.000,00
4
x
Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge
bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es
sich um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn
es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt.
60
2-021-03
II
Leibrente Vertrag 42/465 M 82103013
0
0,00
9.000
9.000,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
9.000,00
4
x
Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge
bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es
sich um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn
es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt.
61
2-021-03
II
Leibrente Vertrag 42/489 M 82103015
0
0,00
26.000
26.000,00
0,00
0,00
0,00
26.000,00
26.000,00
4
x
Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge
bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es
sich um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn
es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt.
62
2-021-03
II
Leibrente Vertrag 42/497 M 82103017
0
0,00
19.000
19.000,00
0,00
0,00
0,00
19.000,00
19.000,00
4
x
Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge
bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es
sich um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn
es sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt.
63
5-062-04
V
Leibrenten
0
0,00
92.000
92.000,00
0,00
0,00
0,00
92.000,00
92.000,00
3 und 4
64
3-010-04
III
Rechenzentrum Rathaus
0
0,00
200.000
0,00
200.000,00
0,00
0,00
200.000,00
200.000,00
1 und 2
Seite 23 von 31
Ratsbeschluss (Finanzierung Sportpauschale)
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Eishallen
(Finanzierung Sportpauschale)
Die Zahlungen sind entsprechend der aktuellen Beschlusslage zur
01.02.2015
Erbbaurechtsabwicklung erfolgt.
vertraglich festgesetzte Einzelverpflichtungen zur jährlichen
Auszahlung
s.gesonderte Begründung
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
Priori
tät
1
65
66
67
2
3-010-04
2-032-30
6-067-01
GB
3
III
II
VI
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Neue TK-Anlage Rathaus
Radarwagen inkl. Messtechnik
Landschaftsplan
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
5
6
7
8
0
0
40.000
0,00
0,00
40.000,00
0
140.000
50.000
0,00
0,00
0,00
11.07.2018
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
bedarf der Stadt
anteil 2015
2015
2016
2016
(Summe
2015
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
werden
werden
werden
9)
6)
9
10
11
12
13
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
200.000,00
140.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
10.000,00
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
1
Die große Telefonanlage im Rathaus ist im Jahr 2015 bereits 18
Jahre alt. Für die Anlage wird weder durch den Hersteller noch durch
andere Firmen ein Support geleistet. Defekte Bauteile müssen durch
vorgehaltene Reserven oder auf schwierigen Beschaffungswegen
geordert werden. Eine Wirtschaftlichkeit ist nicht mehr gegeben!
Um dann auch wieder ein einheitliches Rufnummernbild unter der
Kopfnummer 86-0 zu erhalten, ist der Austausch unumgänglich. Der
ursprünglich vorgesehene Ansatz in 2015 i.H.v. 100.000 Euro wird als
Verpflichtungsermächtigung in 2015 deklariert (über die ohnehin in
2015 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 100.000 Euro
hinaus), welche insgesamt in 2016 kassenwirksam werden.
1
Bei der Investition handelt es sich um die Beschaffung eines KFZ incl.
Meßtechnik zur (Teil-)Umsetzung der HSK-Maßnahme II-09. Mit der
Maßnahme kann erst nach Beschlussfassung/Genehmigung des
Haushaltes begonnen werden, da zur Umsetzung der Maßnahme
über den Stellenplan 2015 zunächst zusätzliche Personalstellen
eingerichtet und anschließend besetzt werden müssen. Aufgrund der
Dauer dieses Verfahrens sowie der vergaberechtlichen
Bestimmungen zur Beschaffung wird derzeit davon ausgegangen,
dass die Mittel erst im Haushaltsjahr 2016 abfließen.
1
Die Maßnahmen zur Durchführung des Landschaftsplanes
(bezuschusst v. Land) sollen weitergeführt werden. Wichtige
Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in
den Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebieten werden
durchgeführt. Unterjährig sind Maßnahmen einzuleiten, die diesen
Vorgaben gerecht werden. Hierunter zählen für 2015 Anlage eines
Kleingewässers und Uferabflachungen . Darüber hinaus soll am
Flöthbach eine Flutmulde angelegt werden. Die Förderung erfolgt
über FöNa, der Eigenanteil wird über Eigenleistung (Erbringung von
Ingenieurleistungen - Planung und Bau) sichergestellt.
Die Hans-Bos-Straße im (Neu-) Baugebiet 632 ist fertiggestellt.Nun ist
die Herrichtung der ausgewiesenen Grünflächen notwendig um die
Erschließung des Baugebiets zu vervollständigen. Ferner ist über die
Grünfläche ein zweiter Rettungsweg zwingend vorgeschrieben,
welcher gemeinsam mit der Grünfläche selbst hergerichtet wird.
Durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird die
Refinanzierung der Maßnahmen vorgesehen.Eine teilweise
Verschiebung des kassenmäßigen Bedarfs nach 2016 ist möglich.
68
6-067-01
VI
B-Plan 632, Oppum
0
0,00
70.000
0,00
35.000,00
0,00
35.000,00
35.000,00
35.000,00
1
69
5-066-02
V
Rheinblick: Kronenstraße/Casinogasse
0
0,00
50.000
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
1
70
1-005-02
I
Bauten für den Weihnachtsmarkt
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
1
71
4-415-01/KUM
IV
Inv. Zuschüsse private Unternehmen
0
0,00
50.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
1
72
5-066-02
V
Hafenstraße, Kreisverklehr
Floßstraße/Düsseldorfer Straße
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
1.020.000,00
0,00
0,00
Seite 24 von 31
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Nach Vorliegen der Gestaltungsplanung sollen die Honorarfragen
nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen gestartet werden.
Ab 2016 soll ein Weihnachtsmarkt durchgeführt werden, bei dem
Erlöse erzielt werden. Die Finanzierung des Marktes einschließlich
der Abschreibungen erfolgt über die Vermietung der "Buden". Zur
Herstellung der "Buden" ist eine Vorlaufzeit von einem guten Jahr
erforderlich, so dass der Auftrag in 2015 für die Durchführung des
Marktes 2016 erteilt werden muss. Kassenwirksam wird die Investition
erst 2016 und 2017.
Im Jahr 2012 zeigte der international renommierte Künstler Fabian
Marcaccio im MHE einen Teil seiner Bildserie zu der USamerikanischen Geschichte mit dem Titel "Some USA Stories". Aus
dieser Serie wurde das Gemälde "Eric & Dylan" angekauft.
Inzwischen hat der Künstler ein Pedant zu diesem Bild mit dem Titel
"White & Black" produziert, welches die Sammlung der KUM in
einzigartiger Weise ergänzen würde. Mehrere Museen haben bereits
Optionen auf dieses Gemäde angemeldet. Der Künstler gewährt
jedoch bis Ende August 2015 den KUM ein Vorkaufsrecht incl. eines
Rabatts von mehr als 20%, der es ermöglichen würde, dieses
Meisterwerk für 50.000 EUR zu erwerben. Bei der Wiedereröffnung
des KWM in 2016 würde das Gemälde einen herausragenden Platz
einnehmen.
Ergebnis eines Verkehrsgutachtens ist, dass für eine langfristige
qualitativ gute Erschließung des Hafenareals u.a. optimierte
Anbindungen an die B288 notwendig sind. Der Ausbau der Kreuzung
ist darüber hinaus notwendiger Bestandteil der äußeren Erschließung
für das Trans Terminal Krefeld.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
5
6
7
8
11.07.2018
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
AuszahlungsFinanzierungsAufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
bedarf der Stadt
anteil 2015
2015
2016
2016
(Summe
2015
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
werden
werden
werden
9)
6)
9
10
11
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
73
5-066-02
V
Hafenerschließung - Mündelheimer Straße
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
1.700.000,00
0,00
0,00
74
5-066-02
V
Radwegeneubau
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
100.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
Den Anforderungen des § 82 GO entsprechen nicht und werden deshalb in 2015 nicht umgesetzt:
5-066-01
V
80.000
Konzept Gewässerentwicklung
5-066-02
V
Erwerb von beweglichen
Vermögensgegenständen (Fahrzeuge)
0
0,00
150.000
0,00
0,00
0,00
150.000,00
0,00
0,00
1
5-066-02
V
B&R Anlage Bellenweg
0
0,00
50.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
14.882.312
12.249.414,00
45.437.015
18.724.015,08
20.001.092,87
3.067.000,00
47.905.920,00 38.585.107,95
26.335.693,95
Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen
oberhalb der Wertgrenze
Seite 25 von 31
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Für den vorbereitenden Grudnerwerb ist eine
Verpflichtungsermächtigung zwingend notwendig. Die Bauausführung
ist ab dem Jahr 2018 geplant.
Für den vorbereitetenden Grunderweb beim Radweg Anrather
Straße.
Verschiebung der Maßnahme um 1 Jahr.
Der Ansatz sollte für den Ankauf eines Spezialfahrzeuges dienen,
welches 2014 abgeschrieben wurde, aber noch im Einsatz ist. Sollte
ein Totalausfall bereits in 2015 erfolgen, muss anderweitig im
Rahmen der Investitionsliste eine Deckung gefunden werden, um die
Aufrechterhaltung des Betriebsablaufes zu gewährleisten. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Maßnahme nach 2016 verlagert
werden.
Nach Abschluss des Gestattungsvertrages mit der DB muss die
Ausschreibung zur Überdachung und zur Befestigungsfläche
erfolgen. Eine Verschiebung der Maßnahme ist möglich.
Die Stadtverwaltung Krefeld erfüllt kommunale Dienstleistungen an verschiedenen Standorten, die über das ganze Stadtgebiet ve rteilt sind. Über 300 verschiedene Anwendungen und Verfahren sind bei der
Verwaltung zur Erfüllung der Aufgaben mit über 2000 PC-Arbeitsplätzen im Einsatz. Neben den Großverfahren (z.B. SAP, das Einwohnermeldeverfahren MESO usw.) , die in der Regel im KRZN gehostet werden, gibt es
eine Fülle von weiteren Programmen und Systemen, die für die Aufgabenerfüllung einer modernen Verwaltung notwendig sind und d eren Einsatz im lokalen Kontext der Stadt Krefeld wichtig ist, so zum Beispiel die
zentralen Dominoserver für den gesamten Mailverkehr und die Bürokommunikation der Stadtverwaltung Krefeld oder aber eine groß e Anzahl von Fachverfahren. Aus diesem Grunde betreibt die Stadt Krefeld an den
beiden Standorten Rathaus und Stadthaus zwei lokale Rechenzentren (RZ):
• Rechenzentrum im Stadthaus:
o Hier sind die zentralen IT-Systeme (20 physische Serversysteme und 52 virtuelle Systeme) der Stadtverwaltung Krefeld installiert. Dieses RZ befindet sich im Keller des Stadthauses. Neben Datenbank- und
Applikationsservern sind an diesem Standort die verwaltungseigenen CITRIX-Server sowie die AS/400-Systeme eingerichtet, ebenso der zentrale Zugang aller Mitarbeiter zum KRZN und dem Internet.
o Zugleich ist netzwerkseitig der zentrale IT- und TK Auflaufpunkt im Keller des Stadthauses installiert, d.h. u.a. die gesamte Kommunikation mit dem KRZN findet über diesen Auflaufpunkt statt.
o Außerdem sind die meisten Außenstellen IT-mäßig über diesen Auflaufpunkt mit dem Netz der Stadt Krefeld verbunden
• Rechenzentrum im Rathaus:
o Hier sind die Systeme installiert, die die Backup-Dateien der täglichen Datensicherung enthalten.
o Netzwerkseitige Anbindung einiger Außenstandorte, bei einem Ausfall der zentralen Informationstechnik wären über 2000 IT -Arbeitsplätze nicht mehr arbeitsfähig.
Die Stadtverwaltung ist dann nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen!
Finanzielle und juristische Konsequenzen wären die Folge. Aufgrund der Bewertung des Schutzbedarfes des IT-Betriebes der Stadtverwaltung Krefeld und der Anforderungen an die Datensicherheit nach den Vorgaben
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss die Infrastruktur (bauliche Ausführung sowie technische IT-Infrastruktur, z.B. Klimatisierung, Energieversorgung, Sicherheitstechnik) der
zentralen IT im Stadthaus und Rathaus zwingend saniert und ergänzt werden. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt ist in ihrem Prü fbericht auf die mangelhafte Situation der Unterbringung der zentralen
Informationstechnik eingegangen. Um auch in Zukunft den notwendigen Verfügbarkeitsanspruch der wichtigsten Anwendungen erfüllen zu können, soll bei der Stadt Krefeld eine Strategie verfolgt werden, bei der ein
primäres RZ im Stadthaus und ein sekundäres RZ im Rathaus als Ausfall-Rechenzentrum betrieben werden soll (Zwei-Standort- Strategie). Damit soll das RZ im Rathaus im Katastrophenfall (Ausfall des RZs im
Stadthaus) einen Notbetrieb der IT der Stadt Krefeld ermöglichen. Ein zusätzliches nicht abschätzbares Risiko für den geregelten IT-Betrieb der Stadtverwaltung entsteht durch den geplanten kompletten Leerzug des
Stadthauses Ende 2015. Da das primäre Rechenzentrum zunächst weiterhin im Keller des Stadthauses verbleiben soll und damit di e meiste Zeit unbeaufsichtigt betrieben werden muss, können sich diverse
Schadensereignisse oder andere Einflussfaktoren negativ auf die Funktionalität der städtischen IT auswirken. Damit kann die Arbeitsfähigkeit der gesamten Stadtverwaltung Krefeld ohne ein ertüchtigtes sekundäres
RZ im Rathaus nicht gewährleistet werden.
Seite 26 von 31
2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen
hier: Maßnahmen des U3-Ausbaus
Produktgruppe
GB
2
3
5-060-02
V
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
U3-Ausbauprogramm
Neubau von 45
Gruppen
V
V
Prognose zum
31.12.2015
6
Ansatz
2015
7
Auszahlungsanteil 2015
(Summe Spalte
8 und 9)
12
Finanzierungsbedarf der
Stadt
2015
(Saldo Spalte
12 ./. 6)
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
619.400,00
580.000
370.000,00
210.000,00
0,00
4.180.000,00
580.000,00
-39.400,00
2.084.000
239.400,00
210.000
0,00
210.000,00
0,00
4.180.000,00
210.000,00
-29.400,00
1/4
-
0
0
200.000,00
180.000,00
200.000
170.000
200.000,00
170.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
200.000,00
170.000,00
0,00
-10.000,00
-
10.2014
10.2014
2.138.600
2.811.600,00
2.872.000
621.082,95
2.406.000,00
0,00
1.651.000,00
3.027.082,95
215.482,95
Kita An de Dreew
555.000
863.000,00
863.000
54.536,03
809.000,00
0,00
172.000,00
863.536,03
536,03
1/4
-
Kita Peter-Lauten-Str.
645.000
936.400,00
909.000
95.722,52
853.000,00
0,00
369.000,00
948.722,52
12.322,52
1/4
-
Kita Kreuzweg
210.600
810.600,00
600.000
455.824,40
144.000,00
0,00
0,00
599.824,40
-210.775,60
-
03.2015
Kita Am Kinderhort
728.000
201.600,00
500.000
15.000,00
485.000,00
0,00
1.110.000,00
500.000,00
298.400,00
1/4
-
0
0,00
0
0,00
115.000,00
0,00
0,00
115.000,00
115.000,00
1/4
-
U3-Ausbauprogramm
Anpassung des
Raumangebots
240.800
300.000,00
300.000
23.000,00
277.000,00
0,00
2.010.000,00
300.000,00
0,00
Kita Felbelstr.
240.800
300.000,00
300.000
23.000,00
277.000,00
0,00
2.010.000,00
300.000,00
0,00
2/4
-
Kita Gatzenstraße
Kita Krützboomweg
U3-Ausbauprogramm
Erweiterung um 11
Gruppen
Kita Ritterstraße
(Dependance)
5-060-02
Ansatz
2015
5
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
in 2015
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
kassenwirksam
werden
werden
werden
werden
8
9
10
11
2.084.000
Kita Hubertusstr.
5-060-02
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Seite27 von 31
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des §
82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme wurde in 2014 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung.
Die Maßnahme wurde in 2014 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme wurde in 2015 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in der Ausschreibungsphase. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung
der Maßnahme verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz
zur Realisierung dieses Anspruches.
2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen
hier: Maßnahmen des Stadtumbau West
Produktgruppe
2
6-067-01
6-067-01
GB
3
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
VI
Sanierung Stadtgarten
VI
Umgestaltung KaiserFriedrich-Hain
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Ansatz
2015
5
Prognose zum
31.12.2015
6
6-067-01
5-066-02
VI
Ansatz
2015
7
Auszahlungsanteil 2015
(Summe Spalte
8 und 9)
12
Finanzierungsbedarf der
Stadt
2015
(Saldo Spalte
12 ./. 6)
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
824.304
824.304,00
1.044.430
960.944,00
83.486,00
0,00
0,00
1.044.430,00
220.126,00
3) und 4)
71.510
71.510,00
282.413
282.413,00
0,00
0,00
0,00
282.413,00
210.903,00
3) und 4)
179.200
6-067-01
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
in 2015
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
kassenwirksam
werden
werden
werden
werden
8
9
10
11
179.200,00
224.000
4.585,00
219.415,00
0,00
0,00
224.000,00
44.800,00
1), 3) und 4)
Umgestaltung KSP
Gartenstraße
VI
Umgestaltung
Blumenplatz
V
Umgestaltung Neusser
Straße - 2. BA
840.232
360.000,00
1.064.070
30.000,00
420.000,00
0,00
614.000,00
450.000,00
90.000,00
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
1.037.000,00
0,00
0,00
1.843.326
5-066-02
V
Gestaltung Umfeld
Kaiser-Wilhelm-Museum
6-067-01
5-062-04
VI
V
Kinderspielplatz
Dreikönigenstraße
Stadtumbau West
0,00
2.282.030
0,00
0,00
0,00
2.282.030,00
0,00
1
0,00
1
1)
56.000
0,00
70.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.814.572
1.435.014,00
4.966.943
1.277.942,00
722.901,00
0,00
3.933.030,00
2.000.843,00
565.829,00
Seite 28 von 31
1), 3) und 4)
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des §
82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Maßnahme in der Abwicklung, Bauvorhaben wird aktuell durchgeführt, Förderung aus dem BundLänderprogramm Stadtumbau West. Bei Nicht-Fortführung der geförderten Maßnahme entsteht
der Stadt Krefeld ein wirtschaftlicher Schaden. Zusätzlich zu den Fördermitteln
(Zuwendungsbescheid 04/27/12) ist in der Summe der Einzahlungen ein Betrag i.H.v. 10 TEUR
aus Zuwendung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz berücksichtigt, welche zweckgebunden für
Maßnahmen am Musikpavillon zu verwenden ist.
Maßnahme in der Abwicklung, Bauvorhaben wird seit 2013 durchgeführt, Förderung aus dem
Bund-Länderprogramm Stadtumbau West. Bei Nicht-Fortführung der geförderten Maßnahme
entsteht der Stadt Krefeld ein wirtschaftlicher Schaden. Zusätzlich zu den Fördermitteln
(Zuwendungsbescheid 04/27/12) ist in der Summe der Einzahlungen ein Betrag i.H.v. 40 TEUR
aus Zuwendung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz berücksichtigt, welche zweckgebunden für
Maßnahmen am Pavillon und der denkmalgeschützten Mauer zu verwenden ist.
Die Maßnahme "Umgestaltung des Kinderspielplatzes Gartenstraße" ist aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Die auf dem Gelände aufstehende Mauer muss dringend
saniert werden. Die Einfassung des höhergelegenen Spielplatzes, bestehend aus Betonplatten
und Natursteinmosaik, ist instabil geworden und löst sich an mehreren Stellen von der dahinter
liegenden L-Steinwand. Es ist dringend erforderlich, die Sichtseite der Mauer wieder so
herzustellen, dass von herunterfallenden Platten und Mosaiksteinen keine weitere Gefahr ausgeht.
Darüber hinaus dient dieser Kinderspielplatz auch als Außenbereich für die dortige
Kindertagesstätte. Die Kindertagesstätte besteht aus drei Gruppen. In einer Gruppe sind die U 3Kinder integriert. Es ergibt sich daher für den Kinderspielplatz ein erhöhter Nutzungsbedarf. Für die
Kindertagesstätte ist der Spielplatz dringend erforderlich. Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem
Förderprogramm Stadtumbau West zu 80 % bezuschusst, sodass der Stadt Krefeld bei NichtDurchführung der Maßnahme ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (Zuwendungsbescheid Nr.
04/038/13).
Maßnahme mit Förderung aus dem Programm Stadtumbau West. Für die Maßnahme wurde der
Wettbewerbsgewinner im Frühjahr 2014 mit Leistungsphase 2 bis 4 gem. §§ 38 & 46 HOAI
beauftragt. Die Beauftragung mit Leistungsphase 5 wurde im Auslobungstext des Wettbewerbs
gemäß den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe, Architektenkammer NRW, zugesagt.
Der Bau der Maßnahme ist zum frühstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen, da mit dem Umbau der
auf dem Platz stehenden Norbertuskirche in ein Wohngebäude mit 22 Wohneinheiten
schnellstmöglich die Verkehrssicherheit der angrenzenden, öffentlichen Platzfläche dauerhaft
herzustellen ist. Es handelt sich um eine fortgeführte Investitionsmaßnahme, welche bereits in den
Vorjahren im Haushalt der Stadt Krefeld berücksichtigt war. Die Maßnahme wird mit Landesmitteln
aus dem Förderprogramm Stadtumbau West zu 80 % bezuschusst, sodass der Stadt Krefeld bei
Nicht-Durchführung der Maßnahme ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (Zuwendungsbescheid
Nr. 04/24/14).
Barrierefreiheit, Verkehrssicherungspflicht (viele Stolperkanten u.a. infolge von
Straßenaufbrüchen) -Verkehrsberuhigung, Erhöhung der Verkehrssicherungspflicht -Aufwertung
der Straße, Fortführung vorhandenen Standards 1.BA sowie Platz vor SATURN. Die Maßnahme ist
Gegenstand des Zuwendungsbescheides Nr. 04/24/14 vom 02.12.2014 im Rahmen des
Fördergrogramms Stadtumbau West.
2.282.000,-- EUR sollen für das lfd. Projekt 2015 für restl. Planung und Realisierung beauftragt
und 2016 kassenwirksam werden, wenn die formellen Voraussetzungen zur Genehmigung des
Haushaltes vorliegen. Mit der Auslobung und der bereits erfolgten Durchführung des Ideen- bzw.
Planungswettbewerbs 2012 / 2013 (vor Eintritt des Nothaushalts) hat sich die Stadt gegenüber dem
Wettbewerbsgewinner zur Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Ausführungsplanung
(Leistungsphase 5, Beauftragung mit Leistungsphase 4 in 2014) verpflichtet.
Die
Gegenstand
desdes
Zuwendungsbescheides
Nr. 04/24/14
vomWest
02.12.2014
Die Maßnahme
Maßnahme ist
wurde
im Rahmen
Bund-Länderprogramms
Stadtumbau
zum im
Programmjahr 2015 gemeldet. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wird zum Jahresende
erwartet, sodass mit dem Beginn der Maßnahme Anfang 2016 zu rechnen ist.
2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Produktgruppe
Priorität
des
GB
1
1
1
1
1
2
3
3
GB
2
3
4-051-05
IV
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Tiefbaumaßnahmen
Bau von
Kinderspielplätzen
Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen
hier: Maßnahmen des Ausbauprogramms Kinderspielplätze
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
in 2015
2015
2016
2016
Ansatz
Prognose zum
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
kassenwirksam
2015
31.12.2015
2015
werden
werden
werden
werden
5
6
7
8
9
10
11
0
0,00
475.000
Auszahlungsanteil 2015
(Summe Spalte
8 und 9)
12
Finanzierungsbedarf der
Stadt
2015
(Saldo Spalte
12 ./. 6)
13
0,00
475.000,00
0,00
110.000,00
475.000,00
475.000,00
- Am Flohbusch/Holtmörs
- KSP Friedrich-FröbelStr.
- KSP Dießemer Str.
0,00
140.000,00
0,00
0,00
140.000,00
140.000,00
0,00
0,00
120.000,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
100.000,00
120.000,00
100.000,00
- KSP Griesbacherstraße
- KSP Braunschweiger
Platz
- KSP Herbertzstraße
- Am Lindenplatz
0,00
60.000,00
0,00
0,00
60.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
75.000,00
35.000,00
55.000,00
0,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
Seite 29 von 31
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des §
82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Derzeit existieren insgesamt 170 Spielplätze im Stadtgebiet Krefeld, die in ihrem Bestand erfasst
und bewertet worden sind. Auf der Grundlage dieser Analyse wurden Prioritäten herausgestellt, d.
h. welche Spielplätze vordringlich in den nächsten Jahren sukzessive umgestaltet werden sollen.
Dieses Spielplatzkonzept mit den festgelegten Prioritäten wurde in 2008 in allen
Bezirksvertretungen vorgestellt und letztendlich hat der Jugendhilfeausschuss im Dezember 2008
seine Zustimmung erteilt. Aufgrund des gewählten umfassenden methodischen Ansatzes und der
Anzahl der Spielplätze wird das Konzept sukzessive umgesetzt. Alle Maßnahmen werden vorab
mit dem FB 51 abgestimmt und im JHA beschlossen. In allen nebenstehenden Fällen liegt eine
Altlasten-Problematik vor, die am stärksten belasteten KSP werden bevorzugt bearbeitet.
Investitionsliste 2015
f) Gesamtübersicht der teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen
Seite 30 von 31
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Gesamtübersicht
20
11.07.2018
Gesamtübersicht der un- bzw. teilrentierlichen Maßnahmen
Un- bzw teilrentierliche Maßnahmen
Produktgruppe
1
GB
Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Ansatz
2015
5
Prognose zum
31.12.2015
6
vergebene Aufträge
aus Vorjahren, die in
2015 kassenwirksam
werden
8
Ansatz
2015
7
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebende Aufträge,
die in 2015
kassenwirksam
werden
9
Finanzierungsvergebene Aufträge in 2015 zu vergebende Auszahlungsbedarf der Stadt
aus Vorjahren, die ab Aufträge, die ab 2016
anteil 2015
2015
2016 kassenwirksam
kassenwirksam
(Summe Spalte 8 (Saldo Spalte
werden
werden
und 9)
12 ./. 6)
10
11
12
13
2
3
4
Alle
Alle
Summe Festwerte
0
0,00
3.130.932
0,00
3.130.932,00
0,00
100.000,00
3.130.932,00
Alle
Alle
Summe Geringwertige Wirtschaftsgüter
0
0,00
682.435
0,00
682.435,00
0,00
0,00
682.435,00
682.435,00
Alle
Alle
Summe Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
22.500
22.500,00
1.771.470
0,00
1.736.470,00
0,00
0,00
1.736.470,00
1.713.970,00
Alle
Alle
Summe der Maßnahmen > 50.000 Euro
14.882.312
12.249.414,00
45.437.015
18.724.015,08
20.001.092,87
3.067.000,00
47.905.920,00
38.585.107,95
26.335.693,95
Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen
14.904.812
12.271.914,00
51.021.852
18.724.015,08
25.550.929,87
3.067.000,00
48.005.920,00
44.134.944,95
31.863.030,95
3.130.932,00
Allgemeine Deckungsmittel für un- bzw. teilrentierliche Investitionen:
Einzahlungen
Produktgruppe
1
GB
vergebene Aufträge
aus Vorjahren, die in
2015 kassenwirksam
werden
8
Bezeichnung der Finanzierungsart
Ansatz
2015
5
Prognose zum
31.12.2015
6
Ansatz
2015
7
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebende Aufträge,
die in 2015
kassenwirksam
werden
9
Finanzierungsvergebene Aufträge in 2015 zu vergebende Auszahlungsbedarf der Stadt
aus Vorjahren, die ab Aufträge, die ab 2016
anteil 2015
2015
2016 kassenwirksam
kassenwirksam
(Summe Spalte 8 (Saldo Spalte
werden
werden
und 9)
12 ./. 6)
10
11
12
13
2
3
4
Alle
Alle
Investitionspauschale
7.190.349
7.190.349,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Alle
Alle
Feuerschutzpauschale
350.000
350.000,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-350.000,00
Alle
Alle
Schul-/Bildungspauschale
4.437.290
6.431.707,95
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-6.431.707,95
Alle
Alle
Alle
Alle
Sportpauschale
Rückflüsse von Ausleihungen
270.000
1.314.359
613.115,00
1.314.359,00
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-613.115,00
-1.314.359,00
Alle
Alle
Allgemeine Verkaufserlöse
4.952.500
4.952.500,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-4.952.500,00
Alle
Alle
LZ für Investitionen in Vorjahren
(für ÖPNV-Beschleunigung 3. BA, Kreisverkehre Kempener
Straße)
110.000
110.000,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-110.000,00
Alle
Alle
-7.190.349,00
Beiträge
2.810.000
2.810.000,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.810.000,00
Summen:
21.434.498
23.772.030,95
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-23.772.030,95
Finanzierungsbedarf der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen:
Allgemeine Deckungsmittel der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen:
Kreditbedarf der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen:
zu beantragende Kreditermächtigung 2015 (un- bzw. teilrentierlicher Anteil):
Übriger Finanzierungsbedarf (durch Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit sicherzustellen) 2015 (un- bzw. teilrentierlicher Anteil):
31.863.030,95
-23.772.030,95
8.091.000,00
8.091.000,00
0,00
Seite 31 von 31