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Verwaltungsvorlage (Sachstand Eissporthallen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
368 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:23

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4074 /17 V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 52/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Sportausschuss 05.10.2017 Betreff Sachstand Eissporthallen Beschlussentwurf: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung einer mobilen Eisfläche für die nächste Eissportsaison zum September 2018 zu schaffen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4074 /17 V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja X nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die Verwaltung wird die hierfür erforderlichen finanziellen Aufwendungen für die Beratungen zum endgültigen Haushalt 2018 darstellen. Begründung Seite 2 Mit dem gemeinsamen Antrag vom 08.06.2017 haben die SPD-, CDU- und Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Rat der Stadt Krefeld die Verwaltung beauftragt, 1. wegen der anhaltenden Außerbetriebnahme der Werner-Rittberger-Halle bis zur Ratssitzung am 06.07.17 in Abstimmung mit der Fachschaft Eissport Möglichkeiten und Kosten einer provisorischen Eissporttrainingsfläche so darzulegen, dass eine Beschlussfassung möglich ist, 2. bis zur Sportausschusssitzung am 05.10.17 eine Bedarfs-, Nutzungs-, Folgekosten- und Lebenszyklusanalyse zum Eissport bzw. den Eishallen vorzulegen. Auf dieser Basis sollten unter Einbeziehung der gutachterlichen Ergebnisse der Bestandsbewertung „Städtische Eishallen Krefeld“ die dort aufgezeigten Handlungsalternativen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit geprüft und unter Berücksichtigung der Fragestellung Sanierung oder Neubau, Standort- und Finanzierungsmöglichkeiten umfassend und ergebnisoffen bewertet werden, damit Ausschuss bzw. Rat auf dieser Grundlage einen Grundsatzbeschluss darüber fassen können, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen. Bereits im Rahmen der sich zu diesem Thema in der Sportausschusssitzung am 08.06.2017 unter Tagesordnungspunkt 5 - Sachstand Eissporthallen - erfolgenden Beratung wurde vonseiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Komplexität der Angelegenheit der von den Fraktionen im oben genannten Antrag vorgegebene Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann. Es müsse vielmehr zunächst darum gehen, den Eissport betreibenden Vereinen umgehend Perspektiven aufzuzeigen, wie den durch die Schließung der Werner-Rittberger-Halle bestehenden Engpässen bei der Zuweisung von Eiszeiten wirkungsvoll begegnet werden kann. Zu 1.: Vor diesem Hintergrund wurden seitens der Verwaltung unter anderem im Rahmen einer Marktpreiserkundung mit nunmehr sieben Anbietern mobiler Eisflächen Sondierungsgespräche geführt. Die Unternehmen wurden gebeten, ihre stark voneinander abweichenden Konzeptionen für die Errichtung einer mobilen Eisfläche in konkrete Angebote einfließen und der Verwaltung sobald als möglich zukommen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen der Verwaltung noch nicht alle Offerten der kontaktierten Unternehmen vor. Es zeigt sich jedoch, dass die Heterogenität der Konzepte die Bewertung deutlich erschwert und weitere umfangreiche Recherchen und Nachfragen durch die Verwaltung zwingend erforderlich sind. Darüber hinaus bedürfen die den mobilen Eisflächen zugrunde liegenden Projektierungen eingehender Prüfungen unter u. a. bau-, immissionsschutzrechtlichen sowie betrieblichen, energetischen und standortbedingten Aspekten. Zur Abstimmung mit der Fachschaft Eissport erfolgte am 29.08.17 eine gemeinsame Erörterung des Sachstandes in der Angelegenheit. Für die Fachschaftsmitglieder stellt die Errichtung einer mobilen Eisfläche mit eigenständiger Bandeneinrichtung die einzig geeignete Lösung dar, der diffizilen Situation bei der Versorgung der Krefelder Eissportvereine mit Trainings- und Wettkampfzeiten auf dem Eis effektiv entgegenzuwirken. Bei der Ausführung des Vorhabens sei insbesondere Augenmerk darauf zu richten, dass die mobile Eisfläche den jeweiligen Wettkampfbestimmungen der vor Ort ausgeübten Eissportarten entspreche, größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Standortwahl biete und der Anbieter der Eisbahn ein anerkanntes Renommee bezüglich der Realisierung vergleichbarer Maßnahmen besitze. Seitens der Fachschaft wurde unmissverständlich klar gemacht, dass unabdingbar mit Beginn der kommenden Eissportsaison im September 2018 die mobile Eisfläche den örtlichen Eissport betreibenden Vereinen zur Verfügung stehen müsse, sofern der Eissport in Krefeld weiterhin eine Zukunft haben solle. Zu 2.: Aufgrund erheblicher baulicher und technischer Mängel, die im Rahmen von laufenden Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr behoben werden können, sah sich die Verwaltung veranlasst, eine Machbarkeitsstudie zur Erfassung und Bewertung des in den städtischen Eissporthallen bestehenden Sanierungsaufwandes in Auftrag zu geben. Begründung Seite 3 Ziel der Machbarkeitsstudie war, komplexe Lösungen zu erarbeiten und beide Eishallen baulich und technisch so zu ertüchtigen, dass eine weitere Nutzung von 20-30 Jahren erreicht werden kann. Im Laufe der Bestandserfassung und Substanzanalyse zur Machbarkeitsstudie wurde erkennbar, dass der zu ermittelnde Sanierungsaufwand erhebliche Kosten verursachen wird, sodass auch die Option eines Abbruchs/Neubaus mit in die Betrachtungen einbezogen wurde. In der vorliegenden Machbarkeitsstudie favorisiert das beauftragte Büro die Sanierung beider Hallen. Nach Analyse der vorgelegten Ergebnisse und Sanierungsvarianten vertritt die Verwaltung jedoch den Standpunkt, dass die Option Abbruch/Neubau effektivere Möglichkeiten hinsichtlich der Planung eines energetischen, funktionalen, modernen als auch zukunftsfähigen Eissportstandortes bietet. Die Sanierung des vorhandenen Altbestandes birgt immer das Risiko nicht vorhersehbarer Schäden, somit bleiben latente Unwägbarkeiten in der Kostenentwicklung. Laut Vorschlag der Gutachter sollen die technische Gebäudeausrüstung sowie die Kälte- und Regeltechnik beider Hallen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik saniert, modernisiert und nur zum Teil erneuert werden. Außerdem müssen Gebäudehüllen, Tragkonstruktionen und Ausbau einer grundlegenden Sanierung und Modernisierung unterzogen werden. Nach diesen vorgeschlagenen Maßnahmen wird ein nicht unerheblicher Teil der Bausubstanz in der Rheinlandhalle mit Bauteilen aus dem Baujahr des Hindenburg-Stadions (1936) im sanierten Bestand erhalten bleiben (z. B. Fundamente, Stahlbetonstützen, Wände der Sitzplatztribünen). Die weitere technische Lebensdauer dieser über 80 Jahre alten Bauteile kann kaum seriös eingeschätzt werden. Auch die Stahlstützen mit der tragenden Dachkonstruktion als Stahlrohr-Fachwerkbinder sind bereits über 60 Jahre dem Eishallenklima ausgesetzt. Die Werner-Rittberger-Halle ist bereits ca. 55 Jahre in Betrieb und deren Gebäudehülle nach bauphysikalischem Standard nur unzureichend gedämmt. Alle Bauteile sind seit Erstellung der Halle den jahreszeitlichen Temperaturschwankungen sowie dem Eishallenklima weitgehend ungeschützt ausgesetzt. Die maximale Schneelast darf nach der Erneuerung der Stahlpfetten (2004) und der Hagelschadensanierung der kompletten Dacheindeckung (2009-11) nur noch 0,52 kN/m² betragen. Die Einhaltung dieses Wertes muss überwacht werden. Eine bauphysikalische Ertüchtigung des Dachaufbaus gemäß neuer Energieeinsparverordnung (EnEV) wird aufgrund dieser Lastbegrenzung kaum möglich sein. In Fachpublikationen zum Lebenszyklus eines Gebäudes wird u. a. darauf hingewiesen, dass die (betriebs)wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes oftmals nicht mit der technischen Lebensdauer der einzelnen Bauteile übereinstimmt. Erfahrungsgemäß haben außerdem Bauteile technischer Anlagen eine geringere Lebensdauer als viele Baukonstruktionen, wie z. B. das Tragwerk oder die Fundamente. Gerade bei Gewerbebauten wurde festgestellt, dass bei hohen Anteilen technischer Anlagen eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gesamtgebäudes anzusetzen ist. Der Aufwand für die Instandhaltung steigt mit dem Anteil der technischen Anlagen am Gebäude, vor allem dann, wenn nach 20-30 Jahren ganze Anlagengruppen ausgetauscht werden müssen. Aufgrund technischer Weiterentwicklungen ist dann oftmals die Wertigkeit bzw. vorgesehene Funktion einer Anlage nicht mehr gegeben und die Kosten einer modernisierenden Bestandserhaltung übersteigen die einer Erneuerung. Es gibt Anhaltspunkte für die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden. Bei ordnungsgemäßer Instandhaltung kann man z. B. für Gewerbe- und Industriegebäude von einer Nutzungsdauer von ca. 40-60 Jahren ausgehen. Begründung Seite 4 In Tabellen zu Lebensdauern von Gebäudebauteilen werden Durchschnittswerte als Erfahrungswerte angegeben, die immer als Optimum zu verstehen sind. Die Lebensdauer einzelner Bauteile hängt nicht nur von dem Bauteil selbst ab, sondern von der gesamten Bauteilkonstruktion. Außerdem muss der Einfluss verschiedener Faktoren, wie z. B. regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen, Umwelteinflüsse und Nutzerverhalten, berücksichtigt werden. Niemand kann vorhersagen, wann ein Bauteil oder eine technische Anlage versagt. Aufgrund dieser zahlreichen Unwägbarkeiten und schwer abzuschätzenden Risiken einer wirtschaftlichen und langfristig erfolgreichen Sanierung muss die Aussagekraft des beauftragten Büros zur Sanierungsfähigkeit der Hallen kritisch beurteilt werden. Weitere Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind hierzu unabdingbar erforderlich. Bedarfs- und Nutzungsanalyse Der Bedarf an städtischen Eisflächen gründet zum einen darin, dass annähernd 1.200 Mitglieder des organisierten Sports (siehe Tabelle 1 – Mitgliederzahlen des organisierten Eissports) regelmäßig während der Saison Nutzungszeiten in den städtischen Eissporthallen nachfragen (Rahmenplan Werner-RittbergerHalle siehe Anlage 1, Rahmenplan Rheinlandhalle siehe Anlage 2, Notplan-Rheinlandhalle siehe Anlage 3). Die in der Anlage beigefügten Rahmenpläne weisen die Belegungszeiten in beiden Hallen vor der Schließung der Werner-Rittberger-Halle aus. Der Notplan-Rheinlandhalle weist die aktuelle Belegung aus. organisierter Sport Erwachsene Krefelder Eislauf-Verein e. V. 1981 85 Eissport-Verein Krefeld e.V. 113 Schlittschuh-Club Krefeld 1978 e.V. 61 Ski-Klub Uerdingen 1955 e.V. 16 Seidenstädter Eisstockschützen e.V. 15 Eisstock-Club Krefeld 1967 e.V. 41 Sonstige Vereine sowie Hobby- und Betriebssportgruppen Summe: (Tabelle 1 – Mitgliederzahlen des organisierten Eissports) Anzahl der Mitglieder Jugendliche Gesamtmitglieder 193 278 183 296 43 104 0 16 0 15 1 42 435 1186 Darüber hinaus werden von den Krefelder Eissportvereinen offene Sportangebote durchgeführt, in denen über eine Saison verteilt rund 300 nicht vereinszugehörigen Kindern die Grundlagen des Eislaufens vermittelt werden (Laufschule). Ferner werden durch zahlreiche Kindergarten- und Schulprojekte eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen an den Eissport herangeführt. Zum anderen trifft der Eissport in Krefeld traditionell auf reges Zuschauerinteresse. So erfreuen sich beispielsweise die Aufführungen des Eismärchens, die Präsentationen der Krefelder Eiskunstläufer und des Eishockeynachwuchses, die außerhalb des Königpalastes in der Rheinlandhalle stattfinden, größter Beliebtheit bei den Besuchern der Veranstaltungen, die das hohe eissportliche Niveau der Darbietungen zu schätzen wissen. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass Krefeld aktuell (bis ins Jahr 2018) eine Anerkennung als Landesleistungsstützpunkt im Eiskunstlauf genießt. Die in den vergangenen fünf Saisons zu verzeichnenden aktiven Nutzer (ohne Berücksichtigung der Besucher/Zuschauer von Eissportveranstaltungen) in der Werner-Rittberger- und Rheinlandhalle sind in nachfolgender Übersicht aufgeführt. Besuchergruppen Öffentlichkeit Kindergärten/Schulen Saison 2012/13 14.819 12.033 Saison 2013/14 13.961 10.016 Saison 2014/15 12.459 10.391 Saison 2015/16 8.998 7.299 Saison 2016/17 2.684 3.511 Begründung Seite 5 Organisierter Sport 55.319 52.994 55.066 - davon Vereinssport 44.067 42.146 42.902 - davon Profisport 1.651 1.098 1.023 - davon Hobby9.601 9.750 11.141 /Betriebssport Nutzer insgesamt 82.171 76.971 77.916 (Tabelle 2 – aktive Nutzer während der Saisons 2012/13 bis 2016/17) 52.477 44.403 822 7.252 44.442 38.516 1.180 4.746 68.774 50.637 Hierzu ist anzumerken, dass die Werner-Rittberger-Halle, die grundsätzlich von Ende September bis Ende März des Folgejahres geöffnet ist, in der Saison 2015/16 aufgrund technischer Störungen erst ab Mitte Dezember (18.12.2015) für eine eissportliche Nutzung zur Verfügung stand. In der Saison 2016/17 blieb die Sportstätte aus gleichem Grund in Gänze geschlossen. Die Rheinlandhalle war während des Betrachtungszeitraumes je Eissportsaison für gut acht Monate geöffnet. Kostendarstellung – Erster Einblick Der mit dem Betrieb der städtischen Eissporthallen verbundene Ertrag, Aufwand und Zuschuss in den Jahren 2012 bis 2016 - unter Berücksichtigung der Finanzrechnung - ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen (siehe Tabelle 3 – Ertrag, Aufwand und Zuschuss städt. Eissporthallen im Zeitraum 2012 bis 2016). 2012 2013 2014 2015 2016 Ertrag 347.925,50 208.425,75 241.526,85 144.709,36 in EUR Aufwand 1.535.422,34 1.421.300,84 1.375.374,85 1.216.956,48 in EUR Zuschuss 1.187.496,84 1.212.875,09 1.133.848,00 1.072.247,12 in EUR (Tabelle 3 – Ertrag, Aufwand und Zuschuss städt. Eissporthallen im Zeitraum 2012 bis 2016) 167.251,75 1.227.164,06 1.059.912,31 Es fällt auf, dass trotz der annähernd dreimonatigen Schließungsphase der Werner-Rittberger-Halle in der Saison 2015/16 bzw. ihrer Nichtinbetriebnahme in der Saison 2016/17 (dreimonatiger Ausfall in 2016) der zu leistende Aufwand gemessen an der Schließungsdauer der Halle dieser Entwicklung lediglich unzureichend Rechnung getragen hat. Dies mag zum einen an den mit dem Betrieb der Eissporthallen in Verbindung stehenden fixen Kosten (bspw. Personalkosten) beziehungsweise Kostensteigerungen liegen. Bei Betrachtung der Energieverbräuche (siehe Tabelle 4 – Energieverbrauch in den städt. Eissporthallen im Zeitraum 2012 bis 2016) im vorgenannten Zeitraum wird jedoch augenscheinlich, dass die konstruktionsbedingte Verflechtung der mittlerweile in die Jahre gekommenen technischen Anlagen der Sportstätten ihre Energiebilanz und den hierfür aufzubringenden finanziellen Aufwand (siehe Tabelle 5 – Aufwand für Energie in den städt. Eissporthallen im Zeitraum 2012 bis 2016) nachhaltig beeinflusst. Energieverbrauch 2012 2013 2014 2015 Strom (in kWh) 1.760.284 1.558.900 1.676.630 1.479.430 Fernwärme (in MWh) 1.318.570 1.466.320 1.145.620 1.082.690 Wasser (in m3) 8.810 7.172 7.444 6.492 (Tabelle 4 – Energieverbrauch in den städt. Eissporthallen im Zeitraum 2012 bis 2016) Kategorie Strom Fernwärme Wasser Aufwand 2012 in Euro 226.057,64 77.734,15 12.919,80 Aufwand 2013 in Euro 225.954,07 87.920,14 14.349,74 Aufwand 2014 in Euro 248.757,94 89.989,76 13.392,53 Aufwand 2015 in Euro 218.600,33 68.221,35 14.702,01 2016 1.414.040 1.088.150 6.479 Aufwand 2016 in Euro 225.176,84 75.776,83 14.452,51 Begründung Abwasser 31.022,99 33.331,23 31.092,00 27.980,40 Summe 347.734,58 361.555,18 383.232,23 329.504,09 (Tabelle 5 – Aufwand für Energie in den städt. Eissporthallen im Zeitraum 2012 bis 2016) Seite 6 31.891,31 347.297,49 Ausblick Auf Basis des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen wird die Verwaltung in Verbindung mit der Fachschaft Eissport hinsichtlich der technischen Lösung einer mobilen Eisfläche die weiteren Umsetzungsschritte vornehmen. Da von einer Nutzungszeit der mobilen Eisfläche von mindestens drei bis fünf Jahren auszugehen ist, wird vonseiten der Verwaltung der Ankauf gegenüber einer Anmietung einer mobilen Eisfläche als die wirtschaftlichste Option gesehen und somit weiterverfolgt. Die Verwaltung wird die hierfür erforderlichen finanziellen Aufwendungen für die Beratungen zum endgültigen Haushalt 2018 darstellen. Zur Sicherstellung des eissportlichen Betriebes und um den örtlichen Eissportvereinen zeitnah eine Perspektive für ihre weiterhin erfolgreiche Entwicklung zu bieten, wird die Verwaltung die Umsetzung der mobilen Eisfläche vorrangig bearbeiten.