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Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2015 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
322 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:23
Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2015 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2015 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2015 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2015 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2015 )

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TOP 7 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.09.2017 Nr. 4351 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Uerdingen 15.11.2017 Betreff Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2015 Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverzeichnisses zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.12.2015 werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4351 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Begründung: Der seinerzeit für die Straßenreinigung zuständige Ausschuss für Abfallbeseitigung hat entschieden, die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses gemäß Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Krefeld in den Bezirksvertretungen vor beraten zu lassen. Die Änderung der Anlage zu § 3 der vorerwähnten Satzung (Straßenverzeichnis) ist aufgrund von Bürgeranträgen, Einsprüchen, Straßenneuwidmungen, zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen der tatsächlichen Straßenverhältnisse sowie redaktioneller Änderungen nach Vorprüfung des Fachbereiches 36 für die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Straßen erforderlich. Die jeweiligen Begründungen der straßenbezogen notwendig werdenden Änderung der Reinigungs-/Winterdienstklasse sind nachfolgend dargestellt. Straße/ Reinigungsumfang An der Römerschanze - von Haus Nr. 1 bis einschließlich Haus Nr. 19 / Bataverstraße Bataverstraße -von „An der Römerschanze“ bis Hentrichstraße, südliche Seite in westliche Richtung verlaufend RKL/WKL lt. Verkehrs- RKL/WKL neu / Begründung Satzung bedeutung keine i RKL IV i WKL 1 Die Zuordnung der Straße „An der Römerschanze“ zur RKL IV i wird im Hinblick auf den Ausbauzustand und das tatsächliche Reinigungsbedürfnis erforderlich. RKL V i i RKL V i WKL 1 WKL 1 Redaktionelle Änderung zur besseren Lesbarkeit des Straßenverzeichnisses. Die Änderung ist erforderlich, da der Bereich von Haus Nr. 47 bis „An der Römerschanze“ in „An der Römerschanze“ umbenannt wurde. - von „An der Römerschanze“ bis HeidRKL IV i bergsweg, Seite der WKL 1 ungeraden Hausnummern - Sackgasse bei Haus Nr. 1 zur Hentrichstraße - von Haus Nr. 47 bis RKL VII A WKL 3 I A RKL IV i WKL 1 Die Zuordnung des Bereiches der Bataverstraße von „An der Römerschanze“ bis Heidbergsweg, Seite der ungeraden Hausnummern, zur RKL IV i ist im Hinblick auf den Ausbauzustand und das tatsächliche Reinigungsbedürfnis erforderlich. RKL VII A WKL 3 Redaktionelle Änderung zur besseren Lesbarkeit des Straßenverzeichnisses. Die Änderung ist erforderlich, da der bisherige Reinigungsumfang – alter Straßenverlauf zwischen Hentrichstra0ße und dem neuen Straßenverlauf Bataverstraße ( Gemarkung Linn, Flur 18, Flurstück 7 ) zu Irritationen geführt hat. Begründung Seite 3 „An der Römerschanze“ - Stichstraße zum Parkplatz bei Haus Nr. 47 Dieser Teilbereich wurde in „An der Römerschanze“ umbenannt und muss daher aus der Satzung entfernt werden. RKL V i WKL 1 Dieser Teilbereich ist durch die Fortführung der Bataverstraße entfallen und muss daher aus der Satzung entfernt werden. RKL VI A WKL 3 Heidbergsweg - von Fegeteschstraße bis einschließlich Haus Nr. 100, Seiter der geraden Hausnummern Husumer Weg - ganz keine RKL VI A WKL 3 RKL IV i WKL 1 Die Zuordnung des Teilbereiches des Heidbergsweges von Fegeteschstraße bis einschließlich Haus Nr. 100, Seite der geraden Hausnummern, ist im Hinblick auf den Ausbauzustand und das tatsächliche Reinigungsbedürfnis erforderlich. RKL VII A Die Zuordnung der Straße „Husumer Weg“ WKL 3 zur RKL VII sollte auf Antrag der Anlieger umgesetzt werden. Straße alte Gebührenhöhe in Euro Stand 2017 RKL 0,00 EUR WKL 0,00 EUR neue Gebührenhöhe in Euro Stand 2017 RKL 8,36 EUR WKL 1,64 EUR RKL 10,03 EUR WKL 1,64 EUR RKL 10,03 EUR WKL 1,64 EUR - von „An der Römerschanze“ bis Heidbergsweg, Seite der ungeraden Hausnummern RKL 0,00 EUR WKL 0,00 EUR RKL 8,36 EUR WKL 1,64 EUR - Sackgasse bei Haus Nr. 1 zur Hentrichstraße RKL 2,79 EUR WKL 0,26 EUR RKL 2,79 EUR WKL 0,26 EUR - von Haus Nr. 47 bis „An der Römerschanze“ - Stichstraße zum Parkplatz bei Haus Nr. 47 RKL 10,03 EUR WKL 1,64 EUR RKL 5,57 EUR WKL 0,26 EUR RKL 0,00 EUR WKL 0,00 EUR RKL 0,00 EUR WKL 0,00 EUR RKL 0,00 EUR WKL 0,00 EUR RKL 8,36 EUR WKL 1,64 EUR RKL 5,57 EUR WKL 0,26 EUR RKL 2,79 EUR WKL 0,26 EUR An der Römerschanze - von Haus Nr. 1 bis einschließlich Haus Nr. 19 / Bataverstraße Bataverstraße -von „An der Römerschanze“ bis Hentrichstraße, südliche Seite in westliche Richtung verlaufend Heidbergsweg - von Fegeteschstraße bis einschließlich Haus Nr. 100, Seite der geraden Hausnummern Husumer Weg - ganz Begründung Erläuterung der Reinigungsklassen gemäß Reinigungssatzung vom 14. Dezember 2007 in der Fassung der jeweils geltenden Änderungssatzung § 3 (auszugsweise) - Art und Umfang der Reinigungspflicht nach Reinigungsklassen (1) Die zu reinigenden Straßen sind in dem beigefügten Straßenverzeichnis nach Reinigungsverpflichtung und -häufigkeit in Reinigungsklassen eingeteilt. (2) Im Einzelnen werden - unbeschadet der Regelung der Winterwartung in Abs. 3 - durchgeführt: a) In der Reinigungsklasse I : Die tägliche Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. b) In der Reinigungsklasse II : Die wöchentlich dreimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. c) In der Reinigungsklasse III : Die wöchentlich zweimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. d) In der Reinigungsklasse IV : Die wöchentlich einmalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. e) In der Reinigungsklasse V : Die wöchentlich zweimalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. f) In der Reinigungsklasse VI : Die wöchentlich einmalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. g) In der Reinigungsklasse VII : Die einmalige Reinigung nur der Fahrbahn im Abstand von 2 Wochen durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. h) In der Reinigungsklasse VIII : Die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege durch die Anlieger. 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