Daten
Kommune
Krefeld
Größe
108 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld
Vorsitzender: Andreas Drabben
Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers
Herr Oberbürgermeister
Gregor Kathstede
Rathaus
22.04.2015
Antrag zur Ratssitzung am 07.05.2015
TOP: Veränderung der Kräfteverhältnisse der Fraktionen und Gruppen im Rat durch Fraktions(AfD/UWG) und Gruppenauflösung (Die Partei/Piraten)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kathstede,
wir bitten um Prüfung der Verwaltung, ob im Hinblick der Ausführungen des
Bundesverwaltungsgerichtes zur Spiegelbildlichkeit von Ausschüssen und Rat das Stärkeverhältnis in
den Ausschüssen und im Rat der Stadt Krefeld noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder ob eine
Neubesetzung von Ausschüssen hervorgerufen durch die Fraktionsauflösung „AfD/UWG-Fraktion und
Gruppenauflösung „Die Partei/Piraten“ der Rat verpflichtet ist, durch Auflösung und Neubildung der
Ausschüsse die Ausschussbesetzung an die geänderten Kräfteverhältnisse anzupassen.
Begründung:
1.) § 50 GO NRW (hier Kommentierung)
Bei Veränderungen der Kräfteverhältnisse der Fraktion und Gruppen im Rat (insbesondere in Folge von
Fraktionsaus- und Übertritten sowie bei Auflösung, Abspaltung oder Zusammenschluss von Fraktionen)
stellt sich die Frage, wie mit den veränderten Kräfteverhältnissen umzugehen ist:
Durch Austritt aus der Fraktion (oder Gruppe), über deren Liste es in den Ausschuss gelangt ist, verliert
ein Ausschussmitglied nicht seinen Ausschusssitz. Auch eine einzelne Abwahl dieser nun fraktionsoder gruppenlosen Ratsmitglieder ist nicht möglich. Der Austritt aus der Fraktion im Rat verändert aber
die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat. Dies kann für den Rat Anlass sein, zu prüfen, ob die
Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss das politische Kräfteverhältnis im Rat zutreffend widerspiegelt.
Auch führt die Auflösung einer Fraktion oder Gruppe nicht dazu, dass die über die Liste dieser Fraktion
oder Gruppe in den Ausschuss gewählten Ratsmitglieder ihre Ausschusssitze verlieren.
Allerdings ist hier durch den Rat zu prüfen, ob durch Auflösung und Neubildung des Ausschusses die
Ausschussbesetzung spiegelbildlich an die veränderten Kräfteverhältnisse anzupassen ist.
UWG – Ratsgruppe (Unabhängige Wählergemeinschaft)
Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
Im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Spiegelbildlichkeit von
Ausschüssen und Rat stellt sich im Falle von Veränderungen der Stärkeverhältnisse die Frage, ob der
Rat in bestimmten Fällen sogar verpflichtet ist, durch Auflösung und Neubildung der Ausschüsse die
Ausschussbesetzung an die geänderten Kräfteverhältnis anzupassen.
Spätestens dann, wenn nicht mehr gewährleistet ist, dass die Beschlüsse in den Ausschüssen die
Mehrheitsmeinung des Ausschusses bzw. Gremiums widerspiegeln, dürfte sich die „Kann-Befugnis“ des
Rates zur Auflösung und Neubesetzung des Ausschuss zu einer „Soll-Entscheidung“ zur Auflösung und
Neubesetzung verdichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Brauers
UWG – Ratsgruppe (Unabhängige Wählergemeinschaft)
Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall