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Verwaltungsvorlage (Spielregeln Seite 1.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
26 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:22
Verwaltungsvorlage (Spielregeln Seite 1.pdf)

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Inhalt der Datei

„Spielregeln“ für Straßenmusiker in Krefeld Stand: 20. März 2013 Straßenmusikanten beleben unsere Stadt und erfreuen ihre Zuhörer. Im Stadtgebiet Krefeld benötigen daher Straßenmusikanten, die ihre Tätigkeit im „Umherziehen“ betreiben, grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnis. Was jedoch den Einen im Vorbeigehen erfreut, kann für den Anderen, der arbeitet oder im Bereich der Darbietungen wohnt, zur Last werden. Deshalb müssen folgende „Spielregeln“ in Krefeld beachten werden: • Standorte: - An einem Standort beträgt die Spieldauer höchstens 20 bis 30 Minuten. Danach muss der Standort gewechselt werden und zwar um 200 Meter vom letzten Standort entfernt. Ein Standort darf pro Tag nur einmal aufgesucht werden. - Während der Marktzeiten muss ein Standort mindestens 150 m vom Rand des Marktes entfernt sein. - Die Straßenmusikanten dürfen ihre Musik nicht vor Kirchen, Friedhöfen, Schu len, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und Altersheimen sowie inner halb von 50 Metern von den Eingängen dieser Gebäude darbieten. - Ebenso dürfen sie nicht an den Haltestellen der Straßenbahnen und Omnibus linien innerhalb einer Entfernung von 20 Metern musizieren. - An den Straßenecken innerhalb eines Umkreises von 20 Metern von der Bau linie an gerechnet ist das Musizieren ebenfalls nicht erlaubt. • Musikinstrumente: Keine Benutzung von Musikinstrumenten, die unbeteiligte Personen belästi gen oder stören können. Dies gilt vor allem für Schlagzeug, Trommeln und ähnlichen Rhythmusinstrumente, Blasinstrumente (wie Saxophon, Trompete, Klarinette und ähnliche Instrumente, Akkordeon etc., wenn sie besonders laut gespielt werden. • Keine elektronischen Verstärker und Widergabegeräte • Kein Verkauf von CD´s oder anderen Tonträgern • Kein Verteilen von Werbematerial wie Flyer, Visitenkarten oder Poster • Einschränkungen und Untersagungen, gegenseitige Rücksichtnahme: Das Musizieren kann vorübergehend oder auf Dauer eingeschränkt oder untersagt werden, wenn dies für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist. Allgemeine Verhaltenspflichten ergeben sich aus dem grundsätzlichen Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn diese wenigen „Spielregeln“ beachtet werden, trägt dies zu einem gedeihlichen Miteinander und zu einer guten Atmosphäre in unserer schönen Stadt Krefeld bei. -2-