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Verwaltungsvorlage (Anlage_HSK-Bericht_30-09-2015.xlsx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
35 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
Verwaltungsvorlage (Anlage_HSK-Bericht_30-09-2015.xlsx)

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Inhalt der Datei

Übersicht über die gemeldeten Risiko - HSK - Maßnahmen HSK Nr. Produktgruppe Nr. Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme Ergebnis lt. Bericht zum 30.09.2015 Erwartete Ergebnisverbesserung lt. Plan 2015 Erläuterungen EUR IV - 11 4-417-01 erreichbar nicht erreichbar EUR EUR Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 die Maßnahme beschlossen. Eine Vorlage zur Änderung der Entgeltregelung für die Musikschule, die auch die vorgeschlagene Entgelterhöhung vorsieht (Vorl. Nr. 1601/15) hat der Rat am 29.09.2015 beschlossen. Die neue Entgeltregelung kann danach erst mit Beginn des 2. Musikschulhalbjahres 2016 zum 01.02.2016 in Kraft treten. 43219100 Gebührenanpassung für das Musiktheater 10.000 0 Zur Vorbereitung einer Beschlussfassung über die Einzelmietfälle wird jeder Fall auf den baulichen Zustand aktualisiert, um die Regelmiete sowie die daraus resultierenden Anpassungsschritte festlegen 10.000 zu können. Eine vollständige Übersicht ist bisher nicht fertiggestellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Konsolidierungsbetrag für 2015 nicht erreicht werden kann. 550 0 550 V - 01 5-060-02 44111100 Erhebung ortsüblicher Mieten von Vereinen und Verbänden V - 05 5-060-02 52411100 Verbesserung der Lüftungsanlagen, Reduzierung des Energieverbrauchs durch Einsetzen des Bauer Optimierungssystems 50.000 0 In 2014 erfolgte zur Erfahrungssammlung die erste Installation im Badezentrum Bockum. Nach 50.000 Problemen bei der ausführenden Firma erfolgte die endgültige Inbetriebnahme in 05/2015, so dass eine Auswertung erst im Mai 2016 möglich ist. V - 11 5-062-01 43219000 Abnahme von Vermessungsleistungen des FB 62 bei Grundstücksgeschäften von FB 21 und FB 60 35.000 0 35.000 Die Ist-Stände zum 30.09.2015 lassen derzeit keine signifikante Steigerung der Erträge vermuten. V - 13 5-066-02 43219000 Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen um 25 % 100.000 40.000 V - 14 5-066-02 43219100 V - 15 5-066-02 verschiedene V - 18 5-062-03 5-063-00 A - 01 A - 02 Erweiterung der Parkzonen durch Aufstellung von 34 neuen Parkscheinautomaten 100.000 0 Schließung der öffentlichen Toilette am Südwall 40.000 34.000 43110000 Anhebung von Verwaltungsgebühren 36.500 24.500 2-000-01 40320000 Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme 130.000 90.000 2-000-01 40110000 Anhebung der Grundsteuer A 28.875 20.000 530.925 208.500 60.000 Die Kalkulation der Maßnahme basiert auf einer Beschlussfassung der Satzung in der Ratssitzung am 26.03.2015. Die endgültige Beschlussfassung erfolgte nunmehr in der Sitzung des Rates am 29.09.2015. Der Konsolidierungsbetrag reduziert sich somit auf 40.000 EUR. Da sich die Gebühren wegen hoher Fallzahlen positiv entwickeln, wird von einer Errreichung des Ertragssolls ausgegangen. Zur Grundlagenermittlung wurde durch den FB 61 am 17.09.2015 ein Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro erteilt. Erst nach Auswertung der entsprechenden Daten kann mit Erstellung eines neuen Parkraumkonzeptes und Überarbeitung des Anwohnerparkens unter Beteiligung der politischen Gremien begonnen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Umsetzung der Maßnahme erst im Laufe des Jahres 100.000 2016 möglich. Zusätzlich findet derzeit eine Grundlagenermittlung über die Aufstellung von Parkscheinautomaten an Großparkplätzen statt. Die Kompensation wird im Budget des FB 66 bereitgestellt. Falls im Laufe der nächsten Monate keine andere Kompensation möglich ist, wird sie durch Wenigeraufwand bei P06602030000 522120000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens sichergestellt. Der entsprechende Mitarbeiter wurde zu den Kunstmuseen umgesetzt, die HSK - Maßnahme wurde 6.000 somit dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach umgesetzt. Es fielen für die endgültige Schließung der Toilettenanlage zusätzliche Sachkosten i. H. v. 6.000 EUR an. Eine Beschlussfassung über die Satzung erfolgte am 18.06.2015. Aufgrund dessen kann der 12.000 Konsolidierungsbetrag für 2015 nur anteilig erreicht werden. 40.000 Die neue Hundesteuersatzung ist zum 01.07.2015 in Kraft getreten. Nach Prognose zum Stichtag 30.09.2015 geht man davon aus, dass vom Gesamtansatz i. H. v. 1.230.000 EUR lediglich rund 1.190.000 EUR erreicht werden. Als Kompensation dient Wenigeraufwand bei den Zinsen für Liquiditätskredite (P00000020000 - 55161000 bzw. 55171000). Nach Prognose zum Stichtag 30.09.2015 geht man davon aus, dass vom Gesamtansatz i. H. v. 168.875 8.875 EUR lediglich 160.000 EUR erreicht werden. Als Kompensation dient Wenigeraufwand bei den Zinsen für Liquiditätskredite (P00000020000 - 55161000 bzw. 55171000). 322.425 1