Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:23
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Inhalt der Datei
Vorlage Nr.: 2147/15
Nachtrag Wirtschaftsplan 2015
Wirtschaftsplan 2016
Mittelfristiger Erfolgs- und
Finanzplan 2015 (NT) - 2019
der Stadtentwässerung
Krefeld
2
Inhaltsverzeichnis
1
Feststellung zum Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 ........................................... 3
1.1
Erläuterungen zur Änderung des Wirtschaftsplanes 2015 (Nachtrag 2015) ......3
1.2
Erfolgsplan Nachtrag 2015 ....................................................................................4
1.2.1
Erläuterungen zum Erfolgsplan Nachtrag 2015 ............................................4
1.2.2
Übersicht Erfolgsplan Nachtrag 2015 ............................................................9
1.3
Vermögensplan Nachtrag 2015 ...........................................................................11
1.3.1
Erläuterungen zum Vermögensplan Nachtrag 2015 ...................................11
1.3.2
Übersicht Vermögensplan Nachtrag 2015 ...................................................12
1.4
Stellenübersicht Nachtrag 2015 ..........................................................................14
2
Feststellung zum Wirtschaftsplan 2016 ................................................................ 15
2.1
Erläuterungen zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 ............................15
2.2
Erfolgsplan 2016...................................................................................................16
2.2.1
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2016...........................................................16
2.2.2
Übersicht Erfolgsplan 2016 ..........................................................................19
2.3
Vermögensplan 2016............................................................................................21
2.3.1
Erläuterungen zum Vermögensplan 2016....................................................21
2.3.2
Übersicht Vermögensplan 2016 ...................................................................22
2.4
Stellenübersicht 2016...........................................................................................24
3
Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2015 (NT) – 2019 ...................................... 25
3.1
Mittelfristiger Erfolgsplan 2015 (NT) – 2019 .......................................................25
3.1.1
Erläuterungen zum mittelfristigen Erfolgsplan 2015 (NT) – 2019...............25
3.1.2
Übersicht Erfolgsplan 2015 (NT) – 2019 ......................................................29
3.2
Mittelfristiger Vermögensplan 2015 (NT) – 2019 ................................................30
3.2.1
Erläuterungen zum mittelfristigen Vermögensplan 2015 (NT) – 2019 .......30
3.2.2
Übersicht Vermögensplan 2015 (NT) – 2019 ...............................................31
3
Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Krefeld
1
1.1
Feststellung zum Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015
Erläuterungen zur Änderung des Wirtschaftsplanes 2015 (Nachtrag 2015)
Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, 2005 S. 15), zuletzt
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2012 (GV. NRW. S. 296) in
Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496),
stellt der Rat der Stadt Krefeld folgende Änderungen zum Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2015 (Nachtrag 2015) fest.
Es ergeben sich wesentliche Änderungen zum Jahresergebnis gegenüber dem
festgestellten Plan:
(1) Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2015
resultiert ein Anpassungsbedarf bei der Gebührenkalkulation 2015 und 2016
sowie
bei
der
Gebührensätze
Gebührenmittelfristplanung
und
damit
niedrigere
bis
Erlöse
2019,
als
in
der
niedrigere
den
bisherigen
Planrechnungen im Erfolgsplan bewirkt.
(2) Aus dem Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 18. Juni 2015 bezüglich der
Umsetzung
des
Konzepts
zur
Neuorganisation
des
Eigenbetriebs
der
Stadtentwässerung ergeben sich unter anderem bisher nicht berücksichtigte
Beratungskosten.
(3) Es zeichnet sich ab, dass die Erträge aus Abwassergebühren aufgrund
niedrigerer Mengen die Planwerte für 2015 voraussichtlich um ca. 2 % verfehlen
werden.
(4) Ferner ist im Nachtrag Aufwand berücksichtigt, der für eine an die SWK AQUA
GmbH beauftragte, aber dann durch die Betriebsleitung der Stadtentwässerung
eingestellte Maßnahme für den Nordsammler angefallen ist. Hierzu mehr unter
Punkt 15).
Im Erfolgsplan werden die Erträge auf rd. 61,8 Mio. €, die Aufwendungen auf
56,8 Mio. € und damit der Jahresüberschuss auf 5,0 Mio. € festgesetzt.
4
Der Vermögensplan weist auf der Ausgabenseite rd. 30,0 Mio. € für Investitionen
(20,1 Mio. €) und Kredittilgung (9,9 Mio. €) aus. Die Einnahmenseite resultiert mit
5,6 Mio. € aus Abschreibungen und mit 24,4 Mio. € aus der Kreditaufnahme.
Für
den
Nachtrag
2015
wurden
im
Vermögensplan
keine
Verpflichtungs-
ermächtigungen mehr ausgewiesen, weil das Kalenderjahr weit fortgeschritten ist.
Die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2015 verändert sich wie folgt:
Feststellung der Änderungen zum Wirtschaftsplan 2015
Nachtrag 2015
Plan 2015
Veränderung
in Mio. €
in Mio. €
absolut
in %
Erfolgsplan
Erträge
61,8
64,0
2,2
3,4
Aufwendungen
56,8
56,9
0,1
0,2
Jahresüberschuss
5,0
7,1
2,1
3,4
Vermögensplan
Ausgaben
*)
Kreditaufnahme
*)
30,0
30,2
-
0,2
-
0,7
24,4
24,7
-
0,3
-
1,2
Die Kreditaufnahme ist voraussichtlich zu Beginn des Folgejahres erforderlich.
Dies führt zu einer Verringerung der Ausschüttung gegenüber den Planwerten von
Dezember 2014 an den Haushalt 2016 in Höhe von 2.055.000 €.
Die Stellenübersicht 2015 verändert sich von 0 auf 12 Stellen. 7 hiervon wurden
mittlerweile zum 1.Oktober 2015 besetzt. Darüber hinaus sind nachrichtlich 4 Stellen
für Beamte (vorher 0 Stellen), die im Laufe des 2. Halbjahres 2015 übergegangen
sind, ausgewiesen.
1.2
1.2.1
Erfolgsplan Nachtrag 2015
Erläuterungen zum Erfolgsplan Nachtrag 2015
Erträge
(1)
Für den Nachtrag wurde die Mengenentwicklung neu prognostiziert::
a) Schmutzwasser in
3
1.000 m
b) Niederschlagswasser
2
in 1.000 m
(private Flächen)
c) Grundwasser
3
in 1.000 m
Nachtrag
2015
Plan
2015
Veränderung
absolut
in %
12.377
12.560
-
183
-
1,5
11.422
11.730
-
308
-
2,6
400
400
-
-
5
Die kalkulierten Gebührensätze sind im Nachtrag unverändert:
Nachtrag
2015
Plan
2015
Veränderung
absolut
in %
a) Schmutzwasser €/m 3
3,50
3,50
-
-
b) Niederschlagswasser
€/m 2 /Jahr
0,95
0,95
-
-
c) Grundwasser €/m 3
1,36
1,36
-
-
Somit ergeben sich im Nachtrag folgende voraussichtliche Abwassergebühren (ohne
öffentliche Flächen):
Nachtrag
2015
Plan
2015
a) Schmutzwasser
43.320
43.960
-
640
-
1,5
b) Niederschlagswasser
10.851
11.144
-
293
-
2,6
544
544
54.715
55.648
in T€
c) Grundwasser
Gesamt
(2)
Veränderung
absolut
in %
-
933
-
1,7
Bei der endgültigen Gebührennachkalkulation für 2012 wurde eine Überdeckung
beim Schmutzwasser (1.738 T€) und Niederschlags-/Grundwasser (1.050 T€)
ermittelt.
In
der
Gebührenkalkulation
für
den
Nachtrag
2015
wurde
für
Schmutzwasser lediglich ein Betrag von 203 T€ und für Niederschlags-/Grundwasser
lediglich ein Betrag von 533 T€ berücksichtigt. Die hierfür gebildete Rückstellung für
den Gebührenausgleich in Höhe von 778 T€ wird 2015 in Anspruch genommen.
(3)
Zusätzlich fallen unverändert 5.550 T€ Erträge für die Oberflächenentwässerung
öffentlicher Straßen und Plätze an. Hierfür wurde eine zu entwässernde Fläche von
5.842.500 m2 und der Gebührensatz von 0,95 €/m² zugrunde gelegt.
(4)
Die Erträge im Bereich der Entsorgungsgebühren (abflusslose Gruben und
Kleinkläranlagen) bleiben mit rd. 227 T€ stabil.
(5)
Der Kostenersatz für die Sanierung von privaten Hausanschlüssen wird
entsprechend dem langjährigen Durchschnitt von 200 T€ auf 150 T€ herabgesetzt.
6
Da der diesbezügliche Ertrag mit dem entsprechenden Aufwand übereinstimmt,
haben diese Positionen keine Ergebnisauswirkung (vgl. Punkt 12).
(6)
Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für Beiträge und Zuschüsse
(Ertragszuschüsse) sinken von 340 T€ auf 310 T€, da kein so starker Anstieg des
Beitragsbestands angenommen wird wie bisher. Sie umfassen die Auflösung der
Ertragszuschüsse für Kanalanschluss-, Erschließungsbeiträge und -verträge.
(7)
Die sonstigen betrieblichen Erträge sinken von 40 T€ auf 35 T€, weil niedrigere
Zinserlöse prognostiziert werden. Sie setzen sich aus unverändert 30 T€ sonstigen
betrieblichen Erträgen (hauptsächlich Mahn- und Einziehungserträge) sowie 5 T€
Erträgen aus Zinsen und Verzugszinsen zusammen.
Aufwendungen
(8)
Das Betriebsführungsentgelt beinhaltet die Vergütung an die SWK AQUA GmbH
gemäß § 11 (1) des Betriebsführungsvertrages. Die SWK AQUA GmbH erhält eine
jährliche Pauschalvergütung auf Selbstkostenfestpreis, die jeweils zu Beginn eines
Jahres gemäß einer Preisgleitklausel angepasst wird. Die Preisgleitklausel gemäß
Anlage
3
des
Betriebsführungsvertrages
ist
jeweils
zur
Hälfte
vom
Personalkostenindex und vom Investitionsgüterindex abhängig.
Die Parameter und Ausprägungen der Preisgleitung sind unverändert. Auch der
Umfang der Ersatzbeschaffung ist gleich bleibend unterstellt. Es sinkt von 9.523 T€
auf 8.962 T€. Der Rückgang resultiert daraus, dass aufgrund der mehrheitlich im
4. Quartal 2015 von der SWK AQUA GmbH zur Stadtentwässerung übergehenden
Mitarbeiter und damit wegen des Übergangs des Anteils hoheitlicher Leistungen zur
Stadtentwässerung das Entgelt entsprechend zeitanteilig gekürzt ist.
Es ist unterstellt, dass die Stadtentwässerung die erbrachte Leistung gemäß
Betriebsführungsvertrag
unabhängig
von
der
angesetzten
Höhe
in
der
Gebührenkalkulation vergütet.
(9)
Es fallen ab 2015 Personalkosten an. Bei der Ermittlung der Personalkosten ist der
Übergang von 9 tariflich beschäftigten Mitarbeitern ab dem 1. Oktober 2015 und von
4 Beamten im Juni bzw. August 2015 unterstellt. Die Personalkosten beinhalten bei
den tariflich Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge, die ZVK-Umlage, die
Unfallkasse und Beihilfezahlungen. Bei den Beamten sind neben der Besoldung, die
Umlage Versorgung, die Umlage Nachversicherung und Beihilfezahlungen (aktiv und
passiv) berücksichtigt.
7
(10)
Der Ansatz für die Abschreibungen auf das Anlagevermögen basiert im Nachtrag
2015
auf
dem
Anlagenbestand
zum
01.01.2015
sowie
dem
geplanten
Anlagenzugang ab 2015. Im Plan 2015 basierte die Höhe der Abschreibungen auf
dem Anlagenbestand zum 01.01.2014 sowie dem geplanten Anlagenzugang ab
2014. Mit Wirkung ab Ende 2014 wurde für die Anlagenzugänge im Bereich der
Kanäle und Schächte die Nutzungsdauer von 100 auf 80 Jahre geändert. Da der
Großteil der Investitionen Ende eines Jahres aktiviert wird, wirkt sich die Veränderung
der Nutzungsdauer i. W. im Folgejahr 2015 und damit im Nachtrag 2015 aus. Darüber
hinaus fallen erstmals Abschreibungen für den unterjährigen Zugang von Hardware
wegen des Übergangs der Mitarbeiter in Höhe von 5 T€ an. Daher steigen die
Abschreibungen ggü. dem Plan 2015 insgesamt um 78 T€ auf 5.552 T€.
(11)
Der
Kläranlagenbeitrag
an
die
EGK
Entsorgungsgesellschaft
Krefeld
GmbH & Co. KG (EGK) beträgt unverändert 28.837 T€. Er entspricht dem jährlichen
Selbstkostenfestpreis für die Jahre 2014 – 2017 gemäß der in 2013 zwischen der
Stadt Krefeld und der EGK getroffenen Ergänzungsvereinbarung. Der Wert wurde
über 2017 hinaus fortgeschrieben. In der GuV ist der Aufwand angesetzt, der sich
aus den vertraglichen Regelungen ergibt. Eine mögliche Änderung der vertraglichen
Regelungen ist unter (steuer-)rechtlichen Aspekten zu prüfen. Aktuell ergibt sich eine
Differenz
zwischen
der
vertraglichen
Entgeltleistung
und
dem
in
der
Gebührenbedarfskalkulation ansetzbaren Wert.
(12)
Für die Abwasserabgabe im Schmutzwasserbereich wird unverändert eine zu
zahlende Abgabe von 532 T€ angenommen. Verrechnungsmöglichkeiten mit zu
tätigenden Investitionen bestehen derzeit nicht. Die Kanalisationsnetze für den
Niederschlagswasserbereich sind derzeit weitestgehend abgabebefreit.
(13)
Das Entgelt an die SWK ENERGIE für die Inkassodienstleistung beträgt
unverändert 661 T€. Zusätzlich fällt gegenüber dem Plan 2015 ein einmaliger
Aufwand in Höhe von 100 T€ an. Dieser resultiert aus der Umstellung zur
vollständigen
Separierung
des
Abwassergebührenbescheids
und
des
Zahlungsverkehrs von der SWK.
(14)
Die Kosten für die Sanierung von privaten Hausanschlüssen werden mit 150 T€
geplant (vgl. Punkt 4).
(15)
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen verändern sich von 1.359 T€
(ohne Entgelt Inkassodienstleistung) auf 2.042 T€ und setzen sich wie folgt
zusammen:
8
in T€
a)
Verrechnungen mit Fachbereichen und
Dienstleistungen der Stadt Krefeld
1.090
b)
Beratung
225
c)
Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen
210
d)
Jahresabschlussprüfung(en)
20
e)
Miete
16
f)
Fortbildung, Reise, Druckerzeugnisse, Büromaterial,
Dienstkleidung, Bewirtung/Verpflegung, Mitgliedsbeiträge
g)
10
Sonstiges
471
Die wesentlichen Veränderungen liegen in dem zusätzlichen Beratungsaufwand für
die Umsetzung der Neuorganisation (BPG und PWC), die im Plan 2015 nicht
berücksichtigt sind, sowie dem Zugang neuer Aufwandspositionen (e, f), die durch
den Übergang der Mitarbeiter bedingt sind. Darüber hinaus ist unter g) Sonstiges für
eine an die SWK AQUA beauftragte und abgebrochene Maßnahme (Nordsammler)
ein Weiterverrechnungsaufwand von 420 T€ berücksichtigt. Hierzu besteht noch
weiterer Klärungsbedarf, da der Umgang mit solchen Vorgängen nicht einwandfrei
vertraglich geregelt scheint.
(16)
Finanzaufwendungen
Hierunter fällt der Zinsaufwand, der auf den Darlehensverpflichtungen zur
Finanzierung des Anlagevermögens basiert. Die Darlehensverpflichtungen umfassen
die bestehenden Darlehen bis einschließlich November 2015 und die ab 2016
geplanten Kreditaufnahmen (Neudarlehen). Der Zinsaufwand sinkt ggü. dem Plan
2015 von 10.332 T€ auf 9.605 T€. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass ein ggü.
dem Plan 2015 niedriges Zinsniveau für zu prolongierende und neu aufzunehmende
Darlehen angesetzt wurde.
Jahresüberschuss
(17)
Gegenüber dem Plan 2015 sinkt der Jahresüberschuss von 7.075 T€ auf 5.015 T€.
Zum einen basiert die neue Gebührenkalkulation für 2015 auf einem niedrigeren
Zinssatz bei der kalkulatorischen
niedrigeren
Kostenansätzen
Verzinsung
beim
des Anlagevermögens sowie
Kläranlagenbeitrag
und
beim
Betriebsführungsentgelt. Der Kläranlagenbeitrag und das Betriebsführungsentgelt
bleiben handelsrechtlich auf der Aufwandseite im Nachtrag 2015 unverändert, da
eine Verpflichtung besteht, die erbrachte Leistung in der vertraglichen Höhe zu
vergüten.
9
Zum anderen sinkt die erlöserhöhende Inanspruchnahme der Rückstellung für die
Überdeckung aus dem Jahr 2012, weil in der neuen Gebührenkalkulation für 2015
geringere (Teil)Beträge angesetzt wurden als bisher.
Beides wirkt sich im Nachtrag 2015 mindernd auf das Handelsergebnis aus.
1.2.2
Übersicht Erfolgsplan Nachtrag 2015
Die Veränderungen des festgestellten Erfolgsplans 2015 sind der folgenden
Übersicht zu entnehmen:
Inanspruchnahme Rückstellung
für Gebührenausgleich
Oberflächenentwässerung
Entsorgungsgebühren
Kostenersatz Sanierung Hausanschlüsse
Auflösung Ertragszuschüsse
Sonstige betriebliche Erträge (inkl. Zinserträge)
Entnahme zweckgebundene Rücklage
Summe Erträge
Aufwand für bezogene Leistungen:
Betriebsführungsentgelt
Personalaufwand
Abschreibungen
Kläranlagenbeitrag
Abwasserabgabe
Inkassodienstleistung (inkl. Porto/Versand)
Kosten für Sanierung von Hausanschlüssen
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
Finanzaufwendungen
Summe Aufwendungen
Ergebnis
2
3
4
5
6
7
8
9
10
12
13
14
15
16
17
18
19
20
11
Abwassergebühren
1
4 484
56 667
10 094
1 714
80
645
621
28 837
5 295
9 381
61 151
-
138
308
80
231
5 550
738
54 107
Ist
2014
7 075
56 918
10 332
1 359
200
661
532
28 837
5 474
9 523
63 993
-
40
340
200
226
5 550
1 989
55 648
Plan
+
+
+
-
+
+
-
+
+
+
+
-
+
+
-
-
+
+
2 591
250
238
355
120
16
89
-
179
142
2 842
0
98
32
120
5
0
1251
1 541
+
+
+
-
+
-
+
+
+
-
+
+
-
-
+
57,8
0,4
2,4
20,7
148,9
14,4
-
3,4
1,5
4,6
-
70,9
10,6
148,9
2,1
0,0
-
2,8
2015
Veränderung
absolut
in %
5 015
56 750
9 605
2 042
150
760
532
28 837
5 552
8 962
311
61 765
-
35
310
150
227
5 550
778
54 715
NT
Erfolgsplan der Stadtentwässerung Krefeld für das Wirtschaftsjahr - Nachtrag 2015
Erträge / Aufwendungen ( in TEUR )
1.2.2
-
-
-
+
-
+
+
+
-
-
-
-
+
+
-
-
2 060
168
727
683
50
99
-
-
78
561
311
2 228
-
5
30
50
1
0
1 211
933
-
-
-
+
-
+
+
-
-
-
-
-
+
+
-
-
29,1
0,3
7,0
50,2
25,0
15,0
-
-
1,4
5,9
-
3,5
-
12,5
8,8
25,0
0,4
0,0
60,9
1,7
2015
Veränderung
absolut
in %
10
11
1.3
Vermögensplan Nachtrag 2015
1.3.1
Erläuterungen zum Vermögensplan Nachtrag 2015
(1)
Ausgaben
Investitionen
Die
Summe
zahlungswirksamer
Straßenwiederherstellung,
Ausgaben
für
Grundwassereinleitungen
Baumaßnahmen
und
Grunderwerb)
(inkl.
der
Stadtentwässerung bleiben mit 20.050 T€ unverändert. Die Baumaßnahmen werden
durch die Betriebsführerin, die SWK AQUA GmbH, durchgeführt. Die Anlagen werden
nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme an den Eigenbetrieb veräußert und hier
aktiviert.
Aufgrund des unterjährigen Übergangs von Personal auf die Stadtentwässerung in
2015 sind im Nachtrag 2015 zusätzlich 60 T€ für Hardware berücksichtigt.
Im
Nachtrag
2015
sind
gegenüber
dem
Plan
2015
keine
Verpflichtungsermächtigungen (bereits in 2015 zu vergebende Aufträge, die in
späteren Jahren zu Ausgaben führen) ausgewiesen, weil das Kalenderjahr weit
fortgeschritten ist. Im Plan 2015 waren Verpflichtungsermächtigungen von 35.250 T€
ausgewiesen.
Kredittilgung
Auf Basis der Tilgungspläne der bestehenden Darlehen für 2015 sinkt die
Kredittilgung von 10.113 T€ auf 9.899 T€. Der Darlehensneuaufnahme in 2015 liegt
eine 1 %ige Tilgungsrate zugrunde. Das Darlehensvolumen ist u. a. auch im Hinblick
auf eine Vollausschüttung des Jahresüberschusses ermittelt.
Der Finanzierungsbedarf für die Investitionen und die Kredittilgung sinkt aufgrund
einer niedrigeren Kredittilgungsrate für das in 2015 neu aufgenommene Darlehen von
30.163 T€ auf 30.009 T€.
(2)
Einnahmen
Abschreibungen
Die Abschreibungen steigen von 5.474 T€ auf 5.552 T€.
12
Kreditaufnahme
Nach Abzug der Abschreibungen verbleibt ein Finanzierungsbedarf von 24.457 T€,
der durch neue Darlehen gedeckt werden muss. Dies sind gegenüber dem Plan 2015
231 T€ weniger.
Es wird Vollausschüttung unterstellt.
Die Veränderungen der Einnahmenseite des festgestellten Vermögensplans 2015
sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Einnahmen /
Mittelherkunft
Nachtrag 2015
T€
Plan 2015
T€
Abschreibungen
5.552
5.474
Kreditaufnahme
24.457
24.688
-
Gesamteinnahmen
30.009
30.162
-
*)
*)
1.3.2
Veränderung
absolut
in %
+
78,0
+
1,4
231,0
-
0,9
153,0
-
0,5
Die Kreditaufnahme ist zu Beginn des Folgejahres erforderlich.
Übersicht Vermögensplan Nachtrag 2015
Die Veränderungen der Ausgabenseite des festgestellten Vermögensplans 2015 sind
der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Hardw are
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge
1.1
1.2
1.3
Kanalnetz
Netzerw eiterung
Netzerneuerung
Sum m e Kanalnetz
Sonderbauw erke
Erw eiterung
Erneuerung
Sum m e Sonderbauw erke
Straßenw iederherstellung
Grunderw erb
Wassereinleitung
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
-
350
35.250
-
-
65.413
10.113
10.113
55.300
350
100
200
6.000
820
6.820
33.700
14.130
47.830
-
Ge s am t
*) Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht aufgenommen, da das Kalenderjahr weit fortgeschritten ist.
30.163
Gesam t
10.113
10.113
Kredittilgung
3.1
-
100
35.250
-
200
20.050
6.000
620
6.620
23.400
5.230
28.630
-
200
200
10.300
8.900
19.200
-
-
Sum m e 3
Finanzw irtschaft
3
Sum m e 2
Unbew egliches Anlageverm ögen
2
Sum m e 1
Bew egliches Anlageverm ögen
1
Ausgaben
Plan 2015
Verpflichtungserm ächtigungen
Verm ögensplan der Stadtentw ässerung Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2015 (in T€)
Abw asserbeseitigung
1.3.2
30.009
9.899
9.899
20.050
350
100
200
1.049
1.049
3.862
14.489
18.351
60
60
-
Ausgaben
-
-
-
-
-
-
-
-
-
NT 2015
Verpflichtungserm ächtigungen *)
30.009
9.899
9.899
20.050
350
100
200
1.049
1.049
3.862
14.489
18.351
60
60
Ge s am t
60
60
-154
-214
-214
-0
-
-
-
849
849
-6.438
5.589
-849
absolut
0%
-2%
-2%
-0
0%
0%
0%
0%
104%
12%
-19%
40%
-2%
0%
0%
prozentual
Veränderung
(Ausgaben) gesam t
13
14
1.4
Stellenübersicht Nachtrag 2015
Die Betriebsleitung ist seit dem 19. Juni 2015 nicht mehr mit der Geschäftsführung
der SWK AQUA identisch. Bis dahin war Frau Kerstin Abraham Betriebsleiterin der
Stadtentwässerung Krefeld. Seit 19. Juni 2015 sind Herr Helmut Döpcke sowie
zusätzlich seit 1. Oktober 2015 Herr Andreas Horster als Betriebsleiter bestellt. Bis
zum 17. Juni 2015 waren keine Mitarbeiter in der Stadtentwässerung Krefeld
beschäftigt.
Aufgrund der am 18. Juni 2015 vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen
Umstrukturierung werden in 2015 sukzessiv Stellen bzw. Mitarbeiterkapazitäten von
der SWK AQUA GmbH auf die Stadtentwässerung überführt.
Damit ergibt sich für die tariflich Beschäftigten folgende geplante Veränderung in
2015 ggü. dem festgestellten Plan:
Zahl der Stellen 2015 ¹)
Entgeltgruppe
Stellenbewertung ²)
Nachtrag
Tatsächlich
besetzt am
Plan
2015
30.06.
2015
Tatsächliche Eingruppierung
der Stelleninhaber
EG SV
1
0
0 EG SV
EG SV TVöD
EG 13
1
0
0 BAT II 1 T / BAT II 1 a A
EG 13 TVöD
EG 11
1
0
0 BAT III 1 c T / BAT III 1 b T
EG 11 TVöD (Zahlung analog EG 11 TV-V)
EG 10
3
0
0 BAT IV a 1 a A / BAT IV a 1 c T
EG 10 TVöD (Zahlung analog EG 10 TV-V)
EG 9
2
0
0 BAT V b 16 T
EG 9 TVöD (Zahlung analog EG 9 TV-V)
EG 8
2
0
0 BAT V c 1 a A / BAT V b 16 a T
EG 8 TVöD bzw .
EG 8 TVöD (Zahlung analog EG 8 TV-V)
EG 7
1
0
0 LG 7a BMT-G
EG 7 TVöD (Zahlung analog EG 7 TV-V)
EG 6
1
0
0 EG 6
EG 6 TVöD (Zahlung analog EG 6 TV-V)
12
0
0
Gesam t
TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
BAT = Bundesangestelltentarifvertrag
BM T-G = Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe
TV-V = Tarifvertrag Versorgungsbetriebe
1)
Nach einer Neuorganisation im Jahr 2015 w ird der Eigenbetrieb sukzessive mit Personal ausgestattet.
2)
Es erfolgte noch keine Stellenw ertüberprüfung, daher handelt es sich bei den Stellenw erten um vorläufige Angaben.
Des Weiteren werden vier Beamte im Eigenbetrieb beschäftigt. Stellenart und –umfang ergeben sich aus folgender nachrichtlicher Übersicht:
Zahl der Stellen 2015
Besoldungsgruppe
Tatsächlich
bes etzt am
30.06.2015
Nachtrag 2015
Plan 2015
Erläuterung
A 16
1
0,3
0 ab dem 18.06.2015
A 12
1
0
0 ab dem 14.08.2015
A 9 m.D.
1
0
0 ab dem 14.08.2015
A8
1
0
0 ab dem 14.08.2015
Gesam t
4
0,3
0
15
2
2.1
Feststellung zum Wirtschaftsplan 2016
Erläuterungen zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016
Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, 2005 S. 15), zuletzt
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2012 (GV. NRW. S. 296) in
Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496),
stellt der Rat der Stadt Krefeld folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016
fest.
Insbesondere das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. November
2015 wirkt sich in 2016 aus. Demnach resultiert ein Anpassungsbedarf bei der
Gebührenbedarfsrechnung (Vorkalkulation) für 2015 – 2019, der niedrigere
Gebührensätze für 2016 gegenüber der bisherigen Planung und damit niedrigere
Erlöse im Erfolgsplan bewirkt.
Im Erfolgsplan werden die Erträge auf rd. 63,0 Mio. €, die Aufwendungen auf
56,2 Mio. € und damit der Jahresüberschuss auf 6,8 Mio. € festgesetzt. Die Summe
der Aufwendungen sinkt gegenüber dem Ist-Wert 2014 und dem Nachtrag 2015.
Damit
treten
keine
umstellungsbedingten
Mehraufwendungen
aufgrund
der
Neuorganisation auf.
Der Vermögensplan weist auf der Ausgabenseite 27,1 Mio. € für Investitionen
(16,8 Mio. €) und Kredittilgung (10,3 Mio. €) aus. Auf der Einnahmenseite sind
5,8 Mio. € für Abschreibungen und 21,3 Mio. € für Kreditaufnahme eingestellt.
Der
im
Vermögensplan
ausgewiesene
Gesamtbetrag
der
Verpflichtungs-
ermächtigungen liegt bei 42,2 Mio. €. Der Betrag hat sich gegenüber dem Plan 2015
erhöht, was jedoch nicht auf effektiv mehr u./o. teurere Maßnahmen zurückzuführen
ist, sondern auf eine Änderung des Einbezugs von Maßnahmen in Folgejahren
(siehe Erläuterungen zum Vermögensplan 2016).
Die Stellenübersicht 2016 bleibt mit 12 Stellen gegenüber dem Nachtrag 2015
unverändert. Die Stellen der Beamten sind mit 4 ebenfalls konstant.
16
Die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 verändert sich ggü. dem Nachtrag
2015 wie folgt:
Feststellung des Wirtschaftsplans 2016
Plan 2016 Nachtrag 2015
in Mio. €
in Mio. €
Erfolgsplan
Erträge
63,0
61,8
Aufwendungen
56,2
56,8
Jahresüberschuss
6,8
5,0
Vermögensplan
Ausgaben
*)
Kreditaufnahme
*)
2.2
2.2.1
Veränderung
absolut
in %
+
+
1,2
0,6
1,8
+
+
1,9
1,1
36,0
27,1
30,0
-
2,9
-
9,7
21,3
24,4
-
3,1
-
12,7
Die Kreditaufnahme ist voraussichtlich jeweils Anfang des Folgejahres erforderlich.
Erfolgsplan 2016
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2016
Erträge
(1)
Den Abwassergebühren liegt folgende Mengenentwicklung zugrunde:
a) Schmutzwasser in
3
1.000 m
b) Niederschlagswasser
2
in 1.000 m
(private Flächen)
c) Grundwasser
3
in 1.000 m
Plan
2016
Nachtrag
2015
Veränderung
absolut
in %
12.210
12.377
-
11.450
11.422
+
400
400
167
28
-
1,3
+
0,2
-
-
Die kalkulierten Gebührensätze sehen wie folgt aus:
a) Schmutzwasser €/m
3
b) Niederschlagswasser
2
€/m /Jahr
c) Grundwasser €/m
3
Plan
2016
Nachtrag
2015
Veränderung
absolut
in %
3,50
3,50
0,98
0,95
+
0,03
+
3,2
1,41
1,36
+
0,05
+
3,7
-
-
Somit ergeben sich folgende Abwassergebühren (ohne öffentliche Flächen):
Plan
2016
Nachtrag
2015
a) Schmutzwasser
42.735
43.320
-
585
-
1,4
b) Niederschlagswasser
11.221
10.851
+
370
+
3,4
564
544
+
20
+
3,7
54.520
54.715
-
195
-
0,4
in T€
c) Grundwasser
Gesamt
Veränderung
absolut
in %
17
(2)
Bei der Gebührenvorkalkulation 2016 wurden die bisher noch nicht angesetzten
Restbeträge aus den Überdeckungen des Geschäftsjahres 2012 berücksichtigt. Dies
führt zu einer Inanspruchnahme der Rückstellung für den Gebührenausgleich im
Wirtschaftsjahr 2016 in Höhe von 2.052 T€, wovon 1.535 T€ auf den Schmutzwasserund 517 T€ auf den Niederschlags/Grundwasserbereich entfallen.
(3)
Zusätzlich fallen 5.726 T€ Erträge für die Oberflächenentwässerung öffentlicher
Straßen und Plätze an. Hierfür wurde eine zu entwässernde Fläche von
5.842.500 m2 und der Gebührensatz von 0,98 €/m² zugrunde gelegt.
(4)
Für die Erträge im Bereich der Entsorgungsgebühren (abflusslose Gruben und
Kleinkläranlagen) sind unverändert 227 T€ veranschlagt.
(5)
Der Kostenersatz für die Sanierung von privaten Hausanschlüssen wird
unverändert mit 150 T€ angesetzt. Da der diesbezügliche Ertrag mit dem
entsprechenden
Aufwand
übereinstimmt,
haben
diese
Positionen
keine
Ergebnisauswirkung (vgl. Punkt 12).
(6)
Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für Beiträge und Zuschüsse
(Ertragszuschüsse) erhöhen sich geringfügig von 310 T€ auf 312 T€ aufgrund eines
Anstiegs des Beitragsbestands. Sie umfassen die Auflösung der Ertragszuschüsse
für Kanalanschluss-, Erschließungsbeiträge und -verträge.
(7)
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind konstant mit 40 T€ angesetzt. Sie setzen
sich aus 30 T€ sonstigen betrieblichen Erträgen (hauptsächlich Mahn- und
Einziehungserträge) sowie 5 T€ Erträgen aus Zinsen und Verzugszinsen zusammen.
Aufwendungen
(8)
Im Zuge der Umsetzung der Neuorganisation (Überführung hoheitlicher Tätigkeiten
auf die Stadtentwässerung) und aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf
vom
11.
November
2015
war
eine
Anpassung
des
Betriebsführungsvertrags mit der SWK AQUA GmbH erforderlich. Es wurde ein neuer
Selbstkostenfestpreis und eine neue Preisgleitregelung erarbeitet. Im Wesentlichen
aufgrund der Neuermittlung des Selbstkostenfestpreises reduziert sich das
Betriebsführungsentgelt von 8.962 T€ im Nachtrag 2015 auf 8.051 T€ in 2016.
18
(9)
Der Personalaufwand steigt von 311 T€ auf 1.159 T€. Dies liegt daran, dass die in
2015 unterjährig übergegangenen Mitarbeiter nun ganzjährig einbezogen sind sowie
ab 2016 die Besetzung drei weiterer Stellen berücksichtigt ist.
(10)
Der Ansatz für die Abschreibungen auf das Anlagevermögen basiert auf dem
Anlagenbestand zum 01.01.2015 sowie dem geplanten Anlagenzugang ab 2015.
Ggü. dem Nachtrag 2015 steigen sie in 2016 um 230 T€ auf 5.782 T€. Wie im
Nachtrag 2015 ist auch in 2016 für alle Neuzugänge im Bereich der Kanäle und
Schächte eine Nutzungsdauer von 80 Jahren angesetzt.
(11)
Der Kläranlagenbeitrag an die EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH &. Co.
KG
(EGK)
beträgt
unverändert
28.837
T€.
Er
entspricht
dem
jährlichen
Selbstkostenfestpreis für die Jahre 2014 – 2017 gemäß der in 2013 zwischen der
Stadt Krefeld und der EGK getroffenen Ergänzungsvereinbarung. Der Wert wurde
über 2017 hinaus fortgeschrieben. In der GuV ist der Aufwand angesetzt, der sich
aus den vertraglichen Regelungen ergibt. Eine mögliche Änderung der vertraglichen
Regelungen ist unter (steuer-)rechtlichen Aspekten zu prüfen. Aktuell ergibt sich eine
Differenz
zwischen
der
vertraglichen
Entgeltleistung
und
dem
in
der
Gebührenbedarfskalkulation ansetzbaren Wert.
(12)
Für die Abwasserabgabe im Schmutzwasserbereich wird unverändert eine zu
zahlende Abgabe von 532 T€ angenommen. Verrechnungsmöglichkeiten mit zu
tätigenden Investitionen bestehen derzeit nicht. Die Kanalisationsnetze für den
Niederschlagswasserbereich sind derzeit weitestgehend abgabebefreit.
(13)
Aufgrund der Anpassung der Leistungen der SWK ENERGIE GmbH im
Zusammenhang mit der Erstellung des Abwassergebührenbescheids und des
Zahlungsverkehrs ab 2016 sinkt der Aufwand für die Inkassodienstleistung um
92 T€ auf 569 T€. In dem Betrag von 569 T€ sind Leistungen für Porto und Versand
in Höhe von 121 T€ enthalten.
(14)
Die Kosten für die Sanierung von privaten Hausanschlüssen werden mit 150 T€
geplant (vgl. Punkt 4).
(15)
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen 2016 von 1.554 T€ setzen
sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
in T€
a)
Verrechnungen mit Fachbereichen und
Dienstleistungen der Stadt Krefeld
1.113
19
b)
Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen
c)
Miete
d)
Fortbildung, Reise, Druckerzeugnisse, Büromaterial,
210
65
Dienstkleidung, Bewirtung/Verpflegung, Mitgliedsbeiträge
40
e)
Beratung
20
f)
Jahresabschlussprüfung(en)
20
g)
Sonstiges
86
Sie sinken damit gegenüber dem Nachtrag 2015 um 488 T€, was im Wesentlichen
aus dem Anfall eines einmaligen Weiterverrechnungsaufwand für die abgebrochene
Maßnahme Nordsammler im Vorjahr resultiert.
(16)
Finanzaufwendungen
Hierunter fällt der Zinsaufwand, der auf den Darlehensverpflichtungen zur
Finanzierung des Anlagevermögens basiert. Die Darlehensverpflichtungen umfassen
die bestehenden Darlehen bis einschließlich 2015 und die ab 2016 geplanten
Kreditaufnahmen (Neudarlehen). Der Zinsaufwand beträgt in 2016 9.631 T€ und
entspricht damit nahezu dem Nachtragswert 2015 (9.621 T€).
Jahresüberschuss
(18)
Für 2016 ist ein Jahresüberschuss von 6.839 T€ geplant.
In der Gebührenkalkulation 2016 wird die noch nicht angesetzte Überdeckung aus
dem Jahr 2012 in Höhe von 2.052 T€ berücksichtigt, was im Wesentlichen zu der
Erhöhung des Ergebnisses um 1.824 T€ gegenüber dem Nachtrag 2015 führt.
2.2.2
Übersicht Erfolgsplan 2016
Die Feststellung des Erfolgsplans 2016 verändert sich ggü. dem Nachtrag 2015 wie
in nachstehender Tabelle dargestellt:
Inanspruchnahme Rückstellung
2
Oberflächenentwässerung
Entsorgungsgebühren
Kostenersatz Sanierung Hausanschlüsse
Auflösung Ertragszuschüsse
Sonstige betriebliche Erträge (inkl. Zinserträge)
Entnahme zweckgebundene Rücklage
Summe Erträge
Aufwand für bezogene Leistungen:
Betriebsführungsentgelt
Personalaufwand
Abschreibungen
Kläranlagenbeitrag
Abwasserabgabe
Inkassodienstleistung (inkl. Porto/Versand)
Kosten für Sanierung von Hausanschlüssen
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
Finanzaufwendungen
Summe Aufwendungen
Ergebnis
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
für Gebührenausgleich
Abwassergebühren
1
5 015
56 750
56 667
4 484
9 605
2 042
150
760
532
28 837
5 552
311
8 962
61 765
-
35
310
150
227
5 550
778
54 715
NT
10 094
1 714
80
645
621
28 837
5 295
-
9 381
61 151
-
138
308
80
231
5 550
738
54 107
Ist
2014
+
-
+
+
+
-
+
+
-
+
-
+
+
-
+
+
+
286
82
489
328
70
115
89
257
-
311
419
614
103
2
70
4
0
40
608
+
+
+
+
-
+
-
+
+
-
+
+
+
11,9
0,1
19,1
17,8
14,4
-
4,9
-
4,5
1,0
-
1
86,6
1,7
0,0
5,4
1,1
2015
Veränderung
absolut
in %
Erfolgsplan der Stadtentwässerung Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2016
Erträge / Aufwendungen ( in TEUR )
2.2.2
6 839
56 182
9 550
150
1 554
569
532
28 837
5 782
1 159
8 051
63 022
-
35
312
150
227
5 726
2 052
54 520
Plan
+
-
-
-
-
+
+
-
+
+
+
+
+
-
1 824
567
55
488
-
192
-
-
230
848
911
1 257
-
2
-
0
176
1 274
195
+
-
-
-
-
+
+
-
+
+
+
+
+
-
36,4
1,0
0,6
23,9
-
25,2
-
-
4,1
273,1
10,2
2,0
-
0,6
-
0,0
3,2
163,8
0,4
2016
Veränderung
absolut
in %
20
21
2.3
Vermögensplan 2016
2.3.1
Erläuterungen zum Vermögensplan 2016
(1)
Ausgaben
Investitionen
Die Summe der für 2016 zahlungswirksamen Ausgaben für Baumaßnahmen (inkl.
Straßenwiederherstellung,
Grundwassereinleitungen
und
Grunderwerb)
der
Stadtentwässerung beträgt 16.700 T€ und sinkt damit ggü. dem Nachtrag 2015 um
3.350 T€. Dies liegt im Wesentlichen an der Fertigstellung des 2. Bauabschnitts
Hafenringstraße. Die geplanten Baumaßnahmen basieren auf dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld. Die Baumaßnahmen werden durch die
Betriebsführerin, die SWK AQUA GmbH, durchgeführt. Die Anlagen werden nach
Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme an den Eigenbetrieb veräußert und hier aktiviert.
Aufgrund des Übergangs von Personal sind in 2016 zusätzlich 90 T€ für drei
Fahrzeuge (PKW) und 15 T€ für Betriebs- und Geschäftsausstattung berücksichtigt.
Die Verpflichtungsermächtigungen (bereits in 2016 zu vergebende Aufträge, die in
späteren Jahren zu Ausgaben führen) werden auf 42.150 T€ festgesetzt. Der starke
Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen gegenüber dem Plan 2015 ist darauf
zurückzuführen,
dass
alle
für
die
Folgejahre
(2017
–
2019)
geplanten
Investitionsmaßnahmen einbezogen wurden. Vorher wurden bei bestimmten
Maßnahmen lediglich die Ansätze des Folgejahres einbezogen.
Kredittilgung
Auf Basis der Tilgungspläne der bestehenden Darlehen und der Tilgungsplanung für
in 2016 neu aufzunehmende und zu prolongierende Darlehen beläuft sich die
Kredittilgung auf 10.283 T€ und liegt damit um 384 T€ über dem Nachtrag 2015
(9.899 T€). Für zu prolongierende und neu aufzunehmende Darlehen ist ab 2016 eine
feste Tilgungsrate von 1 % p. a. unterstellt. Das Darlehensvolumen ist u. a. auch im
Hinblick auf eine Vollausschüttung des Jahresüberschusses ermittelt.
Der Finanzierungsbedarf für die Investitionen und die Kredittilgung sinkt von
30.009 T€ im Nachtrag 2015 auf 27.088 T€ in 2016 aufgrund eines niedrigeren
Investitionsvolumens.
22
(2)
Einnahmen
Abschreibungen
2016 erreichen die Abschreibungen 5.782 T€. Dies sind 230 T€ mehr als im Nachtrag
2015.
Kreditaufnahme
Nach Abzug der Abschreibungen verbleibt ein Finanzierungsbedarf von 21.306 T€,
der durch neue Darlehen gedeckt werden muss. Dies sind 3.151 T€ weniger als im
Nachtrag 2015.
Es wird Vollausschüttung des Jahresüberschusses unterstellt.
Die Feststellung des Vermögensplans 2016 (Einnahmenseite) verändert sich ggü.
dem Nachtrag 2015 wie in nachstehender Tabelle dargestellt:
Einnahmen /
Mittelherkunft
Plan 2016
T€
Nachtrag 2015
T€
Abschreibungen
5.782
5.552
Kreditaufnahme
21.306
24.457
- 3.151,0
-
12,9
Gesamteinnahmen
27.088
30.009
- 2.921,0
-
9,7
*)
*)
2.3.2
Veränderung
absolut
in %
+
230,0
+
4,1
Die Kreditaufnahme ist voraussichtlich jeweils zu Beginn des Folgejahres erforderlich.
Übersicht Vermögensplan 2016
Die Feststellung des Vermögensplans 2016 (Ausgabenseite) verändert sich ggü. dem
Nachtrag 2015 wie in nachstehender Tabelle dargestellt:
Hardw are
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge
1.1
1.2
1.3
Kanalnetz
Netzerw eiterung
Netzerneuerung
Sum m e Kanalne tz
Sonderbauw erke
Erw eiterung
Erneuerung
Sum m e Sonde rbauw erk e
Straßenw iederherstellung
Grunderw erb
Wassereinleitung
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
100
350
100
350
30.009
9.899
9.899
27.088
10.283
10.283
16.700
350
100
200
302
1.274
1.576
12
14.462
14.474
105
15
90
Ausgaben
42.150
-
-
42.150
-
-
-
9.300
2.500
11.800
24.271
6.079
30.350
-
-
2016
Verpflichtungserm ächtigungen *)
*) Die Verpflichtungsermächtigung umfasst den gesamten Investitionsbetrag der nachfolgenden drei Jahre.
30.163
Sum m e
10.113
20.050
200
200
20.050
1.049
1.049
10.113
Kredittilgung
3.1
60
60
3.862
14.489
18.351
NT
2015
200
200
10.300
8.900
19.200
-
-
Sum m e 3
Finanzw irtschaft
3
Sum m e 2
Unbe w egliches Anlage ve rm öge n
2
Sum m e 1
Bew egliches Anlageverm ögen
1
Plan
2015
Verm ögensplan de r Stadtentw ässe rung Krefeld für das Wirts chaftsjahr 2016 (in T€)
Abw asse rbese itigung
2.3.2
69.238
10.283
10.283
58.850
350
100
200
9.602
3.774
13.376
24.283
20.541
44.824
105
15
90
Ge s am t
45
-60
15
90
-2.921
384
384
-3.350
-
-
-
302
2.725
527
-3.850
-27
-3.877
absolut
-10%
4%
4%
-17%
0%
0%
0%
0%
260%
50%
-100%
0%
-21%
75%
-100%
0%
0%
proze ntual
Veränderung
(Aus gaben) ges am t
23
24
2.4
Stellenübersicht 2016
Die Feststellung der Stellenübersicht 2016 verändert sich ggü. dem Nachtrag 2015
wie in nachstehender Tabelle dargestellt nicht:
Zahl der Stellen
Entgeltgruppe
2016
tatsächliche Eingruppierung
Veränderung Stellenbewertung 2)
Nachtrag
2015
der Stelleninhaber
1)
EG SV
1
1
0 EG SV
EG SV TVöD
EG 13
1
1
0 BAT II 1 T / BAT II 1 a A
EG 13 TVöD
EG 11
1
1
0 BAT III 1 c T / BAT III 1 b T
EG 11 TVöD (Zahlung analog EG 11 TV-V)
EG 10
3
3
0 BAT IV a 1 a A / BAT IV a 1 c T
EG 10 TVöD (Zahlung analog EG 10 TV-V)
EG 9
2
2
0 BAT V b 16 T
EG 9 TVöD (Zahlung analog EG 9 TV-V)
EG 8
2
2
0 BAT V c 1 a A / BAT V b 16 a T
EG 8 TVöD bzw .
EG 8 TVöD (Zahlung analog EG 8 TV-V)
EG 7
1
1
0 LG 7a BMT-G
EG 7 TVöD (Zahlung analog EG 7 TV-V)
1
1
0 EG 6
EG 6 TVöD (Zahlung analog EG 6 TV-V)
12
12
EG 6
Ges am t
0
TVö D = Tarifvertrag für den ö ffentlichen Dienst
B AT = Bundesangestelltentarifvertrag
B M T-G = B undesmanteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und B etriebe
TV-V = Tarifvertrag Verso rgungsbetriebe
1)
Nach einer Neuorganisation im Jahr 2015 w ird der Eigenbetrieb sukzessive mit Personal ausgestattet.
2) Es
erfolgte noch keine Stellenw ertüberprüfung, daher handelt es sich bei den Stellenw erten um vorläufige Angaben.
Eine Veränderung der Art und Anzahl Stellen der im Eigenbetrieb beschäftigten
Beamten in 2016 erfolgt ebenfalls nicht, wie in folgender Übersicht nachrichtlich
dargestellt:
Zahl der Stellen
Besoldungsgruppe
Plan
2016
Nachtrag
2015
Veränderung
A 16
1
1
0
A 12
1
1
0
A 9 m.D.
1
1
0
A8
1
1
0
Gesam t
4
4
0
25
3
Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2015 (NT) – 2019
3.1
3.1.1
Mittelfristiger Erfolgsplan 2015 (NT) – 2019
Erläuterungen zum mittelfristigen Erfolgsplan 2015 (NT) – 2019
Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2015
resultiert ein Anpassungsbedarf bei der Gebührenkalkulation 2015 – 2019. Die
neukalkulierten Gebührensätze sind im Nachtrag 2015 und den Folgejahren
berücksichtigt.
Erträge
(1)
Die mittelfristige Entwicklung der erwarteten Schmutzwasser-, Niederschlags- und
Grundwassermengen stellt sich wie folgt dar:
a) Schmutzwasser in
1.000 m 3
b) Niederschlagswasser
in 1.000 m 2
(private Flächen)
c) Grundwasser
in 1.000 m 3
Nachtrag
2015
2016
2017
Plan
2018
2019
12.377
12.210
12.078
11.958
11.838
11.422
11.450
11.460
11.470
11.480
400
400
400
400
400
Die vorliegende Mittelfristplanung legt folgende Gebührensätze zu Grunde:
Nachtrag
2015
2016
2017
2018
2019
3,50
3,50
3,71
3,77
3,81
b) Niederschlagswasser
€/m2 /Jahr
0,95
0,98
1,02
1,03
1,06
c) Grundwasser €/m 3
1,36
1,41
1,46
1,48
1,52
a) Schmutzwasser €/m
3
Plan
Somit ergeben sich folgende Abwassergebühren (ohne öffentliche Flächen):
Nachtrag
2015
2016
2017
2018
2019
a) Schmutzwasser
43.320
42.735
44.809
45.082
45.103
b) Niederschlagswasser
10.851
11.221
11.689
11.814
12.169
544
564
584
592
608
54.715
54.520
57.082
57.488
57.880
in T€
c) Grundwasser
Gesamt
Plan
26
(2)
Bei der Gebührenvorkalkulation 2016 wurden die bisher noch nicht angesetzten
Restbeträge aus den Überdeckungen des Geschäftsjahres 2012 berücksichtigt. Dies
führt zu einer Inanspruchnahme der Rückstellung für den Gebührenausgleich im
Wirtschaftsjahr 2016 in Höhe von 2.052 T€. Die für die Geschäftsjahre 2013 und
2014
bisher
vorläufig
ermittelten
Unterdeckungen
werden
in
den
Gebührenvorkalkulationen 2016 und 2017 nicht berücksichtigt. Unterdeckungen
werden in der GuV nicht erfasst.
(3)
Die
Erträge
aus
Abwassergebühren
für
die
Oberflächenentwässerung
öffentlicher Straßen und Plätze betragen im Zeitraum 2015 (NT) – 2019
durchschnittlich 5.895 T€.
(4)
Die Entsorgungsgebühren für abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen sind im
Zeitraum 2015 (NT) – 2019 mit durchschnittlich 228 T€ veranschlagt.
(5)
Der Kostenersatz für die Sanierung von Hausanschlüssen wurde im Zeitraum
2015 (NT) – 2019 mit jeweils gleichen Beträgen angesetzt (150 T€).
(6)
Die Erlöse aus der Auflösung der Ertragszuschüsse aus Beiträgen und
Zuschüssen (Kanalanschluss-, Erschließungsbeiträge und –verträge) sind über das
Jahr 2015 hinaus mit einer moderaten Steigerung von 0,6 – 1,0 % p. a. geplant,
entsprechend der tatsächlichen Steigerung in den letzten Jahren.
(7)
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Zeitraum 2015 (NT) – 2019 konstant
mit 35 T€ veranschlagt.
Aufwendungen
(8)
Das jährliche Betriebsführungsentgelt an die SWK AQUA GmbH wurde
entsprechend des Übergangs hoheitlicher Leistungen zur Stadtentwässerung ab
Nachtrag 2015 angepasst. Darüber hinaus wurde die Preisgleitklausel ebenfalls
angepasst. Aus dem Wegfall dieser Leistungen bei der SWK AQUA GmbH resultiert
der Rückgang ab 2015. Danach steigt es aufgrund der Anwendung der neuen
Preisgleitklausel wieder an. Ab 2017 ist eine Steigerung von 1,0 % p. a. unterstellt.
(9)
Der Personalaufwand wurde ab 2017 pauschal um 1 % p.a. erhöht gemäß den
Vorgaben der Stadtverwaltung Krefeld. Im Zeitraum 2015 (NT) – 2019 liegt der
Personalaufwand im Mittel bei 1.003 T€.
27
(10)
Der Ansatz für die Abschreibungen basiert auf dem Anlagenbestand zum
01.01.2015. Ab 2015 wurden darüber hinaus die Investitionen gemäß Vermögensplan
entsprechend berücksichtigt. Weiterhin ist ab 2015 (NT) eine Nutzungsdauer bei den
Neuzugängen im Bereich Kanäle und Schächte von 80 Jahren (bisher 100 Jahre)
angesetzt. Altanlagen werden wie bisher über 100 Jahre abgeschrieben. Der
kontinuierliche
Anstieg
ist
auf
den
stetigen
Anlagenzugang
(Investitionen)
zurückzuführen. Sie liegen im Mittel des Zeitraums 2015 (NT) – 2019 bei 5.908 T€.
(11)
Der Kläranlagenbeitrag 2015 (NT) – 2017 entspricht der mit der EGK in 2013
getroffenen Festpreisvereinbarung in Höhe von 28.837 T€ p. a. Für die Folgejahre
wird unterstellt, dass durch Verhandlungen dieser Wert auf 28.277 T€ reduziert
werden
kann,
z.
B.
aufgrund
einer
Herabsetzung
des
kalkulatorischen
Unternehmerwagnisses.
(12)
Die Abwasserabgabe bleibt im Zeitraum 2015 (NT) – 2019 mit 532 T€ unverändert.
Im
Bereich
der
Abwasserabgabe
sind
im
Planungszeitraum
keine
Investitionsmaßnahmen vorgesehen, für die Verrechnungsmöglichkeiten bestehen.
(13)
Der Aufwand für die Inkassodienstleistung der SWK ENERGIE GmbH steigt ab
2017 wieder an. Hierbei wurde eine Steigerung von 2,4 % p.a. angesetzt, die der
durchschnittlichen jährlichen prozentualen Veränderung gemäß der bisherigen
Preisgleitklausel auf Basis der Jahre 1994 – 2015 entspricht. Im Rahmen der
Anpassung des Vertrages war bis zur Fertigstellung des Plans noch keine Festlegung
zu einer Preisgleitklausel getroffen.
(14)
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im Zeitraum
2015 (NT) – 2019 mit durchschnittlich 1.655 T€ veranschlagt. Sie beinhalten im
Wesentlichen die Verrechnungen mit Fachbereichen und Dienstleistungen der Stadt
Krefeld, den Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen, den Miet-, Beratungsund Prüfungsaufwand sowie den mittelbaren mitarbeiterabhängigen Aufwand für
Fortbildung,
Reise,
Druckerzeugnisse,
Büromaterial,
Dienstkleidung,
Bewirtung/Verpflegung.
(15)
Der Ansatz der Finanzaufwendungen (=Zinsaufwand) basiert auf den bestehenden
Darlehensverpflichtungen bis einschließlich 2015 und der Kreditaufnahmen/prolongationen für 2016 – 2019 zur Finanzierung des Anlagevermögens. Sie belaufen
sich im Zeitraum 2015 (NT) – 2019 auf durchschnittlich 9.580 T€ p. a.
28
Jahresüberschuss
(16)
Die Jahresüberschüsse werden sich nach vorliegender Planung wie folgt entwickeln:
in T€
Jahresüberschuss
Nachtrag
2015
2016
2017
Plan
2018
2019
5.015
6.839
7.260
8.103
8.440
Das Ergebnis liegt im Zeitraum 2015 (NT) – 2019 durchschnittlich bei 7.131 T€.
Inanspruchnahme Rückstellung
2
Oberflächenentwässerung
Entsorgungsgebühren
Kostenersatz Sanierung Hausanschlüsse
Auflösung Ertragszuschüsse
Sonstige betriebliche Erträge (inkl. Zinserträge)
Entnahme zweckgebundene Rücklage
Summe Erträge
Aufwand für bezogene Leistungen:
Betriebsführungsentgelt
Personalaufwand
Abschreibungen
Kläranlagenbeitrag
Abwasserabgabe
Inkassodienstleistung (inkl. Porto/Versand)
Kosten für Sanierung von Hausanschlüssen
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
Finanzaufwendungen
Summe Aufwendungen
Ergebnis
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
für Gebührenausgleich
Abwassergebühren
1
5 015
56 750
56 667
4 484
9 605
2 042
150
760
532
28 837
5 552
311
8 962
61 765
35
-
310
150
227
5 550
778
54 715
+
+
+
+
-
+
-
+
-
+
+
-
+
+
+
11,9
0,1
19,1
17,8
14,4
-
4,9
-
4,5
1,0
74,6
0,8
86,6
1,7
0,0
5,4
1,1
2015
Veränd.
NT
in %
10 094
1 714
80
645
621
28 837
5 295
-
9 381
61 151
138
-
308
80
231
5 550
738
54 107
Ist
2014
Erfolgsplan der Stadtentwässerung Krefeld 2015 - 2019
6 839
56 182
9 550
1 554
150
569
532
28 837
5 782
1 159
8 051
63 022
35
-
312
150
227
5 726
2 052
54 520
Plan
-
-
-
+
+
-
+
+
+
+
+
-
2016
36,4
1,0
23,9
25,2
-
-
4,1
273,1
10,2
2,0
-
0,6
-
0,0
3,2
163,8
0,4
Veränd.
in %
7 260
56 517
9 649
150
1 557
582
532
28 837
5 909
1 171
8 131
63 777
35
315
150
231
5 964
57 082
4,7
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
6
0,6
0,2
2,4
-
-
2,2
1,0
1,0
1,2
-
1,0
-
1,8
4,2
- 100,0
+
2017
Veränd.
Plan in %
8 103
56 144
9 594
150
1 560
596
532
28 277
6 041
1 182
8 212
64 247
35
317
150
229
6 028
57 488
-
+
+
-
+
+
+
+
+
-
+
+
12
0,7
0,2
2,4
-
1,9
2,2
1,0
1,0
0,7
-
0,6
-
0,9
1,1
-
0,7
2018
Veränd.
Plan
in %
8 440
56 381
9 503
150
1 563
610
532
28 277
6 257
1 194
8 295
64 821
35
320
150
227
6 209
57 880
+
+
+
+
+
+
+
+
-
+
+
4
0,4
0,2
2,4
-
-
3,6
1,0
1,0
0,9
-
0,9
-
0,9
3,0
-
0,7
2019
Veränd.
Plan
in %
3.1.2
Erträge / Aufwendungen ( in TEUR )
3.1.2
29
Übersicht Erfolgsplan 2015 (NT) – 2019
Der mittelfristige Erfolgsplan 2015 (NT) – 2019 ist in nachfolgender Tabelle
dargestellt:
30
3.2
Mittelfristiger Vermögensplan 2015 (NT) – 2019
3.2.1
Erläuterungen zum mittelfristigen Vermögensplan 2015 (NT) – 2019
(1)
Ausgaben
Investitionen
Die Investitionen (einschl. bewegliches Anlagevermögen) liegen im Zeitraum 2015
(NT) – 2019 im Mittel bei 16.208 T€. Aufgrund des Projekts 2. Bauabschnitt für die
Hafenringstraße liegen die Investitionen im Nachtrag 2015 höher als normal. Ab 2016
ist ein sinkendes Investitionsvolumen von 16.805 T€ in 2016 bis auf 13.700 T€ in
2019 angesetzt. Der Schwerpunkt liegt mit durchschnittlich 12.635 T€ p. a. im
Kanalnetz.
Kredittilgung
Die Kredittilgung setzt sich aus der Tilgung der bestehenden Darlehen (bis
einschließlich 2015 aufgenommene und prolongierte Darlehen) sowie der Tilgung von
neuen Kreditmarktdarlehen ab 2016 zusammen. Die Höhe der Tilgungen des
Darlehensbestandes wurde den Tilgungsplänen entnommen. Für zu prolongierende
und neu aufzunehmende Darlehen ist ab 2016 eine feste Tilgungsrate von 1 % p. a.
unterstellt.
Das
Darlehensvolumen
ist
u.
a.
auch
im
Hinblick
auf
eine
Vollausschüttung der Jahresüberschüsse ermittelt.
(2)
Einnahmen
Abschreibungen
Die Finanzierung der Baumaßnahmen und der Kredittilgung erfolgt durch die
verdienten Abschreibungen und durch neu aufzunehmende Kreditmarktdarlehen. Die
Abschreibungen steigen im Zeitraum 2015 (NT) – 2019 zwischen 2,2 % - 4,9 % an.
In
2015
(NT)
wirkt
sich
die
Umstellung
der
Nutzungsdauer
bei
den
Kanälen/Schächten von 100 auf 80 Jahre in 2014 aus. In 2016 resultiert der Anstieg
aus dem höheren Investitionsvolumen in 2015.
Kreditaufnahme
Durch das ab 2016 sinkende Investitionsniveau und durch das steigende
Abschreibungsvolumen sinkt die Kreditaufnahme ab 2015 von 24.457 T€ auf
18.019 T€ in 2019. Im Zeitraum 2015 (NT) – 2019 liegt die Kreditaufnahme im Mittel
bei 20.609 T€.
31
Es wird Vollausschüttung unterstellt.
Der Vermögensplan (Einnahmenseite) von 2015 (NT) – 2019 ist der folgenden
Tabelle zu entnehmen:
Einnahmen /
Mittelherkunft
2015
2016
2017
2018
2019
5.552
5.782
5.909
6.041
6.257
Kreditaufnahme
24.459
20.901
19.687
18.757
17.604
Gesamteinnahmen
30.011
26.683
25.596
24.798
23.861
in T€
Abschreibungen
*)
*)
3.2.2
Plan
Nachtrag
Die Kreditaufnahme ist voraussichtlich jeweils zu Beginn des Folgejahres erforderlich.
Übersicht Vermögensplan 2015 (NT) – 2019
Der
Vermögensplan
(Ausgabenseite)
mit
den
detaillierter
aufgeführten
Baumaßnahmen von 2015 (NT) – 2019 ist den folgenden Tabellen zu entnehmen:
Hardw are
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Fahrzeuge
1.1
1.2
1.3
Kredittilgung
3.1
Sum m e
Sum m e 3
Finanzw irtschaft
3
30.163
10.113
10.113
30.009
9.899
9.899
20.050
200
100
350
200
100
350
20.050
1.049
200
Sum m e Sonderbauw erk e
Straßenw iederherstellung
Grunderw erb
Grundw assereinleitungen
1.049
200
Sonderbauw erke
Erw eiterung
Erneuerung
18.351
19.200
Sum m e Kanalne tz
Sum m e 2
2.3
2.4
2.5
2.2
3.862
14.489
60
60
10.300
8.900
Kanalnetz
2.1
-
-
2015
NT
Netzerw eiterung
Netzerneuerung
Sachanlagen
2
Sum m e 1
Bew e gliches Anlageve rm ögen
1
2015
Plan
Verm ögens plan der Stadtentw äss erung Krefe ld 2015 - 2019 (in T€)
Abw ass erbeseitigung
3.2.2
27.088
10.283
10.283
16.700
200
100
350
1.576
302
1.274
14.474
12
14.462
105
15
90
2016
Plan
26.003
10.288
10.288
15.700
200
100
350
300
300
-
14.750
12.680
2.070
15
15
2017
Plan
25.209
10.499
10.499
14.700
200
100
350
2.000
2.000
12.050
8.091
3.959
10
10
2018
Plan
Aufteilung der Inve stitionen auf die einzelnen Jahre
24.277
10.577
10.577
13.700
200
100
350
9.500
9.000
500
3.550
3.500
50
-
2019
Plan
132.586
51.546
51.546
80.850
1.000
500
1.750
14.425
9.602
4.823
63.175
28.145
35.030
--
190
60
40
90
Gesam t
2015 - 2019
32
2.975
21.498
4.143
3.304
3.110
35.030
63.175
1.2 Netzerneuerung
Höninghausstraß e und Zuläufe
Sanierung von Kanälen
Fütingsweg (ehem. Kölner Straße)
Oppum
Hüls
Summe 1.2 Netzerneuerung
Summe 1 Kanalnetz
1.000
500
1.750
3.250
80.850
4.823
Summe 2.2 Erneuerung
Straßenwiederherstellung
Grunderwerb
Grundwassereinleitung
Summe 3 Straßenw iederherst. u. Grunderwerb
Summe Baumaßnahmen Anlagenbau
4.823
2.2 Erneuerung
Sonderbauwerke
14.425
9.602
Summe 2.1 Erw eiterung
Summe 2 Sonderbauwerke
9.602
2.1 Erweiterung
Sonderbauwerke
2 Sonderbauwerke
28.145
Summe 1.1 Netzerw eiterung
59
200
100
350
650
20.050
1.049
1.049
1.049
18.351
14.489
1.190
2.975
10.324
3.862
3.803
NT
Gesamt
3.571
8.091
3.803
12.680
2015
2015 - 2019
1.1 Netzerweiterung
Erschließ ung von Baugelände
Erweiterung des Kanalnetzes
Moerser Str. (Niepkuhlen)
Hafenringstr. 2. BA
St. Töniser Str.
1 Kanalnetz
Baumaßnahmen
Abwasserbeseitigung
12
12
200
100
350
650
16.700
1.576
1.274
1.274
302
302
14.474
14.462
5.095
4.143
3.304
1.920
Plan
2016
12.680
42.150
11.800
2.500
2.500
9.300
9.300
30.350
6.079
6.079
24.271
200
100
350
650
14.700
2.000
2.000
2.000
12.050
3.959
3.959
8.091
8.091
Plan
2018
keine Verpf lichtungsermächtigungen
200
100
350
650
15.700
300
300
300
14.750
2.070
2.070
12.680
12.680
Plan
3.500
8.091
2017
2017-2019
Ve rpflichtungserm ächtigung
3.2.2 Vermögensplan der Stadtentwässerung Krefeld 2015 - 2019 mit Baumaßnahmen (in T€)
200
100
350
650
13.700
9.500
500
500
9.000
9.000
3.550
50
50
3.500
3.500
Plan
2019
33