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Verwaltungsvorlage (07-zwischenbericht-05-05-2015.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,4 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:22
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Zwischenbericht zur Notdienstreform: KV Nordrhein. Arztekammer Nordrhein und ... Seite 1 von 2 Zwischen berich t zur Notd ienstreform : KV Nord rhein, Arztekammer Nordrhein und Kommunen im Gespräch 05 05 2015 Pressemitteilunoen Ansprechpartner für Journalisten Dr. Heiko Schmitz Leiter Bereich Kommunikation Tel.: (02 1 1) 59 70-85 05 Christopher Schneider Stellvertretender Pressesprecher Tel : (02 11) 59 70-82 80 E-Mail Fax: (02 1 1) 59 70-81 00 Kasse närztl iche Verein i g un g Nordrhein Tersteegenstr 9 40474 Dusseldorf Die Arztekammer Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben heute Vertreter der kreisfreien Städte Kreise und kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein über den aktuellen Stand der Reform des ambulanten Notfalldienstes im Landesteil Nordrhein informiert. Rund 150 Landräte, Bürgermeister und weitere Repräsentanten der Kommunalpolitik nu2ten die Gelegenheit, sich von Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, und Rudolf Henke, Präsident der Arztekammer Nordrhein, über die im Februar von der Vertreterversammlung der KV Nordrhein gefassten Reformbeschlüsse und den Sachstand bei der Umse2ung der Beschlüsse aus erster Hand zu informieren. Ein wichtiges Thema war auch das Votum der Kammerversammlung der Arztekammer, die Ende März beschlossen hatte, die Reformpläne in der vodiegenden Form abzulehnen. Dr. med. Peter Potthoff erläuterte eingangs die Reformbeschlüsse und betonte, lediglich einen ,,Zwischenbericht" geben zu können, da noch viele Fragen zu klären seien - Entscheidungen beispielsweise über einzelne Standorte seien noch nicht gefallen. Zentrale Bestandteile der geltenden Beschlüsse seien eine neue räumliche Verteilung und auch Anzahl der Notdienstpraxen, die konsequente Trennung von Sitz- und Fahrdienst, der Ausbau fachärztlicher Notdienste sowie die Einrichtung eines zentral disponierten, organisierten Fahrdienstes für Hausbesuche. Die Reform des Fahrdienstes und derfachärztlichen Notdienste seien dabei unstrittig. Dennoch ging Potthoff nicht nur ausfuhrlich auf Motive, Hintergründe und Bestandteile der Reform ein, sondern auch auf die von vielen kommunalpolitischen Stimmen zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über eine etwaige Verschlechterung der ambulanten Versorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Umbau, nicht Abbau der Versorgung ,,Das Reformpaket ist mit einem Umbau, aber nicht mrt einem Abbau der Versorgung verbunden", versicherte Potthoff. ,,Vor allem die Neuorganisation des Fahrdienstes sowie die künftig flächendeckenden fachärztllchen Notdienste der Hals- Nasen-Ohren-, Augen- und Kinderärzte stellen eine deutliche Verbesserung gegenüber dem auch aus Sicht der Patienten uneinheitlichen lst-Zustand da " Potthoff betonte, dass keineswegs eine Halbierung der Zahl der Notdienstpraxen vorgesehen sei: Gegenuber heute rund 80 Standorten mit allgemein- und fachärztlichen Notdiensten seien in den Beschlüssen 72 Standorte vorgesehen - 41 https://www.kvno.de/60neues/20 1 5/pm_notdienst_1 5-05-05/index.html 06.05.201s Zwischenbericht zur Notdienstreform: KV Nordrhein, Araekammer Nordrhein und ... Seite 2 von 2 allgemeinäztliche (bisher 6'l) sowie 3'1 fach- und kinderärztliche. Angesichts des demographischen Wandels, von dem auch die Arzteschaft selbst betroffen sei, gelte es, die Strukturen des ambulanten Notdienstes zukunftsfest zu gestalten. Die Arztekammer Nordrhein (AkNo) begrüßt die Absicht der KV, den Notfalldienst zukunftssicher weiterzuentwickeln, wie Kammerpräsident Rudolf Henke sagte: ,,Es ist unbestritten, dass das Notfall-system insgesamt optimiert werden kann insbesondere wenn dabei die Wechselwirkungen zwischen vertragsärztlichem Notfalldienst, den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und dem Rettungsdienst angemessen berücksichtigt werden." Anzustreben sei daher ein zwischen den ärztlichen Körperschaften, den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst abgestimmtes Reformvorhaben - zumal das für Mitte 2015 vom Gesetzgeber angekündigte ,,Versorgungsstärkungsgese2" vorsehen werde, dass die KV bei der Organisation des vertragsäztlichen Notfalldienstes regelhaft mit den Krankenhäusern kooperieren soll. In der Kammer werden die Erfolgsaussichten fur einen gemeinsam erarbeiteten Reformvorschlag, der auch regionalen Besonderheiten Rechnung trägt, nach Henkes Worten optimistisch eingeschätzt. ,,Eine mit allen abgestimmte Reform, die bereits die kommende Gesetzgebung berücksichtigt, hätte Charme", sagte Henke. Kooperation im Sitzdienst Auch Potthoff ging auf die jüngsten Gespräche mit der Arztekammer und der Krankenhausgesellschaft NordrheinWestfalen (KGNW ein. ,,Aufgrund der Besorgnisse in Politik und Bevölkerung sowie des ablehnenden Votums einer Mehrheit der Delegierten in der AkNo-Kammerversammlung stehen wir in engem Austausch mit der Arztekammer und der KGNW. Auch wenn das Votum der Arztekammer die Beschlusse unserer vertragsärztlichen Selbstvenryaltung nicht außer Kraft setzt, so stellen die Entschließungen der Kammer zumindest in Teilen die Umsetzung der Reform in Frage. Bei unseren Gesprächen geht es daher vor allem darum, Schnittmengen zwischen ambulanten und stationären Notdienststrukturen zu identifizieren und die möglichen Vorteile einer Kooperation zur Versorgung der erwachsenen Bevölkerung im Sitzdienst auszuloten." Fur eine intensivere Kooperation zwischen Vertragsärzten und Klinikärzten im Notdienst hatte sich auch die Kammerversammlung ausgesprochen. Dadurch ließen sich drängende Probleme wie die Fehl-lnanspruchnahme der Notdienste sowie des Rettungsdienstes effizienter angehen. Auch Kammerpräsident Rudolf Henke sieht es als ein wichtiges Reformziel an, die Zahl der fehlgeleiteten Patienten zum Beispiel in den Notfallambulanzen der Kliniken - zu reduzieren. Zu dieser Frage sind nach Auffassung der Kammer Gespräche mit den Krankenhäusern notwendig, auch um die baulichen Verhältnisse an den einzelnen Standorten unter diesem Aspekt zu analysieren. Potthoff und Henke versicherten, dass die KV Nordrhein und die Aztekammer Nordrhein samt ihrer Gremien beim Thema Notdienst im Gespräch blieben - auch mit den Kommunen, deren Vertreter eine frühzeitige lnformation über weitere Reformschritte wünschten und vielfach anboten, ihr Wissen um örtliche Gegebenheiten bei der Reform zur Verfügung zu stellen Weitere lnformationen zum ambulanten Notdienst und den Reformplänen erhalten lnteressierte über eine neue lnternetseite der KV Nordrhein Homepage zur Notdienst-Reform Reform des ä rztl ichen Bereitschaftsdienstes in Nord rhei n Präsentation zur lnformationsveranstaltung für Kommunen und Kreise (PDF. '1 900 KB) Gemeinsame Pressemitteilung von KV Nordrhein und Arztekammer Nordrhein Drucken https ://www.kvno.de/60neues/20 1 5/pm notdienst I 5 -05 -05/index.html 06.05.201s