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Verwaltungsvorlage (Vorlage2602.2016EvaluationGrünordnungsplanungStand11.04.2016.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
422 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:23

Inhalt der Datei

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE und Piratenpartei vom 28.01.2016 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.04.2016 Nr. 2602 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 671-3 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 20.04.2016 Betreff Evaluation der Grünordnungsplanung und Umsetzung zukünftiger Maßnahmen Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE und Piratenpartei vom 28.01.2016 Beschlussentwurf: Die Ausführungen der Verwaltung zur Grünordnungsplanung werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2602 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der Sitzung vom 22.04.2015 des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft hat die Verwaltung mit der Vorlage Nr. 1179/15/V vom 25.03.2015 den Stand der Freiflächen- und Grünordnungsplanung und deren Umsetzung zur Kenntnis gegeben. Mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragen die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE und die Piratenpartei gemeinsam, dass die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Evaluation der Grünordnungsplanung und Umsetzung zukünftiger Maßnahmen vorlegt und insbesondere auf folgende Fragen eingeht: 1. Welche konkreten Ziele und Grundlagen hat der Grünordnungsplan? Der Freiflächenplan Krefeld wurde als ein Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan erstellt mit dem Ziel einen Beitrag zur Freiraumsicherung, Freiraumentwicklung und Freiraumvernetzung im gesamten Stadtgebiet zu leisten und die Lebensbedingungen für Fauna, Flora und den Menschen zu verbessern. Die konkreten Inhalte und Maßnahmen werden ausführlich in der o.g. Vorlage Nr. 1179/15/V erläutert. Die rechtlichen Grundlagen sind aus dem Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW, und Baugesetzbuch abzuleiten. 2. Sind diese Ziele mit den anderen Fachplanungen und der städtischen Gesamtplanung bereits abschließend verknüpft? Die Inhalte und Maßnahmen des Freiflächenplans sind in dem neuen, rechtskräftigen Flächennutzungsplan im Maßstab 1:10.000 dargestellt und damit mit den anderen Fachplanungen verknüpft. Im größeren Maßstab der Bebauungspläne sind Grünflächen festgesetzt und damit mit den anderen Fachplanungen vernetzt. Im Rahmen von Stellungnahmen zu anderen Fachplanungen werden die Ziele des Freiflächenplanes kontinuierlich genannt. Bei der Durchführung der Maßnahmen wie Pflanzung von Straßenbäumen, Neugestaltung von Spielplätzen, Anlage von Flutmulden, Tümpeln und Retentionsflächen oder der Neugestaltung von Grünflächen werden die Planungen im Detail mit den betroffenen Fachämtern abschließend abgestimmt. 3.-6. Welche konkreten Maßnahmen und zeitlichen Rahmen für die Umsetzung derselben wurden in der ursprünglichen und weitergeschriebenen Planung festgelegt? Sind diese Maßnahmen umgesetzt und welche Erfahrungen werden gemacht? Falls nicht, warum nicht umgesetzt? Welche Maßnahmen sind für die Jahre bis 2018 vorgesehen? In der o.g. Vorlage wurden verschiedene Maßnahmen, die bis 2015 durchgeführt wurden bereits genannt. Die Maßnahmen, die unter ‚Ausblick‘ dargestellt wurden sowie zwischenzeitlich weitere aus dem Freiflächenplan abgeleitete Maßnahmen werden im Folgenden aufgelistet und Zeitrahmen sowie Umsetzung genannt: Begründung Seite 3 Maßnahme DER ÄUSSERE RING/GRÜNGÜRTEL 1. Entwicklung eines naturnahen Fließgewässers der Niepkuhle bei Maria Schutz mit Entwicklung eines ErlenEschenbruchwaldes 2. Schaffung der Durchgängigkeit des Niepkuhlenzuges an Riethbenden/Hermann-KresseWeg 3. Aufforstung im Bereich Plückertz-/Forstwaldstraße. Ereigniswald4. Weiterentwicklung des Biotopverbundes Fischelner Bruch Zeitrahmen Umsetzung Anmerkungen ab 2015 läuft, Bauende Herbst 2016 Problem: Grundwasserstand zu hoch durch zu starke Niederschläge ab 2015 Nein ab 2015 läuft derzeit kein Personal keine HH-Mittel Durchführung ggf. im Rahmen Öko-Konto wird sehr gut angenommen ab 2014 5. Entwicklung Altstromrinne südlich Oppum, weitere Maßnahmen 6. Renaturierung Flöthbach, Abschnitt Hölschen DyckBoomdyck 7. Biotopentwicklung Egelsberg Abplaggen 1 ha Heideflächen 8. Pflege und Entwicklung von Kopfbäumen und Obstgehölzen 9. Freistellung der Inseln Elfrather See für bedrohte heimische Vogelarten, wie Kiebitz u.a. 2014/2015 Flurbereinigung soll komplexes Verfahren in Kürze eingeleitet werden fertig notwendige Maßnahme für Flora/Fauna 2016/2017 Förderantrag in Vorbereitung 2016 2015-9/2016 2016 läuft jährlich 10/2016 absolut notwendig zum Erhalt der Heide notwendige Maßnahme für Flora + Fauna notwendige Maßnahme Begründung 10. Biotopentwicklung Latumer Bruch: - 4 ha Extensivierung Acker zu Grünlandfläche - Freistellung der Altstromrinne Latumer Bruch von Aufwuchs - weitere Renaturierung des Stratumer Buschgrabens 11. Maßnahmen zur Förderung der Feldvögel z.B. Anlage von Blühstreifen Seite 4 2016 8/2016 notwendige Maßnahme 2016/2017 09/2016 notwendige Maßnahme 2016/2017 Förderantrag in Vorbereitung jährlich notwendige Maßnahme 12. Erneuerung Niepkuhlenbrücke ab 2013 13. Radweg ‚Krefeld macht die Runde‘ 14. Die Altstromrinne-Netzschluss zum Rhein: Grünverbindung Römersee bis zum Rhein 15. Erweiterung Gewässer am Kullpfad/Niepkuhlenzug 16. Anlage eines Amphibienschutztümpels am Waldesheimer Weg 17. Anlage eines Tümpels am Umweltzentrum 18. Weitere Aufforstung Ereigniswald im Niepkuhlenzug DER INNERE RING/GRÜNGÜRTEL 19. Neuanlage Grünfläche Ottostraße 20. Neuanlage Freifläche Weeserweg/Gastendonk 21. Neuanlage Grünflächen Niederbruch 22. Neuanlage Ergänzung Stadtpark Fischeln 23. Umgestaltung Stadtgarten 2007-2015 Planung 2017/2018 Bau nein langfristig nein Flächenverfügbarkeit problematisch, keine HH-Mittel langfristig nein derzeit keine HH-Mittel langfristig nein derzeit keine HH-Mittel langfristig nein derzeit keine HH-Mittel langfristig nein derzeit keine HH-Mittel 2013-2016 fertig 24. Umgestaltung Kaiser-FriedrichHain 25. Blumenplatz 2012-2015 fertig 2016/2017 im Bau viele Nutzerinteressen, komplexe Fördermodalitäten viele Nutzerinteressen, komplexe Fördermodalitäten Fertigstellung Sommer 2016 bisher zurückgestellt 2017 2016/2017 2017/2018 2017 Begründung SPIELPLATZUMGESTALTUNG 26. 40 Spielplätze umgestaltet 27. Spielplatz Am Flohbusch 28. Spielplatz Am Neuerhof 29. Spielplatz Büdericher Weg 30. Spielplatz Dießemer Straße 31. Spielplatz Schreinerstraße 32. Spielplatz Gartenstraße 33. Spielplatz Blumenplatz 34. Spiel- und Bolzplatz Griesbacher Straße 35. Spiel- und Bolzplatz Herbertzstraße 36. Hockeyplatz St.-HuberterLandstraße 37. Bolzplatz Voltaplatz 38. Spielplatz An de Welt 39. Spielplatz Fungendonk 40. Spielplatz Höppnerstraße 41. Spielplatz Mommenpesch I 42. Spielplatz Stadtwaldwiese 43. Spielplatz Grevenbroicher Straße 44. Spiel- und Bolzplatz Memeler Platz 45. Spielplatz Geldernsche Straße 46. Spielplatz Max-Petermann-Platz Seite 5 2008-2015 2016 2016 2016 2016 2016/2017 im Bau im Bau fertig im Bau April BV Oppum 2016 2016 2016 im Bau im Bau im Bau Juni 2016 fertig Fertigstellung Winter 2016/2017 April 2016 fertig Sommer 2016 fertig Mai 2016 fertig 2016 im Bau Mai 2016 fertig 2017/2017 Baubeginn Sommer 2016 September 2016 fertig Planung 2016 Fertigstellung geplant 2017 Herbst 2016 fertig 2016/2017 2016/2017 2016/2017 2016/2017 2016/2017 2016/2017 2016/2017 2016/2017 2017/2018 2018/2019 Mai 2016 fertig Juni 2016 fertig Begründung WALLVIERECK 47. Spielplatz Südwall 48. Ergänzung des Südwalls 49. Ergänzung des Westwalls STRASSENBÄUME INNENSTADT Baumpflanzungen 50. Marktstraße -Bereich Breite Straße bis Westwall -Abschnitt Hubertusstraße bis Frankenring Seite 6 2017/2018 2017/2018 2017/2018 2014-2015 fertig 2016 2018 -Abschnitt Frankenring bis Weeserweg 51. Weiterer Abschnitt Breite Straße 52. Hubertusstraße/Tannenstraße --Abschnitt Marktstraße bis Tannenstraße -Abschnitt Lindenstraße bis Südstraße 53. Uerdingerstraße Abschnitt Vadersstraße bis Bockumer Platz 54. Weeserweg 55. Moerser Straße 56. Kölner Straße -Abschnitt Saumstraße bis Ritterstraße -Abschnitt Ritterstraße bis Fütingsweg 57. Hülser Straße -Höhe Plankerdyk BAHNPROMENADE 58. Abschnitt Stadtterrasse 59. Abschnitt Zur Feuerwache bis Trift/Weiden nein 2014/2015 nein 2016 fertig In Planung, leitungstechnisch problematisch keine HH-Mittel leitungstechnisch nicht möglich 2017 Fertigstellung Winter 2016/2017 2016/2017 2013/2014 nein 2015/2016 fertig wird z. Zt. Baurechtlich, verkehrsplanungsrechtlich und bautechnisch geprüft vorbehaltlich des Förderbescheides Initialpflanzung an landwirtschaftlicher Fläche grundsätzlich möglich 2017/2018 2018 2018/2019 2012-2020 2006-2018 leitungstechnisch nicht möglich Vorentwurf liegt vor, Verkaufsverhandlungen DB laufen Vergabe Landschaftsarchitekt; Vergabe Bauingenieur 4/2016 Förderantrag in Vorbereitung umfangreiche planerische Vorleistungen sind seitens der Verwaltung in Bearbeitung, Fertigstellung 2018 Begründung Seite 7 7. Wie sehen die perspektivischen Planungen aus und wo sind sie in der städtischen Gesamtplanung verortet? Weitere Maßnahmen im Bereich des äußeren Rings/äußerer Grüngürtel werden sukzessive im Rahmen der Umsetzung der Festsetzungen im Landschaftsplan, der Maßnahmenkonzepte (Mako) der Naturschutzgebiete wie Mako Egelsberg, Mako Spey, Mako Latumer Bruch durchgeführt sowie im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und des Kulturlandschaftsprogramms. Im inneren Ring und in der Innenstadt werden Maßnahmen umgesetzt, die im Rahmen verschiedener Förderprogramme finanziert werden können oder durch Realisierung der Festsetzungen in B-Plänen. So sind im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West die Ergänzung des Süd- und Westwalls, die Umgestaltung des Max-Petermann-Platzes sowie weitere innerstädtische Plätze wie der Dr. Isidor-Hirschfelder-Platz vorgesehen. Hier gilt es die Ansprüche der in der Innenstadt lebenden Menschen an „grünem“ Freiraum gerecht zu werden und bei anstehenden Planungsprozessen zu berücksichtigen. Im Rahmen des Spielplatzprogramms werden weitere Spielplätze umgestaltet werden. Im Zuge von Kanal- und Tiefbauarbeiten werden weiterhin Baumpflanzungen an Straßen, wenn möglich durchgeführt. Perspektivisch wird die Realisierung der (Bahn-)Promenade in weiteren Abschnitten entwickelt. Derzeit erfolgen planerische Voruntersuchungen im Abschnitt Siemensstraße/Hauptbahnhof, im Abschnitt Gladbacher Straße/Durchstich Deutscher Ring und angrenzend an Trift/Weiden im Abschnitt Kuhleshütte bis Hausbend. Sie werden in bautechnischer und eigentumsmäßiger Hinsicht geprüft. 8. Wurden die Erkenntnisse des Teilberichtes „Grünflächen“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) in dem vorliegenden Grünordnungsplan bereits berücksichtigt? Der vorliegende Freiflächenplan wird wie oben ausführlich genannt durch vielfältigste Maßnahmen sukzessiv umgesetzt, um sein Ziel der Freiflächensicherung, -entwicklung und –vernetzung im Sinne der Verbesserung der Lebensbedingungen von Fauna, Flora und des in der Stadt lebenden Menschen kontinuierlich zu verfolgen. Zur Verwirklichung dieses Ziels ist eine fachkundige, turnusmäßige Pflege und Unterhaltung aller Freiflächen, Straßenbäume, Natur- und Landschaftsschutzgebiete unerlässlich. Die im vorliegenden Teilbericht „Grünflächen“ der GPA genannten Optimierungsvorschläge datieren aus dem Jahr 2014 und fließen in die Überlegungen des Grünflächenmanagements seitens der Verwaltung mit ein. Im Detail wird, wie von der SPD mit Schreiben vom 25.01.2016 beantragt dazu Stellung genommen: I.1+I.3 Sind Teile der Empfehlungen bereits umgesetzt und wenn ja welche? Wo liegen die Kleinstflächen? Der von der GPA NRW formulierte Optimierungsvorschlag eine zentrale Aufgabenerledigung für alle kommunalen Grünflächen vorzusehen findet Berücksichtigung bei den Überlegungen und Planungen der Verwaltung über eine neue organisatorische Ausrichtung bei der Planung und Unterhaltung des öffentlichen Grüns. Zur Erfüllung des Prüfauftrages des Rates aus 2014 wurde in Form des Projektes „Grünpflege und Reinigung“ mit der Überprüfung von Synergie- und Rationalisierungseffekten durch die Zusammenführung von Aufgaben der Grünunterhaltung und Reinigung begonnen. Die Erweiterung des Projektes um den Aufgabenbereich Tiefbau ist vorgesehen. Die Pflegestandards werden Jahr für Jahr neu definiert, in Abhängigkeit mit den verfügbaren Personalbestand ("besetzte Stellen") und den vorhandenen Pflegebudgets. Durch Umgestaltungen werden kostenintensive Flächeninhalte in weniger aufwendige Vegetationsflächen umgebaut. Hierbei besteht der Ansatz die flächigen Gehölzbestände in Rasenflächen mit Solitärbepflanzung umzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass die erforderlichen finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Als Beispiel ist hier der Mittelstreifen am Europaring zu nennen. Hier wurde der durchgehende Gehölzstreifen zurückgenommen und in eine Rasenfläche umgewandelt. Die Rasenfläche wurde partiell mit Blühgehölzen und Blumenzwiebeln bepflanzt. Mit dieser Bepflanzung wurde der Europaring stadtbildprägend aufgewertet. Im Rahmen der Fortführung des Spielplatzkonzeptes wurden in 2015 Spielplätze stillgelegt, die keine Perspektive für einen Erhalt oder Umbau hatten. Folglich entfallen hier zukünftige Sanierungsmaßnahmen. Im GPA-Bericht wurden 55 Anlagen -mit einer Fläche von 1.252 m²- als Kleinstflächen von unter 100m² dargestellt. Innerhalb der GPA-Prüfung wurden diese Flächen nochmals untersucht und als Sonderflächen einer bestehenden Anlage identifiziert. Alle Kleinstflächen wurden im Nachgang den zugehörigen Anlagen zugeschlagen, so dass keine Kleinstflächen mehr existieren. Begründung Seite 8 I.2 Sind die den Empfehlungen zugrunde liegenden Zahlen alle noch hinreichend aktuell? Die Ausgangssituation hat sich im Vergleich zum betrachteten Jahr 2012 nicht geändert. Bedingt durch den Nothaushalt 2013-September 2015 haben sich die Bedingungen bei den vorhandenen Ressourcen nicht verändert. Die vorliegenden Zahlen haben daher weiterhin weitgehend Bestand. II.1 Wie ist die systematische Weiterentwicklung der Kostenrechnung? Für die Kostenrechnung wird im Fachbereich Grünflächen das MS-Office Verfahren Excel genutzt. Die erforderlichen Finanzdaten sind grundsätzlich in der Buchungssoftware SAP enthalten. Die geleisteten Arbeitszeiten werden täglich von den Mitarbeitern erfasst und hierbei den Kostenträgern zu geordnet. Die Zusammenführung der Arbeitszeiten-Aufschriebe je Kostenträger, die Auswertung sowie Aufbereitung der Finanzdaten erfolgt manuell in MS-Excel. Eine Verbesserung der Software bzw. gesonderte Software zur Kostenrechnung macht nur dann Sinn, wenn alle erforderlichen Daten - Zeit- und finanzieller Aufwand - in einem gemeinsamen Verfahren erfasst und auch verarbeitet werden. Diese Möglichkeit ist technisch nur schwer realisierbar. Eine innerstädtische Verrechnung mittels interner Leistungsverrechnung im Auftraggeber - Auftragnehmerverhältnis zwischen den Fremd-Fachbereichen und dem Fachbereich Grünflächen für von dort aus erbrachte Leistungen ist bisher noch nicht vorgesehen. II.2 Steuerung und Verantwortung für alle kommenden Grünflächen zusammenführen zu „Grün aus einer Hand“. Es wird auf die Ausführungen unter I.1 verwiesen. II.3 Wie ist die Realitätsnähe der an verschiedenen dargelegten rechnerischen Potentiale zur Kostenreduzierung bei Anlegung des Benchwerte? Die im GPA-Bericht dargestellten Potenziale zur Kostenrechnung basieren auf den Betrachtungszeitraum 2011 und sind folglich nicht mehr aktuell. Die Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung liegen im Vergleichsjahr 2011 -im Bereich der Park- und Gartenanlagen- mit 1,15 Euro je m² oberhalb des Benchmarks von 1,10 je m². Bereits im Jahr 2012 wurde in Krefeld der Benchmark unterschritten. Im Jahr 2014 lag der Unterhaltungssatz in Krefeld bei 0,89 Euro je m². Der Fachbereich Grünflächen ist Mitglied eines bundesweiten Vergleichsrings für die Grünflächenunterhaltung der durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gesteuert wird. Im Rahmen des Vergleichsrings werden jährlich Kennzahlen ermittelt und ausgewertet. II.4 Kleinstflächenveräußerung: Welche Folgen entstehen für das Krefelder Grün? Es wird auf die Ausführungen uner I.1 verwiesen. III. Über o.g. Punkte hinausgehend zweckdienliche fachliche Hinweise für die Ausschussmitglieder. Es wird auf die oben stehenden Ausführungen verwiesen. IV. Überlegungen der Verwaltung hinsichtlich zusammenfassender Schlussfolgerungen. Es wird auf die oben stehenden Ausführungen verwiesen.