Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:22
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„Spielregeln“ für Straßenmusiker in Krefeld
Stand: 20. März 2013
Straßenmusikanten beleben unsere Stadt und erfreuen ihre Zuhörer.
Im Stadtgebiet Krefeld benötigen daher Straßenmusikanten, die ihre Tätigkeit im „Umherziehen“ betreiben, grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnis.
Was jedoch den Einen im Vorbeigehen erfreut, kann für den Anderen, der arbeitet oder
im Bereich der Darbietungen wohnt, zur Last werden.
Deshalb müssen folgende „Spielregeln“ in Krefeld beachten werden:
•
Standorte:
- An einem Standort beträgt die Spieldauer höchstens 20 bis 30 Minuten.
Danach muss der Standort gewechselt werden und zwar um 200 Meter vom
letzten Standort entfernt. Ein Standort darf pro Tag nur einmal aufgesucht
werden.
- Während der Marktzeiten muss ein Standort mindestens 150 m vom Rand des
Marktes entfernt sein.
- Die Straßenmusikanten dürfen ihre Musik nicht vor Kirchen, Friedhöfen, Schu
len, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und Altersheimen sowie inner
halb von 50 Metern von den Eingängen dieser Gebäude darbieten.
- Ebenso dürfen sie nicht an den Haltestellen der Straßenbahnen und Omnibus
linien innerhalb einer Entfernung von 20 Metern musizieren.
- An den Straßenecken innerhalb eines Umkreises von 20 Metern von der Bau
linie an gerechnet ist das Musizieren ebenfalls nicht erlaubt.
•
Musikinstrumente:
Keine Benutzung von Musikinstrumenten, die unbeteiligte Personen belästi
gen oder stören können. Dies gilt vor allem für Schlagzeug, Trommeln und
ähnlichen Rhythmusinstrumente, Blasinstrumente (wie Saxophon, Trompete,
Klarinette und ähnliche Instrumente, Akkordeon etc., wenn sie besonders
laut gespielt werden.
•
Keine elektronischen Verstärker und Widergabegeräte
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Kein Verkauf von CD´s oder anderen Tonträgern
•
Kein Verteilen von Werbematerial wie Flyer, Visitenkarten oder Poster
•
Einschränkungen und Untersagungen, gegenseitige Rücksichtnahme:
Das Musizieren kann vorübergehend oder auf Dauer eingeschränkt oder untersagt werden, wenn dies für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder
zum Schutz der Straße erforderlich ist.
Allgemeine Verhaltenspflichten ergeben sich aus dem grundsätzlichen Gebot
der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Wenn diese wenigen „Spielregeln“ beachtet werden, trägt dies zu einem gedeihlichen
Miteinander und zu einer guten Atmosphäre in unserer schönen Stadt Krefeld bei.
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