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Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2018 - Konsolidierungsmaßnahme im Fachbereich 40 Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst hier: IV - 2, Kritische Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:22
Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2018 - Konsolidierungsmaßnahme im Fachbereich 40 Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst hier: IV - 2, Kritische Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung) Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2018 - Konsolidierungsmaßnahme im Fachbereich 40 Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst hier: IV - 2, Kritische Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung) Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2018 - Konsolidierungsmaßnahme im Fachbereich 40 Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst hier: IV - 2, Kritische Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung) Verwaltungsvorlage (Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2018 - Konsolidierungsmaßnahme im Fachbereich 40 Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst hier: IV - 2, Kritische Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.01.2015 Nr. 979 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 10.02.2015 Betreff Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2018 - Konsolidierungsmaßnahme im Fachbereich 40 Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst hier: IV - 2, Kritische Anwendung der Schülerfahrkostenverordnung Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf der derzeit bestehenden Verträge zur Durchführung von Schülerspezialverkehren und Zubringerfahrten (Ende Schuljahr 2015/16 bzw. Ende Schuljahr 2016/2017) das Antragsverfahren einzuleiten und nach Antragsprüfung auf der Grundlage der Schülerfahrkostenverordnung und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu bescheiden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 979 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein 52911000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 150.000,00 EUR + 150.000,00 EUR Bemerkungen Die konkrete Höhe der Einsparung kann erst nach der Einzelfallprüfung und dem Ergebnis der notwendigen Ausschreibungen angegeben werden. Begründung Seite 2 Nach § 1 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen notwendig entstehen. Dem Schulträger obliegt nach dieser Verordnung nur eine Kostentragungs-, keine Beförderungspflicht. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Krefeld auf unterschiedlichen Wegen nach: 1. SchokoTickets Für einen Großteil der anspruchsberechtigten Schüler/innen wird über die SWK Mobil ein SchokoTicket gestellt, bei dem durch die Nutzer ein festgesetzter Eigenanteil entrichtet werden muss. 2. Barerstattung Bei einem weiteren Teil der Schüler/innen wird der o.a. Verpflichtung durch Barerstattungen nachgekommen. Dies geschieht insbesondere im Bereich der Berufskollegs für Schüler/innen, die außerhalb des Geltungsbereiches des SchokoTickets wohnen oder die die Schule nur im dualen System oder im Blockunterricht besuchen. 3. Schülerspezialverkehre Für Schüler/innen, für die die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar ist, erfolgt die Beförderung zur Schule über Schülerspezialverkehre bzw. den Einsatz von Privatfahrzeugen und Taxen. Diese Fahrten werden zurzeit von der Schulverwaltung aus Kostengründen organisiert. 4. Zubringerfahrten Weiterhin gibt es insgesamt drei sogenannte Zubringerlinien zur Franz-Stollwerck-Schule, zu Hülser Grundschulen und zur Johansenschule. Optionen zu Einsparungen sind nur bei den Positionen 3 und 4 vorhanden, indem hier die zur Beförderung verpflichteten Eltern einbezogen werden. Die Fahrten zu diesen beiden Positionen verursachen - wie nachfolgend dargestellt - zurzeit Kosten in Höhe von jährlich insgesamt ca. 955.000 EUR : Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Zurzeit werden an beiden Standorten insgesamt 151 Schüler/innen in 4 Bussen (mit jeweils einer Begleitperson)und 14 Kleinbussen ohne Einzelfallprüfung befördert. Hinzu kommen aus schulorganisatorischen Gründen ( z.B. Krankheitsausfälle Lehrer und Kurzbeschulung) Beförderungen mit Taxen. Nach der Veränderung der Beförderungsart (Einsatz von Bussen und Kleinbussen anstelle von Taxen) zum Schuljahr 2014/2015 belaufen sich die Kosten auf jährlich ca. 420.000 EUR. Dies bedeutet gegenüber dem Schuljahr 2013/14 eine Einsparung von ca. 60.000 EUR. Die entsprechenden Verträge enden mit dem Schuljahr 2015/2016. Sonstige Schulen Zu verschiedenen Schulen werden insgesamt 18 Schüler/innen befördert, die aufgrund der Unzumutbarkeit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ( 5 Schüler Inklusion) mit Taxen befördert werden. Hinzu kommen noch 13 Schüler, die im November - April aus dem Bereich Holterhöfe zur Forstwaldschule gefahren werden. Die Gesamtkosten dieser Beförderungen belaufen sich jährlich auf ca. 95.000 EUR Zubringerfahrten zur Franz-Stollwerck-Schule Bei diesen Fahrten werden insgesamt ca. 185 Schüler/innen aus dem gesamten Stadtgebiet in Bussen zur Franz-Stollwerck-Schule befördert. Diese Fahrten verursachen jährliche Kosten in Höhe von ca. 255.000 EUR. Die Vergabe erfolgte hier im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung bis zum Schuljahresende 2016/2017. Begründung Seite 3 Zubringerfahrten Hülser Grundschulen und Johansenschule Hier werden insgesamt ca. 120 Schüler/innen aus Gebieten ohne günstige Verkehrsanbindung zu den Hülser Grundschulen bzw. zur Johansenschule befördert. Die jährlichen Kosten belaufen sich hier auf ca. 185.000 EUR. Die Vergabe erfolgte im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung bis zum Schuljahresende 2016/2017. Die Erzielung von Einsparungen kann nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung erfolgen. Hierbei müssen sowohl die persönlichen Eigenschaften des zu befördernden Schülers (Alter, ggf. Art und Schwere einer Behinderung, Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln usw.) als auch die Beförderungsmöglichkeit durch die Eltern (Vorhandensein eines Kraftfahrzeugs, Anfangs- und Endzeiten der Berufsausübung, Beaufsichtigung von Geschwisterkindern usw.) geprüft werden. Eine mögliche Einsparhöhe lässt sich nur grob beziffern, da einerseits der Schulverwaltung nicht die notwendigen Informationen über Schüler und Eltern vorliegen, andererseits sich die Auswirkungen auf die Fahrkosten (weniger Beförderungen bedeuten insbesondere bei der Beförderung mit Bussen und Kleinbussen nicht zwingend weniger eingesetzte Fahrzeuge) nicht abschätzen lassen. Bezieht man sämtliche Schülerspezialverkehre und auch die Zubringerfahrten in eine grobe Schätzung mit ein, erscheinen - über die bereits nach der Umstellung der Beförderungsart für die Friedrich-vonBodelschwingh-Schule eingesparten 60.000 EUR hinaus - weitere Einsparungen in Höhe von insgesamt bis zu 90.000 EUR jährlich denkbar. Aufgrund der bestehenden Verträge können davon erstmals im Haushaltsjahr 2016 (Schuljahr 2016/17) Einsparungen in Höhe von bis zu ca. 15.000 EUR erzielt werden. Ab dem Haushaltsjahr 2017 sind dann Einsparungen in Höhe von bis zu ca. 90.000 EUR denkbar. Die konkrete Höhe der Einsparung kann erst nach der Einzelfallprüfung und dem Ergebnis der notwendigen Ausschreibungen angegeben werden. Der Einsparungsbetrag in Höhe von insgesamt 150.000 EUR wird frühestens im Haushaltsjahr 2017 erzielt. Somit ist mit der Umsetzung der HSK-Maßnahme IV - 2 in voller Höhe zu rechnen.