Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:22
Stichworte
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.04.2015
Nr.
1269 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.05.2015
Betreff
Beistandschaften
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1269 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Beistandschaften
▪Beratungs- und Unterstützungsangebote des Sachbereichs
▪Bericht zum Projekt „Beistandschaften 2020 – Frühe Hilfen Beistandschaft ? - Zielorientierung
und Praxisentwicklung in der Beistandschaft“
1. Bestehendes Angebot des Sachbereichs Beistandschaften
Mit der Einführung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts zum 01.07.1998 wurden die
Weichen für die aktuellen rechtlichen Grundlagen über das Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern und junge Volljährige gestellt. Mit dieser Reform sollten die Rechte der Kinder und
das Kindeswohl verbessert, die Elternautonomie gestärkt und die bis zu diesem Zeitpunkt noch
bestehenden Unterschiede zwischen Kindern von verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern abgebaut werden.
Als entsprechendes Angebot des Jugendamtes sind seitdem folgende Leistungen vorgesehen:
▪Beratung- und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes
(§ 18 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) und insbesonders zu
Unterhaltsansprüchen
▪Beratung- und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen (§ 52a SGB VIII)
▪Führung einer Beistandschaft als formelle Vertretung des Kindes zur Vaterschaftsfeststellung
und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
(§§ 55f. SGB VIII, 1712 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
Diese kostenfreien Dienstleistungen gehören zu den Pflichtaufgaben gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB
VIII.
Der Elternteil, der sein Kind allein erzieht und ein junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres haben auf diese Leistungen einen einklagbaren Rechtsanspruch. Zudem haben
nicht miteinander verheiratete Eltern einen Anspruch auf Beratung in Sorgerechtsangelegenheiten.
Seit der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 erfolgten durch die Reform des Unterhaltsrechts
2008 und des Sorgerechts 2013 weitere Schritte zur Anpassung an die gesellschaftlichen Lebensformen und die Vorgaben des europäischen Gerichtshofs.
Die Aufgaben werden derzeit von 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zentralbereich des
Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Sachgebiet Amtsvormundschaften und
Beistandschaften, übernommen.
Neben der Information über das entsprechende Angebot des Fachbereichs an alle Mütter, die
zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet waren, wurden in 2014 ca. 3500 Anfragen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen bearbeitet.
Im Rahmen der bestehenden Beistandschaften wurde im Jahr 2014 Unterhalt in Höhe von ca. 1,5
Mio EUR von den unterhaltspflichtigen Elternteilen eingefordert und an die betreuenden Elternteile weitergeleitet. Dazu kommen noch die Unterhaltzahlungen, die direkt zwischen beiden Elternteilen erfolgen und deshalb nicht im Zahlungssystem erfasst sind.
Begründung
Seite 3
Grundgedanke des Gesetzgebers bei der Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 war es, den
hilfesuchenden Elternteilen in Form von abgestuften Hilfen die jeweils notwendige Unterstützung zuteil werden zu lassen.
Dazu muss zuerst geklärt werden, welche Hilfe notwendig ist und was von dem Elternteil gewünscht wird. Das Erstgespräch ermöglicht oftmals auch Einblicke in eine zusätzliche Bedarfslage
von Elternteilen. Deshalb kommt diesem Gespräch auch eine wichtige Rolle bei der Umsetzung
des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) zu.
Zu Beginn des dreistufigen Angebots können durch eine Beratung der Eltern Rechtsfragen beantwortet oder mögliche Schritte zur Zielerreichung erläutert werden. Als weiterführendes Angebot kann durch eine aktive Unterstützung, z.B. bei der Formulierung von Schriftstücken, dazu
beigetragen werden, die bestehenden Probleme zu lösen. Als dritte Möglichkeit kann dann auf
Wunsch des betreuenden Elternteils eine Beistandschaft eingerichtet werden, wodurch die Erledigung von einzelnen Aufgaben auf das Jugendamt übertragen wird. Das Sorgerecht wird hierbei
jedoch nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann vom betreuenden Elternteil auch jederzeit
beendet werden. Im Rahmen der Beistandschaft werden dann unter Rücksprache mit dem antragstellenden Elternteil alle notwendigen Schritte, notfalls bis zu einer gerichtlichen Klärung,
unternommen.
2.
Projekt „Beistandschaften 2020 – Frühe Hilfen Beistandschaft ? –
Zielorientierung und Praxisentwicklung in der Beistandschaft“
Zur fachlichen Weiterentwicklung und zum Ausbau des bestehenden Angebotes wurde der
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Krefeld nach einem Bewerbungsverfahren
als einer von 6 Standorten in NRW ausgewählt, am Praxisentwicklungsprojekt „Beistandschaften
2020 – Frühe Hilfe Beistandschaft ?“ teilzunehmen.
Inhalt des Praxisentwicklungsprojektes ist die Erarbeitung individueller Ziele in den jeweiligen
Projektstandorten, um die Tätigkeit des Beistandes dahingehend weiterzuentwickeln, dass Beratung und Unterstützung der Eltern in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsangelegenheiten und dem gemeinsamen Sorgerecht intensiviert werden kann und damit die Eigenverantwortung der Eltern gestärkt wird. In diesem Rahmen soll auch die Einbindung des Fachdienstes
Beistandschaft in das System der frühen Hilfen geprüft werden.
Neben der praktischen Entwicklung vor Ort wurden im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung durch das Institut für soziale Arbeit Münster (ISA) direkte Befragungen von Mitarbeitern und Kunden sowie eine Online-Befragung der Jugendämter in NRW durchgeführt.
Die Teilnahme am Projekt wurde durch die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur, Sport NRW in Höhe von ca.
16.280 EUR gefördert.
Im Rahmen des Praxisentwicklungsprojektes wurde im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung besonderer Wert darauf gelegt, das bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebot sowohl innerhalb des Fachbereichs als auch bei der Bevölkerung Krefelds stärker
ins Bewusstsein zu rücken.
Begründung
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Im Rahmen der Ist-Analyse wurde festgestellt, dass eine verbesserte Darstellung der Aufgaben
innerhalb der Verwaltung dazu beitragen kann, Eltern das Angebot des gesamten Fachbereichs
Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung stärker näherbringen zu können.
Hilfesuchende Elternteile können gezielter an die jeweiligen Ansprechpartner innerhalb des
Fachbereichs vermittelt werden.
Zudem zeigte sich in den letzten Jahren aus den Aussagen von Elternteilen verstärkt, dass vielen
das entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebot des Fachbereichs Jugendhilfe und
Beschäftigungsförderung gar nicht bekannt war.
Bei entsprechenden Problemen wandten sich viele entweder an einen Rechtsanwalt oder blieben mit ihren Problemen alleine. Dies führte dann oftmals zu einer Verfestigung der bestehenden Streitigkeiten unter den Elternteilen. Einvernehmliche Regelungen zu finden, wurde damit
immer schwerer.
Durch die Vorstellung des Angebotes in allen Krefelder Kindertageseinrichtungen und die Einbindung in das Netzwerk „Frühe Hilfen“ sollen Eltern und Fachkräfte ebenso verstärkt informiert
werden.
Der Aufgabenumfang im Rahmen der Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten wurde in einem
entsprechenden Beratungskonzept definiert und zusammengefasst. Dieses wird als Tischvorlage
zur Verfügung gestellt.
Erste Rückmeldungen auf das verstärkte Informationsangebot stimmen zuversichtlich, dass die
durch das Praxisentwicklungsprojekt initiierte Öffentlichkeitsarbeit auch Früchte tragen wird und
das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Sachbereichs Beistandschaften dazu beitragen
kann, Eltern und damit auch ihren betroffenen Kindern in schwierigen Lebenssituationen besser
zur Seite stehen zu können.