Daten
Kommune
Krefeld
Größe
422 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE und Piratenpartei vom
28.01.2016
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.04.2016
Nr.
2602 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 671-3 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 20.04.2016
Betreff
Evaluation der Grünordnungsplanung und Umsetzung zukünftiger Maßnahmen
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE und Piratenpartei vom
28.01.2016
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen der Verwaltung zur Grünordnungsplanung werden zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2602 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der Sitzung vom 22.04.2015 des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie
Landwirtschaft hat die Verwaltung mit der Vorlage Nr. 1179/15/V vom 25.03.2015 den Stand der
Freiflächen- und Grünordnungsplanung und deren Umsetzung zur Kenntnis gegeben.
Mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragen die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE und
die Piratenpartei gemeinsam, dass die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Evaluation der Grünordnungsplanung und Umsetzung zukünftiger Maßnahmen vorlegt und insbesondere auf folgende
Fragen eingeht:
1. Welche konkreten Ziele und Grundlagen hat der Grünordnungsplan?
Der Freiflächenplan Krefeld wurde als ein Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan erstellt mit dem Ziel
einen Beitrag zur Freiraumsicherung, Freiraumentwicklung und Freiraumvernetzung im gesamten
Stadtgebiet zu leisten und die Lebensbedingungen für Fauna, Flora und den Menschen zu verbessern.
Die konkreten Inhalte und Maßnahmen werden ausführlich in der o.g. Vorlage Nr. 1179/15/V erläutert.
Die rechtlichen Grundlagen sind aus dem Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW, und
Baugesetzbuch abzuleiten.
2. Sind diese Ziele mit den anderen Fachplanungen und der städtischen Gesamtplanung bereits
abschließend verknüpft?
Die Inhalte und Maßnahmen des Freiflächenplans sind in dem neuen, rechtskräftigen Flächennutzungsplan im Maßstab 1:10.000 dargestellt und damit mit den anderen Fachplanungen verknüpft. Im
größeren Maßstab der Bebauungspläne sind Grünflächen festgesetzt und damit mit den anderen
Fachplanungen vernetzt. Im Rahmen von Stellungnahmen zu anderen Fachplanungen werden die
Ziele des Freiflächenplanes kontinuierlich genannt. Bei der Durchführung der Maßnahmen wie Pflanzung von Straßenbäumen, Neugestaltung von Spielplätzen, Anlage von Flutmulden, Tümpeln und
Retentionsflächen oder der Neugestaltung von Grünflächen werden die Planungen im Detail mit den
betroffenen Fachämtern abschließend abgestimmt.
3.-6. Welche konkreten Maßnahmen und zeitlichen Rahmen für die Umsetzung derselben wurden
in der ursprünglichen und weitergeschriebenen Planung festgelegt? Sind diese Maßnahmen umgesetzt und welche Erfahrungen werden gemacht? Falls nicht, warum nicht umgesetzt? Welche Maßnahmen sind für die Jahre bis 2018 vorgesehen?
In der o.g. Vorlage wurden verschiedene Maßnahmen, die bis 2015 durchgeführt wurden bereits
genannt. Die Maßnahmen, die unter ‚Ausblick‘ dargestellt wurden sowie zwischenzeitlich weitere aus
dem Freiflächenplan abgeleitete Maßnahmen werden im Folgenden aufgelistet und Zeitrahmen sowie Umsetzung genannt:
Begründung
Seite 3
Maßnahme
DER ÄUSSERE RING/GRÜNGÜRTEL
1. Entwicklung eines naturnahen
Fließgewässers der Niepkuhle
bei Maria Schutz mit Entwicklung eines ErlenEschenbruchwaldes
2. Schaffung der Durchgängigkeit
des Niepkuhlenzuges an
Riethbenden/Hermann-KresseWeg
3. Aufforstung im Bereich Plückertz-/Forstwaldstraße.
Ereigniswald4. Weiterentwicklung des Biotopverbundes Fischelner Bruch
Zeitrahmen
Umsetzung
Anmerkungen
ab 2015
läuft, Bauende
Herbst 2016
Problem: Grundwasserstand
zu hoch durch zu starke Niederschläge
ab 2015
Nein
ab 2015
läuft derzeit
kein Personal
keine HH-Mittel
Durchführung ggf. im Rahmen Öko-Konto
wird sehr gut angenommen
ab 2014
5. Entwicklung Altstromrinne
südlich Oppum, weitere Maßnahmen
6. Renaturierung Flöthbach, Abschnitt Hölschen DyckBoomdyck
7. Biotopentwicklung Egelsberg
Abplaggen 1 ha Heideflächen
8. Pflege und Entwicklung von
Kopfbäumen und Obstgehölzen
9. Freistellung der Inseln
Elfrather See für bedrohte
heimische Vogelarten, wie Kiebitz u.a.
2014/2015
Flurbereinigung soll komplexes Verfahren
in Kürze eingeleitet
werden
fertig
notwendige Maßnahme für
Flora/Fauna
2016/2017
Förderantrag in
Vorbereitung
2016
2015-9/2016
2016
läuft
jährlich
10/2016
absolut notwendig zum Erhalt der Heide
notwendige Maßnahme für
Flora + Fauna
notwendige Maßnahme
Begründung
10. Biotopentwicklung Latumer
Bruch:
- 4 ha Extensivierung Acker zu
Grünlandfläche
- Freistellung der Altstromrinne
Latumer Bruch von Aufwuchs
- weitere Renaturierung des Stratumer Buschgrabens
11. Maßnahmen zur Förderung der
Feldvögel z.B. Anlage von Blühstreifen
Seite 4
2016
8/2016
notwendige Maßnahme
2016/2017
09/2016
notwendige Maßnahme
2016/2017
Förderantrag in
Vorbereitung
jährlich
notwendige Maßnahme
12. Erneuerung Niepkuhlenbrücke
ab 2013
13. Radweg ‚Krefeld macht die
Runde‘
14. Die Altstromrinne-Netzschluss
zum Rhein: Grünverbindung
Römersee bis zum Rhein
15. Erweiterung Gewässer am
Kullpfad/Niepkuhlenzug
16. Anlage eines Amphibienschutztümpels am Waldesheimer Weg
17. Anlage eines Tümpels am
Umweltzentrum
18. Weitere Aufforstung Ereigniswald im Niepkuhlenzug
DER INNERE RING/GRÜNGÜRTEL
19. Neuanlage Grünfläche Ottostraße
20. Neuanlage Freifläche
Weeserweg/Gastendonk
21. Neuanlage Grünflächen
Niederbruch
22. Neuanlage Ergänzung Stadtpark Fischeln
23. Umgestaltung Stadtgarten
2007-2015
Planung 2017/2018
Bau
nein
langfristig
nein
Flächenverfügbarkeit problematisch,
keine HH-Mittel
langfristig
nein
derzeit keine HH-Mittel
langfristig
nein
derzeit keine HH-Mittel
langfristig
nein
derzeit keine HH-Mittel
langfristig
nein
derzeit keine HH-Mittel
2013-2016
fertig
24. Umgestaltung Kaiser-FriedrichHain
25. Blumenplatz
2012-2015
fertig
2016/2017
im Bau
viele Nutzerinteressen, komplexe Fördermodalitäten
viele Nutzerinteressen, komplexe Fördermodalitäten
Fertigstellung Sommer 2016
bisher zurückgestellt
2017
2016/2017
2017/2018
2017
Begründung
SPIELPLATZUMGESTALTUNG
26. 40 Spielplätze umgestaltet
27. Spielplatz Am Flohbusch
28. Spielplatz Am Neuerhof
29. Spielplatz Büdericher Weg
30. Spielplatz Dießemer Straße
31. Spielplatz Schreinerstraße
32. Spielplatz Gartenstraße
33. Spielplatz Blumenplatz
34. Spiel- und Bolzplatz Griesbacher
Straße
35. Spiel- und Bolzplatz Herbertzstraße
36. Hockeyplatz St.-HuberterLandstraße
37. Bolzplatz Voltaplatz
38. Spielplatz An de Welt
39. Spielplatz Fungendonk
40. Spielplatz Höppnerstraße
41. Spielplatz Mommenpesch I
42. Spielplatz Stadtwaldwiese
43. Spielplatz Grevenbroicher Straße
44. Spiel- und Bolzplatz Memeler
Platz
45. Spielplatz Geldernsche Straße
46. Spielplatz Max-Petermann-Platz
Seite 5
2008-2015
2016
2016
2016
2016
2016/2017
im Bau
im Bau
fertig
im Bau
April BV Oppum
2016
2016
2016
im Bau
im Bau
im Bau
Juni 2016 fertig
Fertigstellung Winter
2016/2017
April 2016 fertig
Sommer 2016 fertig
Mai 2016 fertig
2016
im Bau
Mai 2016 fertig
2017/2017
Baubeginn Sommer
2016
September 2016 fertig
Planung 2016
Fertigstellung geplant 2017
Herbst 2016 fertig
2016/2017
2016/2017
2016/2017
2016/2017
2016/2017
2016/2017
2016/2017
2016/2017
2017/2018
2018/2019
Mai 2016 fertig
Juni 2016 fertig
Begründung
WALLVIERECK
47. Spielplatz Südwall
48. Ergänzung des Südwalls
49. Ergänzung des Westwalls
STRASSENBÄUME INNENSTADT
Baumpflanzungen
50. Marktstraße
-Bereich Breite Straße bis Westwall
-Abschnitt Hubertusstraße bis
Frankenring
Seite 6
2017/2018
2017/2018
2017/2018
2014-2015
fertig
2016
2018
-Abschnitt Frankenring bis
Weeserweg
51. Weiterer Abschnitt Breite Straße
52. Hubertusstraße/Tannenstraße --Abschnitt Marktstraße bis Tannenstraße
-Abschnitt Lindenstraße bis
Südstraße
53. Uerdingerstraße
Abschnitt Vadersstraße bis Bockumer Platz
54. Weeserweg
55. Moerser Straße
56. Kölner Straße
-Abschnitt Saumstraße bis Ritterstraße
-Abschnitt Ritterstraße bis Fütingsweg
57. Hülser Straße
-Höhe Plankerdyk
BAHNPROMENADE
58. Abschnitt Stadtterrasse
59. Abschnitt Zur Feuerwache bis
Trift/Weiden
nein
2014/2015
nein
2016
fertig
In Planung,
leitungstechnisch problematisch
keine HH-Mittel
leitungstechnisch nicht möglich
2017
Fertigstellung Winter
2016/2017
2016/2017
2013/2014
nein
2015/2016
fertig
wird z. Zt. Baurechtlich, verkehrsplanungsrechtlich und
bautechnisch geprüft
vorbehaltlich des Förderbescheides
Initialpflanzung an landwirtschaftlicher Fläche grundsätzlich möglich
2017/2018
2018
2018/2019
2012-2020
2006-2018
leitungstechnisch nicht möglich
Vorentwurf liegt
vor, Verkaufsverhandlungen DB
laufen
Vergabe Landschaftsarchitekt;
Vergabe Bauingenieur 4/2016
Förderantrag in Vorbereitung
umfangreiche planerische
Vorleistungen sind seitens
der Verwaltung in Bearbeitung, Fertigstellung 2018
Begründung
Seite 7
7. Wie sehen die perspektivischen Planungen aus und wo sind sie in der städtischen Gesamtplanung
verortet?
Weitere Maßnahmen im Bereich des äußeren Rings/äußerer Grüngürtel werden sukzessive im Rahmen
der Umsetzung der Festsetzungen im Landschaftsplan, der Maßnahmenkonzepte (Mako) der Naturschutzgebiete wie Mako Egelsberg, Mako Spey, Mako Latumer Bruch durchgeführt sowie im Rahmen des
Vertragsnaturschutzes und des Kulturlandschaftsprogramms.
Im inneren Ring und in der Innenstadt werden Maßnahmen umgesetzt, die im Rahmen verschiedener
Förderprogramme finanziert werden können oder durch Realisierung der Festsetzungen in
B-Plänen. So sind im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West die Ergänzung des Süd- und
Westwalls, die Umgestaltung des Max-Petermann-Platzes sowie weitere innerstädtische Plätze wie der
Dr. Isidor-Hirschfelder-Platz vorgesehen. Hier gilt es die Ansprüche der in der Innenstadt lebenden Menschen an „grünem“ Freiraum gerecht zu werden und bei anstehenden Planungsprozessen zu berücksichtigen. Im Rahmen des Spielplatzprogramms werden weitere Spielplätze umgestaltet werden.
Im Zuge von Kanal- und Tiefbauarbeiten werden weiterhin Baumpflanzungen an Straßen, wenn möglich
durchgeführt.
Perspektivisch wird die Realisierung der (Bahn-)Promenade in weiteren Abschnitten entwickelt. Derzeit
erfolgen planerische Voruntersuchungen im Abschnitt Siemensstraße/Hauptbahnhof, im Abschnitt Gladbacher Straße/Durchstich Deutscher Ring und angrenzend an Trift/Weiden im Abschnitt Kuhleshütte bis
Hausbend. Sie werden in bautechnischer und eigentumsmäßiger Hinsicht geprüft.
8. Wurden die Erkenntnisse des Teilberichtes „Grünflächen“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
in dem vorliegenden Grünordnungsplan bereits berücksichtigt?
Der vorliegende Freiflächenplan wird wie oben ausführlich genannt durch vielfältigste Maßnahmen sukzessiv umgesetzt, um sein Ziel der Freiflächensicherung, -entwicklung und –vernetzung im Sinne der Verbesserung der Lebensbedingungen von Fauna, Flora und des in der Stadt lebenden Menschen kontinuierlich zu verfolgen. Zur Verwirklichung dieses Ziels ist eine fachkundige, turnusmäßige Pflege und Unterhaltung aller Freiflächen, Straßenbäume, Natur- und Landschaftsschutzgebiete unerlässlich. Die im vorliegenden Teilbericht „Grünflächen“ der GPA genannten Optimierungsvorschläge datieren aus dem Jahr
2014 und fließen in die Überlegungen des Grünflächenmanagements seitens der Verwaltung mit ein. Im
Detail wird, wie von der SPD mit Schreiben vom 25.01.2016 beantragt dazu Stellung genommen:
I.1+I.3 Sind Teile der Empfehlungen bereits umgesetzt und wenn ja welche? Wo liegen die Kleinstflächen?
Der von der GPA NRW formulierte Optimierungsvorschlag eine zentrale Aufgabenerledigung für alle
kommunalen Grünflächen vorzusehen findet Berücksichtigung bei den Überlegungen und Planungen der
Verwaltung über eine neue organisatorische Ausrichtung bei der Planung und Unterhaltung des öffentlichen Grüns. Zur Erfüllung des Prüfauftrages des Rates aus 2014 wurde in Form des Projektes „Grünpflege
und Reinigung“ mit der Überprüfung von Synergie- und Rationalisierungseffekten durch die Zusammenführung von Aufgaben der Grünunterhaltung und Reinigung begonnen.
Die Erweiterung des Projektes um den Aufgabenbereich Tiefbau ist vorgesehen.
Die Pflegestandards werden Jahr für Jahr neu definiert, in Abhängigkeit mit den verfügbaren Personalbestand ("besetzte Stellen") und den vorhandenen Pflegebudgets. Durch Umgestaltungen werden kostenintensive Flächeninhalte in weniger aufwendige Vegetationsflächen umgebaut.
Hierbei besteht der Ansatz die flächigen Gehölzbestände in Rasenflächen mit Solitärbepflanzung umzugestalten. Dies setzt jedoch voraus, dass die erforderlichen finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stehen.
Als Beispiel ist hier der Mittelstreifen am Europaring zu nennen. Hier wurde der durchgehende Gehölzstreifen zurückgenommen und in eine Rasenfläche umgewandelt. Die Rasenfläche wurde partiell mit
Blühgehölzen und Blumenzwiebeln bepflanzt. Mit dieser Bepflanzung wurde der Europaring stadtbildprägend aufgewertet.
Im Rahmen der Fortführung des Spielplatzkonzeptes wurden in 2015 Spielplätze stillgelegt, die keine Perspektive für einen Erhalt oder Umbau hatten. Folglich entfallen hier zukünftige Sanierungsmaßnahmen.
Im GPA-Bericht wurden 55 Anlagen -mit einer Fläche von 1.252 m²- als Kleinstflächen von unter 100m²
dargestellt. Innerhalb der GPA-Prüfung wurden diese Flächen nochmals untersucht und als Sonderflächen
einer bestehenden Anlage identifiziert.
Alle Kleinstflächen wurden im Nachgang den zugehörigen Anlagen zugeschlagen, so dass keine Kleinstflächen mehr existieren.
Begründung
Seite 8
I.2 Sind die den Empfehlungen zugrunde liegenden Zahlen alle noch hinreichend aktuell?
Die Ausgangssituation hat sich im Vergleich zum betrachteten Jahr 2012 nicht geändert. Bedingt durch
den Nothaushalt 2013-September 2015 haben sich die Bedingungen bei den vorhandenen Ressourcen
nicht verändert. Die vorliegenden Zahlen haben daher weiterhin weitgehend Bestand.
II.1 Wie ist die systematische Weiterentwicklung der Kostenrechnung?
Für die Kostenrechnung wird im Fachbereich Grünflächen das MS-Office Verfahren Excel genutzt. Die
erforderlichen Finanzdaten sind grundsätzlich in der Buchungssoftware SAP enthalten. Die geleisteten
Arbeitszeiten werden täglich von den Mitarbeitern erfasst und hierbei den Kostenträgern zu geordnet.
Die Zusammenführung der Arbeitszeiten-Aufschriebe je Kostenträger, die Auswertung sowie Aufbereitung der Finanzdaten erfolgt manuell in MS-Excel. Eine Verbesserung der Software bzw. gesonderte
Software zur Kostenrechnung macht nur dann Sinn, wenn alle erforderlichen Daten - Zeit- und finanzieller
Aufwand - in einem gemeinsamen Verfahren erfasst und auch verarbeitet werden. Diese Möglichkeit ist
technisch nur schwer realisierbar.
Eine innerstädtische Verrechnung mittels interner Leistungsverrechnung im Auftraggeber - Auftragnehmerverhältnis zwischen den Fremd-Fachbereichen und dem Fachbereich Grünflächen für von dort aus
erbrachte Leistungen ist bisher noch nicht vorgesehen.
II.2 Steuerung und Verantwortung für alle kommenden Grünflächen zusammenführen zu „Grün aus einer
Hand“.
Es wird auf die Ausführungen unter I.1 verwiesen.
II.3 Wie ist die Realitätsnähe der an verschiedenen dargelegten rechnerischen Potentiale zur Kostenreduzierung bei Anlegung des Benchwerte?
Die im GPA-Bericht dargestellten Potenziale zur Kostenrechnung basieren auf den Betrachtungszeitraum
2011 und sind folglich nicht mehr aktuell. Die Aufwendungen für die Pflege und Unterhaltung liegen im
Vergleichsjahr 2011 -im Bereich der Park- und Gartenanlagen- mit 1,15 Euro je m² oberhalb des Benchmarks von 1,10 je m². Bereits im Jahr 2012 wurde in Krefeld der Benchmark unterschritten. Im Jahr 2014
lag der Unterhaltungssatz in Krefeld bei 0,89 Euro je m². Der Fachbereich Grünflächen ist Mitglied eines
bundesweiten Vergleichsrings für die Grünflächenunterhaltung der durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gesteuert wird. Im Rahmen des Vergleichsrings werden
jährlich Kennzahlen ermittelt und ausgewertet.
II.4 Kleinstflächenveräußerung: Welche Folgen entstehen für das Krefelder Grün? Es wird auf die Ausführungen uner I.1 verwiesen.
III. Über o.g. Punkte hinausgehend zweckdienliche fachliche Hinweise für die Ausschussmitglieder. Es wird
auf die oben stehenden Ausführungen verwiesen.
IV. Überlegungen der Verwaltung hinsichtlich zusammenfassender Schlussfolgerungen.
Es wird auf die oben stehenden Ausführungen verwiesen.