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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:22
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Ambulanter ärztlicher Notfalldienst: Kammer sieht weiteren Gesprächsbedarf
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Kammerversammlung der Arztekammer Nordrhein
Ambulanter ärztlicher Notfalldienst: Kammer sieht weiteren
Gesprächsbedarf
Düsseldorf , 21. März
201 5. Die Kammerversammlung der Arztekammer Nordrhein
lehnt die von der Vertreterversammlung der Kassenärzilichen Vereinigung (KV)
Nordrhein beschlossene Notfalldienstreform in der Fassung vom 11. Februar 2015
ab. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Delegierten am samstag, 21 . März
2015, in Düsseldorf.
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,,Gewachsene Strukturen der Notfallversorgung im Kammerbereich Nordrhein, die sich bewährt haben und
funktionieren, müssen erhalten bleiben", heißt es darin. Die Reform müsse sich darauf beschränken, Lösungen
für die Regionen zu finden, in denen die Versorgung nicht ausreichend gewährleistet ist, ohne dabei
funktionierende Strukturen zu belasten.
ln einem weiteren Antrag betonen die Delegierten, dass eine Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes, der
von ,,vorneherein viele Betroffene außen vor lässt", seitens der Arztekammer nicht mitgetragen werden könne.
Die Kammer biete der KV Nordrhein deshalb an, unter Berücksichtigung der den beiden lnstitutionen
vorliegenden Daten eine umfassende, zukunftsfähige Organisationsreform mit zu entwickeln.
Die Bürgerwollten sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass in zumutbarer Entfernung in der bewährt
hohen Qualität die notwendige ärztliche Versorgung zur Verfügung steht. Die niedergelassenen Arztinnen und
Arzte erurarteten für ihr hohes Engagement eine effektive und effiziente Organisation des Notfalldienstes, bei
leistungsgerechter Honorierung.
Sie wollten darüber hinaus in die Planungen einbezogen werden, verabschiedeten die Delegierten einen
weiteren Antrag. Darin heißt es weiter, dass die Klinikärzte ihre Arbeit in der stationären Notfallversorgung
weiterhin konzentriert wahrnehmen können möchten, ohne dass es zu einer Mehr- oder sogar überlastung
durch die Versorgung ambulanter Notfälle kommt. Gemeinsam wünschten sich Niedergelassene und
Krankenhausärzte schließlich mehr Kooperationsmöglichkeiten.
Die Kammerversammlung forderte den Kammervorstand auf,
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sorgfältig zu prüfen, ob die Vorschläge, die sich aus den von der Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am '11. Februar2015 gefassten Beschlüssen ergeben, den
ei ngan gs form u lierten berechtigten E nruartu ngen gerecht werden,
'
gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Organisation des ambulanten Notdienstes in
Nord rhein weiterzuentwickeln,
'
'
Dienstbelastung und Kostenfolgen für die ambulant tätigen Arztinnen und Arzte zu bewerten,
die Konsequenzen für die lnanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser sowie des
Rettungsdienstes und damit der dort tätigen Arztinnen und Arzte zu prüfen,
'
regionale Besonderheiten in die Bewertung einzubeziehen und dabei die Einschätzung der
Kreisstellenvorstände und Bezirksstellenausschüsse zu berücksichtigen,
'
die Wirtschaftlichkeit veränderter Strukturen zu bewerten und dabei zu berücksichtigen, dass
Verlagerungseffekte, die zu einer Schwächung der Regelversorgung führen würden, vermieden werden
müssen. ln diesem Zusammenhang sind auch die am 1. April 2015 in Kraft tretenden Anderungen im
Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu berücksichtigen.
Die Delegierten beauftragten den Vorstand der Kammer, gemeinsam mit den Bürgermeistern und Landräten
sowie Kommunal- und Landespolitikern in einer konzertierten Aktion auf die Krankenkassen einzuwirken, eine
kostendeckende Vergütung für den Betrieb der Notfallpraxen in NRW zu zahlen. Der Notfalldienst, so die
Delegierten in einem weiteren Beschluss, sei hierzu aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergutung
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05.05.2015
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auszugliedern. Vertraglich sei, mindestens in der bisherigen Höhe, eine feste Vergütung in Euro und Cent als
Einzelleistung zu vereinbaren.
Axruo
lhr Ansprechpartner:
Horst Schumacher,
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,ffi 0211 I 4302 2010
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letzte Anderung am: 01 05.2015
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