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Verwaltungsvorlage (Reform des ambulant-ärztlichen Bereitschaftsdienstes - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2015 - )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:22
Verwaltungsvorlage (Reform des ambulant-ärztlichen Bereitschaftsdienstes - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2015 - ) Verwaltungsvorlage (Reform des ambulant-ärztlichen Bereitschaftsdienstes - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2015 - ) Verwaltungsvorlage (Reform des ambulant-ärztlichen Bereitschaftsdienstes - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2015 - ) Verwaltungsvorlage (Reform des ambulant-ärztlichen Bereitschaftsdienstes - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2015 - )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.05.2015 Nr. 1392 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 25.06.2015 Betreff Reform des ambulant-ärztlichen Bereitschaftsdienstes Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1392 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit beigefügtem Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 17.03.2015 (Anlage 1) wird die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den Auswirkungen der geplanten Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auf die Krefelder Bevölkerung gebeten. Nach Informationen der SPD-Fraktion ist es geplant, dass die Notdienste der HNO- und Augenärzte künftig von Krefeld aus Patienten aus den Kreisen Viersen, Kleve und den Städten Krefeld und Mönchengladbach versorgen sollen. Es besteht die Gefahr, dass die Patientinnen und Patienten aufgrund der langen Wege nicht mehr die Notdienstpraxis aufsuchen, sondern gleich den Notarzt bestellen. Dies führt dann zu erheblichen Transportkosten und einer möglicherweise unverhältnismäßigen Behandlung in Krankenhäusern. Die Kassenärztliche Vereinigung beabsichtigt, über die Hälfte der 84 Notdienstpraxen in NRW zu schließen und zu zentralisieren. Das Netz der ambulanten Notfallpraxen ist der KV auf Dauer zu teuer. Notdienstpraxen sind Anlaufstellen für Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten. Sie ergänzen den Rettungsdienst und die Notaufnahmen in Krankenhäusern. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, einen Vertreter / eine Vertreterin der Krefelder Kreisstelle der Ärztekammer Nordrhein einzuladen. Am 18.02.2015 informierte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld über die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Anlage 2). So hat die Vertreterversammlung der KVNO am 11.02.2015 über die künftige Struktur des ambulantärztlichen Bereitschaftsdienstes entschieden, welche in einer Pressekonferenz am 13.02.2015 veröffentlicht worden ist (Anlage 3). Die zentralen Elemente der Reform sind aus den Beschlüssen der Vertreterversammlung zu ersehen (Anlage 4). Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnte am 21.03.2015 die von der Vertreterversammlung der KVNO beschlossene Notfalldienstreform auch vor dem Hintergrund, dass „gewachsene Strukturen der Notfallversorgung im Kammerbereich Nordrhein, die sich bewährt haben und funktionieren, erhalten bleiben müssen“, ab (Anlage 5). Die Ärztekammer Nordrhein hat der KVNO angeboten, unter Berücksichtigung der den beiden Institutionen vorliegenden Daten eine umfassende, zukunftsfähige Organisationsreform mit zu entwickeln. Beide Institutionen informierten am 05.05.2015 Vertreter der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein über den aktuellen Stand der Reform des ambulanten Notfalldienstes im Landesteil Nordrhein (Anlage 6). Es konnte allerdings lediglich ein Zwischenbericht abgegeben werden, da noch viele Fragen zu klären seien – Entscheidungen beispielsweise über einzelne Standorte seien noch nicht gefallen. Beide Institutionen samt ihrer Gremien blieben beim Thema Notdienst im Gespräch – auch mit den Kommunen, deren Vertreter eine frühzeitige Information über weitere Reformschritte wünschten und vielfach anboten, ihr Wissen um örtliche Gegebenheiten bei der Reform zur Verfügung zu stellen. (Anlage 7). Der aktuelle Sachstand zur Notdienstreform kann im Internet unter http://www.notdienstreform-nordrhein.de/ jederzeit abgefragt werden. Begründung Seite 3 Zurzeit kann zu eventuellen Auswirkungen der geplanten Reform auf die Krefelder Bevölkerung noch keine Stellungnahme abgegeben werden. Die weitere Entwicklung bleibt deshalb abzuwarten.