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Verwaltungsvorlage (05-aekno-beschluss-kammerversammlung-21-03-2015.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:22
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- Ärzt... Ambulanter ärztlicher Notfalldienst: Kammer sieht weiteren Gesprächsbedarf Seite 1 von 2 Startsette > Aktuelles > Nachrichten > Ambulanter ärztlicher Notfalldienst: Kammer sieht weiteren Gesprächsbedarf Kammerversammlung der Arztekammer Nordrhein Ambulanter ärztlicher Notfalldienst: Kammer sieht weiteren Gesprächsbedarf Düsseldorf , 21. März 201 5. Die Kammerversammlung der Arztekammer Nordrhein lehnt die von der Vertreterversammlung der Kassenärzilichen Vereinigung (KV) Nordrhein beschlossene Notfalldienstreform in der Fassung vom 11. Februar 2015 ab. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Delegierten am samstag, 21 . März 2015, in Düsseldorf. i[retekaffirner 4 Nordrhein $ I J t"/' $ l;,"','li.il'J,-.",,,. '.,.' ,,Gewachsene Strukturen der Notfallversorgung im Kammerbereich Nordrhein, die sich bewährt haben und funktionieren, müssen erhalten bleiben", heißt es darin. Die Reform müsse sich darauf beschränken, Lösungen für die Regionen zu finden, in denen die Versorgung nicht ausreichend gewährleistet ist, ohne dabei funktionierende Strukturen zu belasten. ln einem weiteren Antrag betonen die Delegierten, dass eine Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes, der von ,,vorneherein viele Betroffene außen vor lässt", seitens der Arztekammer nicht mitgetragen werden könne. Die Kammer biete der KV Nordrhein deshalb an, unter Berücksichtigung der den beiden lnstitutionen vorliegenden Daten eine umfassende, zukunftsfähige Organisationsreform mit zu entwickeln. Die Bürgerwollten sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass in zumutbarer Entfernung in der bewährt hohen Qualität die notwendige ärztliche Versorgung zur Verfügung steht. Die niedergelassenen Arztinnen und Arzte erurarteten für ihr hohes Engagement eine effektive und effiziente Organisation des Notfalldienstes, bei leistungsgerechter Honorierung. Sie wollten darüber hinaus in die Planungen einbezogen werden, verabschiedeten die Delegierten einen weiteren Antrag. Darin heißt es weiter, dass die Klinikärzte ihre Arbeit in der stationären Notfallversorgung weiterhin konzentriert wahrnehmen können möchten, ohne dass es zu einer Mehr- oder sogar überlastung durch die Versorgung ambulanter Notfälle kommt. Gemeinsam wünschten sich Niedergelassene und Krankenhausärzte schließlich mehr Kooperationsmöglichkeiten. Die Kammerversammlung forderte den Kammervorstand auf, ' sorgfältig zu prüfen, ob die Vorschläge, die sich aus den von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am '11. Februar2015 gefassten Beschlüssen ergeben, den ei ngan gs form u lierten berechtigten E nruartu ngen gerecht werden, ' gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Organisation des ambulanten Notdienstes in Nord rhein weiterzuentwickeln, ' ' Dienstbelastung und Kostenfolgen für die ambulant tätigen Arztinnen und Arzte zu bewerten, die Konsequenzen für die lnanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser sowie des Rettungsdienstes und damit der dort tätigen Arztinnen und Arzte zu prüfen, ' regionale Besonderheiten in die Bewertung einzubeziehen und dabei die Einschätzung der Kreisstellenvorstände und Bezirksstellenausschüsse zu berücksichtigen, ' die Wirtschaftlichkeit veränderter Strukturen zu bewerten und dabei zu berücksichtigen, dass Verlagerungseffekte, die zu einer Schwächung der Regelversorgung führen würden, vermieden werden müssen. ln diesem Zusammenhang sind auch die am 1. April 2015 in Kraft tretenden Anderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu berücksichtigen. Die Delegierten beauftragten den Vorstand der Kammer, gemeinsam mit den Bürgermeistern und Landräten sowie Kommunal- und Landespolitikern in einer konzertierten Aktion auf die Krankenkassen einzuwirken, eine kostendeckende Vergütung für den Betrieb der Notfallpraxen in NRW zu zahlen. Der Notfalldienst, so die Delegierten in einem weiteren Beschluss, sei hierzu aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergutung http ://www. aekno. de/page. asp?pagelD: I 3 9 8 7 05.05.2015 Ambulanter ärztlicher Notfalldienst: Kammer sieht weiteren Gesprächsbedarf - Ärzt... Seite 2 von 2 auszugliedern. Vertraglich sei, mindestens in der bisherigen Höhe, eine feste Vergütung in Euro und Cent als Einzelleistung zu vereinbaren. Axruo lhr Ansprechpartner: Horst Schumacher, . ,ffi 0211 I 4302 2010 Bericht überdie Kammerversammlung am21.Mär22015 in der Mai-Ausgabe des Rhernischen Arztebtattes Kammerversammlung votiert für Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge ' Versichertenstammdatendienst streichen Kassenbürokratie - Fokus auf medizinische Anwendungen statt auf Arzneim ittel-Reg resse ersatzlos streichen Kliniken in NRWfehlen jährlich 700 Millionen Euro für dringend notwendige lnvestitionen Arzte in Nordrhein-Westfalen rufen Eltern und Bürger zum lmpfen auf Entschließungen der Kammerversammlung am 21. März 2015 im Wortlaut Zurück zur Übersicht Zum Seitenanfang http i/www. aekno. deipage. asp?pagelD: : letzte Anderung am: 01 05.2015 13 98 7 05.05.201s