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Verwaltungsvorlage (Spiegelbildlichkeit.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
108 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
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Inhalt der Datei

UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld Vorsitzender: Andreas Drabben Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers Herr Oberbürgermeister Gregor Kathstede Rathaus 22.04.2015 Antrag zur Ratssitzung am 07.05.2015 TOP: Veränderung der Kräfteverhältnisse der Fraktionen und Gruppen im Rat durch Fraktions(AfD/UWG) und Gruppenauflösung (Die Partei/Piraten) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kathstede, wir bitten um Prüfung der Verwaltung, ob im Hinblick der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Spiegelbildlichkeit von Ausschüssen und Rat das Stärkeverhältnis in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Krefeld noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder ob eine Neubesetzung von Ausschüssen hervorgerufen durch die Fraktionsauflösung „AfD/UWG-Fraktion und Gruppenauflösung „Die Partei/Piraten“ der Rat verpflichtet ist, durch Auflösung und Neubildung der Ausschüsse die Ausschussbesetzung an die geänderten Kräfteverhältnisse anzupassen. Begründung: 1.) § 50 GO NRW (hier Kommentierung) Bei Veränderungen der Kräfteverhältnisse der Fraktion und Gruppen im Rat (insbesondere in Folge von Fraktionsaus- und Übertritten sowie bei Auflösung, Abspaltung oder Zusammenschluss von Fraktionen) stellt sich die Frage, wie mit den veränderten Kräfteverhältnissen umzugehen ist: Durch Austritt aus der Fraktion (oder Gruppe), über deren Liste es in den Ausschuss gelangt ist, verliert ein Ausschussmitglied nicht seinen Ausschusssitz. Auch eine einzelne Abwahl dieser nun fraktionsoder gruppenlosen Ratsmitglieder ist nicht möglich. Der Austritt aus der Fraktion im Rat verändert aber die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat. Dies kann für den Rat Anlass sein, zu prüfen, ob die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss das politische Kräfteverhältnis im Rat zutreffend widerspiegelt. Auch führt die Auflösung einer Fraktion oder Gruppe nicht dazu, dass die über die Liste dieser Fraktion oder Gruppe in den Ausschuss gewählten Ratsmitglieder ihre Ausschusssitze verlieren. Allerdings ist hier durch den Rat zu prüfen, ob durch Auflösung und Neubildung des Ausschusses die Ausschussbesetzung spiegelbildlich an die veränderten Kräfteverhältnisse anzupassen ist. UWG – Ratsgruppe (Unabhängige Wählergemeinschaft) Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld Im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Spiegelbildlichkeit von Ausschüssen und Rat stellt sich im Falle von Veränderungen der Stärkeverhältnisse die Frage, ob der Rat in bestimmten Fällen sogar verpflichtet ist, durch Auflösung und Neubildung der Ausschüsse die Ausschussbesetzung an die geänderten Kräfteverhältnis anzupassen. Spätestens dann, wenn nicht mehr gewährleistet ist, dass die Beschlüsse in den Ausschüssen die Mehrheitsmeinung des Ausschusses bzw. Gremiums widerspiegeln, dürfte sich die „Kann-Befugnis“ des Rates zur Auflösung und Neubesetzung des Ausschuss zu einer „Soll-Entscheidung“ zur Auflösung und Neubesetzung verdichten. Mit freundlichen Grüßen Ruth Brauers UWG – Ratsgruppe (Unabhängige Wählergemeinschaft) Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall